Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Gesamtverband der Schweizerischen Textil- und Bekleidungsindustrie hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung der Fashiondesigner eingereicht.

Der Verband Schweizerischer Eichmeister hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für Eichmeister/Eichmeisterinnen eingereicht.

Das Reglement vom 21. Oktober 1993 wird aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

16. Januar 2001

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Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2000-2816