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Konkurrenz- und Stellen-Ausschreibungen, sowie

Inserate und litterarisch Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Die Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Spengler-, Schreiner-, Schlosser-, Gypser- und Malerarbeiten für die Erstellung eines Zollgebäudes in Vendlincourt werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebotformulare sind im Zollbüreau Bahnhof Pruntrut zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Zollbaute Vendlincourt" bis und mit dem 13. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. April 1892.

Die Direktion der eidg. Bauten.

Ausschreibung von Schlosserarbeiten.

Die Schlosserarbeiten für das Telegraphengebäude in Bern werden hiemit zur Konkurrenz ausgeschrieben. Zeichnungen, Bedingungen und Angebptformulare sind im Bureau der Bauleitung, Predigergasse Nr. 2, zur Einsicht aufgelegt.

Uebernahmsofferten sind der unterzeichneten Verwaltung verschlossen unter der Aufschrift: ,,Angebot für Telegraphengebäude Bern" bis und mit dem 14. April nächsthin franko einzureichen.

B e r n , den 4. April 1892.

Die Direktion der eidg. Bauten.

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Konkurrenz-Ausschreibung.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet Konkurrenzaueschreibnng für Lieferung von : I.

30,000 Büchsen Schuhfett.

30,000 Büchsen Lederwichse.

Das Schuhfett und die Lederwichse haben in Qualität den aufgelegten, als Norm bestimmten Mustern zu entsprechen, ebenso die Büchsen. Muster von Büchsen mit Inhalt stehen bei der unterzeichneten Verwaltung zur Verfügung.

U.

200,000 Beutelchen zur Unterbringung des Zwiebacks der eisernen Ration, aas rohem Baumwolldrilch, mit einfachem Zag ans rohem Leinenband zum Schließen, in Stoff und Ausarbeitung entsprechend dem Normalmuster.

Muster werden an Reflektanten zur Einsicht abgegeben. (Die Erstellung der Beutel eignet sich als Hausarbeit; deren Uebernahme wird den Frauenvereinen und Wohlthätigkeitsinstituten besonders empfohlen.) Die Arbeit wird nur direkt an Arbeiterinnen und solche Lieferanten vergeben, die Garantie dafür bieten, daß die Arbeiter entsprechend bezahlt werden. Die Stoffe und Zuthaten sind vom Lieferanten selbst zu liefern. Lieferungsangebote sind der unterzeichneten Verwaltung einzureichen.

Eingabetermin 16. April 1892.

B e r n , den 6. April 1892.

Eidg. Oberkriegskoinmissariat, Abtheilung Bekleidungswesen.

Konkurrenz - Ausschreibung.

Gemäß bnndesräthlichem Beschlüsse soll zur Beschaffung von Entwürfen für ein in Neuenburg zn erstellendes Post- und Telegraphengebäude unter den schweizerischen nnd den in der Schweiz niedergelassenen Architekten ein Wettbewerb veranstaltet werden, zufolge dessen hiemit zur Betheiligung an demselben eingeladen wird.

Ueber alles Weitere gibt das Programm, welches von der Direktion der eidg. Bauten in Bern gratis bezogen werden kann, die nothwendige Auskunft.

B e r n , den 29. März 1892.

Schweiz. Departement des Innern.

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Stellen-Ausschreibung.

Bei der eidgenössischen Zollverwaltung sind mehrere Gehülfenstellen vorläufig provisorisch, später definitiv zu besetzen.

Anstellungsbedingungen: Tüchtige Schulbildung, geläufige und schöne Handschrift, Gewandtheit im Rechnen, Kenntniß in Wort und Schrift mindestens zweier Landessprachen, handlungsfähiges Alter.

Anmeldungen sind in Begleit daherige Ausweise, sowie eines Leumundsund eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses bis zum 18. April nächsthin einer der Zollgebietsdirektion in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne, Genf einzureichen.

Persönliche Vorstellung der Bewerber ist. erwünscht. Solche mit Gymnasial- oder höherer Realschulhildung erhalten den Vorzug.

