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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung für die schmalspurige Eisenbahn von Pruntrut nach Bonfol.

(Vom 8. Dezember 1892.)

Tit.

Durch Beschluß vom 26. September 1890 wurde den Herren A. F a v r o t , Regierungsstatthalter in Pruntrut, und Dr. B o é c h a t , Arzt in Bonfol, ersterer Präsident und letzterer Vizepräsident eines Initiativkomites, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn von P r u n t r u t nach B o n f o l ertheilt (E. A. S. XI, 105 ff.).

Mit Schreiben vom 16. Juni 1892 theil nun das Komite für diese Regionalbahn mit, daß Herr Dr. Boéchat seine Demission als Vizepräsident gegeben habe, und daß Herr Cuenat, Regierungsstatthalter und Nationalrath, als Präsident und Herr Favrot, altRegierungsstatthalter, als Vizepräsident des Komit gewählt worden seien.

Im Fernern müßten die Initianten die Mittheilung machen, daß es ihnen trotz aller Anstrengungen nicht möglich geworden sei, in der durch Art. 5 der Konzession festgesetzten Frist die vorschrifts-mäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie die Statuten der Gesellschaft einzureichen. Der mit den definitiven Studien betraute Ingenieur habe sich verpflichtet, seine Arbeiten bis im Frühling 1892 zu beendigen, diesen Termin aber nicht eingehalten.

Andrerseits werde das ursprüngliche Tracé wahrscheinlich in dem Sinnemodifizirt werden, daß die Linie zwischen den Dörfern Vendlincourt und Bonfol der Straße entlang, statt durch die Wiesen, geführt werde.

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Aus diesen Gründen suchte das Komite um Verlängerung der in Art. 5 der Konzession festgesetzten Frist um ein Jahr, also bis 26. September 1893, und mit Rücksicht auf die im Komite stattgefundenen Personal Veränderungen um gleichzeitige Uebertragung der Konzession auf die Herren Cuenat, Regierungsstatthalter, und Favrot, alt-Regierungsstatthalter, nach.

f ffffDer Eingabe liegen sowohl Protokoll-Auszüge über die Sitzungen des Initiativkomites, wie auch eine Beseheinigung des Herrn Dr.

Boéchat bei, welche dessen Demission, die Wahl des Herrn Cuenat zum Präsidenten und das Einverständniß des erstem mit einer dem jetzigen Initiativkomite zu gewährenden Fristverlängerung ausweisen.

Die Regierung des Kantons Bern, welcher das Gesuch zur Vernehmlassung mitgetheilt wurde, empfiehlt die Verlängerung der Konzessionsfrist. Wir sehen uns weder mit Bezug auf die Fristverlängerung, noch betreffend die nachgesuchte Konzessionsübertragung zu Einwendungen veranlaßt.

Die Uebertragung der Konzession auf die Namen der nunmehrigen Repräsentanten des Initiativkomites kann um so weniger Anlaß zu Bedenken geben, als es sich im Grunde nur um eine Aenderung in der Vertretung des Konzessionärs, als welcher das Initiativkomite zu betrachten ist, und nicht um eine effektive Uebertragung auf einen andern Konzessionär handelt.

Wir empfehlen Ihnen deßhalb die Annahme nachstehenden Beschlußentwurfes, indem wir gleichzeitig den Anlaß benutzen, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochschätzung zu versichern.

B e r n , den 8. Dezember

1892.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Hauser.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

776 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung für die schmalspurige Eisenbahn von Pruntrut nach ßonfol.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Initiativkomit für eine Eisenbahn von Pruntrut nach Bonfol, vom 16. Juni 1892; 2. einer Botschaft des Bundesrathes vom 8. Dezember 1892, beschließt: 1. Die den Herren A. Fa v r o t , Regierungsstatthalter in Pruntrut, und Dr. Boéchat, Arzt in Bonfol, ersterer Präsident und letzterer Vizepräsident eines Initiativkomites, ertheilte Konzession für den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn von P r u n t r u t nach B o n f o l , vom 26. September 1890 (E. A. S. XI, 105 ff.), wird auf die Namen der Herren Nationalrath C u e n a t , Regierungs statthalter, und A. F a v r o t , alt-Regierungsstatthalter, beide in Pruntrut, ersterer Präsident und letzterer Vizepräsident des Initiativkomites, übertragen und zugleich die in Art. 5 der Konzession festgesetzte Frist zur Einreichung der vorschriftsgemäßen finanziellen und technischen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, um ein Jahr, d. h. bis 26. September 1893, verlängert.

2. Der Bundesrath ist mit dem Vollzuge dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Uebertragung der Konzession und Fristverlängerung für die schmalspurige Eisenbahn von Pruntrut nach Bonfol. (Vom 8. Dezember 1892.)

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1892

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14.12.1892

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774-776

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