Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für einen Ersatzparkplatz im Gebiet Unterhau/Rorholz

Gesuchstellerin:

Unique (Flughafen Zürich AG), Postfach, 8058 Zürich

Bauherrin:

Unique (Flughafen Zürich AG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Provisorische Ersatzparkplätze bis zur Eröffnung des Parkhauses C (Arbeiten der 5. Bauetappe): - Erstellung einer weiteren provisorischen Parkfläche für 400 Autoabstellplätze im Gebiet Unterhau/ Rorholz.

- Provisorische Weiternutzung der bestehenden Parkfläche P16 am Flughafenkopf für 174 Autoabstellplätze.

Alles im Flughafenareal, Gemeinden Kloten und Opfikon.

Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der 5. Bauetappe.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 21. September bis zum 22. Oktober 2001 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Unique Airport Conference Center Bürogebäude Parkhaus A; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, - Bauamt Opfikon, Oberhauserstr. 27, 8152 Opfikon.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

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2001-1836

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

18. September 2001

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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