Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum Das zur Stellungnahme unterbreitete Wohnraumförderungsgesetz soll das Wohnbauund Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 ablösen.

Vernehmlassungsfrist: 31. August 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Wohnungswesen, Storchengasse 6, 2540 Grenchen, Tel. 032 654 91 11, Fax 032 654 91 10 Zivildienstgesetz Hauptpunkte des Revisionsentwurfs sind eine klarere Regelung des Verfahrens der Zulassung zum Zivildienst und der Zulassungsvoraussetzungen, sowie die Reduktion der Dauer des Zivildienstes. Zudem soll im Gesetz geregelt werden, welche Ziele die Zivildiensteinsätze erfüllen sollen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Juli 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Vollzugsstelle für den Zivildienst, Uttigenstr. 19, 3600 Thun, Tel. 033 228 19 99, E-Mail: ziviregi@zivi.admin.ch

22. Mai 2001

2001-0847

Bundeskanzlei

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