Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG) Grundsätzlich verfolgt das Sprachengesetz zwei Ziele: Einerseits geht es um die Erhaltung und Förderung der Viersprachigkeit unseres Landes als Wesensmerkmal der schweizerischen Eidgenossenschaft und andererseits um die Förderung der Mehrsprachigkeit der Individuen in den Landessprachen mit verständigungspolitischer Zielsetzung.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Kultur, Sektion Kultur und Gesellschaft, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern, Tel. 031 322 92 68, Fax 031 322 92 73

6. November 2001

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Bundeskanzlei

2001-2348