B e r n , den 4. April 1892.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein ; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und außer dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t , sowie das G e b u r t s j a h r deutlich angeben.

> Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesetzt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Einnehmer beim Hauptzollamt St. Gringolp (Wallis). Anmeldung bis zum 18. April 1892 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Einnehmer beim Nebenzollamt Kessweil (Thurgau). Anmeldung bis zum 18. April 1892 bei der Zolldirektion in Schaff hansen.

3) Postablagehalter in Chancy (Genf).

Anmeldung bis zum 19. April 1892 bei der Kreispostdirektion in 4) Briefträgergehülfe in Versoix Genf.

(Genf).

5) Postablagehalter und Briefträger Anmeldung bis zum 19. April in Evionnaz (Wallig).

1892 bei der Kreispostdirektion in 6) Briefträger in Morges.

Lausanne.

7) Briefträger in Murten.

8) 9) 10) 11) 12)

Postkommis in St. Immer.

Anmeldung bis zum 19. April Postkommis in Neuenburg.

1892 bei der Kreispostdirektion in Postkommis in Chaux-de-Fonds Neuenburg.

Postkommis in Pruntrut Posthalter, Briefträger und Bote in Höllstein (Baselland). Anmeldung bis zum 19. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Basel.

13) Briefträger in Aarburg.

Anmeldung bis zum 19. April 14) Briefträger in Klingnau (Aargau).

1892 bei der Kreispostdirektion in 15) Briefträger und Bote in Sulz Aaran.

(Aargau).

16) Briefträger in Wolhusen (Luzern). Anmeldung bis zum 19. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

17) Briefträger in Degersheim (St. Gallen). Anmeldung bis zum 19. April 1892 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

18) Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 19. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Chur.

19) Posthalter in Brissago (Tessin). Anmeldung bis znm 19. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

20) Telegraphist (mit Telephondienst) in Bulle (Freiburg) (Bureau II. Klasse).

Jahresgehalt für den Telegraphendienst gemäß Bundesgesetz vom 2. Angnst 1873 und Entschädigung für den Telephondienst nach Maßgabe der bezüglichen Verordnung. Anmeldung bis znm 25. April nächsthin bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

21) Telegraphist in Veytaux (Waadt). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung his zum 18. April nächsthin bei der Telegrapheninspektion in Lausanne.

22) Ausläufer des Telegraphenbüreau in Luzern. Jahresgehalt Fr. 1200.

Anmeldung bis zum 18. April nächsthin beim Chef des Telegraphenbüreau in Luzern.

1) Postkommis bei der schweizerischen Messagerie-Agentur in Pontarlier (Frankreich). Anmeldung bis zum 12. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Büreandiener beim Hauptpostbüreau Basel. Anmeldung bis zum 12. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Basel.

3) Postablagehalter, Briefträger und Bote in Buchberg (Schaffhausen).

Anmeldung bis zum 12. April 1892 bei der Kreispostdirektion in 4) Posthalter in Dürnten (Zürich).

Zürich.

5) Briefträger in Sulgen (Thurgau).

8) Briefträger und Bote in Abtwyl (St. Gallen). Anmeldung bis zum 12. April 1892 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Postkommis in Chiasso. Anmeldung bis zum 12. April 1892 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

143 8) Telegraphist in Dürnten (Zürich). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 11. April 1892 hei der Telegrapheninspektion in Zürich.

9) Telegraphist in Vais (Graubünden). Jahresgehalt Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 9. April ]892 bei der Telegrapheninspektion in Chur.

Einladung zur Subskription.

Der Bericht des eidg. Versicherungsamtes für das Jahr 1890, welcher in ausführlicher Darstellung über den Stand und die Thätigkeit der sämmtlichen in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften Aufschluß gibt, wird im Laufe des Monats April die Presse verlassen.

Behörden und Private, welchen der Bericht von Amtswegen nicht übersandt wird, können denselben bei Bestellung vor Ende April zum Preise von 3 Pranken gegen Postnachnahme bei der unterzeichneten Amtsstelle beziehen. Nachher geht die Schrift in den Verlag vou Schmid, Francke & Cie.

in Bern über und ist nur noch zum Buchhändlerpreise erhältlich.

