Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion -

Gemeinde Diverse BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Förderung des Seilkraneinsatzes im Kanton Bern Projekt-Nr. 421.2-BE-0001/0002

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Gemeinde Surava GR, Erschliessungsanlagen, Surava, 2. Sektion Projekt-Nr. 421.1-GR-0053/0002

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Gemeinde Bever GR, Schutzbauten und -anlagen, Alpetta Projekt-Nr. 431.1-GR-0065/0002

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Gemeinde Reichenburg, Bilten SZ, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Reichenburg-Ost Projekt-Nr. 411.3-SZ-0012/0001

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Gemeinde Bauen UR, Schutzbauten und -anlagen, Weg der Schweiz Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0021

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Gemeinde Naters VS, Schutzbauten und -anlagen, Gratlawine Projekt-Nr. 431.1-VS-3198/0001

Integralprojekte: -

Gemeinde Schiers GR, Schraubachtal Projekt-Nr. 401-GR-9130/0001 - mit folgenden Komponenten: Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

9. Januar 2001

2000-2814

Eidgenössische Forstdirektion

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