01.003 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2000 sowie Botschaften zu Wirtschaftsvereinbarungen vom 10. Januar 2000

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gestützt auf Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen (SR 946.201; «Gesetz») beehren wir uns, Ihnen Bericht zu erstatten.

Wir beantragen Ihnen, von diesem Bericht samt seinen Beilagen (Ziff. 9.1.1­9.1.7) Kenntnis zu nehmen (Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes).

Gleichzeitig unterbreiten wir Ihnen gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 bzw. Absatz 3 des Gesetzes fünf Botschaften über internationale Wirtschaftsvereinbarungen. Wir beantragen Ihnen, den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Änderung von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten (Ziff. 9.2.1 samt Anhängen) sowie die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen zu folgenden Abkommen zu genehmigen: ­

Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien mit Verständigungsprotokoll sowie Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien im Agrarbereich (Ziff. 9.2.2 samt Anhängen);

­

Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus (Ziff. 9.2.3 samt Anhang);

­

Rückversicherungsvertrag auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Deutschland (Ziff. 9.2.4 samt Anhängen);

­

Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan (Ziff. 9.2.5 samt Anhang).

824

2000-2425

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

10. Januar 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

11337

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

825

Übersicht Im Einleitungskapitel des Berichts (Ziff. 1) wird auf die Bedeutung der schweizerischen Aussenwirtschaft in der heutigen globalisierten Weltwirtschaft eingegangen, und es werden die Rolle und die Instrumente der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik für eine bestmögliche Integration in die Weltwirtschaft dargelegt.

Des Weiteren gibt der Bericht einen Überblick über die Wirtschaftslage (Ziff. 2) sowie über die Aussenwirtschaftstätigkeiten des Jahres 2000 auf multilateraler, bilateraler und autonomer Ebene (Ziff. 3­9.1). Ferner sind dem Bericht fünf Botschaften zu internationalen Wirtschaftsvereinbarungen (Ziff. 9.2) beigefügt.

Im Sog einer über Erwarten kräftigen internationalen Konjunktur verzeichnete die schweizerische Wirtschaft im Jahr 2000 mit 3,3 Prozent das höchste Wachstum seit zehn Jahren.

Weltwirtschaft und Welthandel erfuhren im Berichtsjahr das kräftigste Wachstum seit mehr als einem Jahrzehnt. Während sich die Konjunktur in den USA bis Jahresmitte noch kaum verlangsamte, beschleunigte sich das Wachstum in Westeuropa weiter. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum im OECD-Raum schnellte auf über 4 Prozent hoch. Im Sog der dynamischen internationalen Nachfrage festigte sich auch die Erholung in den übrigen Wirtschaftsräumen erneut.

Mit der sich deutlicher abzeichnenden Abflachung der amerikanischen Konjunktur und einer leichten Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Dynamik in der EU werden die Volkswirtschaften der OECD-Länder im Jahre 2001 auf ein etwas moderateres, aber regional sehr ausgeglichenes und dauerhaftes Wachstum von leicht über 3 Prozent einschwenken. In den übrigen Wirtschaftsräumen wird die Erholung trotz teilweise leicht dämpfender Wirkungen der hohen Ölpreise insgesamt kräftig bleiben. In Asien wird sich die wirtschaftliche Dynamik auf hohem Stand leicht verlangsamen. Dagegen wird sich die Erholung in Lateinamerika und in den osteuropäischen Reformländern noch beschleunigen.

Ähnlich wie in den meisten westeuropäischen Volkswirtschaften führte eine gleichzeitig hohe Dynamik der inländischen und der ausländischen Auftriebskräfte auch in der Schweizer Wirtschaft zu einem alle Erwartungen übertreffenden Wachstum.

Dank dem weltwirtschaftlichen Boom und einer günstigen Wechselkurslage setzte sich der Exportaufschwung im hohen Rhythmus von Ende 1999 fort. Bei
anhaltend kräftiger Entwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte und der Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen beschleunigte sich dank einer Erholung der Bautätigkeit auch die inländische Nachfrage wieder. Trotz einer Verlangsamung im zweiten Semester erreichte damit das Wachstum des realen Bruttoinlandproduktes im Berichtsjahr 3,3 Prozent, die höchste Rate seit einem Jahrzehnt.

Mit einem leicht schwächeren Weltwirtschaftswachstum und einem etwas stärkeren Wechselkurs, teils aber auch als Folge angebotsseitiger Engpässe, wird sich das Wachstum der Schweizer Güterexporte im Jahre 2001 verlangsamen. Unter anderem als Folge der Straffung der Geldpolitik wird sich auch die Dynamik der inländischen Nachfrage auf hohem Stand leicht abschwächen. Ein etwas moderateres Wachstum ist sowohl bei den Ausrüstungsinvestitionen als auch bei den Kon-

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sumausgaben der privaten Haushalte zu erwarten. Damit wird sich die konjunkturelle Verlangsamung in der Schweizer Wirtschaft im Jahre 2001 fortsetzen. Sie wird in ein moderateres Wachstum bei intakter Preisstabilität einmünden, das mit einer Rate von 2,3 Prozent besser den derzeitigen längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft entspricht.

Die Aussenwirtschaftstätigkeiten lassen sich wie folgt charakterisieren: Mit der Annahme der sektoriellen Abkommen mit der EG durch das Schweizer Volk am 21. Mai hat die Schweiz in der Europapolitik einen wichtigen Schritt getan. ­ Im Rahmen der Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten wurden mit Mazedonien ein Freihandelsabkommen sowie mit Kroatien, der Ukraine und der Bundesrepublik Jugoslawien Zusammenarbeitserklärungen unterzeichnet. Im Mittelpunkt der transatlantischen Beziehungen der EFTA standen die Verhandlungen mit Mexiko; Ende November konnte mit Mexiko ­ erstmals mit einem Überseeland ­ ein Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Im Dezember wurden Verhandlungen mit Chile aufgenommen.

Nachdem es in Seattle nicht gelungen war, eine neue Welthandelsrunde zu lancieren, befassten sich die WTO-Mitglieder vor allem mit den damit verbundenen Auswirkungen auf das Welthandelssystem und auf die WTO als Organisation. Anfang 2000 wurden Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen eingeleitet.

Im Juni wurden in Paris von 33 Teilnehmerstaaten die revidierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verabschiedet.

Die zehnte Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD-X) vom Februar legte die entwicklungspolitischen Prioritäten der Organisation für die kommenden Jahre fest. Im Rahmen der UNCTAD wurde im September ein neues Internationales Kaffee-Übereinkommen abgeschlossen. Die Schweiz führte erneut zu Gunsten hochverschuldeter Entwicklungsländer Entschuldungsmassnahmen durch. Auch der Pariser Klub hat armen, hochverschuldeten Entwicklungsländern weitreichende Schuldenreduktionen gewährt.

Das Unterstützungsprogramm der Schweiz für Mittel- und Osteuropa wurde weitergeführt und die Zusammenarbeit mit Südosteuropa insbesondere im Rahmen des Stabilitätspaktes verstärkt.

Im Juni fand auf Einladung der Schweiz in Genf die Folgekonferenz zum 1995 durchgeführten Weltsozialgipfel in Kopenhagen statt.

827

Das bilaterale Wirtschaftsvertragsnetz wurde durch ein Wirtschaftskooperationsabkommen mit Aserbaidschan sowie durch Investitionsschutzabkommen mit Bangladesh, Costa Rica, Libanon und Nigeria ergänzt. In einem Notenaustausch haben die Schweiz und Liechtenstein vereinbart, ihre beiderseitigen Staatsangehörigen hinsichtlich des Zugangs zum Treuhänderberuf und im Bereich der Förderung des Wohnungsbaus gleichzustellen. Auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie (ERG) wurde zwischen der ERG-Geschäftsstelle bzw. der Schweiz und der HERMES bzw.

Deutschland ein Vertrag über wechselseitige Rückversicherungsverpflichtungen abgeschlossen.

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Inhaltsverzeichnis Übersicht 1 Die Bedeutung der Aussenwirtschaftspolitik an der Schwelle eines neuen Jahrzehnts 1.1 Die Bedeutung der Schweizer Aussenwirtschaft in einer globalisierten Weltwirtschaft 1.2 Mitgestalten in den multilateralen Organisationen 1.2.1 Die Schweiz in der Welthandelsorganisation (WTO) 1.2.2 Die Schweiz und die OECD 1.2.3 Die Schweiz und die multilateralen Finanzierungsinstitutionen 1.3 Mitgestalten von regionalen Freihandelsräumen 1.3.1 Die Zusammenarbeit in Westeuropa 1.3.1.1 Die Zusammenarbeit mit der EU 1.3.1.2 Die EFTA-Konvention 1.3.2 Die Zusammenarbeit mit andern Wirtschaftsräumen 1.4 Die Wirtschaftszusammenarbeit mit einzelnen Ländern 1.4.1 Bilaterale Wirtschaftsabkommen der Schweiz 1.4.2 Instrumente der wirtschafts- und handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz 1.5 «National handeln» im Bereich der operationellen Aussenwirtschaftsförderung 1.5.1 Die Exportrisikogarantie (ERG) 1.5.2 Exportförderung 1.5.3 Bilaterale Kontakte und Wirtschaftsdelegationen 1.5.4 Standortpromotion 1.6 Ausblick

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2 Zur Wirtschaftslage

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3 Europäische Wirtschaftsintegration 3.1 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU 3.1.1 Beziehungen im Rahmen der geltenden Abkommen 3.1.2 Genehmigung und Umsetzung der neuen sektoriellen Abkommen 3.2 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und andere europäische Freihandelsbeziehungen 3.2.1 Allgemeines 3.2.2 Aufdatierung der EFTA-Konvention 3.2.3 Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten und Mittelmeerländern 3.3 Beziehungen zu Liechtenstein 3.4 Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie 3.4.1 EUREKA 3.4.2 COST

853 853 854 855 856 856 856 857 858 858 858 859

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4 Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit 4.1 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 4.1.1 Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene 4.1.2 Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten 4.1.2.1 Schweizerische Wirtschaftspolitik 4.1.2.2 Entwicklungszusammenarbeit 4.1.3 Instrumente im Investitionsbereich 4.1.3.1 Multilaterale Investitionsregeln 4.1.3.2 Kodex für multinationale Unternehmen 4.1.3.3 Korruptionspraktiken 4.1.4 Instrumente in anderen Bereichen 4.1.4.1 Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich 4.1.4.2 Elektronischer Geschäftsverkehr 4.1.4.3 Unlauterer Steuerwettbewerb 4.1.4.4 Biotechnologie 4.2 Welthandelsorganisation (WTO) 4.2.1 Allgemeines 4.2.2 Landwirtschaft 4.2.3 Dienstleistungen 4.2.4 Geistiges Eigentum 4.2.5 Öffentliches Beschaffungswesen 4.2.6 Streitbeilegungsfälle 4.2.7 Beitrittsverfahren 4.2.8 Verhältnis zu anderen Institutionen 4.3 Präferenzielle Abkommen mit aussereuropäischen Staaten 4.4 Vereinte Nationen (UNO) 4.4.1 UNCTAD-X 4.4.2 UNIDO 4.4.3 UNCED 4.4.4 UNO-Wirtschaftskommission für Europa 4.4.5 Internationale Arbeitsorganisation (IAO) 4.4.6 Folgekonferenz des Weltsozialgipfels (Geneva 2000) 4.5 Sektorale multilaterale Zusammenarbeit 4.5.1 Zusammenarbeit im Energiebereich 4.5.1.1 Internationale Energie-Agentur (IEA) 4.5.1.2 Energiecharta-Vertrag

859 859 860 860 861 862 862 862 863 864 864 865 866 867 867 867 869 869 870 870 870 871 871 872 874 874 875 875 877 877 878 879 879 879 879

5 Internationales Finanzsystem 5.1 IWF und internationale Finanzarchitektur 5.2 Die Zehnergruppe 5.3 Internationale Aufsichtsgremien

879 880 882 882

6 Finanzhilfe 6.1 Multilaterale Finanzierungsinstitutionen 6.1.1 Weltbankgruppe (IBRD, IDA, IFC, MIGA) 6.1.2 Regionale Entwicklungsbanken

884 884 885 886

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859

6.1.3 Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 6.2 Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern 6.2.1 Entwicklungsländer 6.2.2 Mittel- und Osteuropa sowie die GUS 7 Bilaterale Beziehungen 7.1 Westeuropa 7.2 Mittel- und Osteuropa sowie die GUS 7.3 Südosteuropa 7.4 Nordamerika 7.5 Zentral- und Südamerika 7.6 Asien/Ozeanien 7.7 Mittlerer Osten 7.8 Afrika

887 888 889 891 893 893 894 895 896 897 898 899 900

8 Autonome Aussenwirtschaftspolitik 901 8.1 Exportkontrollmassnahmen 901 8.1.1 Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen 901 8.1.1.1 Güterkontrollverordnung 902 8.1.1.2 Chemikalienkontrollverordnung 903 8.1.1.3 Atomverordnung 903 8.1.1.4 Sprengstoffverordnung 904 8.1.2 Embargomassnahmen 904 8.1.2.1 Irak 904 8.1.2.2 Bundesrepublik Jugoslawien 904 8.1.2.3 Myanmar 905 8.1.2.4 Taliban (Afghanistan) 905 8.1.2.5 Sierra Leone 905 8.2 ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung 906 8.2.1 Exportrisikogarantie 906 8.2.2 Investitionsrisikogarantie 907 8.2.3 Exportfinanzierung 907 8.2.4 Umschuldung 907 8.3 Exportförderung 908 8.4 Tourismus 909 9 Beilagen 9.1 Beilagen 9.1.1­9.1.7 9.1.1 Übersicht zur Wirtschaftslage 9.1.2 Pressemitteilungen der OECD-Ministerkonferenz vom 26./27. Juni 2000 in Paris 9.1.3 OECD: Revidierte Leitsätze für multinationale Unternehmen 9.1.4 Pressemitteilung der Ministertagung des EFTA-Rates vom 19. Juni 2000 in Zürich

910 910 910 919 932 943

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9.1.5 Pressemitteilung der Ministertagung des EFTA-Rates vom 12./13.

