Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung Gestützt auf Artikel 22 des Bundesgesetzes vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (SR 721.80) und die zugehörige Ausführungsverordnung vom 25. Oktober 1995 (SR 721.821) hat heute das Bundesamt für Wasser und Geologie dem Kanton Wallis und den Gemeinden Raron und Niedergesteln einen Antrag zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags unterbreitet, in welchem die Abgeltung von Einbussen geregelt werden soll, die wegen der aus Natur- und Landschaftsschutzgründen unterbliebenen Wasserkraftnutzung auf dem Gebiet der Gemeinden Raron und Niedergesteln (Bietsch- und Jolital) entstanden sind.

Dieser Antrag kann zusammen mit den Gesuchsunterlagen innert 30 Tagen bei folgenden Stellen eingesehen werden: Bundesamt für Wasser und Geologie, Ländtestrasse 20, 2503 Biel, Tel. 032 328 87 11 Dienststelle für Wasserkraft, Av. du Midi 7, 1950 Sitten, Tel. 027 606 30 50 Gemeindeverwaltung Raron, 3942 Raron, Tel. 027 934 18 93 Gemeindeverwaltung Niedergesteln, 3942 Niedergesteln, Tel. 027 934 19 12 Die Einsichtnahme ist möglich während der ordentlichen Arbeitstage jeweils in Raron:

Mo ­ Do Fr

von 10 ­ 11 Uhr und von 16 ­ 18 Uhr von 10 ­ 11 Uhr und von 15 ­ 16 Uhr

Niedergesteln:

Di Do

von 9 ­ 12 Uhr von 14 ­ 18 Uhr

Telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Diese Mitteilung gilt als Eröffnung im Sinne von Artikel 19 Absatz 3 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1).

23. Oktober 2001

5862

Bundesamt für Wasser und Geologie

2001-2183