Raumplanung, Richtplan des Kantons Solothurn Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2000 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 22. November 2000 wird der Richtplan des Kantons Solothurn mit den Änderungen gemäss Ziffer 2 und der Einladung zur Richtplanergänzung gemäss Ziffer 3 genehmigt.

2.

Änderungen des Richtplans Der Richtplan wird wie folgt geändert: 2.1 Genehmigung des Vorhabens "380-kV-Übertragungsleitung Froloo Frankreich" als Vororientierung statt als Zwischenergebnis. (Änderung des Beschlusses VE - 2.3 "Vorhaben Übertragungsleitungen").

2.2 Redaktionelle Änderungen gemäss Ziffer 4.2 des Prüfungsberichts des ARE.

Der Kanton Solothurn wird eingeladen, diese Änderungen im Richtplan nachzutragen.

3.

Ergänzungen des Richtplans Der Kanton Solothurn wird eingeladen, 3.1 basierend auf den zielgerichtet zu erarbeitenden Grundlagen für eine koordinierte Verkehrspolitik die kantonalen Prioritäten für den Ausbau des nationalen und des regionalen Strassen- und Schienennetzes bis Mitte 2002 festzulegen, 3.2 die Richtplanung zur Thematik des Raumbedarfs der Gewässer aufzunehmen und bis zur ersten Berichterstattung gemäss RPV (2004) die nötigen Massnahmen im Richtplan festzulegen.

4.

Berichterstattung Der Kanton wird eingeladen, das Bundesamt für Raumentwicklung spätestens bis Ende 2004 über den Stand der Richtplanung und über wesentliche Änderungen in den Grundlagen zu orientieren.

Der vom Bundesrat genehmigte Inhalt des Richtplans Solothurn kann nach Artikel 4 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) nach Voranmeldung zu den ordentlichen Arbeitszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: -

Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn, Werkhofstrasse 59, 4500 Solothurn; Tel. 032 / 627 25 61

-

Bundesamt für Raumentwicklung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern; Tel. 031 322 40 58

Der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumplanung vom 22. November 2000 kann bei den oben bezeichneten Stellen eingesehen werden.

20. Dezember 2000 24

Bundesamt für Raumentwicklung 2000-2742