Dezember 2000 in Genf 947 9.1.6 Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten 950 9.1.7 Volkswirtschaftliche Auswirkungen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz 952 Abkürzungsverzeichnis 954 9.2 Beilagen 9.2.1­9.2.5 958 9.2.1 Botschaft betreffend Änderungen von Abkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten 959 Bundesbeschluss über die Änderung von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten (Entwurf) 962 Protokoll zur Änderung von Artikel 16 und Anhang VII des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Slowenien 963 Beschluss 7/00 des Gemischten Ausschusses EFTA­Marokko 968 9.2.2 Botschaft über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTAStaaten und der Republik Mazedonien 969 Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien (Entwurf) 976 Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien 977 Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Mazedonien 1014 9.2.3 Botschaft zum Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus 1037 Bundesbeschluss über den Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus (Entwurf) 1041 Notenaustausch zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus 1042 9.2.4 Botschaft zum Rückversicherungsvertrag auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Deutschland 1045 Bundesbeschluss betreffend den Rückversicherungsvertrag auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Deutschland (Entwurf) 1052 Vertrag über wechselseitige Rückversicherungsverpflichtungen zwischen der HERMES KreditversicherungsAktiengesellschaft, Hamburg (nachfolgend «HERMES» genannt), handelnd im Namen und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland, und der Geschäftsstelle für die Exportrisikogarantie, Zürich (nachfolgend «ERG» genannt), handelnd für das Staatssekretariat für Wirtschaft, dieses wiederum handelnd für die Schweizerische Eidgenossenschaft 1053

832

9.2.5 Botschaft zum Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan 1082 Bundesbeschluss betreffend das Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan (Entwurf) 1087 Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan 1088

833

Bericht 1

Die Bedeutung der Aussenwirtschaftspolitik an der Schwelle eines neuen Jahrzehnts

Der Beginn eines neuen Jahrzehnts gibt Anlass, das Einleitungskapitel in einen etwas breiteren Rahmen zu stellen. Dabei sollen insbesondere die weltwirtschaftlichen und aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen, das Zusammenspiel der einzelnen wirtschaftspolitischen Instrumente sowie der wachsende und sich ändernde Stellenwert der Aussenwirtschaft dargestellt werden.

1.1

Die Bedeutung der Schweizer Aussenwirtschaft in einer globalisierten Weltwirtschaft 1

Die Globalisierung ist Tatsache. Nie hat es einen grösseren Wirtschaftsraum gegeben als heute. Der Zugang dazu ist für eine kleine Volkswirtschaft wie die Schweiz, die jeden zweiten Franken im Ausland verdient, existenziell. Die Schweiz ist bereits heute eine der weltoffensten Volkswirtschaften. Ihre Auslandabhängigkeit wird aber noch zunehmen. Wirtschaftspolitisch muss die Schweiz ihre Präsenz auf allen Ebenen (global, regional und national) verstärken, um ihrer Wirtschaft eine optimale Integration in die Weltwirtschaft zu ermöglichen.

Die Weltwirtschaft steht seit dem Zweiten Weltkrieg im Zeichen eines sehr kräftigen Wachstums: Der internationale Handel wuchs in den letzten vierzig Jahren um 1500 Prozent; gleichzeitig sank das durchschnittliche Zollniveau für Industriegüter von 50 auf weniger als 3 Prozent. Der eigentliche Motor ist die fortschreitende internationale Arbeitsteilung der Wirtschaft. Sichtbarster Ausdruck dieser Entwicklung ist die stetige Beschleunigung des internationalen Handels und der grenzüberschreitenden Investitionen sowie die kontinuierliche Intensivierung des internationalen Wettbewerbs.

Die aussenwirtschaftliche Öffnung ist für kleine Volkswirtschaften von existenzieller Bedeutung. Erst die Überwindung der Grenzen des Binnenmarktes erlaubt eine Spezialisierung auf jene Produktionszweige, für welche er die günstigsten Voraussetzungen besitzt. Die konsequente Ausrichtung auf die Weltmärkte ermöglicht die Produktion in ausreichenden Stückzahlen und eine Finanzierung der stetig wachsenden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Die Schweiz zählt zusammen mit den Benelux-Ländern, Singapur oder Hongkong zu den weltoffensten Volkswirtschaften. Ihre Bedeutung als Welthandelsnation geht weit über die Grösse des Landes (an 110. Stelle) hinaus: Sie steht heute gemessen an den Warenausfuhren an 19. und gemessen an den Gütereinfuhren an 17. Stelle der Handelsnationen. Der Anteil der Exporte von Gütern und Dienstleistungen an unse1

834

Vgl. Ziff. 1 des Berichts 95/1+2, BBl 1996 I 668.

rer gesamten Wirtschaftsleistung erreicht rund 45 Prozent. Berücksichtigt man das bedeutende und beschäftigungsintensive Netz inländischer Zulieferer und stellt man ferner in Rechnung, dass insbesondere die grenzüberschreitenden Dienstleistungstransaktionen statistisch nach wie vor nur unzureichend erfasst werden können, so ist die Aussage gerechtfertigt, dass jeder zweite Franken direkt oder indirekt im Ausland verdient wird.

Besonders hoch ist die Auslandorientierung in den traditionellen Exportzweigen der Schweizer Industrie. Im beschäftigungsmässig bedeutendsten Industriezweig, in der Metall- und Maschinenindustrie, bewegt sich der Anteil der Exporte an der Gesamtproduktion zwischen 70 und 80 Prozent. In der Fremdenverkehrswirtschaft entfallen rund 60 Prozent der Hotelübernachtungen auf Gäste aus dem Ausland. In der Versicherungsbranche werden bis zu 60 Prozent der Prämieneinnahmen im Ausland erwirtschaftet, im Rückversicherungsgeschäft sogar mehr als 96 Prozent.

Der Anteil der Auslandaktivitäten der Schweizer Banken, gemessen am Aktiv- wie am Passivgeschäft, liegt heute deutlich über 50 Prozent.

Die Schweizer Wirtschaft wird künftig noch stärker gezwungen sein, ihre Wachstumsmöglichkeiten vorab im Auslandgeschäft auszuschöpfen. So ist etwa die Exportquote in der Metall- und Maschinenindustrie innerhalb eines Jahrzehnts von rund 60 Prozent auf heute mehr als drei Viertel geklettert. Und im Bereich der Finanzdienstleistungen ist das Gewicht des Auslandgeschäfts der Schweizer Banken allein in den vergangenen fünf Jahren von unter 40 Prozent auf deutlich über 50 Prozent gestiegen.

Die Dimension des Auslandgeschäfts der Schweizer Wirtschaft verlagert sich zunehmend in Richtung Direktinvestitionen im Ausland, Partnerschaften mit ausländischen Firmen usw. Diese Formen ergänzen die traditionelle Exporttätigkeit und generieren ihrerseits neuen Handel. Entsprechend sind die Kapitalexporte für Direktinvestitionen schweizerischer Unternehmen im Ausland zwischen 1995 und 1999 von 14,4 Milliarden Franken auf 51,9 Milliarden Franken angewachsen (vgl.

Beilage, Ziff. 9.1.1, Grafik 7). Mit einem Kapitalbestand an Direktinvestitionen im Ausland von über 250 Milliarden Franken steht die Schweiz heute etwa an siebter Stelle der weltweit bedeutendsten Investorenländer. Pro Kopf ihrer Bevölkerung weist die
Schweiz sogar den höchsten Bestand an Direktinvestitionen sämtlicher OECD-Länder auf. Schweizer Unternehmen beschäftigen im Ausland rund 1,6 Millionen Mitarbeiter. Das entspricht einem Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz.

Die markant gestiegenen Überschüsse der schweizerischen Leistungsbilanz zeugen von einem starken weltweiten Engagement unserer Wirtschaft. Tatsächlich stammten in den letzten Jahren mehr als 80 Prozent der Überschüsse allein aus Kapitaleinkommen, insbesondere aus Erträgen der Direktinvestitionen im Ausland (vgl. Beilage, Ziff. 9.1.1, Grafik 6).

Die Neunzigerjahre haben die Bedeutung der Aussenwirtschaft und geeigneter aussenwirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft deutlich zum Ausdruck gebracht. Inwieweit die unvollständige wirtschaftliche Integration in den europäischen Binnenmarkt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigt hat, lässt sich schwer nachweisen. Hingegen belegen praktisch sämtliche verfügbaren Studien, dass die Höherbewertung des Frankens von 1993 bis Ende 1995 der Schweizer Wirtschaft beträchtlichen Schaden zugefügt hat. Danach dürften die resultierenden Marktanteilsverluste auf den internationalen Märkten wie auch im

835

Inland unsere Volkswirtschaft in den drei Folgejahren 1994­1996 zusammengenommen je rund 2,5 Prozent an Produktion (BIP) und Beschäftigung gekostet haben. Dieser Verlust an aussenwirtschaftlichen Impulsen war wesentlich dafür verantwortlich, dass die sich seit 1994 anbahnende wirtschaftliche Erholung in der Schweiz, zumal in einer Phase kräftiger internationaler Konjunktur, im Keim erstickt wurde. Im Gegensatz dazu nahm die Wirtschaft ihre Wachstumschancen in jüngster Zeit, bei ungleich günstigeren aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, in hohem Masse wahr.

Die grosse Auslandabhängigkeit der Schweizer Wirtschaft verlangt vom Staat eine entsprechend aktive Aussenwirtschaftspolitik. Die Schweiz ist international durch rund 2000 Abkommen eingebunden. Die meisten davon sind wirtschaftlicher Natur.

Das seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) als Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen u.a. der Aussenwirtschaftspolitik zeichnet alleine für rund 900 Abkommen verantwortlich. Damit die Schweiz mit der Globalisierung Schritt halten kann, muss sie ihre Aktivitäten auf allen Ebenen verstärken: global, regional, national. Auf globaler Ebene werden in den multilateralen Organisationen die weltwirtschaftlichen Spielregeln weiter entwickelt und verbessert. Auf regionaler und überregionaler Ebene birgt das Entstehen grosser regionaler Wirtschaftsräume (z.B. EU, NAFTA, ASEAN oder MERCOSUR) insbesondere für kleine Nichtmitglieder die Gefahr, benachteiligt zu werden. National steht die Schweiz mit anderen Standorten im Wettbewerb um den Zustrom von Direktinvestitionen sowohl in- wie ausländischer Herkunft. Um konkurrenzfähig zu bleiben, muss sie bezüglich Infrastruktur, Rechtsordnung, Steuern und weiterer, für die privatwirtschaftlichen Investitionsentscheide relevanter Faktoren günstige Rahmenbedingungen anbieten.

­

1.2

Die Devise der international tätigen Unternehmen «Global denken, lokal handeln» gilt in etwas abgeänderter Form auch für die schweizerische Wirtschaftspolitik: «Global denken, partnerschaftlich mitgestalten, national handeln.» Das bedeutet konkret: mit Partnerländern wirtschaftspolitische Probleme erörtern und gemeinsam nach Lösungen suchen (z.B. in der OECD); auf eine transparente, Rechtssicherheit schaffende Weltwirtschaftsordnung hinwirken (insbesondere in der WTO); sich im Vergleich mit den wichtigsten Konkurrenten mindestens gleichwertige Zugangsbedingungen zu interessanten Märkten verschaffen (z.B. mit EFTA-Freihandelsabkommen); exportfähige Unternehmen in ihren internationalen Bemühungen unterstützen (z.B. Exportförderung) und die Niederlassung ausländischer Firmen fördern.

Mitgestalten in den multilateralen Organisationen

Die Schweiz ist Teil des multilateralen Finanz-, Wirtschafts- und Handelssystems. Eine zentrale Rolle spielen insbesondere die WTO mit ihren rechtsverbindlichen Welthandelsregeln, die Bretton-Woods-Institutionen (BWI) mit ihrer finanzpolitischen Stabilitäts- und Entwicklungsfunktion sowie die OECD mit ihren wirtschafts- und handelspolitischen Koordinationsaufgaben, aber auch ihren normativen Arbeiten. Will die Schweiz in diesen weltumspannenden Gremien gehört werden, ist eine aktive und professionelle Mitarbeit unabdingbar.

836

Die multilaterale Finanz- und Wirtschaftsarchitektur besteht einerseits aus dem internationalen Währungsfonds (IWF) (vgl. Ziff. 5), der Weltbankgruppe (WB) und der Welthandelsorganisation (WTO) sowie andererseits den wirtschaftspolitisch relevanten Sonderorganisationen bzw. Konferenzen der Vereinten Nationen2. Sie prägen zusammen mit der OECD die Rahmenbedingungen des multilateralen Finanz-, Wirtschafts- und Handelssystems. Die Schweiz ist Mitglied aller genannten Foren und kann somit deren Spielregeln aktiv mitgestalten. Sie hat ein grosses Interesse daran, dass diese Organisationen ihre Kernfunktionen effizient wahrnehmen können.

Sobald die Entscheidungswege zu lang, die Konsensfindung zu schwierig und die Umsetzung von Entscheidungen zu Zeit raubend werden, besteht die Gefahr, dass Parallelinstitutionen (z.B. Financial Stability Forum, G20), bei denen die Schweiz nicht überall Mitglied ist, entstehen können.

1.2.1

Die Schweiz in der Welthandelsorganisation 3 (WTO)

Die seit 1. Januar 1995 bestehende WTO zählt heute 140 Mitglieder und über 30 Beitrittskandidaten, worunter China und Russland. Diese Länder repräsentieren zusammen ein Handelsvolumen von 5470 Milliarden US-Dollar für Güter und 1350 Milliarden US-Dollar für Dienstleistungen. Die WTO ist ein Forum für Verhandlungen über die Fortentwicklung der multilateralen Handelsspielregeln, über weitere Verbesserungen hinsichtlich des Marktzutritts und über die Erarbeitung kohärenter Rahmenbedingungen für Politikbereiche, die den Handel beeinflussen (Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Kultur, grundlegende Arbeitsnormen). Das Regelwerk der WTO umfasst über 30 rechtsverbindliche Übereinkommen. Zur Erhaltung der von den Vertragsparteien eingegangenen Verpflichtungen besteht ein Streitbeilegungsmechanismus, der seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1995 bereits mit 260 Anträgen in Anspruch genommen worden ist.

Als kleine und offene Volkswirtschaft hat die Schweiz ein ureigenes Interesse an einem gut funktionierenden und für Änderungen in der Wirtschaft offenen multilateralen Handelssystem, das durch verbindliche Regeln zu mehr Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit führt. Die Schweiz setzt sich für weitere schrittweise Marktöffnungen, für die Schaffung klarer und praktikabler Regeln und für eine auf Kohärenz bedachte Zusammenarbeit der WTO mit anderen internationalen Organisationen (z.B. ILO) ein. Die schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer, insbesondere der ärmsten unter ihnen, und der Transitionsländer ins Welthandelssystem zählt ebenso zu den Prioritäten der Schweizer WTO-Politik wie die Entwicklung eines Dialoges der WTO mit den nationalen Parlamenten und den Nichtregierungsorganisationen.

In nächster Zukunft gilt es, den Gegensatz zu überbrücken zwischen den Ländern, welche die Umsetzung der Resultate aus der Uruguay-Runde (1986­1994) noch nicht oder nur teils vollzogen haben, und denjenigen wie die Schweiz, die eine neue Welthandelsrunde befürworten aus der Überlegung heraus, dass es für das Zustandebringen von Ergebnissen Jahre braucht, während sich die Weltwirtschaft immer schneller verändert. Gerade Bereiche wie Investitionen und Wettbewerb müssten eigentlich im Interesse einer globalen Kohärenz die bestehenden WTO-Regeln ergän2 3

UNCTAD, insb. Entwicklung, UNCED, Umwelt, internationale Arbeitsorganisation (IAO), Weltgesundheitsorganisation (WHO), WIPO (geistiges Eigentum) Vgl. Ziff. 1 des Berichts 99/1+2, BBl 2000 1369.

