Einstellungsverfügung vom 2. August 2001 Der Auditor Divisionsgericht 3 hat in Anwendung der Art. 116­118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Rekr Lakhder Nordin Jilali, geb. 1. Mai 1980 in Bern, von Gsteigwiler, des Lakhder Mohamed und der Schwander Margrith Johanna, ledig, Landschaftsgärtner, zuletzt wohnhaft in 3013 Bern, Moserstrasse 14b, zur Zeit unbekannten Aufenthalts betreffend Nichteinrücken in die FL RS 41 am 5. Februar 2001 in Payerne wird ­ ohne Straffolgen ­ eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an: ­ den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) ­ den Oberauditor

5.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht 3 erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts 3 beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

4. September 2001

2001-1690

Der Auditor Divisionsgericht 3

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