Verfügung im Markenprüfungsverfahren Nr. 5505/2000 Hinterleger Sven Umlauf, Advokatenweg 46, D-06110 Halle (Saale), CH-Marke Nr.

5505/2000 EXUWEG (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Oktober 2001 folgendes verfügt: 1.

Das Gesuch Nr. 5505/2000 um Markeneintragung wird zurückgewiesen.

2.

Die Hinterlegungsgebühr von Fr. 800.­ verbleibt dem Institut.

3.

Dem Hinterleger wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

31. Oktober 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5996

2001-2424