Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4436 Widersprechende Focus Magazin Verlag GmbH, D-81925 München, IR-Marke Nr. 663 349 «FOCUS» gegen Widerspruchsgegnerin Lancôme Parfums et Beauté & Cie, F-75008 Paris, IR-Marke Nr. 730 668 «COLOR FOCUS» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. November 2001 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4436 wird gutgeheissen.

3.

Der internationale Marken Nr. 730 668 «COLOR FOCUS» wird der Markenschutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

4. Dezember 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

6224

2001-2572