837

zen. Ferner gilt es, dafür zu sorgen, dass denjenigen Ländern, denen die Umsetzung von gewissen WTO-Bestimmungen Schwierigkeiten bereitet, gezielte Unterstützung zuteil wird. Damit wird auch in diesen Ländern die Akzeptanz für weitere Verhandlungen gefördert.

1.2.2

Die Schweiz und die OECD

Die OECD mit ihren 30 Mitgliedern ist eine Vereinigung relativ hoch entwickelter Industriestaaten mit konsequent marktwirtschaftlicher Ausrichtung und demokratischer Struktur. Das Schwergewicht ihrer Tätigkeiten liegt in der wirtschafts- und handelspolitischen Koordination und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

Die Abstimmung der nationalen Politiken auf gemeinsame Ziele hin erfolgt vor allem im Diskurs nationaler Sachverständiger und Politikverantwortlicher auf Grund analytischer Vorarbeiten des Sekretariats.

Die wichtigsten normativen Aktivitäten der OECD betreffen seit ihrer Gründung den Kapitalverkehr, die grenzüberschreitenden Dienstleistungen und die Direktinvestitionen. Zu nennen sind insbesondere die Kodizes zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der unsichtbaren Transaktionen (1961), die Leitsätze für multinationale Unternehmen und das Instrument über die Inländerbehandlung internationaler Direktinvestitionen. Wichtige Ratsempfehlungen gibt es auf den Gebieten des Wettbewerbs und der «Corporate Governance». Zu nennen ist auch die Richtlinie für mit öffentlichen Mitteln unterstützte Exportkredite. 1997 wurde die Konvention zur Korruptionsbekämpfung (vgl. BBl 1999 5560) verabschiedet.

1.2.3

Die Schweiz und die multilateralen Finanzierungsinstitutionen

Die Schweiz ist Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen (IMF und Weltbank), der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) sowie der afrikanischen, der interamerikanischen und der asiatischen Entwicklungsbank. Die jährlichen Beiträge der Schweiz an diese Partnerbanken belaufen sich auf nahezu 200 Millionen Franken, was etwa zwei Drittel ihrer multilateralen Hilfe ausmacht.

Die multilaterale Hilfe ist eine wichtige Komponente für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Transitionsländern und für die Bekämpfung der Armut. Die multilateralen Banken mobilisieren bedeutende Finanzmittel; sie stellen Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Wachstum auf, die private Investitionen und den Handel begünstigen; sie fördern die Beachtung internationaler Standards und guter Praxismuster beim Wirtschaftsmanagement und der Regierungsführung; und schliesslich helfen sie mit, Finanzkrisen zu beheben, indem sie substanzielle Anpassungskredite verleihen. Die multilateralen Banken haben einen grossen Einfluss auf die Entwicklungspolitik und die Zukunft von Ländern und Regionen, die für die Schweiz auch ­ heutige oder künftige ­ Handelspartner sind.

Für die schweizerischen Unternehmen sind die multilateralen Entwicklungsbanken nicht zu unterschätzende Partner. Die Rückläufe aus Krediten, die von diesen Banken vergeben werden, sind für unser Land von grosser wirtschaftlicher Bedeutung; sie waren ­ gemessen an den finanziellen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber diesen Institutionen ­ immer überproportional.

838

­

Die Tätigkeiten dieser Organisationen haben wachsende Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaftspolitik und sind für unser Land von grösster Bedeutung. Auch wenn die Verhandlungsergebnisse insbesondere der WTO vielfach nur als Gesamtpakete angenommen oder zurückgewiesen werden können, dürfte es für die Schweiz in der Regel vorteilhafter sein, einem Kompromisspaket die Zustimmung nicht zu versagen. Für die Schweiz ist es wichtig, diese Verhandlungsprozesse frühzeitig mitgestalten zu können. Sie hat ein grosses Interesse, nicht nur Mitglied dieser Organisationen zu sein, sondern auch in den entsprechenden Schaltstellen Einsitz zu nehmen.

1.3

Mitgestalten von regionalen Freihandelsräumen

Europa ist das zentrale Tätigkeitsfeld unserer Wirtschaft. Mit dem Abschluss der sektoriellen Verhandlungen konnte das Verhältnis zur EU auf eine breitere institutionelle Basis gestellt werden. Das bestehende Vertragswerk muss aber weiter ausgebaut und erweitert werden. Als Mitglied der EFTA ist die Schweiz mit einem der weltweit dichtesten Freihandelsnetze, an dem 16 Partner aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Mittelmeerraum beteiligt sind, verbunden. Diese Abkommen sollen unseren Marktzugang demjenigen wichtiger Handelspartner angleichen. Mit dem Abkommen mit Mexiko (unterzeichnet am 27.11.2000) hat die EFTA dieses Vertragsnetz zum ersten Mal interkontinental ausgeweitet.

1.3.1

Die Zusammenarbeit in Westeuropa4

1.3.1.1

Die Zusammenarbeit mit der EU

Wichtigste Partner der Schweizer Wirtschaft in Europa und in der Welt sind die Länder der EU mit einem Markt von 370 Millionen Teilnehmern. Seine Bedeutung wird durch die bevorstehende EU-Erweiterung noch zunehmen. Rund zwei Drittel unserer Warenausfuhren (120 Mrd. Fr.) gehen in die EU ­ die Hälfte entfällt auf die vier der EU angehörenden Nachbarstaaten ­ und mehr als vier Fünftel unserer Einfuhren werden aus der EU bezogen; ein Drittel davon entfällt auf Deutschland.

Dieser Wirtschaftsverkehr ist in weit über 50 Abkommen geregelt. Kernstück bleibt das Freihandelsabkommen von 1972, welches den Freihandel mit Industriegütern sichert. Dies wird ergänzt durch Durchführungsabkommen zu Zollverfahren sowie die paneuropäische Ursprungskumulation EFTA/EG/mittel- und osteuropäische Länder (1997). Ausserhalb des Warenverkehrs wurden verschiedene Wirtschaftsabkommen der zweiten Generation abgeschlossen wie das Rahmenabkommen über die wissenschaftlich-technische Forschung (1987) und das Schadenversicherungsabkommen (1991).

Die nach dem EWR-Nein von 1992 dringend gebotene Erweiterung und Aktualisierung unserer Vertragsbeziehungen mit der EU wurde über die sieben sektoriellen 4

Vgl. Ziff. 1 des Berichts 96/1+2, BBl 1997 II 1.

839

Wirtschaftsabkommen verwirklicht, welche voraussichtlich 2001 rechtswirksam werden. Ihre Auswirkung auf die Wirtschaftsentwicklung wird auf 0,5 bis 2 Prozent des BIP geschätzt.

Bis zur allfälligen Reaktivierung des EU-Beitrittsverhandlungsgesuchs von 1992 wird es darum gehen, das bestehende Vertragsnetz auch im Wirtschaftsbereich zu aktualisieren und so den in der jeweiligen Schlussakte zu den sieben Verträgen gemeinsamen Erklärungen über neue Verhandlungen Rechnung zu tragen. Dazu gehören die allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen und Verbesserungen des Marktzugangs für verarbeitete landwirtschaftliche Produkte.

1.3.1.2

Die EFTA-Konvention

Für die Schweiz war die EFTA-Konvention von 1960 auch nach dem Brückenschlag zur damaligen EWG im Jahre 1972 während geraumer Zeit das wichtigste Instrument der westeuropäischen Wirtschaftsintegration. Seit dem EU-Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens sind einerseits die Verwaltung des EWR-Abkommens und andererseits der Aufbau eines Netzes von präferenziellen Handelsverträgen mit Drittstaaten die Haupttätigkeiten der verkleinerten Freihandelsassoziation. Drei der noch verbleibenden EFTA-Mitglieder sind seit 1994 zugleich Mitglied des EWR.

Die EFTA-Konvention soll aktualisiert und vertieft werden, um durch den Einbezug weiterer Bereiche wie Dienstleistungen den Integrationsgrad unter den EFTAStaaten zu erhöhen.

1.3.2

Die Zusammenarbeit mit andern Wirtschaftsräumen

Die EFTA-Drittlandpolitik bezweckt, mit Freihandelsabkommen den Wirtschaftsakteuren des EFTA-Raums einen gegenüber andern Handelspartnern gleichwertigen Zugang zu den betreffenden Drittland-Märkten zu verschaffen. Bisher haben die EFTA-Staaten Freihandelsabkommen mit Drittstaaten in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum abgeschlossen, jenen beiden Regionen, in denen die EU Kooperations- und Assoziationsabkommen ausgehandelt hat. Seit Neuerem sind verstärkte Tendenzen zu neuen regionalen Freihandelszonen5 und einer grossen Zahl von Initiativen zum Abschluss regionenübergreifender präferenzieller Abkommen6 festzustellen.

Den EFTA-Staaten ist es bisher gelungen, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten.

Ihre derzeit 16 mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA abgeschlossenen Abkommen sind eines der dichtesten Freihandelsnetze. Der Handel mit EFTADrittlandpartnern ist ein überdurchschnittlich dynamischer Teil des schweizerischen Aussenhandels: die schweizerischen Gesamtexporte wuchsen von 1995 bis 1999 um rund 25 Prozent, diejenigen in die 14 EFTA-Drittlandpartner um über 40 Prozent.

Die entsprechenden Importzahlen betragen 24 Prozent bzw. 64 Prozent. Über 12 Prozent des gesamtschweizerischen Exports (EU 61%, USA 12%, Japan 4%)

5 6

840

Z.B. Nafta, Mercosur, CEFTA, South African Customs Union (SACU).

Z.B. EU­Lateinamerika, EU­Südafrika, USA­Jordanien, Singapur­Neuseeland, Südafrika­Mercosur.

flossen 1999 in diejenigen Länder, mit denen die EFTA-Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen haben oder abzuschliessen gedenken.

Auch das kürzlich unterzeichnete Abkommen mit Mexiko ist Teil der von den EFTA-Ministern beschlossenen Ausweitung der EFTA-Drittlandpolitik auf Überseeländer. Die EFTA-Staaten tragen damit der weltweit zunehmenden Tendenz zu umfassenden (d.h. nicht auf Industriezölle beschränkten), regionalen und überregionalen präferenziellen Abkommen Rechnung. Auch wenn es richtig bleibt, dass den aussenwirtschaftspolitischen Interessen kleiner und mittelgrosser Volkswirtschaften grundsätzlich am besten mit einer Liberalisierung im multinationalen Rahmen gedient ist, kann die Schweiz als stark exportabhängiges und gleichzeitig keinem Wirtschaftsblock angehörendes Land unter den genannten Umständen an der fortschreitenden Liberalisierung des Welthandels nur teilnehmen und eine Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft vermeiden, wenn sie ihre Freihandelspolitik geografisch und inhaltlich ausweitet.

­

1.4

Die Schweiz muss das Vertragsnetz in ihrer angestammten Region Europa kontinuierlich verbessern und ausweiten. Ebenso hat sie die sich bietenden Gelegenheiten zu präferenziellen Abkommen mit Überseepartnern aktiv wahrzunehmen. Gleichzeitig muss sie ihre Anstrengungen zur Unterstützung der schrittweisen Liberalisierung im Rahmen der WTO und anderer multilateraler Organisationen fortsetzen.

Die Wirtschaftszusammenarbeit mit einzelnen Ländern

Bilaterale Abkommen sind flexible und relativ rasch realisierbare Instrumente der Wirtschaftszusammenarbeit. Sie sind insbesondere dort von Bedeutung, wo das multilaterale Regelwerk nicht greift. Zum bilateralen Wirtschaftsvertragsnetz zählen die Wirtschaftskooperationsabkommen, die Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Instrumente der wirtschafts- und handelspolitischen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern unterstützen die Integration dieser Staaten in die Weltwirtschaft.

1.4.1

Bilaterale Wirtschaftsabkommen der Schweiz

Bilaterale Verträge werden heute insbesondere als Vorstufe zu den in den multilateralen Organisationen ausgehandelten Regelwerken verstanden: Sie werden abgeschlossen mit Ländern, die (noch) nicht Mitglied dieser Organisationen sind, sowie für Sachgebiete, für die noch kein solches multilaterales Regelwerk existiert (z.B. bilaterale Investitionsschutzabkommen wegen Nichtzustandekommens einer multilateralen Regelung im Rahmen der OECD).

841

Die wichtigsten Wirtschaftsabkommen sind: ­

Wirtschaftskooperationsabkommen: Diese erst in den letzten Jahren geschaffenen Abkommen haben zum Ziel, die Ausweitung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern. Sie verankern die GATTGrundsätze der Meistbegünstigung im gegenseitigen Handelsverkehr sowie die Gleichbehandlung von eingeführten und einheimischen Produkten bei der Anwendung von Massnahmen im Inland. Zudem sehen sie einen gewissen Schutz von Rechten des geistigen Eigentums vor. Insbesondere mit den Staaten des ehemaligen Ostblocks sind rund ein Dutzend solcher Abkommen abgeschlossen worden.

­

Investitionsschutzabkommen (ISA): Diese Abkommen enthalten Regeln über die Behandlung von Investitionen, die von Investoren der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der andern Vertragspartei getätigt worden sind. Die wichtigsten Bestimmungen betreffen die Inländergleichbehandlung und die Drittländermeistbegünstigung, den Transfer insbesondere von Investitionerträgen, die bei allfälligen Enteignungen zu beachtenden Grundsätze (u.a.

Entschädigungspflicht) sowie die völkerrechtliche Abschirmung der Vertragsbeziehungen zwischen Investor und Investitionsland. Gegenwärtig sind 88 Abkommen dieser Art in Kraft.

­

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Die DBA enthalten Regeln zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und zur Lösung von Besteuerungskonflikten. Dank diesen Abkommen werden die im andern Vertragsstaat tätigen Unternehmen steuerlich nicht diskriminiert. Mit den DBA werden die Rahmenbestimmungen für die im Ausland tätigen Unternehmen verbessert. Die DBA haben im Verhältnis zu den ISA komplementären Charakter. Die ISA harmonisieren die «elementaren» Rechtsgrundlagen bezüglich der Behandlung von Direktinvestitionen. Die federführende Steuerverwaltung des EFD hat bereits mehr als 60 Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt.

­

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA): Auf Grund der multilateralen Verpflichtungen verlieren die klassischen Handelsbeschränkungen ­ Zölle und Kontingente ­ zunehmend an Bedeutung. Umso wichtiger ist es, im Rahmen von MRAWettbewerbsverzerrungen infolge komplexer und oft wenig transparenter technischer Handelshemmnisse abzubauen. Die Schweiz führt zurzeit Verhandlungen mit den EWR/EFTA-Staaten, den USA, Australien und Tschechien. Vorgesehen sind auch Verhandlungen mit Japan und Ungarn.

1.4.2

Instrumente der wirtschafts- und handelspolitischen Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit auf zwei Departemente (EDA und EVD) aufgeteilt. Die wirtschafts- und handelspolitische Entwicklungszusammenarbeit des seco ist ein Instrument der Aussenwirtschaftspolitik.