B e r n , den 20. März 1892.

Eidg. Versicherungsamt.

Publikationsorgan für das

Transport- und Tarifwesen der

Eisenbahnen und Dampfschiff-Unternehmungen auf dem

Gebiete der Schweiz, Eidgenossenschaft.

Herausgegeben vom Schweiz. Eisenbahndepartement.

As 14.

Bern, den 6. April 1892.

L Allgemeines.

162. (u's>2) Umrechnung der österreichischen Gulden- in Frankenwährung.

Laut Mittheilung der Verwaltung der Vereinigten Schweizerbahnen ist das Werthverhältniß der ö s t e r r e i c h i s c h e n Guldenwährung zur F r a n k e n w ä h r u n g für die österreichisch-schweizerischen Grenzstationen ah 1. April 1892 bis auf Weiteres festgesetzt worden zu: l Gulden = 2,1110 Franken.

II. Réglemente undTarifvorschriften..

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

Mittheilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Deutscher Eisenbahngütertarif, Theil I, vom 1. April 1890. Auf Seite 3 des Nachtrags III ist die unter Ziffer 10 erwähnte Bestimmung XXVIII nicht richtig wiedergegeben. Dieselbe hat folgenden Wortlaut: ,,XXVIII. Kienrnß und andere pulverförmige Arten von Ruß werden nur in dichten, gegen Durchstäuben Sicherheit gewährenden Umhüllungen (Säcken, Fässern, Kisten und dergleichen) verpackt zur Beförderung zugelassen.

Befindet sich der Ruß in frischgeglühtem Zustande, so sind zur Verpackung kleine in dauerhafte Körbe verpackte Tönnchen oder Gefässe zu verwenden, welche im Innern mit Papier, Leinwand oder ähnlichen Stoffen dicht verklebt sind.

75

Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob der Büß sich in frischgeglühtem Zustande befindet oder nicht, andernfalls wird er als frischgeglüht behandelt." Samml. v. Verfüg, d. Generaldir. d. bad. Staatsb.

Blatt 15, v. 28. März 92.

HI, Personen- und Gepäckverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

'163. ( 14 /9a) Personen- und Gepäcktarif L D --.V S B, vom i. August Ì890. Kündigung.

Infolge theilweiser Erhöhung der Taxen auf unserer Bahn wird hiemit der gegenwärtige direkte Personen- nnd Gepäcktarif L D -- V S B, vorn 1. August 1890, nebst Nachträgen auf 1. J u l i 1892 g e k ü n d i g t . Ueber den an dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erlassen.

D a v o s - P l a t z , den 28. März 1892.

Direktion der Schmalspurbahn Laiidquart-Daros.

( u /92) Personen- und Gepäcktarif L D -- AB, vom i. Juli 1890.

Kündigung.

Infolge theilweiser Erhöhung der Taxen auf unserer Bahn wird hiemit der gegenwärtige direkte Personen- und Gepäcktarif L D -- AB, vom 1. Juli 1890, nebst Nachträgen auf 1. J u l i 1892 g e k ü n d i g t . Ueber den au dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erlassen.

D a v o s - P la t z, den 28. März 1892.

Direktion der Schmalspurbahn Landquart-Davos.

161.

(14/92) Personen- und Gepäcktarif L D -- S 0 B, vom i. Dezember 189Ì. Kündigung.

Infolge theilweiser Erhöhung der Taxen auf unserer Bahn wird hiemit der gegenwärtige Personen- und Gepäcktarif L D -- S 0 B, vom 1. Dezember 1891, nebst Nachträgen auf 1. J u l i 1892 g e k ü n d i g t . Ueber den an dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erlassen.

D a v o s - P l a t z , den 28. März 1092.

Direktion der Schmalspurbahn Landqnart-Davos.

165.

( u /92) Personen- und Gepäcktarif L D -- N 0 B, B B, S C B, J S etc., vom 1. Januar 1890.

