Bundesbeschluss

Entwurf

zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten und zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 20012, beschliesst:

Art. 1 1

2

Es werden genehmigt: a.

das Freihandelsabkommen vom 27. November 2000 zwischen den EFTAStaaten und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, samt Schlussakte und Verständigungsprotokoll (Anhang 1);

b.

das Landwirtschaftsabkommen vom 27. November 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (Anhang 2).

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

1 2

SR 101 BBl 2001 1850

2001-0198

1871