Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 - 19 MPV1 betreffend Erweiterung KD-Anlage Mätteli, Waffenplatz Reppischtal, Gemeinde Birmensdorf vom 27. März 2001

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 8600 Dübendorf, vom 10. März 2000 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erweiterung der KDAnlage Mätteli, Waffenplatz Reppischtal, Gemeinde Birmensdorf genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei den Gemeindeverwaltungen von Birmensdorf, 8903 Birmensdorf, und Urdorf, 8902 Urdorf, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

24. April 2001

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

2001-0594

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