Flughafen Bern-Belp Gesuch um Plangenehmigung für einen Umbau und eine Betriebserweiterung der Heliswiss AG

Gesuchstellerin:

Alpar Flug- und Flugplatzgesellschaft AG, 3123 Belp

Bauherrschaft:

Heliswiss, Schweizerische Helikopter AG, 3123 Belp

Gegenstand:

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Neubau eines Einstellhangars für Helikopter, angebaut an die bestehende Garage;

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Umbau und Erweiterung des bestehenden Hauptgebäudes mit Neubau eines 1-geschossigen Lageranbaus sowie eines 2-geschossigen Büroanbaus;

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Erstellen einer neuen Zufahrt und Erweiterung der Tarmacfläche;

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Erstellen eines neuen Betriebsparkplatzes.

Alles im Flughafenareal, Gemeinde Belp.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Bern und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 28. September bis zum 29. Oktober 2001 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

Einsprachen:

4954

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Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern;

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Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, 3123 Belp.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

2001-1878

Hinweise:

25. September 2001

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Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

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Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

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