Bundesbeschluss II über die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte für das Jahr 2000 vom 13. Juni 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 des Reglements des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 19981, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. April 20012, beschliesst:
Art. 1 Die Rechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird für das Jahr 2000 wie folgt genehmigt: a.
die Erfolgsrechnung verbucht Entnahmen für die Projekte von 1 257 761 431 Franken und schliesst mit einer Finanzierungslücke von 505 769 882 Franken, die durch Vorschüsse gedeckt wird;
b.
die Bilanz verzeichnet kumulierte Vorschüsse in der Höhe von 1 149 175 272 Franken.
Art. 2 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem fakultativen Referendum.
Ständerat, 7. Juni 2001
Nationalrat, 13. Juni 2001
Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz
Der Präsident: Peter Hess Der Protokollführer: Ueli Anliker
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SR 742.140 Im BBl nicht veröffentlicht.
2001-1219
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