Ihr primäres Ziel ist die Unterstützung von Entwicklungs- und Transitionsländern bei ihrem Integrationsprozess in die Weltwirtschaft. Durch die Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft entstehen wichtige neue Absatz-, Investitions- und Beschaffungsmärkte für die schweizerische Wirtschaft.

842

Die seitens des seco angewendeten makroökonomischen Instrumente werden auch zur Unterstützung der erwähnten Abkommen im Handels-, Investitions- und Steuerbereich sowie im Zusammenhang mit der Aushandlung von Wirtschaftsabkommen mit Entwicklungsländern eingesetzt. Dabei ist es unerlässlich, dass die Schweiz den Entwicklungs- und Transitionsländern hilft, den Anschluss an die Weltwirtschaft zu finden.

Im Sinne von «trade and aid» setzt sich das seco dafür ein, den ärmsten Entwicklungsländern den Zugang zu unseren Märkten mittels Abbau von Hemmnissen und aktiver Importförderung (SIPPO, Swiss Import Promotion Program) zu erleichtern.

Investitionen in Entwicklungs- und Transitionsländern, mit denen die Schweiz ein ISA und/oder ein DBA abgeschlossen hat, werden durch die Swiss Organization for Facilitating Investments (SOFI) und die Swiss Development Finance Corporation (SDFC) gefördert. Die SOFI steht vor allem schweizerischen KMU für Jointventures beratend zur Seite, indem sie Machbarkeitsstudien mitfinanziert. Die SDFC oder andere Kapitalrisikofonds können sich mit Kapital oder langfristigen Darlehen an Investitionen unserer Privatindustrie in Schwellenländern beteiligen. Mit diesen Unterstützungsmassnahmen will das seco Privatkapital mobilisieren, um damit den Fluss öffentlicher Gelder durch private Geldflüsse zu ergänzen.

In ausgewählten Ländern setzt das seco Instrumente der Projektfinanzierung ein.

Damit werden Infrastrukturen aufgebaut und kommerziell nicht realisierbare Projekte (Bereiche Umwelt, Energie und Wasser) finanziert. Da diese Projekte einen Mindestanteil von (konkurrenzfähigen) Schweizer Lieferungen enthalten müssen, kommt dies auch unserer Industrie zugute. Zahlungsbilanz- und Budgethilfe werden in Ländern eingesetzt, die für die Privatindustrie noch wenig Erfolg versprechend sind, die sich aber makroökonomisch im Einklang mit den Anforderungen des Internationalen Währungsfonds verhalten. Ziel dieser Massnahmen ist es, den makroökonomischen Anpassungsprozess zu unterstützen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt Handels- und Investitionsförderungsmassnahmen anzubieten. Das seco koordiniert die bilateralen wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen mit der DEZA, den anderen bi- und multilateralen Gebern sowie mit dem Empfängerstaat.

­

1.5

Das weltwirtschaftliche Regelwerk macht bilaterale Abkommen nicht hinfällig. Sie erweisen sich als zweckmässig im Verhältnis zu Staaten, die nicht Mitglied des jeweiligen multilateralen Regelwerks sind, ferner auf Gebieten, in denen eine multilaterale Lösung noch nicht verwir klicht ist.

«National handeln» im Bereich der operationellen Aussenwirtschaftsförderung

In der nationalen Aussenwirtschaftspolitik hat die Schweiz grossen Handlungsspielraum. Der Bund unterstützt Exportbemühungen von Unternehmen in der Schweiz, insbesondere von KMU (ERG, Exportförderung, Wirtschaftsmissionen), und fördert die Niederlassung ausländischer Unternehmen in der Schweiz (Standortpromotion).

843

Die schweizerische Aussenwirtschaftsförderung will unseren Unternehmen, insbesondere den KMU, bei deren Integration in die Weltwirtschaft helfen. Sie unterstützt die internationale Geschäftstätigkeit unserer Unternehmen und fördert die Niederlassung von ausländischen Unternehmen, die in unserer Volkswirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Wertschöpfungskomponenten stärken oder erst entstehen lassen.

1.5.1

Die Exportrisikogarantie (ERG)

Ein klassisches Instrument der Förderung des Aussenhandels ist die 1934 geschaffene ERG, die ihre Bedeutung wegen der Verschärfung des internationalen Wettbewerbs und der geografischen Ausweitung des Aussenhandels bis heute nicht verloren hat: Die ERG hat in den letzten Jahren jeweils etwa 450 Geschäfte mit einem Geschäftsvolumen von rund 2300 Millionen Franken abgesichert. In nächster Zeit wird eine Überprüfung der ERG nötig, nicht zuletzt wegen fortschreitender Privatisierungen und Liberalisierungen in Schwellenländern. Im Vergleich mit analogen Instrumenten der wichtigsten Konkurrentenländer zeichnen sich Deckungslücken ab, welche unseren Exporteuren Exportchancen verbauen.

1.5.2

Exportförderung

Die weltweite Öffnung der Märkte bietet neue Geschäftsmöglichkeiten, die bisher vor allem die grossen und multinationalen Firmen zu nutzen wussten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nehmen diese Chance noch nicht im gewünschten Ausmass wahr. Nur 17 Prozent der KMU exportieren direkt (KMU mit weniger als 250 Mitarbeitenden). Die Exportförderung soll schwergewichtig für KMU Absatzmöglichkeiten im Ausland ermitteln und wahrnehmen, die KMU als international konkurrenzfähige Anbieter positionieren und ihren Zugang zu ausländischen Märkten durch Information, Beratung und Auslandmarketing unterstützen.

Mit einem Leistungsauftrag mandatiert der Bund die OSEC, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Er definiert messbare Wirkungen und kontrolliert deren Einhaltung. Im Gegenzug zur Erfüllung dieser umfangreichen Aufgabe im öffentlichen Interesse erhält die OSEC von 2001­ 2003 eine jährliche Abgeltung von 15,1 Millionen Franken. Die OSEC darf durch die ihr übertragenen Mittel den Wettbewerb unter und mit Privaten nicht beeinträchtigen. Zwecks Sicherstellung eines wirkungsvollen Vollzugs fungiert die OSEC als Koordinationsstelle zwischen Innen- und Aussennetz. Mit schweizerischen Aussenvertretungen (Botschaften, Konsulate) in Schwerpunktmärkten (Exportstützpunkten) schliesst sie Leistungsvereinbarungen ab. Bis zum 1. Oktober 2001 werden 10 Exportstützpunkte ihren Betrieb aufnehmen; bis 2003 werden mindestens 20 weitere aufgebaut. Die Exportstützpunkte verfügen über personelle und finanzielle Ressourcen und werden befähigt, Schweizer Unternehmen durch Dienstleistungen gesicherter Qualität zu helfen, Geschäftsbeziehungen aufzubauen und zu vertiefen.

Auch beim bestehenden, weltweiten Netz der Aussenvertretungen werden die Kompetenzen zur Wahrnehmung der Schweizer Aussenwirtschaftsinteressen im Sinne einer Grundversorgung gezielt erweitert. Die OSEC hat auch den Auftrag, im Bereich der Exportförderung die Ausbildung der Mitarbeitenden im Aussennetz zu verbessern. Handlungsbedarf ergibt sich sodann im Bereich der Informationsver844

mittlung und der Beratung. Über die Internetplattform «Swiss Export Information Network» (SEIN) werden aktuelle und qualitativ hoch stehende Informationen angeboten. Die Beratung wird insbesondere auf die Bedürfnisse von Schweizer Mittelstandsbetrieben ausgerichtet.

1.5.3

Bilaterale Kontakte und Wirtschaftsdelegationen

Der Vorsteher des EVD pflegt mittels bilateraler oder gemischter Wirtschaftsdelegationen im Ausland die Kontakte auf höchster Ebene zur Erörterung gezielter wirtschaftlicher und wirtschaftspolitischer Fragen wie auch zur Schaffung von Kontakten, welche der Privatwirtschaft sonst verwehrt oder nur schwer möglich sind. Auch die Vorsteher anderer Departemente vertreten bei ihren Auslandkontakten solche Anliegen. Vom Staatssekretär für Wirtschaft oder von Mitgliedern der Geschäftsleitung des seco geleitete Missionen dienen vor allem der Anbahnung konkreter Kooperationsmöglichkeiten für schweizerische Firmen, insbesondere für KMU, mit Firmen der besuchten Staaten (vgl. Ziff. 7.4­7.7).

1.5.4

Standortpromotion

Zur operationellen Aussenwirtschaftsförderung gehört auch das Instrument der Standortpromotion. Unter dem Namen «Location: Switzerland» werden seit 1996 auf der Basis des Bundesbeschlusses zur Information über den Unternehmensstandort Schweiz die wichtigsten Herkunftsstandorte ausländischer Investitionen ­ insbesondere die wichtigsten Länder in Europa sowie Nordamerika ­ systematisch bearbeitet. Dabei wird die Schweiz als attraktiver Standort für technologieintensive, wertschöpfungsstarke Unternehmen sowie als Standort für Management und Headquarter-Funktionen für aussereuropäische Firmen dargestellt.

Der verschärfte Standortwettbewerb in Europa hat dazu geführt, dass sich die Qualität der Standorte immer mehr annähert. Umso wichtiger ist es, die Standortvorteile der Schweiz im Ausland wirkungsvoll darzustellen und in dieser Hinsicht Schwerpunktmärkte zu bearbeiten. Die gesamten Aufwendungen der Standortpromotionsorganisationen des Bundes und der Kantone sowie der regionalen und lokalen Organisationen dürften 30­40 Millionen Franken pro Jahr betragen. Um die Wirkung dieser Mittel zu verbessern, wird der Bund die verschiedenen Akteure vermehrt in ein gemeinsames Netzwerk einbinden. Ein zusätzliches Potenzial liegt in einem stärkeren Einbezug unserer Vertretungen im Ausland analog zur Exportförderung.

­

Die Wirtschaftsförderung muss sich den Herausforderungen des weltwirtschaftlichen Wandels stellen. Es lassen sich zahlreiche Parallelen zwischen Unternehmen und Staat ziehen: Erfolgreiche Wirtschaftsförderung trägt zu schnellen Kommunikationswegen bei und stellt effiziente Koordinationsknoten zur Verfügung. Sie verlangt nach einer Professionalisierung und Spezialisierung der Förderungsinstrumente sowie nach einer verstärkten Präsenz vor Ort. Eine hohe Kompetenz in Wirtschaftsangelegenheiten auf den Aussenposten ist für den effizienten Einsatz der vom Parlament bewilligten Mittel unabdingbar. Die Befähigung des Aussennetzes, diese Aufgaben in Zukunft noch stärker wahrzunehmen, bedingt zusätzliche Ressourcen.

845

1.6

Ausblick

Die Schweiz hat als Handelsnation eine weit grössere Bedeutung, als die Dimension des Landes vermuten lässt. Praktisch jeder zweite Franken wird im Ausland verdient. Die Aussenwirtschaft ist somit tragendes Element des schweizerischen Wohlstands. Vor diesem Hintergrund und in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Ziele «Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt» sowie «Wahrung der Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland» ist eine aktive Aussenwirtschaftspolitik unverzichtbar. Tendenziell wird sie sich in den kommenden Jahren, neben der Fortführung multilateraler und bilateraler aussenwirtschaftlicher Verhandlungstätigkeiten, vermehrt auf Aktivitäten im Bereich der operationellen Aussenwirtschaftsförderung konzentrieren.

Das Volumen der globalen Handels-, Dienstleistungs- und Investitionsströme hat sich in der jüngsten Vergangenheit in Folge weitgehend globaler Arbeitsteilung dank effizienteren Transportmöglichkeiten und neuer Übermittlungstechnologien stark ausgeweitet. Unter diesen neuen aussen- bzw. weltwirtschaftlichen Bedingungen ist es unerlässlich, dass die Schweiz an der Ausarbeitung thematisch erweiterter Welthandelsregeln in den multilateralen Institutionen wie WTO, OECD und BWI eine aktive Rolle spielt.

Im Interesse der schweizerischen Wirtschaft unterstützt der Bundesrat eine neue Welthandelsrunde in der WTO. Stark divergierende Interessen und Bedürfnisse der einzelnen WTO-Mitglieder haben bisher die Arbeiten verzögert. Seit Ende der Uruguay-Runde ist eine deutliche Tendenz zum Abschluss von regionalen bzw. bilateralen Handelsabkommen feststellbar. Dennoch tragen auch solche Abkommen zur Liberalisierung des Handels bei und stehen ­ unter Einhaltung der entsprechenden WTO-Regeln ­ nicht im Gegensatz zum globalen Ansatz der Welthandelsorganisation. Es ist daher sinnvoll und auch nötig, unser Netzwerk bilateraler Abkommen weiter auszubauen, inhaltlich (Dienstleistungen und Investitionen) zu vertiefen und geografisch (insbesondere Amerika und Asien) auszuweiten. Auch die wirtschaftlichen Beziehungen zur EU sind Teil dieses auszubauenden Netzwerks. Die EU steht vor grossen Herausforderungen (Osterweiterung, institutionelle Reformen, gemeinsame Geldpolitik usw.), die ihre Auswirkungen auch auf die schweizerische Wirtschaft zeitigen werden.

Unter dem Stichwort der operationellen
Aussenwirtschaftsförderung soll in den kommenden Jahren die Export- und die Standortförderung effizienter ausgestaltet und vernetzt werden. Ziel ist es, die Attraktivität der Schweiz als Exportland wie auch als Standort für in- und ausländische Unternehmen zu steigern bzw. unter Beweis zu stellen. Verschiedene Reformen sind bereits eingeleitet oder umgesetzt worden. Diese Herausforderungen werden mit fachlich und personell geeigneten und hinreichenden Ressourcen zu meistern sein.

846

2

Zur Wirtschaftslage (Tabellen und Grafiken: vgl. Beilage, Ziff. 9.1.1)

Die Schweizer Wirtschaft stand 2000 im Zeichen eines auf binnen- und aussenwirtschaftliche Impulse breit abgestützten Wachstums. Im Sog des weltwirtschaftlichen Booms setzte sich das Exportwachstum im hohen Rhythmus von Ende 1999 fort. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum erreichte mit 3,3 Prozent die höchste Rate seit zehn Jahren. Mit nachlassenden aussenwirtschaftlichen Impulsen und einer leichten Verlangsamung der inländischen Konjunktur unter anderem als Folge der Straffung der Geldpolitik wird der konjunkturelle Aufschwung in der Schweiz in ein wieder moderateres Wachstum von voraussichtlich 2,3 Prozent einmünden. Dies entspricht besser den derzeitigen längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft.

Kräftiger Aufschwung von Weltwirtschaft und Welthandel Weltwirtschaft und Welthandel verzeichneten im Berichtsjahr das kräftigste Wachstum seit mehr als einem Jahrzehnt. Während sich die Konjunktur in den USA bis Jahresmitte noch kaum verlangsamte, beschleunigte sich das Wachstum in Westeuropa weiter. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum im OECD-Raum schnellte im Berichtsjahr auf über 4 Prozent hoch. Im Sog der dynamischen internationalen Nachfrage festigte sich auch die Erholung in den übrigen Wirtschaftsräumen erneut.

