Schweizerische Eisenbahn-Alpentransversale Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) einerseits und der Bodensee - Toggenburg ­ Bahn (BT) andererseits Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) einerseits und der Schweizerischen Südostbahn (SOB) andererseits Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) einerseits und der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) andererseits

Auf Grund des Bundesbeschlusses vom 20. März 19981 über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs sowie der Revision vom 20. März 1998 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 19912 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransit-Beschluss) wurden zwischen dem Bund und der BT, der SOB sowie der SBB je eine Vereinbarung über die im Rahmen des Anschlusses Ostschweiz an die Neuen Eisenbahn-Alpentransversale am Gotthard zu realisierenden Ausbauten auf der Strecke zwischen St. Gallen und Arth-Goldau abgeschlossen.

Die Vereinbarungstexte werden im Bundesblatt nicht veröffentlicht. Sie können beim Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern, bezogen werden.

21. Februar 2001

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Moritz Leuenberger

1 2

Art. 196 Ziff. 3 der Bundesverfassung (SR 101) SR 742.104

1180

2001-0180