Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Autogewerbe-Verband der Schweiz hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf der Aenderung von Artikel 22, 27 und 28 des Reglementes über die höhere Fachprüfung für Automechaniker eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

23. Oktober 2001

5860

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2001-2178