Die stärksten weltwirtschaftlichen Impulse gehen immer noch von der USKonjunktur aus. Hohe Staatsausgaben, kräftige Lagerinvestitionen und eine unvermindert dynamische Entwicklung der Unternehmerinvestitionen vor allem im Bereich der Informationstechnologien liessen die amerikanische Volkswirtschaft im ersten Halbjahr 2000 um beinahe 6 Prozent wachsen. Trotz enormer Produktivitätsfortschritte mehren sich die Zeichen einer wachsenden Überforderung des Produktionsapparates: der Arbeitsmarkt ist stark angespannt, und die Inflation hat sich leicht über das Ausmass der Ölteuerung hinaus beschleunigt. Zugleich liess ein anhaltend kräftiges Importwachstum den Fehlbetrag der US-Leistungsbilanz auf gegen 4,5 Prozent des BIP anwachsen. Die deutliche Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im dritten Quartal ist deshalb ein willkommener Hinweis auf eine sich nun doch anbahnende Normalisierung der amerikanischen Konjunktur.

Die japanische Wirtschaft hat sich in der ersten Jahreshälfte stärker als erwartet belebt. Treibende Kraft waren stark wachsende Exporte vorab nach dem übrigen asiatischen Raum und entsprechend dynamischere Unternehmerinvestitionen. Auch die privaten Konsumausgaben waren überraschend robust. Nicht zuletzt mit Blick auf den immer noch hohen Reformbedarf im Finanzsektor bleibt die Erholung indessen fragil. Das Wachstum dürfte auch in den kommenden Jahren moderat bleiben.

In den EU-Ländern hat sich der im zweiten Halbjahr 1999 einsetzende Konjunkturaufschwung mit unverminderter Dynamik fortgesetzt. Das reale BIP hat sich im Euroraum im ersten Semester um rund 3,5 Prozent erhöht. Besonders dynamisch sind die Exporte, die vom kräftigen Wachstum der internationalen Nachfrage auch nach Investitionsgütern sowie von der Schwäche des Euro profitieren. Die ausgeprägten Wachstumsunterschiede innerhalb des Euroraums haben sich noch kaum verringert. Zwar hat sich das Wachstum in den nachhinkenden Ländern, vor allem in 847

Deutschland und Italien, gefestigt. Gleichzeitig beschleunigte sich der Aufschwung in den Hochkonjunkturländern (v.a. in Finnland, Irland und Spanien) weiter.

848

In den Regionen ausserhalb der westlichen Industrieländer entwickelte sich die Wirtschaft insgesamt ebenfalls günstiger als zu Jahresbeginn erwartet.

Besonders dynamisch verläuft die Erholung in den asiatischen Ländern, die von der Finanzmarktkrise betroffen waren. Stimuliert von kräftigen Exporten nach den USA sowie nach dem asiatischen Raum selber, übertrifft das wirtschaftliche Wachstum in den meisten Schwellenländern sowie in der VR China (mit Raten von zumeist zwischen 5 und über 8%) die bereits hohen Erwartungen. Der Aufschwung überträgt sich allmählich auf die inländische Nachfrage. So dürften erstmals seit 1997 auch die Unternehmerinvestitionen in den meisten Ländern der Region zunehmen.

In Lateinamerika gewinnt die Erholung an Kraft. Die Entwicklung in den bedeutenderen Ländern bleibt jedoch uneinheitlich. Stimuliert durch kräftige, von der Währungsabwertung begünstigte Exporte und dank einer zunehmend breit abgestützten Erholung der Inlandkonjunktur, hat die brasilianische Wirtschaft zu einem Realwachstum von 3 bis 4 Prozent zurückgefunden. Eher schwach und fragil bleibt die Entwicklung in Argentinien. Hauptproblem ist die Währungsbindung an den starken Dollar. Sie schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowohl gegenüber dem Konkurrenten Brasilien als auch im Verhältnis zum wichtigsten Absatzmarkt Europa. Damit ist das Land auch für internationale Investoren derzeit wenig attraktiv.

Die Entwicklung in Mittel- und Osteuropa variiert immer noch stark zwischen den einzelnen Ländern. Im Sog der anziehenden Nachfrage aus Westeuropa setzte sich vor allem in Polen und in Ungarn ein kräftiger Aufschwung fort. Auch in Russland blieb die gesamtwirtschaftliche Produktion aufwärts gerichtet. Begünstigt wurde die Entwicklung hier durch die Ölpreishausse, welche die aussenwirtschaftliche Position stärkte und deutlich höhere Staatsausgaben ermöglichte.

Mit der sich deutlicher abzeichnenden Abflachung der amerikanischen Konjunktur und einer leichten Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Dynamik in der EU werden die Volkswirtschaften der OECD-Länder im Jahre 2001 auf ein etwas moderateres, aber regional sehr ausgeglichenes und dauerhaftes Wachstum von leicht über 3 Prozent einschwenken. In den übrigen Wirtschaftsräumen wird die Erholung trotz teilweise leicht dämpfender Wirkungen der hohen
Ölpreise insgesamt kräftig bleiben. In Asien wird sich die wirtschaftliche Dynamik auf hohem Stand leicht verlangsamen. Dagegen wird sich die Erholung in Lateinamerika und in den osteuropäischen Reformländern noch beschleunigen.

Die Chancen stehen gut, dass die Ölpreishausse das weltwirtschaftliche Wachstum und die Preisstabilität ungleich weniger beeinträchtigen wird, als dies 1972/74 und 1978/80 der Fall war. Zum einen sind die meisten hoch entwickelten Volkswirtschaften heute deutlich weniger vom Öl abhängig. Zum andern sind die Arbeitsmärkte flexibler geworden, und die höheren Ölpreise haben sich zumindest bislang kaum auf die Löhne ausgewirkt.

Risiken für die weltwirtschaftlichen Perspektiven gehen weiterhin auch von finanziellen Ungleichgewichten in der amerikanischen Volkswirtschaft aus. Die Möglichkeit stärkerer Korrekturen der immer noch hoch bewerteten Aktienmärkte bedeutet eine stete Gefahr für die US-Konjunktur und ­ in Verbindung mit dem hohen Defizit der Leistungsbilanz ­ auch für den Dollar. Ein stärkerer Rückschlag der amerikanischen Konjunktur, höhere Zinsen und ein Einbruch des Dollarkurses würden nicht nur die wirtschaftliche Erholung in Europa gefährden. Sie würden auch den Wiederaufschwung in den Schwellenländern mit ihrem stark export-getragenen 849

Wachstum und ihren immer noch fragilen Finanzmarktstrukturen in Frage stellen.

Immerhin scheinen sich die Risiken einer umfassenden Destabilisierung der Finanzmärkte angesichts der anhaltend kräftigen Produktivitätsentwicklung und entsprechend hoher Ertragsaussichten in der amerikanischen Volkswirtschaft verringert zu haben.

Im Sog des breit abgestützten weltwirtschaftlichen Wachstums nahm das Welthandelsvolumen im Berichtsjahr um über 13 Prozent zu, der höchsten Rate seit mehr als zwei Jahrzehnten. Mit einem Wachstum von immer noch gegen 10 Prozent wird die Welthandelsdynamik voraussichtlich auch im Jahr 2001 sehr hoch bleiben. Eine deutlichere Abschwächung, vor allem als Folge einer moderateren US-Konjunktur, wird der Handel unter den westlichen Industriestaaten erfahren. Dagegen wird sich das Einfuhrwachstum aus den übrigen Wirtschaftsräumen nur unwesentlich abschwächen. Der Importsog der lateinamerikanischen sowie vor allem der osteuropäischen Volkswirtschaften dürfte sich sogar weiter verstärken.

Die internationalen Devisenmärkte standen stärker als 1999 im Zeichen eines starken Dollars und einer fortgesetzten Schwäche des Euro. Dieser schwächte sich seit seiner Einführung im Januar 1999 bis im Oktober 2000 um rund 30 Prozent ab. Im Zuge einer gegenüber der Europäischen Zentralbank etwas strafferen Geldpolitik der SNB löste sich auch der Franken ab Ende März ­ nach einer 15 Monate währenden Phase sehr weitgehender Stabilität ­ wieder vom Euro. Bis im Oktober erfuhr er gegenüber der europäischen Einheitswährung eine Höherbewertung um rund 7 Prozent. Der reale exportgewichtete Wechselkurs stieg im selben Zeitraum um 4 Prozent; dank der Dollarstärke blieb dieser Indikator des gesamtwirtschaftlichen Währungsrahmens indessen am unteren Rand des längerfristigen Entwicklungsbandes.

Kräftiges, auf binnen- und aussenwirtschaftliche Impulse breit abgestütztes Wachstum der Schweizer Wirtschaft Der Aufschwung der Schweizer Wirtschaft, der 1997 ­ nach einer Durststrecke von rund sieben Jahren ­ eingesetzt hatte, gipfelte im Berichtsjahr in einem alle Erwartungen übertreffenden Wachstum. Hauptursache war die gleichzeitig hohe Dynamik der inländischen und der ausländischen Auftriebskräfte. Die Exportindustrie profitierte vom weltwirtschaftlichen Boom und einer günstigen Wechselkurslage. Bei anhaltend
kräftiger Entwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte und der Ausrüstungsinvestitionen der Unternehmen beschleunigte sich auch die inländische Nachfrage dank einer Erholung der Bautätigkeit wieder. Trotz einer Verlangsamung im zweiten Semester erreichte das Wachstum des realen Bruttoinlandproduktes im Berichtsjahr 3,3 Prozent, die höchste Rate seit zehn Jahren.

Der Exportaufschwung setzte sich über einen grossen Teil des Jahres im hohen Rhythmus von Ende 1999 fort. In den ersten zehn Monaten expandierten die realen Güterausfuhren um 8,3 Prozent. Zugleich konnten die Exportpreise um durchschnittlich 3,4 Prozent verbessert werden.

Die Ergebnisse auf den wichtigsten Märkten widerspiegeln die aktuellen weltwirtschaftlichen Tendenzen. Wachstumsträger sind jene Regionen, die von der Asienkrise besonders betroffen waren und wo Aufholeffekte ebenfalls noch eine Rolle spielen. Hohe Zuwächse verzeichneten entsprechend die Exporte nach den Mitgliedländern der GUS, nach der VR China und nach den asiatischen Schwellenländern sowie ­ etwas weniger ausgeprägt ­ die Ausfuhren nach Mitteleuropa und nach den lateinamerikanischen Schwellenländern. Um rund einen Sechstel gestiegen sind die Lieferungen nach den überseeischen Industriestaaten, insbesondere nach 850

Nordamerika. Die Exporte nach dem OPEC-Raum profitierten von den gestiegenen Öleinkommen dieser Länder. Bei länderweise ausgeprägten Unterschieden wuchsen die Ausfuhren nach der EU noch unterdurchschnittlich. Ein kräftiges Wachstum verzeichneten die Lieferungen nach Grossbritannien, den Benelux-Staaten, Finnland, Österreich und Spanien. Die Nachfrage aus den grossen Kernländern (Deutschland, Frankreich, Italien) blieb hingegen noch zurück.

In einer Hochkonjunkturphase nicht ungewöhnlich, ist das Ausfuhrwachstum auch nach Branchen breit abgestützt. Die meisten Exportzweige weisen teils hohe zweistellige nominelle Zuwachsraten aus. Wachstumsleader sind die Investitionsgüterindustrien (Elektro- und Elektronikindustrie, Präzisionsinstrumente, allgemeiner Maschinenbau), die vom Lageraufbau in Europa profitierende Metall- und Metallwarenbranche sowie die Uhrenexporte. Leicht unterdurchschnittlich expandieren die in den vergangenen Jahren überaus erfolgreichen Pharmazeutikaexporte sowie die Auslandlieferungen der Kunststoff- und der Papierindustrie. Deutlich im Hintertreffen sind die Ausfuhren der Textil- und Bekleidungs- sowie der Nahrungsmittelbranche.

Im Sog der kräftigen Nachfrage aus dem In- und Ausland nahmen die Güterimporte wie schon im Vorjahr kräftig zu. Das Einfuhrvolumen wuchs in den ersten zehn Monaten um 7,6 Prozent. Die Ölteuerung und der starke Dollar liessen die Importpreise um knapp 6 Prozent steigen.

Die sektorielle Entwicklung wird von der starken Industrie- und Exportkonjunktur bestimmt. Überdurchschnittlich kräftige Zuwächse verzeichnen die Importe von Halbfabrikaten und Zwischenprodukten für die industrielle Verarbeitung. Gleichermassen dynamisch expandieren die Einfuhren von Investitionsgütern, vor allem Maschinen und Apparate des Dienstleistungssektors. Vergleichsweise bescheiden ist das Wachstum der Konsumgüterimporte. Darin äussert sich auch die Verlagerung des Konsumwachstums von dauerhaften Gütern (u.a. Personenwagen) auf den Dienstleistungskonsum. Schliesslich trägt die Ölteuerung mehr als einen Sechstel zum nominellen Zuwachs der Gesamteinfuhr bei.

Bei uneinheitlicher Entwicklung in den einzelnen Bereichen hat sich die aussenwirtschaftliche Position der Schweiz insgesamt weiter verbessert. Eine bescheidene Passivierung der Handelsbilanz wird durch steigende Überschüsse
der Dienstleistungsbilanz mehr als ausgeglichen. Zum einen hat sich die Fremdenverkehrskonjunktur kräftig belebt: die Übernachtungen ausländischer Gäste in der Hotellerie nahmen in den ersten neun Monaten um 7,4 Prozent zu. Zum andern wuchsen die Kommissionserträge der Banken erneut kräftig. Auch die Kapitaleinkommen aus dem Ausland nahmen als Folge höherer Einnahmen aus Direktinvestitionen weiter zu. Nach einem kräftigen Anstieg 1999 (um 7,5 auf 45 Mrd. Fr.) wird damit der Überschuss der Ertragsbilanz im Berichtsjahr erneut höher ausfallen.

Rückkehr zu einem moderateren gesamtwirtschaftlichen Wachstum, im Einklang mit den längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft Die konjunkturelle Verlangsamung in der Schweizer Wirtschaft wird sich im Jahre 2001 fortsetzen. Sie wird in ein moderateres Wachstum einmünden, das mit einer Rate von 2,3 Prozent besser den derzeitigen längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft entspricht.

851

Indikatoren der schweizerischen Konjunktur (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten) 1998

Bruttoinlandprodukt real Index der Beschäftigten Arbeitslosenquote

1999

2000

2001

2.3 1.0 3.9

1.5 1.1 2.7

3.3 1.5 2.0

2.3 1.0 1.8

Aussenwirtschaft Exportvolumen (Güter) Importvolumen (Güter) Ausländerübernachtungen Hotels Ertragsbilanz (Saldo Mrd. Fr.)

