Notifikation (Art. 36 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG)

THYSSEN HANIEL AIR, Brucargo Building 746, B-1931 Zaventem wird hiermit eröffnet: Mit Verfügung vom 04. Januar 2001 erklärte die Zollkreisdirektion Genf die Firma THYSSEN HANIEL AIR für Eingangsabgaben von CHF 2271.20 leistungspflichtig. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung auf das Postcheckkonto Nr. 12-271-5 der Zollkreisdirektion Genf oder auf das Konto der Oberzolldirektion Nr. 1530-5-30-2 bei der Schweizerischen Nationalbank, CH-3003 Bern, zu überweisen.

Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der Notifikation durch eine im Doppel einzureichende Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion, CH-3003 Bern, angefochten werden Nach unbenütztem Ablauf der genannten Frist erwächst die Verfügung über die Leistungspflicht in Rechtskraft.

13. Februar 2001

2001-0177

Eidgenössische Oberzolldirektion

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