Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Aise Günes-Ak, geb. 1933, Erenler Tabakhane Mah., 17 Nolu Sok. No. 25, TR-54000 Adapazari, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 8. November 2001 auf ihre Eingabe vom 26. Juli 2001 gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 23. Mai 2001 folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

18. Dezember 2001

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts

H 250/01 Vr

Der stv. Kanzleidirektor: H. Omlin

2001-2751

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