Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3983/00 Widersprechende GA Modefine S.A., 90, avenue de France, 1004 Lausanne, IRMarke Nr. 617 383 MANI gegen Widerspruchsgegner Frau Monika Trampitsch, Wimberg 165, A-5421 Adnet, Österreich, IR-Marke Nr. 718 464 MONI (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Juli 2001 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3983/00 wird abgewiesen.

3.

Die IR-Marke Nr. 718 464 MONI (fig.) wird für das Schutzgebiet der Schweiz nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids für die Klasse 25 in der Schweiz definitiv zum Markenschutz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

24. Juli 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1417

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