Konzession für Radio 105 Classic (Konzession Radio 105 Classic) Änderung vom 25. April 2001

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Konzession Radio 105 Classic vom 11. Dezember 20001 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 1 1

Radio 105 Classic wird ermächtigt, ein Musikprogramm sprachregional zu veranstalten.

Art. 3 Abs. 2 Aufgehoben Art. 7 Ab.s 1 1

Die Konzession fällt dahin, wenn der Betrieb nicht innert 15 Monaten nach Erteilung der Konzession aufgenommen wird.

II Diese Änderung tritt am 1. Mai 2001 in Kraft.

25. April 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1

BBl 2001 209

2001-0636

1695