Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4350 Widersprechende Hansa Aktiengesellschaft, Rennweg 50, 4052 Basel, CH-Marke Nr. 446 849 ,,HANSA" gegen Widerspruchsgegnerin Hamburgische ElectricitätsWerke AG, Überseering 12, D-22297 Hamburg, Deutschland, IR-Marke Nr. 727 688 ,,Hansa Energy Trading" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 5. Dezember 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4350 wird gutgeheissen.

3.

Die IR-Marke Nr. 727 688 "Hansa Energy Trading" wird für die Dienstleistungen der Klasse 36 in der Schweiz definitiv nicht zum Markenschutz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.­ verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 1800.­ (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

5. Dezember 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

6372

2001-2761