4.8 9.9 3.8 37.5

4.4 5.9 ­0.9 45.0

8.0 6.5 7.0 51.1

5.0 4.5 2.5 52.1

Monetäre Indikatoren und Preise Realer Wechselkurs Zinsen Dreimonatsdepots Rendite eidg. Obligationen Index Konsumentenpreise

0.3 1.4 2.8 0.0

­1.8 1.8 3.0 0.8

­1.4 3.1 4.0 1.8

2.0 3.5 4.0 2.0

Quelle: Eidg. Kommission für Konjunkturfragen (2000 und 2001: Schätzungen und Prognosen)

Mit einem leicht schwächeren Weltwirtschaftswachstum und einem etwas stärkeren Wechselkurs, teils aber auch als Folge angebotsseitiger Engpässe, wird sich das Wachstum der Schweizer Güterexporte auf voraussichtlich noch 5 Prozent leicht verlangsamen. Zu einer gewissen Zurückhaltung mahnt der Umstand, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland als unserem wichtigsten Abnehmer weiterhin stark vom Export getragen wird. Die Importperspektiven der deutschen Wirtschaft und die Aussichten der für die Schweiz besonders wichtigen Unternehmensinvestitionen in der Bundesrepublik Deutschland bleiben weniger dynamisch. Zu einer weiterhin zuversichtlichen Einschätzung berechtigt hingegen die Entwicklung der neuen Exportaufträge in unserer Wirtschaft. Sie waren im zweiten Quartal in der Industrie insgesamt um 18 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Allein in der Metall- und Maschinenindustrie betrug der Zuwachs im dritten Quartal sogar 26 Prozent.

Unter anderem als Folge der Straffung der Geldpolitik wird sich auch die Dynamik der inländischen Nachfrage auf hohem Stand leicht abschwächen. Ein etwas moderateres Wachstum ist sowohl bei den Ausrüstungsinvestitionen als auch bei den Konsumausgaben der privaten Haushalte zu erwarten. Nach der Entwicklung im Berichtsjahr zu urteilen, scheint vor allem im Personenwagenabsatz der lange Jahre aufgestaute Nachholbedarf einstweilen gedeckt zu sein.

Mit der Abflachung der aussenwirtschaftlichen Dynamik und einer bescheidenen Verlangsamung der inländischen Konjunktur wird sich das Einfuhrwachstum auf hohem Stand etwas abschwächen. Dafür sprechen auch wieder etwas weniger expansive Lagerinvestitionen in der Wirtschaft, mit ihrem traditionell hohen Importanteil. Das reale Wachstum der Gütereinfuhren dürfte damit leicht unter jenem der Ausfuhren bleiben. Der statistische Beitrag der aussenwirtschaftlichen Transaktionen zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum, im Berichtsjahr deutlich positiv, wird damit wieder weitgehend neutral ausfallen.

852

3

Europäische Wirtschaftsintegration

3.1

Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU

Mit überwältigendem Mehr hat das Schweizer Volk am 21. Mai 2000 die bilateralen Abkommen mit der EU gutgeheissen, womit die Schweiz einen wichtigen Schritt in der Europapolitik vollzogen hat. Wegen der teilweise sehr komplexen nationalen Genehmigungsverfahren in den 15 EU-Mitgliedstaaten dürften die Abkommen erst Mitte 2001 in Kraft treten. In nächster Zeit gilt es, das Vertragsnetz mit der EU in gegenseitigem Interesse zu erweitern und zu modernisieren.

An der Volksabstimmung vom 21. Mai haben die Stimmbürger ­ mit 67,2 Prozent Ja-Stimmen-Anteil ­ den bilateralen Abkommen klar zugestimmt (vgl. BBl 2000 3773), was als Erfolg in der schweizerischen Europapolitik zu werten ist. Durch diese Abkommen, die in innenpolitisch sehr sensiblen Bereichen wie Personenfreizügigkeit und Landverkehr auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sind, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz erheblich verbessert. Damit hat die Schweiz einen wichtigen Schritt in der Integrationspolitik getan.

Beitrittsverhandlungen mit der EU werden aller Voraussicht nach nicht in der laufenden Legislaturperiode aufgenommen werden können. Dies bedeutet aber nicht, dass im Verhältnis zur EU in den nächsten Jahren ein Stillstand eintritt, gilt es doch, das Vertragsnetz mit der EU in gegenseitigem Interesse zu aktualisieren und zu erweitern. Dabei stehen zwei Bereiche im Vordergrund: ­

Erstens haben sich die Schweiz und die EU beim Abschluss der sieben bilateralen Abkommen darauf geeinigt, auf ausgewählten Gebieten (sog. leftovers) zusätzliche Vereinbarungen anzustreben. Es betrifft dies die Zusammenarbeit in den Bereichen Statistik, Medien, Jugend, Bildung und Umwelt, die allgemeine Liberalisierung der Dienstleistungen, eine Verbesserung des Marktzugangs für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie die Regelung der Besteuerung von Pensionen ehemaliger EU-Bediensteter mit Wohnsitz in der Schweiz.

­

Zweitens haben beide Seiten in unterschiedlichen Bereichen Interesse an einem Ausbau der Zusammenarbeit signalisiert. Ein wichtiges Anliegen der Schweiz betrifft die innere Sicherheit, wo die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die Zusammenarbeit im Asyl- und Polizeibereich zusätzlich zu den Vereinbarungen mit den Nachbarstaaten eine direkte, vertraglich gesicherte Zusammenarbeit mit dem Hauptakteur, nämlich der EU, erfordern. Die Union ihrerseits hat am 14. Dezember 2000 ein allgemein gehaltenes Verhandlungsmandat für ein «Kooperationsabkommen zur Bekämpfung von Betrug und anderen illegalen Aktivitäten zum Schaden der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und der Schweiz» verabschiedet. Am Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN) vom 26./27. November 2000 hat sich die EU sodann auf die wesentlichen Inhalte der künftigen Zinsbesteuerungsrichtlinie geeinigt, worauf die Union mit Drittstaaten (darunter die Schweiz) Verhandlungen über gleichwertige Massnahmen aufnehmen will.

853

Ein Vergleich der zur Diskussion stehenden Themen zeigt, dass die EU gegenüber der Schweiz wohl gewichtigere Anliegen hat als umgekehrt. Verhandlungen werden aber nur dann Erfolg versprechend an die Hand genommen werden können, wenn die gegenseitigen Interessen ausgewogen sind. Dies bedingt, dass sich die Parteien vorgängig über die Verhandlungsgegenstände und das Verhandlungsvorgehen einigen. Hierzu werden bald erste Gespräche stattfinden. Ebenso sind beide Seiten daran, die internen Grundlagen für die Verhandlungen zu erarbeiten.

3.1.1

Beziehungen im Rahmen der geltenden Abkommen

Am 25. Oktober fand in Brüssel die 45. Tagung des Gemischten Ausschusses zu den Freihandelsabkommen (FHA) Schweiz­EG/EGKS von 1972 (SR 0.632.401/402) statt.

Dabei konnten zwei langjährige Probleme ausgeräumt werden. Zum einen konnte endlich die ausstehende formelle Anpassung des FHA an das so genannte Harmonisierte System ­ die Ursprungsprotokolle waren schon früher angepasst worden (vgl.

Ziff. 322 des Berichts 90/1+2) ­ verwirklicht werden (vgl. Ziff. 12 des Berichts 87 und Ziff. 311.2 des Berichts 95). Zum andern wird das Petitum der EU auf Aufhebung des seit 1990 aus Umweltschutzgründen in der Schweiz bestehenden PVC-Verbots für Mineralwasser-Flaschen insofern erfüllt, als das Verbot Anfang 2001 durch ein Pfandsystem ersetzt wird. Dies wurde von der EG als Beseitigung eines Handelshemmnisses gewürdigt. Die im Zuge der Strommarktliberalisierung ausgearbeitete gemeinsame Erklärung über die Liberalisierung der Elektrizitätsmärkte und den gegenseitigen Marktzugang konnte noch nicht verabschiedet werden.

Eine Reihe von Problemen sind nach wie vor ungelöst. Betroffen ist vor allem das Protokoll Nr. 2 über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte (SR 0.632.401.2), dessen vorgesehene Aktualisierung Gegenstand der «Gemeinsamen Erklärung über künftige zusätzliche Verhandlungen» in der jeweiligen Schlussakte der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EG (BBl 1999 6489 ff.) ist. Im Zuge dieser Aktualisierung könnte auch der Problembereich «Süssgetränke» (vgl. Ziff. 3.1.2 des Berichts 99/1+2) definitiv geregelt werden. Die im Abkommen vom 17. März 2000 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweiz und der EG (BBl 2000 4978) ­ es steht vorläufig in Anwendung ­ enthaltenen diesbezüglichen Zollkontingente wurden auf den 1. April in Kraft gesetzt (AS 2000 839). Auf beiden Seiten sind die internen Verfahren für die Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten für eine Aktualisierung des Protokolls Nr. 2 angelaufen. Die EU hat allerdings die Verbesserung des Zusatzprotokolls über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (SR 0.632.401.02) als prioritär bezeichnet.

Die EU ist gegenwärtig weder bereit, im Rahmen des Freihandelssystems zwischen EG, EFTA- und MOES-Ländern die Vollkumulation der Ursprungsregeln einzuführen noch auf der Basis der parallelen FHA zwischen der EU und den EFTA-Staaten mit Staaten
des Mittelmeerraumes die diagonale Kumulation von Ursprungsregeln zu ermöglichen. Voraussetzung seien echte Fortschritte beim Freihandel unter den Mittelmeerländern.

Im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse des BSE-Ausschusses der EU und der entsprechenden Risikoklassierung der Länder sowie angesichts der führenden Rolle der Schweiz in Sachen aktive BSE-Tests (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) forderte die Schweiz erneut die Aufhebung ungerechtfertigter Importrestriktionen gewisser EU-Mitgliedstaaten.

854

Verschiedene veterinärrechtliche Vorschriften der EU über die Durchfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs erschweren den grenzüberschreitenden Verkehr.

Daher wurde im Rahmen des Abkommens über die Erleichterungen der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (SR 0.631.242.05) eine Empfehlung verabschiedet, dank welcher der Ablauf der veterinären Grenzkontrollen im Transit durch die EU in Richtung Schweiz beschleunigt wird. Analoge Erleichterungen für den Export über EU-Territorium von für Drittländer bestimmte tierischen Produkten aus der Schweiz stehen in Ausarbeitung.

Die Informatisierung des gemeinsamen Versandverfahrens im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (SR 0.631.242.04) ist mit der Aufnahme des Versuchsbetriebs (Pilotländer: Deutschland, Italien, Niederlande, Schweiz, Spanien) einen wichtigen Schritt weitergekommen. Damit werden die Zoll-Transite rationalisiert und die Instrumente zur Bekämpfung von Schmuggel und Betrug wirkungsvoller einsetzbar.

An seiner Sitzung vom 11. Juli hat der Gemischte Ausschuss zum Versicherungsabkommen mit der EG von 1989 (SR 0.961.1) beschlossen, die Abkommensanhänge und -protokolle an die relevante Rechtsentwicklung der beiden Vertragsparteien anzupassen. Der Beschluss wird im Rahmen des schriftlichen Genehmigungsverfahrens voraussichtlich im Verlauf 2001 in Kraft treten. Der Ausschuss beauftragte eine Arbeitsgruppe, die weitere Entwicklung des Versicherungsrechts der Vertragsparteien im Hinblick auf die Notwendigkeit weiterer Abkommensänderungen zu verfolgen.

3.1.2

Genehmigung und Umsetzung der neuen sektoriellen Abkommen

Die Vertragsabschlusskompetenz in Bezug auf das Abkommen über die Freizügigkeit im Personenverkehr liegt EU-seitig sowohl bei der Europäischen Gemeinschaft als auch ihren Mitgliedstaaten («gemischte Kompetenz»), weshalb dieses Abkommen auch von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen ist, ohne welches die sieben Abkommen nicht in Kraft treten können. Die Schweiz hat die Abkommen am 16. Oktober 2000 ratifiziert. Der ins Auge gefasste Inkrafttretens-Termin vom 1. Januar 2001 erwies sich angesichts der teilweise sehr komplexen Genehmigungsverfahren in den EU-Staaten als unrealistisch. Es ist zu erwarten, dass die EUMitgliedstaaten die letzten Ratifikationen in der ersten Hälfte 2001 vornehmen werden, sodass mit der Rechtswirksamkeit der Abkommen ab Mitte 2001 gerechnet werden kann.

Die internen Arbeiten zur Umsetzung der Abkommen gehen planmässig voran.

Während Ihnen die Gesetzesänderungen gleichzeitig mit der Botschaft vom 23. Juni 1999 zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG (BBl 1999 6128) vorgelegt worden sind, hat der Bundesrat inzwischen in den verschiedenen Gebieten ­ nach Konsultation der direkt interessierten Kreise und der Kantone ­ 39 neue Verordnungen 7 erlassen oder bestehende geändert.

Im Hinblick auf das Funktionieren der Abkommen wurden mit den Kommissionsdiensten verschiedene, mit der Verwaltung der Abkommen in Zusammenhang 7

Vgl. die Antwort des Bundesrates vom 30. August 2000 auf die Interpellation 00.3264 Bignasca vom 13. Juni 2000.

855

stehende Fragen diskutiert, so über die Organisation der Gemischten Ausschüsse, über das Erstellen von Geschäftsordnungen und über technische Aspekte bei der Rechtsanwendung und -entwicklung. Da die Abkommen nicht Anfang 2001 in Kraft treten konnten, wurden im Landverkehr mit der EG-Kommission Konsultationen über die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und über die Leer- und Leichtfahrten-Kontingente sowie die 40-Tönner-Kontingente abgehalten. In der Folge hat der Bundesrat mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die LSVA, die Erhöhung der nationalen Gewichtslimite auf 34 Tonnen und die Leerund Leichtfahrten-Kontingente sowie die 40 Tönner-Kontingente autonom festgelegt.

3.2

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und andere europäische Freihandelsbeziehungen

In ihren Beziehungen zu europäischen Drittländern haben die EFTA-Staaten ein Freihandelsabkommen mit Mazedonien sowie Zusammenarbeitserklärungen mit Kroatien, der Ukraine und der Bundesrepublik Jugoslawien unterzeichnet.

3.2.1

Allgemeines

Die beiden Tagungen des EFTA-Rates auf Ministerebene fanden am 19./20. Juni in Zürich sowie am 12./13. Dezember in Genf statt (vgl. Beilagen, Ziff. 9.1.4 und 9.1.5). Die Juni-Tagung stand unter schweizerischem Vorsitz. Die Beratungen waren den Beziehungen der EFTA zu europäischen und aussereuropäischen Drittstaaten, der Zusammenarbeit der EFTA und der EU sowie der Kooperation innerhalb der EFTA (einschliesslich Aufdatierung der EFTA-Konvention) gewidmet.

3.2.2

Aufdatierung der EFTA-Konvention

Gemäss Beschluss der EFTA-Ministerkonferenz vom 1. Juni 1999 soll das Übereinkommen vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (SR 0.632.3) aktualisiert, d.h., es sollen die klassischen Konventionsbestimmungen modernisiert und durch Bereiche der neuen Generation (z.B.

