Bundesbeschluss
Entwurf
zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten und zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 20012, beschliesst:
Art. 1 1
2
Es werden genehmigt: a.
das Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTAStaaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, samt Schlussakte und Verständigungsprotokoll (Anhang 1);
b.
das Landwirtschaftsabkommen vom 27. November 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Anhang 2).
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
1 2
SR 101 BBl 2001 1850
2001-0198
1871