Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Tamedia / Belcom (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG; SR 251)

Am 23. August 2001 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach ist folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Tamedia AG mit Sitz in Zürich (Tamedia) erwirbt die Kontrolle über das Unternehmen Belcom Holding AG mit Sitz in Zürich (Belcom).

Diese Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: Tamedia ist eine Schweizer Mediengruppe, die schwergewichtig in den Printmedien (Zeitungen und Zeitschriften), aber auch in den elektronische Medien (Fernsehen, Radio und Internet) sowie Services (Betrieb von Druckereien, Distribution von Zeitungen usw.) tätig ist. Tamedia gibt eine Reihe von Tages- und Wochenzeitungen (z.B. Tages-Anzeiger, ZürichExpress, SonntagsZeitung, Finanz und Wirtschaft) und Zeitschriften (z.B. Facts, Schweizer Familie, annabelle) heraus. Ausserdem ist Tamedia an Schweizer Radio- (Radio Zürisee) und Fernsehgesellschaften (TV3, TeleZüri) beteiligt und auch im Internet und E-commerce aktiv.

Belcom kontrolliert die Radio 24 AG, die Tele24 AG, die Belcom AG, die TakeoffCommunications AG und die Zürivision AG. Zudem hält Belcom eine Beteiligung an der Telezüri AG.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahme muss in schriftlicher Form erfolgen und spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahme muss in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031 322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Effingerstrasse 27 3003 Bern Gemäss Artikel 43 KG haben nur die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Parteirechte.

24. September 2001

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2001-2030