Dienstleistungen, Kapitalverkehr, geistiges Eigentum) ergänzt werden. Gleichzeitig hatte der Rat auf Grund einer schweizerischen Initiative veranlasst zu prüfen, welche Bereiche oder Teile der sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG auf Grundlage der Gegenseitigkeit und der Gleichbehandlung EFTA-weit ausgedehnt oder bilateral mit einzelnen EFTA-Staaten geregelt werden könnten.

Inzwischen sind die Arbeiten weit fortgeschritten; jedoch konnten bezüglich der Liberalisierung des Agrarhandels, aber auch in den Bereichen des Dienstleistungs- und des Kapitalverkehrs sowie des geistigen Eigentums noch keine konkreten Lösungen gefunden werden. An der EFTA-Ministerkonferenz vom 12./13. Dezember in Genf wurden die bisherigen Arbeiten gutgeheissen und beschlossen, nunmehr Verhand-

856

lungen durchzuführen und diese auf einen Zeitpunkt hin zu beenden, der es ermöglicht, die revidierte Konvention möglichst gleichzeitig mit den sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG in Kraft zu setzen.

3.2.3

Beziehungen der EFTA zu europäischen Drittstaaten und Mittelmeerländern

Seit 1990 haben die EFTA-Länder mit 15 Staaten in Mittel- und Osteuropa sowie im Mittelmeerraum Freihandelsabkommen abgeschlossen. Hauptziel dieser Abkommen ist es, den Wirtschaftsakteuren des EFTA-Raums einen gleichwertigen Zugang zu den betreffenden Drittland-Märkten zu gewähren, wie ihn dort die Wirtschaftsakteure der EU auf Grund von deren präferenziellen Abkommen («Europaabkommen», «Mittelmeerabkommen») geniessen.

Vor dem Hintergrund der weltweiten Tendenz zu regionalen Handelsliberalisierungen sehen sich neuerdings die EFTA-Staaten auch vor die Herausforderung gestellt, mit wichtigen Handelspartnern in Übersee Freihandelsabkommen auszuhandeln.

Solche Verhandlungen wurden 1998 mit Kanada und 2000 mit Mexiko aufgenommen. Mit Mexiko konnte bereits ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet werden (vgl. Ziff. 4.3).

Was die Beziehungen zu mittel- und osteuropäischen Staaten betrifft, konnten die EFTA-Staaten drei neue Zusammenarbeitserklärungen ­ am 19. Juni mit Kroatien und der Ukraine, am 12. Dezember mit der Bundesrepublik Jugoslawien ­ sowie das Freihandelsabkommen mit Mazedonien (vgl. Beilage, Ziff. 9.2.1) unterzeichnen.

Mit Kroatien wurden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen.

Die EFTA-Freihandelsabkommen mit mittel- und osteuropäischen Staaten funktionieren generell zur Zufriedenheit der Partner. Sie bringen der schweizerischen Wirtschaft bedeutende Vorteile, nicht zuletzt dank des Systems der «paneuropäischen Kumulation» bei den Ursprungsregeln (vgl. Ziff. 123 und 312 des Berichts 96/1+2).

In dieses System ist seit dem 1. Januar 2000 auch die Türkei einbezogen. Gemischte Ausschüsse zur Verwaltung und teilweise auch im Hinblick auf eine Aktualisierung der bestehenden Abkommen fanden mit Bulgarien, Litauen, Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn statt.

Im Mittelmeerraum wurden die Verhandlungen mit Ägypten, Jordanien, Tunesien und Zypern weitergeführt. Das Abkommen mit Jordanien steht unmittelbar vor dem Abschluss. Das erste Treffen des Gemischten Ausschusses EFTA­Marokko fand am 24. Oktober in Rabat statt. Dabei wurden einzelne Modifikationen des 1999 in Kraft getretenen Freihandelsabkommens mit dem Ziel beschlossen, die Gleichbehandlung der EFTA-Staaten mit der EU sicherzustellen. Das Abkommen EFTA­Türkei erfordert auch gewisse Anpassungen
betreffend die Behandlung von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten. Mit Algerien und Syrien ist die Unterzeichnung einer Zusammenarbeitserklärung geplant.

Im Hinblick auf die von der EU für 2010 im Rahmen des so genannten BarcelonaProzesses geplante Errichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer streben die EFTA-Staaten die Einführung einer Kumulation EU­Mittelmeerpartner­EFTA an, allenfalls in einem ersten Schritt auf subregionaler Ebene (Maghreb, Maschrek).

Entsprechende Demarchen bei der EU blieben bisher allerdings ergebnislos, da die EU vorerst den Abschluss von Freihandelsabkommen unter den Mittelmeerstaaten 857

selbst abwarten will. Die EFTA-Staaten unterzeichneten im Übrigen am 23. Mai eine Zusammenarbeitserklärung auch mit den Staaten des Golf-Kooperationsrats, die ihrerseits mit der EU in Freihandelsverhandlungen stehen.

3.3

Beziehungen zu Liechtenstein

Mit dem Inkrafttreten der sektoriellen Verträge zwischen der Schweiz und der EG ergibt sich auf Grund der besonderen Beziehungen im Verhältnis zu Liechtenstein ­ Liechtenstein ist EWR-Mitglied ­ ein gewisser Handlungsbedarf. Die wichtigsten Fragen (z.B. öffentliches Beschaffungswesen, Personenverkehr, Landverkehr) dürften im Rahmen der EFTA-Konvention einer Lösung zugeführt werden. Die Regelung dieser Fragen bildete Gesprächsgegenstand verschiedener bilateraler Treffen im Lenkungsausschuss sowie auf Expertenebene.

Am 19. Dezember fand in Bern die erste Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz/Liechtenstein zum Versicherungsabkommen vom 19. Dezember 1996 statt.

Formelle Verbesserungen im Wortlaut des Abkommensanhangs sowie die Regelung gewisser Mitteilungs- und Berichterstattungspflichten der Versicherungsunternehmen standen im Vordergrund. Auf Grund dieses Abkommens sind 34 Schweizer Versicherer über eine Niederlassung und 17 im freien Dienstleistungsverkehr in Liechtenstein und umgekehrt vier liechtensteinische Versicherer im freien Dienstleistungsverkehr in der Schweiz tätig.

In einem Notenaustausch vom Februar haben die Schweiz und Liechtenstein vereinbart, ihre beiderseitigen Staatsangehörigen hinsichtlich des Zugangs zum Treuhänderberuf und im Bereich der Förderung des Wohnungsbaus gleichzustellen (vgl.

Beilage, Ziff. 9.2.3).

Seit dem Herbst 1999 war das Fürstentum Liechtenstein von internationalen Gremien und dem Drittausland in Fragen der Geldwäscherei sowie des Steuerwettbewerbs verschiedentlich hart kritisiert worden; es wurde namentlich als Zentrum für Geldwäscherei angeprangert. Auch wenn Liechtenstein als souveräner Staat natürlich für die Finanzmarktregulierung selbst die Verantwortung trägt, ist die Schweiz an einer Verbesserung der gesetzlichen Massnahmen und der Praxis des Finanzplatzes Liechtenstein interessiert und pflegte dazu auf Wunsch Liechtensteins einen informellen Meinungsaustausch unter Experten.

3.4

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Technologie

3.4.1

EUREKA

An der Ministerkonferenz vom 23. Juni in Hannover wurden Israel, Kroatien und Lettland in den Kreis der EUREKA-Mitglieder aufgenommen. Die am gleichen Tag verabschiedeten Leitlinien 2000plus legen die Prioritäten von EUREKA für die nächsten Jahre fest: die Förderung innovativer Projekte vor allem in strategischen Bereichen, eine stärkere Beteiligung der KMU an EUREKA-Projekten, die bessere Einbettung der Staaten Mittel- und Osteuropas sowie die Öffnung von EUREKA gegenüber Projekten aussereuropäischer Staaten.

858

Zurzeit stehen insgesamt 704 Projekte in der Ausführungsphase (davon 98 in der Schweiz) mit einem Finanzvolumen von 2365 Millionen Euro (davon 91,3 Mio.

Euro für die Schweiz). Die Partner dieser Projekte sind 682 Industriebetriebe (davon 46 aus der Schweiz), 1135 KMU (davon 119 aus der Schweiz) und 846 Forschungsund Entwicklungseinrichtungen (davon 120 aus der Schweiz). Die Anzahl neuer Projekte belief sich auf 160 (davon 13 in der Schweiz) mit einem Finanzvolumen von 406 Millionen Euro (davon 14 Mio. Euro für die Schweiz).

3.4.2

COST

Im Berichtsjahr ist Israel als «Co-operating State» COST beigetreten. Israel wird in allen Gremien teilnehmen können, dies allerdings ohne Stimmrecht.

Die Schweiz hat 13 neue COST-Aktionen unterzeichnet. Zurzeit laufen 114 von insgesamt 121 Aktionen mit Schweizer Beteiligung. Der Bund hat für COST insgesamt gegen 7,7 Millionen Franken aufgewendet. Für die Beteiligung der Schweiz in den Jahren 2000­2003 steht ein Verpflichtungskredit von 32 Millionen Franken zur Verfügung (BBl 1999 8864).

4

Multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit

4.1

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Nach Inkrafttreten der neuen Korruptionsbestimmungen des Strafgesetzbuches hat die Schweiz am 31. Mai das «Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr» ratifiziert.

Am 27. Juni verabschiedeten die Vertreter der 29 OECD-Staaten sowie Argentiniens, Brasiliens, Chiles und der Slowakischen Republik die revidierte Fassung der «Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen». Diese Leitsätze enthalten Empfehlungen für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten.

Am 14. Dezember ist die Slowakische Republik Vollmitglied der OECD geworden, womit die Organisation 30 Mitgliedstaaten zählt.

4.1.1

Tagung des OECD-Rates auf Ministerebene

Die Tagung des OECD-Rats auf Ministerebene fand am 26./27. Juni statt (vgl. Beilage, Ziff. 9.1.2). Unter dem Leitbild «Die Globalisierung gestalten» diskutierten die Minister über Mängel und Chancen der Globalisierung. Diskussionsschwerpunkte bildeten Massnahmen, welche für eine nachhaltige Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt nötig sind, das Wirtschaftswachstum sowie ­ unter dem Titel «Regierungsführung» (Governance) ­ verschiedene Tätigkeiten der OECD.

859

Für die Regierungen der OECD-Länder gehört das Erreichen nachhaltiger Entwicklung zu den übergeordneten Zielen. Vertiefte Analysen des Sekretariats sollen einen Beitrag zu einer besseren Integration von Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbelangen leisten. Die OECD wird die Mitgliedländer bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts durch Arbeiten auf den Gebieten Beschäftigung, Bildung und Ausbildung, soziale Integration, Alterung, Gesundheit und internationale Migration unterstützen. Vermehrte Aufmerksamkeit soll dem Renten- und Gesundheitswesen mit Blick auf eine nachhaltige Finanzierung geschenkt werden.

Was das Wirtschaftswachstum betrifft, haben die letzten Jahre deutlich gezeigt, dass Innovation, Forschung und Wissen, vor allen aber die Informations- und Kommunikationstechnologien eine bedeutende Rolle spielen. Die Minister hoben hervor, dass offene und flexible Binnen- und Weltmärkte sowie ein der unternehmerischen Initiative förderliches Regulierungsumfeld wesentlich für gute Wirtschaftsergebnisse sind.

In den Diskussionen zu den Tätigkeitsgebieten der OECD begrüssten die Minister die revidierte Fassung der «Leitsätze für multinationale Unternehmen» (vgl. Beilage, Ziff. 9.1.3), die zusammen mit der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen zur Verbesserung des internationalen Investitionsklimas beitragen. Des Weiteren befasste sich der Rat u.a. mit Fragen des Steuerwettbewerbs (vgl. Ziff. 4.1.4.3) der Korruptionsbekämpfung (vgl. Ziff. 4.1.3.3) und der Biotechnologie, der wachsende Bedeutung zukommt (vgl. Ziff. 4.1.4.4).

Am 14. Dezember ist die Slowakische Republik Vollmitglied der OECD geworden.

Damit ist der 1991 mit dem Unterstützungsprogramm «Partner des Übergangs» ­ beteiligt waren Polen, Tschechien, die Slowakei und Ungarn ­ eingeleitete Erweiterungsprozess abgeschlossen. Die OECD zählt fortan dreissig Mitgliedstaaten.

4.1.2

Schwerpunkte der analytischen Tätigkeiten

4.1.2.1

Schweizerische Wirtschaftspolitik

Im Dezember veröffentlichte die OECD ihren Jahresbericht über die Lage der schweizerischen Wirtschaft. Der überaus kräftige Aufschwung der Wirtschaft im Berichtsjahr wird nach Auffassung der Autoren in den kommenden Jahren auf einen moderateren Wachstumspfad einmünden. Dieser werde mit einer Rate von 2 bis 2,3 Prozent etwa den derzeitigen längerfristigen Möglichkeiten der Wirtschaft entsprechen.

Die schweizerische Wirtschaftspolitik findet gegenwärtig sehr weitgehend die Zustimmung der OECD-Experten. Dies gilt für den geldpolitischen Kurs wie auch für das neue geldpolitische Konzept der Nationalbank. Es trifft auch für die Anstrengungen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen zu. Hier gelte es, nach der raschen Verbesserung der Lage einem neuen Überborden der Ausgaben entgegenzuwirken.

Entsprechend wird das Instrument der Schuldenbremse positiv gewürdigt. Die strukturellen Reformen der letzten Jahre haben nach Auffassung der OECD die Sockelarbeitslosigkeit gesenkt und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft deutlich erhöht. Gleichwohl setze ein höheres Wachstum der Wirtschaft eine weitere Verstärkung des Wettbewerbs auf den Produktemärkten voraus.

860

Ein Sonderkapitel widmet die OECD den Herausforderungen der altersmässigen Verschiebung in der Bevölkerung. Nach Auffassung der Experten ist die Schweiz besser als die meisten OECD-Länder in der Lage, die langfristigen finanziellen Konsequenzen der demografischen Alterung zu bewältigen. Tatsächlich entspreche das auf drei Säulen abgestützte Konzept der Altersvorsorge sehr weitgehend den Idealvorstellungen der Organisation. Auch zeitige das System überaus vorteilhafte Ergebnisse hinsichtlich der Verringerung der Armut und der Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Massnahmen zur langfristigen Sicherung des Systems sind aus der Sicht der Autoren unerlässlich. Neben der Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt und einer allfälligen Anhebung des offiziellen Rentenalters erwähnen sie u.a. auch Reformen im Gesundheitswesen.

