Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr Der elektronische Geschäftsverkehr gehört mit zu den sog. Fernabsatzgeschäften.

Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts soll das heute bereits für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht auf Fälle des sogenannten Fernabsatzes ausgedehnt werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Tel. 031 322 47 97, Fax 031 322 42 25; E-mail emanuella.gramegna@bj.admin.ch Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES) Die elektronische Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Tel. 031 322 47 97, Fax 031 322 42 25; E-mail emanuella.gramegna@bj.admin.ch

30. Januar 2001

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Bundeskanzlei

2001-0102