Kündigung.

Infolge theilweiser Erhöhung der Taxen auf unserer Bahn wird hiemit der gegenwärtige direkte Personen- und Gepäcktarif L D -- schweizerische

166.

76

Bahnen, vom 1. Januar 1890, nebst Nachtrag i auf 1. J u l i 1892 gek ü n d i g t , lieber den an dessen Stelle tretenden neuen Tarif wird später besondere Bekanntmachung erlassen.

D a v o s - P l a t z , den 31. März 1892.

Direktion der Schmalspurbahn Laudquart-Davos.

8. Verkehr mit dem Auslande.

14/92)

167. ( Barème zur Erhebung der Supplementstaxen für den Personenverkehr zwischen Stationen der französischen Nordund Ostbahn einerseits und solchen der Jura-Simplon-Bahn anderseits, vom i. April 1891. Neuausgabe.

Mit 1. April 1892 ist ein Tableau zur Erhebung der Supplementstaxen für den Personenverkehr zwischen Stationen der französischen Nord- und Ostbahn einerseits und solchen der Jura Simplon-Bahn anderseits in Kraft getreten, wodurch obgenanntes Barème, vom 1. April 1891, aufgehoben und ersetzt wird.

B e r n , den 4. April 1892.

Direktion der Jura-Simplon.Bahn.

0. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

14

168. ( /92) Betriebsreglement, Zusatzbestimmungen und Tarif für den internen Personen- und Gepäckverkehr der badischen Staatseisenbahnen, vom i. Juni 1890. Nachtrag III.

Zum Betriebsreglement nebst Zusatzbestimmungen und Tarif für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und von Hunden in Begleitung von Reisenden auf den großherzoglich badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privatbahnen ist, mit Gültigkeit vom 1. April 1892, der Nachtrag III erschienen.

Derselbe enthält Aenderungen und Ergänzungen der Zusatzbestimmungen zum Betriebsreglement, sowie des Tarifes.

K a r l s r u h e , den 31. März 1892.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

169. (14/92) Personen- und Gepäcktarif Belgien und London -- deutsche Bahnen via Köln, vom i. Mai 1889. Aenderung.

Außer der für den Hafenplatz Calais bisher schon erhobenen besonderen Gebühr von 1,40 Mark auf eine einfache Fahrkarte und von 2,80 Mark auf eine Rückfahrkarte nach bezw. von London kommt, vom 1. April 1892 ab, auch für den Hafen Dover eine solche Gebühr und zwar von l Mark auf eine einfache und von 2 Mark auf eine Rückfahrkarte zur Verrechnung.

77

Vom 1. Juni 1892 ab werden die letztgenannten Beträge schon von den betreffenden Abgangsstationen Basel, Luxemburg, Metz, Mümansen und Straßburg in dem direkten Fahrpreise mit erhoben werden.

S t r a ß b u r g , den 31. März 1892.

Oenernldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

Mittheilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Mitteldeutscher Personen- und Gepäcktarif, vom t. Juni 1890, Zu vorgenanntem Tarif ist Nachtrag 111 erschienen. Samml. v. Verfüg, d. Generaldir. d. bad. Staatsb. Blatt 15, v. 28. März 92.

IV, Güterverkehr.

A. Schweizerischer Verkehr.

Rückvergütungen.

170. ( 14 /92) Transporte von Getreide Landquart -- Grüsch.

Für Getreidetransporte (Weizen, Koggen und Mais) in Ladungen von mindestens 5000 kg., oder hiefür zahlend, von Landquart nach Grüsch und umgekehrt wird bis auf Weiteres im Rückvergütungswege eine Ermäßigung von 10 Cts. pro 100 kg. gewährt.

D a v o s - P l a t z , den 1. April 1892.

Direktion der Schmalspurbahn Landqnart-Daros.

B. Verkehr mit dem Auslande.

Ausnahmetaxen.

171. ( u /92) Transporte von Sprit und Spiritus bayerische Stationen -- Romanshorn und Aarau.

