Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3358/99 Widersprechende/r Hercules Fahrrad GmbH & Co. KG, D-90441 Nürnberg, IR-Marke Nr. 2R 159 267 HERCULES gegen Widerspruchsgegner/in Haba B. V., NL-3155 RK Maasland, IR-Marke Nr. 702 181 HERCULES (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Dezember 2000 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3358 wird gutgeheissen.

2.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 14. April 1999 gegenüber der internationalen Marke Nr. 702 181 "HERCULES" (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive umgewandelt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von insgesamt. 1800 Franken (einschliesslich der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. (Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.)

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

22. Dezember 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-2808