Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV1 betreffend Gemeinde Kriens (LU); Taktisches Trainingszentrum (TTZ), Bauten für den Führungssimulator, 2. Etappe vom 8. Mai 2001
Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern, vom 9. Juni 2000, hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau der 2. Etappe für den Führungssimulator im TTZ in Kriens unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Kriens, Schachenstrasse 6, 6011 Kriens, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).
22. Mai 2001
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)
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2001-0879