Auf 20. April 1892 treten im bayerisch-schweizerischen Güterverkehr für den Transport von Sprit und Spiritus in Wagenladungen von 5000 nnd 10000 kg. folgende Ausnahmefrachtsätze in Kraft: Nach für 100 kg. in Cts.

nebenstehenden Stationen Aarau Romanshorn von 5000kg. 10000kg. 5000 kg. 10 000 kg.

Augsburg 231 194 142 115 D eisen h ofen 259 218 165 133 F ü r t h i. W 342 283 267 215 M ü n c h e n C.-B 250 210 156 126 M ü n c h e n O.-B 254 214 161 130 N ü r n b e r g C.-B 288 240 227 183 N ü r n b e r g O.-B 290 241 229 184 P as s au 342 283 249 200 ftegensburg 288 240 212 171 Tutzing 263 220 169 136 Z ü r i c h , den 1. April 1892.

Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

D. Verkehr ausländischer Bahnen auf Schweizergebiet.

14

172. ( /92) Theil H, Heft 4 der sächsisch-südwestdeutschen Verbandsgütertarife, vom i. März 489-1. Nachtrag II.

Am 1. April 1892 gelangt der Nachtrag II zum sächsisch-südwestdeutschen Tarifheft 4 zur Einführung. Damit erhalten u. A. die Stationen Sulz (Oberelsaß) und Saaralben direkte Entfernungen und Frachtsätze und werden außerdem die Sätze des Ausnahmetarifs Nr. 7 für Wolle u. s. w., mit Gültigkeit vom 15. Mai 1892 ab, aufgehoben.

Abgabe des Nachtrages erfolgt durch unsere Drucksachenkontrole kostenfrei.

S t r a ß b u r g , den 29. März 1892.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

173. (14/92) Theil II, Heft 2 der mitteldeutschen Verbandsgütertarife, vom i. November 4886. Nachtrag.

Am 1. April 1892 gelangt zu dem mitteldeutschen Verbandsgütertarife Nachtrag XXI zu Heft 2 zur Einfuhrung. Derselbe enthält u. A. direkte Entfernungen und Frachtsätze für die Station Saaralben und Ausnahmefrachtsätze für elsäßisches Kohpetroleum. Auskunft ertheilen die Verhandsstationen.

S t r a ß b u r g , den 29. März 1892.

tJeneraldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothriugen.

17e. ( u /92) Theil II, Hefte 3, 4 und l der mitteldeutschen Verbandsgütertarife, vom i. November 4886. Nachträge.

Zu dem mitteldeutschen Verbandsgütertarife, Hefte 3, 4 und 7, sind mit Gültigkeit vom l. April 1892 die Nachträge XXIII bezw. XX und XXV erschienen. Dieselben enthalten u. A. die Aufnahme der Stationen Schliengen nnd Peterzell-Königsfeld in den Verband, sowie die Aufhebung des Ansnahmetarifes für bestimmte Stückgüter.

K a r l s r u h e , den 29. März 1892.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

175. (14/92) Theil II, Heft 4 der westdeutschen Verbandsgütertarife, vom 4. September 4890. Ergänzung.

Die Station Basel badischer Bahnhof nnd Reichsbahnhof (oder Centralbahnhof) wird, mit Gültigkeit vom 1. April 1892, in den Ausnahmetarif Nr. 3 a und 6 für Eisen und Stahl etc. mit folgenden Prachtsätzen einbezogen : 79

Zwischen Basel bad.

