Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2000 vom 12. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesrats vom 8./28. Februar 20011, des Bundesgerichts vom 7. Februar 20012 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 9. Februar 20013, beschliesst:

Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 2000 wird die Genehmigung erteilt, mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates betreffend die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB AG), die Swisscom AG und die Post.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 6. Juni 2001

Nationalrat, 12. Juni 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

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2001-1216

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