Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3764/99 Widersprechende Vivil A. Müller GmbH & Co. KG, Moltkestrasse 33, D-77654 Offenburg, IR-Marke Nr. R 277 344 Vivil gegen Widerspruchsgegnerin Société Française de Biologie et de Diététique, Société Anonyme, 217, chemin du Grand Revoyet, F-69230 Saint Genis Laval, IR-Marke Nr. 713 620 VIVIS, LA DIETETIQUE QUE L'ON CHOISIT AUJOURD'HUI EN PENSANT A DEMAIN Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 7. Mai 2001 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3764 wird für die Waren der Klassen 5, 29, 30, 31 und 32 teilweise gutgeheissen; für die Waren der Klasse 33 abgewiesen.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung wird der Schutz der IR-Marke Nr.

713 629 ,,VIVIS, LA DIETETIQUE QUE L'ON CHOISIT AUJOURD'HUI EN PENSANT A DEMAIN" in der Schweiz für die Waren der Klassen 5, 29, 30, 31 und 32 definitiv verweigert (refus définitif partiel).

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt)

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

15. Mai 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-0840

1701