Bundesbeschluss betreffend das Zweite Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Oktober 20012, beschliesst:
Art. 1 1 Das am 29. November 2000 unterzeichnete zweite Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über Soziale Sicherheit wird genehmigt.
2
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
11633
1 2
SR 101 BBl 2001 6257
6264
2001-1757