Bundesbeschluss über die Finanzierung der Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen
Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 17 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom ...2, nach Einsicht in die Botschaft vom 11. Dezember 20003, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung von Massnahmen im öffentlichen Verkehr zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen wird ein Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken gutgeheissen.
Art. 2 1
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
2
Er tritt gleichzeitig mit dem Behindertengleichstellungsgesetz vom ... in Kraft.
11303
1 2 3
SR 101 SR ...; AS ... (BBl 2001 1840) BBl 2001 1715
2000-2445
1849