Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV1 betreffend Schiessplatz Hintere Au, Gemeinde Schwellbrunn; Neubau Munitionsmagazin vom 15. Juni 2001

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 30. November 2000 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau des Munitionsmagazins auf dem Schiessplatz Hintere Au, Gemeinde Schwellbrunn (AR) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Schwellbrunn, Dorf 50, 9103 Schwellbrunn, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

3. Juli 2001

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

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2001-1280