Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4794/2001 Widersprechende Sankyo Pharma GmbH, 9, Zielstattstrasse, D-81379 München, IRMarke Nr. 689 204 "MPS" gegen Widerspruchsgegnerin Textile Logistik GmbH, 230, Freistädterstrasse, A-4040 Linz, IR-Marke Nr. 742 333 "MPZ" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Juni 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 4794/2001 wird zufolge Rückzug des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin mittels Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

27. Juni 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-2431

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