Verfügung im Widerspruchsverfahren 4349/2000 Widersprechende/r Pierre Fabre Dermatologie, 45, Place Abel-Gance, F-92654 Boulogne, Schweizer Marke Nr. 297 406 (AÏROL), Vertreter/in A. W. Metz & Co.

AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Byk Gulden Lomberg, Chemische Fabrik GmbH, 2, Byk-Gulden-Strasse, D-78467 Konstanz, Internationale Marke Nr. 725 773 (AIROX).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. August 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4349 wird infolge Schutzverzichts als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, somit 400 Franken, wird der Widersprechenden zurückerstattet. Die andere Hälfte verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von insgesamt 1400 Franken zu bezahlen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. (Der Widerspruchsgegnerin wird der Entscheid durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

4. September 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-1698

4671