Verfügung im Widerspruchsverfahren 3145 Widersprechende ARTE Deitschland TV GmbH, Schützenstrasse 1, D ­ 76 530 Baden-Baden, Internationale Marke Nr. 649 387 (arte) Vertreter/in Schaad Balass Menzl & Partner AG Durfourstrasse 10, 8034 Zürich gegen Widerspruchsgegnerin Società Internationale di Arte e Cultura S.P.A.), Via Stalingrado no.27/5, I ­ 40128 Bologna, Internationale Marke Nr. 696 281 (ART'E`) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Februar 2001 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 3145 wird wieder aufgenommen.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen

3.

Der Widerspruch Nr. 3145 wird für folgende Waren und Dienstleistungen gutgeheissen: ,,produits de l'imprimerie, publications, revues, manuels, périodiques, artistiques et culturels, papier, carton, articles de bureau et matériel pour artistes,, (Kl. 16); ,,organisation d'activités culturelles et décucatives,, (Kl. 41) soweit weitergehend wird der Widerspruch abgewiesen.

4.

Gegen die Marke IR 696 281 (ART'E`) wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung eine definitive Schutzverweigerung im Umfang der Ziffer 3 erlassen.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen

7.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Eine Kopie der angefochtenen Verfügung ist beizulegen.

6. März 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2001-0373