Flughafen Zürich Gesuch um Erteilung einer Betriebskonzession

Gesuchstellerin:

unique zurich airport Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Erteilung einer Konzession für den Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten während 50 Jahren.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36a ­ 36d des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört die Kantone Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Zug und Zürich, die deutschen Landkreise Konstanz und Waldshut sowie die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die genauen Daten der öffentlichen Auflage und die Auflageorte sind den Publikationen in den genannten Kantonen zu entnehmen.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

27. Februar 2001

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

2001-0197