Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3681 Widersprechende/r Ekes-Granini GmbH & Co KG, 6, Ludwig-Eckes-Allee, D- 55 268 Nieder-Olm, IR-Marke Nr. 633 787 ,,GRANINI" gegen Widerspruchsgegner/in Ditta Bortolo Nardini S.P.A.., Via Soave 90, P.O. Box 192, 6830 Chiasso, IRMarke Nr. 712 470 ,,B. NARDINI".

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. März 2001 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3681wird abgewiesen.

3.

Die am 15. November 1999 gegen die Marke IR 712 470 ,,B. NARDINI" erlassene provisorische Schutzverweigerung wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

3 April 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-0580

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