Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV1 betreffend Übersetzstelle Mühleberg/KKW, technischer Bereitschaftsraum ,,Spilwald", Gemeinden Mühleberg und Frauenkappelen (BE) vom 12. März 2001

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Unterstützungstruppen (BAUT) vom 7. März 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erstellung eines der Übersetzstelle Mühleberg/KKW zugeordneten technischen Bereitschaftsraumes im ,,Spilwald" in den Gemeinden Mühleberg und Frauenkappelen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg, 3203 Mühleberg und bei der Gemeindeverwaltung Frauenkappelen, 3202 Frauenkappelen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

27. März 2001

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

2001-0479

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