Bahnhof und Keichsbahnhof (oder Centralbahnhof) und

Für 100 kg. Zwischen Basel bad.

in Mark. Bahnhof und Reichsj bahnhof (oder Centralbahnhof) und a b

;

Für 100 kg.

in Mark.

a

&

Bremen Hanptbahnhof Nordenham . . . . 2,46 3,14 und Freibezirk . . 2,33 2,97 Brake, Elsfleth . . . 2,44 3,12 Bremerhaven \ Altona 2,51 3,28 2,50 3,25 1 Geestemünde / ' ' ' 2,46 3,14 Hamburg H j Harburg H 2,48 3,25 Lübeck 2,60 3,45 Wegesack (Grohn-) . . 2,36 3,02 Rostock F. P. u. D. N. L. 2,86 3,811 Cushaveu . . . . . 2,71 3,51 2,73 3,65 ! Harburs ü. E. . . . 248 3.2R K a r l s r u h e , den 29. März 1892.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnei

176. ( 14 /92) Theil H, Abtheilung G der rheinisch-westphälischsüdwestdeutschen Verbandsgütertarife, vom i. April 1890.

Ergänzung.

Vom 1. April 1892 wird im Verkehr Rheinland-Westfalen -- Basel ,,Haus- und Straßenkehricht (ausgenommen Kehricht der Metallverarbeitungsstätten) " zu den Frachtsätzen und Bedingungen des Ausnahmetarifs 23 abgefertigt.

S t r a ß b u r g, den 22. März 1892.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

177. (14/92) Theil II, Hefte i und 6 der Gütertarife für den Verkehr zwischen deutschen Bahnen und der Prinz Heinrichbahn, vom i. Juli 1889 bezw. i. Januar 1891. Aenderung.

Die Frachtsätze der in den Tarifheften für den Güterverkehr zwischen Stationen deutscher Eisenbahnen und der Prinz Heinrichbahn enthaltenen Ausnahmetarife Nr. 4 für Eisenerze finden vom 1. Juni 1892 ab nur noch bei der Frachtberechnung nach dem Ladegewicht der gestellten Wagen, mindestens aber für 10000kg. für den Wagen Anwendung, sofern nicht die Berechnung zu den Sätzen des Spezialtarifs III für das wirklich verladene Gewicht, mindestens aber für 10000 kg. eine niedrigere Pracht ergibt.

Straßburg, den 28. März 1892.

Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.

80

178. (14/92) Theil II b der deutsch-französischen Verbandsgütertarife, vom i. September 4889. Nachtrag IV.

Mit Gültigkeit vom 1. April 1892 werden folgende Nachträge zum deutschfranzösischen Verbandsgütertarif über Elsaß-Lothringen ausgegeben: 1. Nachtrag IV zu Theil II 6 (französische Schnitttaxen), vom 1. September 1889, enthaltend neue ermäßigte Frachtsätze für Güter in Eilfracht, wodurch alle bisherigen französischen Schnitttaxen für Eilgut aufgehoben werden; 2. Nachtrag II zu dem, vom 1. Dezember 1885 ab gültigen provisorischen Theil III. Durch diesen Nachtrag werden sämmtliche Eilgutfrachtsätze -- und zwar für die Stationen Le Havre, Rouen und Serqueux ohne Ersatz -- aufgehoben.

Die Eilgutfrachtsätze für Paris, Keims, Soissons, Laon und Hirson werden durch .den unter Ziffer l des genannten Nachtrags IV zu Theil II 6 ersetzt.

Insoweit die Anwendung der bisherigen Sätze gewünscht wird, bleiheu dieselben noch bis 31. Mai 1892 in Kraft.

Der unter Ziffer l bezeichnete Nachtrag kann zum Preise von 40 Pf.

das Stück, der unter Ziffer 2 bezeichnete Nachtrag unentgeltlich durch das dießseitige Gütertarifbüreau bezogen werden.

K a r l s r u h e , den 24. März 1892.

Generaldirektion der grossherzoglich badischen Staatseisenbahnen.

179. (14/92) Tarif spécial commun P L M, P. V., Nr. 306 für Getränke, vom 25. Juni1889.. Neuausgabe.

Mit 1. April 1892 wird der vorgenannte Tarif neu ausgegeben.

G e n f , den 1. April 1892.

Mittheilung des Genfer Komite der Paris-Lyon-Mittelmeerbann.

Mittheilungen aus ausländischen Anzeigeblättern.

