Flughafen Zürich Erneuerung der Betriebskonzession und Genehmigung des Betriebsreglements vom 31. Mai 2001

Mit Entscheid vom 31. Mai 2001 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der Flughafen Zürich AG (Unique) die Betriebskonzession für den Flughafen Zürich mit Vorbehalten und Auflagen erteilt.

Gleichzeitig hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das von der Unique erstellte Betriebsreglement genehmigt.

Der vollständige Wortlaut der Entscheide kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 06 57, e-mail: info@bazl.admin.ch.

Gegen die Verfügungen oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Postfach 336, 3000 Bern 14. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben.

Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Allfälligen Beschwerden wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.

12. Juni 2001

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Bundesamt für Zivilluftfahrt

2001-1059

2381