Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2000 vom 13. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 19981, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. April 20012, beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2000 wie folgt genehmigt: a.

die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 257 761 431 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 505 769 882 Franken, die durch Vorschüsse gedeckt wird;

b.

die Bilanz verzeichnet kumulierte Vorschüsse in der Höhe von 1 149 175 272 Franken.

Art. 2 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

Ständerat, 7. Juni 2001

Nationalrat, 13. Juni 2001

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker

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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.

2001-1219

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