Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Eisenbahngesellschaft Niesenbahn AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Aeschi bei Spiez, 3711 Mülenen, stellt das Begehren, es sei ihr zu bewilligen, das gesamte Streckennetz der Niesenbahn, umfassend die Strecke Mülenen ­ Niesen-Kulm, in einer Betriebslänge von 3500 m., inkl. Talstation, Mittelstation, Bergstation, Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25.

September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211) zu verpfänden.

Die Verpfändung in der Höhe von 2 300 000 Franken erfolgt im 1. Rang und dient zur Sicherstellung eines Investitionskredites in Höhe von 2 300 000 Franken, nebst Zins und Kommission, für die Erneuerung und Erweiterung des Hotels auf dem Niesen-Kulm. Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 15. November 2001 schriftlich einzureichen.

26. September 2001

Bundesamt für Verkehr: Sektion Recht

2001-2124

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