Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Verordnung zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung/VAwG) Auf Anfang 2003 wird der neue Pass ausgegeben. Der Bundesrat hat die dazu notwendige Ausweisverordnung ausgearbeitet. Die Verordnung konkretisiert das Ausweisgesetz, welches die Rechtsgrundlage für Pass und Identitätskarte bildet.

Damit soll die Arbeit der beteiligten Behörden auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund effizient und effektiv geregelt werden. Es werden auch kostendeckende Gebühren für die Ausweise festgelegt.

Vernehmlassungsfrist: 31. März 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Polizeiwesen, Bundesrain 20, 3003 Bern, Tel. 031 323 75 90, Fax 031 322 23 31

28. Dezember 2001

2001-2845

Bundeskanzlei

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