Interner Gütertarif der badischen Staatsbahnen, vom 20. Mai 1890. Zur Beseitigung entstandener Zweifel über die Tarifirung von rohem, unbe. arbeiteten! Stangenholz (Tannenstämmchen) wird Folgendes bestimmt: ,,Rohe, unbearbeitete Stämmchen, wie solche z. B. zur Herstellung ,,von Rebstecken dienen, können, da für Stammholz des Ausnahmetarifs l b r ein Mindestdurchmesser nicht festgesetzt ist, zu den Frachtsätzen des ,,Ausnahmetarifs 16 abgefertigt werden; doch ist nöthig, daß die Be,,zeichnung ,,rohe, unbearbeitete Stämmchen" im Frachtbrief gewählt ,,wird. -- Die Artikel Baumpfähle, Rebstecken, Bohnenstecken und dergl.

,,sind im Allgemeinen als ,,Stangenholz, roh bebauen, gespalten oder ,,gerissen" (nicht als Schnittholz) zu betrachten. Die Präge, ob dieselben ,,als Holz des Spezialtarifs II oder III zu behandeln sind, hängt von der ,,Länge der Standen ab. Sendungen in einer Länge bis zu 2,5 m. werden ,,nach Spezialtarit III bezw. Ausnahmetarif 4 und Sendungen von größerer 81

,,Länge nach Spezialtarif II bezw. Ausnahmetarif l a tarifirt. -- Sind ,,Rebstecken in Kreosot getränkt oder mit andern fäulnißwidrigen Stoffen ,,behandelt, so sind dieselben als ,,chemisch präparirte Hölzer" im Sinne ,,der Ziffer 5 der Position Holz des Spezialtarifs II anzusehen und ohne r Rücksicht auf ihre Länge nach Spezialtarif II hezw. Ansnahmetarif l a ,,abzufertigen." Samml. v. Verfüg, d. Generaldir. d. bad. Staatsb. Blatt 17, v. 2. April 92.

JJieil II der westdeutschen Verbandsgütertarife, besondere Bestimmungen, vom l. September 1890. Die für seewärts gehende und kommende Güter zu erhebende Gebühr für Ueberfuhrune zwischen den Bahnhöfen Rostock Lloydbahnhof und Rostock Lloydbahnhof-Hafen wird mit 1. April 1892 aufgehoben. Amtsbl. d. Eisenbahnverwalt. in Elsaß-Lothr. Nr. 14, v.

31. März 92.

Tarif für Leichen, Fahrzeuge und lebende Thiere Elsass-Lothringen -- Frankreich, vom 1. März 1890. Am 1. April 92 tritt zu vorgenanntem Tarif Nachtrag IV in Kraft. Amtsbl. d. Eisenbahnverwalt. in ElsaßLothr. Nr. 12, v. 24. März 92.

Ausnahmetaxen für Baumwolltransporte. Bis auf Widerruf, längstens aber bis 30. Sept. 92, werden für Transporte von roher Baumwolle in Wagenladungen von 10000 kg. ab Triest nach Buchs-transit, St. Margrethentransit und Bregenz-transit folgende ermäßigte Frachtsätze im Kartirungswege gewährt: a. für Sendungen nach schweizerischen Stationen östlich der Linien Schaffhausen-Winterthur-Effretikon-Wetzikon-Hinweil-Rüti-Kapperswyl-Pfäffikon (Schwyz): Von Triest nach Franken pro 1000 kg.

Buchs-transit 24. 16 St. Margrethen-transit 25. -- Bregenz-transit 24. 82 b. für Sendungen nach Stationen der Linien Schaffhausen-WinterthurEffretikon - W etzikon - Hinweil - Rüti - Rapperswyl-Pfäffikon (Schwyz) und westlich hievon gelegenen schweizerischen Stationen, ausgenommen Konstanz, Singen, Schaffhausen und Basel : Von Triest nach Franken pro 1000 kg.

ßuchs-transit 23. 66 St. Margrethen-transit 24. 50 Bregenz-transit 24. 32 Oesterr. Verordnnngsbl. f. Eisenb. u. Schiffahrt. Nr. 37, v. 31. März 92.

82

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