4.1.2.2

Entwicklungszusammenarbeit

Der Entwicklungsausschuss (DAC) der OECD unterzog im Berichtsjahr die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit einer Überprüfung. Die Entwicklungszusammenarbeit jedes DAC-Mitgliedes ist ungefähr alle vier Jahre Gegenstand eines so genannten Länderexamens. Dieses bietet jeweils Gelegenheit, Eigenheiten der Entwicklungszusammenarbeit des untersuchten Landes, aber auch der anderen DAC-Mitglieder, auszuleuchten. Der diesbezügliche DAC-Bericht bezeichnet als Stärken der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit die Konzentration der Hilfe auf die ärmsten Länder, die innovative Politik im Bereich der Entschuldung, die humanitäre Hilfe, die finanzielle Flexibilität auf Grund mehrjähriger Rahmenkredite, die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit an Ort und die Informationspolitik. Der Entwicklungsausschuss identifizierte auch einige Schwachpunkte der schweizerischen Entwicklungspolitik und formulierte eine Reihe von Empfehlungen: Die Verbesserung im Bundeshaushalt sei zu nutzen, um die Entwicklungshilfe von 0,35 Prozent auf die vom Bundesrat anvisierte Zielgrösse von 0,4 Prozent des BSP zu erhöhen; die Entwicklungshilfe sei auf weniger Partnerländer zu konzentrieren. DEZA und seco müssten eine gemeinsame operationelle Strategie erarbeiten, welche die jeweiligen Instrumente noch besser aufeinander abstimmt. Die Unabhängigkeit des Evaluationssystems und der interne Lernprozess seien zu verbessern. Den Problemen im Personalbereich sei gebührend Aufmerksamkeit zu schenken. Die Rolle der Beratenden Kommission für Internationale Entwicklung und Zusammenarbeit sei zu verstärken und die Anstrengungen im Bereich der Kohärenz seien weiter voranzutreiben.

Der Entwicklungsausschuss setzt sich seit jeher mit der Problematik der gebundenen Hilfen auseinander. Eine Einigung der Mitgliedstaaten auf den Verzicht auf die Lieferbindung für Hilfen zu Gunsten der ärmsten Staaten schien ­ mit Ausnahme des Einbezugs der Nahrungsmittelhilfe und der technischen Zusammenarbeit ­ in greifbare Nähe gerückt. Obwohl sich fast alle DAC-Mitglieder, darunter die Schweiz, hinter einen Kompromissvorschlag stellten, konnte kein Konsens erreicht werden.

861

4.1.3

Instrumente im Investitionsbereich

4.1.3.1

Multilaterale Investitionsregeln

Die Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen (MAI) hatten zum Ziel, die aus den Sechziger- und Siebzigerjahren stammenden Investitionsinstrumente der OECD à jour zu bringen und zu verstärken. Obwohl dies angesichts des überaus raschen Wachstums der internationalen Direktinvestitionen seit den Achtzigerjahren einer Notwendigkeit entsprach, musste 1999 der Abbruch dieser Verhandlungen hingenommen werden. Damit sind weiterhin die bereits bestehenden OECD-Instrumente sowie die bilateralen Investitionsschutzabkommen, von denen die Schweiz bisher etwa 90 abgeschlossen hat, massgebend. Ein modernes und umfassendes multilaterales Regelwerk für internationale Investitionen, wie es etwa in der WTO für den Handel mit Gütern und Dienstleistungen besteht, fehlt damit weiterhin.

An seiner Jahrestagung hat der Rat auf Ministerebene den ständigen Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen beauftragt, die analytischen Arbeiten mit Blick auf eine weitere Liberalisierung der Rahmenbedingungen für internationale Investitionen fortzusetzen und dabei insbesondere umwelt- und sozialpolitischen Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Eine erste Auslegeordnung zeigt, dass die Frage der A-priori-Diskriminierung zwischen in- und ausländischen Investoren auf dem Gebiet der Umwelt- und Sozialpolitik kaum ernsthafte Schwierigkeiten bietet. Probleme bestehen eher im Zusammenhang mit der Bevorzugung ausländischer Investitionen durch die gezielte Senkung von Sozial- oder Umweltnormen («not lowering standards»). Der Ausschuss hat denn auch mit einer vertieften Prüfung der schädlichen Auswirkungen des internationalen Standortwettbewerbs um ausländische Investitionen begonnen. Ferner befasste sich der Ausschuss mit den vielfältigen, auf allen Ebenen der öffentlichen Hand bestehenden Investitionsanreizen fiskalischer oder anderer finanzieller Natur, die oft Kosten von 100 000 Dollar pro erwarteten Arbeitsplatz überschreiten. Es liegt im Interesse der Schweiz, diese Art von Standortwettbewerb einzudämmen.

4.1.3.2

Kodex für multinationale Unternehmen

Die OECD hat in den vergangenen zwei Jahren eine umfassende Überprüfung der Leitsätze für multinationale Unternehmen durchgeführt, um deren Relevanz und Wirksamkeit auch in einer rasch sich wandelnden Weltwirtschaft zu erhalten. Am 27. Juni verabschiedeten der OECD-Rat auf Ministerebene (damals 29 Mitgliedstaaten) und vier Länder mit Beobachterstatus (Argentinien, Brasilien, Chile und die Slowakische Republik) die Ergebnisse der Revisionsarbeiten (vgl. Beilage, Ziff. 9.1.3).

Die Leitsätze stellen Empfehlungen der Regierungen der 33 Teilnehmerstaaten an die von ihren Ländern aus operierenden multinationalen Unternehmen für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten dar. In den letzten Jahren haben zwar zahlreiche Unternehmen eigene Verhaltenskodizes entwickelt. Die OECDLeitsätze bilden aber den einzigen umfassenden, auf multilateraler Ebene angenommenen Kodex, zu dessen Förderung sich die Regierungen verpflichtet haben. Die Leitsätze widerspiegeln die gemeinsamen Wertvorstellungen der Regierungen jener Länder, von denen der überwiegende Teil der weltweiten Direktinvestitionsströme 862

ausgeht und in denen die meisten multinationalen Unternehmen ihren Hauptsitz haben. Sie gelten für die von diesen Unternehmen weltweit abgewickelten geschäftlichen Transaktionen. Die Leitsätze treten weder an die Stelle geltenden Rechts noch sind sie diesem übergeordnet. Es handelt sich vielmehr um Verhaltensstandards, die das geltende Recht ergänzen.

Es besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass ausländische Investitionen für das Wirtschaftswachstum von entscheidender Bedeutung sind und dass die multinationalen Unternehmen als deren Träger zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt beitragen. Zugleich herrscht in der Öffentlichkeit aber auch eine gewisse Besorgnis über die Auswirkungen der Aktivitäten der multinationalen Unternehmen in den Ursprungs- wie auch in den Gastländern. Die revidierten Leitsätze sind ein wichtiger Schritt, diesem Unbehagen zu begegnen; sie tragen damit zur Verbesserung des internationalen Investitionsklimas bei. Grundlegende Prämisse der Leitsätze ist, dass international vereinbarte Grundsätze dazu beitragen, Konflikten vorzubeugen und das Vertrauen zwischen den multinationalen Unternehmen und der Gesellschaft der jeweiligen Länder, in denen sie tätig sind, zu festigen.

Der neue Text der Leitsätze enthält Änderungen, welche die ökonomischen, sozialen und ökologischen Grundelemente des Aktionsprogramms für eine nachhaltige Entwicklung (Agenda 21) stärken. Hinzugefügt wurden Empfehlungen über die Abschaffung der Kinder- und Zwangsarbeit, sodass die Leitsätze nun alle international anerkannten Kernarbeitsnormen abdecken. Eine weitere Empfehlung handelt von den Menschenrechten. Ferner sind die Leitsätze durch ein Kapitel über Korruptionsbekämpfung und Verbraucherschutz ergänzt worden. Im Kapitel über die Umwelt werden die multinationalen Unternehmen dazu angehalten, durch ein effizientes internes Umweltmanagement und eine wirksamere Krisenplanung für den Fall schädlicher Umweltfolgen zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Das Kapitel über die Offenlegung von Informationen wurde aktualisiert, um den OECDGrundsätzen der Corporate Governance Rechnung zu tragen und die Unternehmen zu grösserer Offenlegung in Sozial- und Umweltfragen anzuhalten.

Die Verfahren zur Umsetzung der Leitsätze sind wesentlich verbessert worden. Die Regierungen der Teilnehmerstaaten
haben über die von ihnen einzurichtenden nationalen Kontaktstellen die Anwendung der Leitsätze zu fördern, Anfragen zu bearbeiten und bei der Lösung von Fragen zu helfen, die sich im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung der Leitsätze in Einzelfällen ergeben. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden den nationalen Kontaktstellen Orientierungshilfen zur Verfügung gestellt. Dem OECD-Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen (CIME) obliegt unverändert die Überwachung der Wirksamkeit der Leitsätze.

4.1.3.3

Korruptionspraktiken

Die Schweiz hatte sich Anfang März der im Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (BBl 1999 5560) vorgesehenen Länderprüfung hinsichtlich der Umsetzung der Konvention zu unterziehen. Diese ist positiv ausgefallen. Nach der Inkraftsetzung der neuen Korruptionsbestimmungen des schweizerischen Strafgesetzbuches am 1. Mai (AS 2000 1121) konnte die Konvention unter Anbringung einer Erklärung betreffend die Verantwortlichkeit juristischer Personen am 31. Mai 863

ratifiziert werden. Bis Mitte November haben von den 34 Signatarstaaten 26 die Konvention ratifiziert. 21 Staaten haben sich bisher dem im Übereinkommen vorgesehenen Länderexamen unterzogen.

Die Länderexamen derjenigen Signatarstaaten, welche die Konvention bisher ratifizieren und ins nationale Recht umsetzen konnten, und die Diskussionen über das weitere Verfahren hinsichtlich einer zweiten Evaluation haben gezeigt, dass trotz der angestrebten Angleichung der nationalen Strafbestimmungen in diesem Bereich noch zahlreiche Probleme bestehen und weitere Anstrengungen notwendig sind. Die Schweiz ist bemüht, eine gesetzliche Anpassung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens, welche sie anlässlich des Länderexamens im März der OECD zugesichert hatte, im Rahmen der Totalrevision des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafrechts vorzunehmen.

Die ebenfalls 1997 angenommene OECD-Empfehlung zur Bekämpfung von Bestechungen in internationalen Geschäftstransaktionen (vgl. Ziff. 813 des Berichts 97/1+2) sieht u.a. ein Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern in den Unterzeichnerstaaten vor. Die meisten dieser Staaten haben in der Zwischenzeit entsprechende gesetzliche Anpassungen vorgenommen. Auch die Schweiz ist den eingegangenen Verpflichtungen mit dem am 1. Januar 2001 in Kraft gesetzten Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Unzulässigkeit steuerlicher Abzüge von Bestechungsgeldern (AS 2000 2147) nachgekommen.

Die Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung befasste sich ferner mit Fragen wie Korruption und Finanzierung der politischen Parteien, Verhältnis zwischen Korruption und Geldwäscherei, Korruption im Privatsektor sowie Korruption und Offshore-Finanzzentren. Diese Themen werden weiterhin einen Schwerpunkt der Diskussionen in der Arbeitsgruppe bilden.

4.1.4

Instrumente in anderen Bereichen

4.1.4.1

Internationale Zusammenarbeit im Wettbewerbsbereich

Auf Antrag des OECD-Ausschusses für Wettbewerbsrecht und -politik wurde im Rahmen der OECD-Ministerkonferenz beschlossen, gestützt auf die im April 1998 vom OECD-Rat angenommene Empfehlung über die effiziente Bekämpfung besonders schädlicher Kartelle (vgl. Ziff. 414.2 des Berichts 98/1+2) die Bemühungen der OECD zur Kartellbekämpfung weiter zu verstärken. Insbesondere durch Informationsaustausch und gemeinsames Vorgehen der nationalen Wettbewerbsbehörden sollen die wirtschaftlich schädlichen Auswirkungen von grenzüberschreitenden Kartellen vermieden und die staatliche Wettbewerbspolitik unterstützt werden.

In Bezug auf die Liberalisierung öffentlich regulierter Sektoren erarbeitete der Ausschuss für unterschiedlichste Wirtschaftsbereiche Konzepte einer wirtschaftlich Gewinn bringenden Deregulierung unter gleichzeitiger Beachtung der spezifisch betroffenen öffentlichen Interessen. Für die Schweiz mit ihrem vergleichsweise immer noch eher bescheidenen Privatisierungsgrad im öffentlichen Sektor gehen von diesen Arbeiten wichtige Impulse aus. Daneben kam den wettbewerbspolitischen «Länderexamen», bei welchen die staatliche Privatisierungs- und Deregulierungspolitik der Mitgliedstaaten systematisch einer Prüfung unterzogen wird, im Sinne eines Politik-Dialogs grosse Bedeutung zu.

864

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeiten des Ausschusses galt der Schnittstelle von Handels- und Wettbewerbspolitik. Im Sinne einer flankierenden Massnahme zur multilateralen Handelspolitik sucht der Ausschuss nach wie vor nach allgemein akzeptablen Lösungsansätzen, wie Wettbewerbsregeln im Handelskontext in künftigen, das Wettbewerbsrecht betreffenden Verhandlungen im Rahmen der WTO aussehen könnten. Ein besonderes Gewicht kommt dabei der entwicklungspolitischen Dimension zu.

4.1.4.2

Elektronischer Geschäftsverkehr

Der elektronische Geschäftsverkehr wird mit sinkenden Kosten für Telekommunikation und der weiteren Ausbreitung der Informations- und Kommunikationstechnologie ein massives Wachstum erfahren. Hiefür bedarf es handelsverträglicher und international abgestimmter Regulierungsansätze, die den elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber traditionellen Formen des Handels mit Waren und Dienstleistungen nicht diskriminieren und unnötige Regulierungen vermeiden sollen.

Die OECD misst der Sicherstellung optimaler Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr besondere Bedeutung bei. Entsprechend dem Auftrag der OECD-Konferenz von 1998 in Ottawa (vgl. Ziff. 414.3 des Berichts 98/1+2) hat der Rat Ende 1999 Richtlinien zum Schutz der Konsumenten im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Im Berichtsjahr widmete sich die OECD der Umsetzung dieser Richtlinien. Die im Gefolge der Konferenz von Ottawa aufgenommenen Arbeiten auf dem Gebiet des Datenschutzes haben zu einem konkreten Ergebnis geführt: die OECD hat ein Instrument zur Kennzeichnung von Websites geschaffen, mit dem Unternehmen freiwillig ihre Sites auf datenschutzrelevante Fragen überprüfen können; dem Unternehmen wird nach Eingang der elektronisch übermittelten Antworten mitgeteilt, ob seine Sites den Anforderungen der OECD genügen oder nicht. Bejahendenfalls kann das Unternehmen dies als Gütesiegel auf seiner Website vermerken. Dieses Instrument soll der Bewusstseinsbildung der Unternehmen und Konsumenten dienen. Im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr werden die Selbstregulierung wie auch Mischformen hoheitlicher und privater Regulierung wieder vermehrt diskutiert.

Die OECD überprüft Telekommunikationsmärkte in den Mitgliedstaaten und gibt Empfehlungen ab, welche den Wettbewerb in den Fernmeldemärkten stärken sollen.

Ferner befasst sie sich auch mit makroökonomischen Zusammenhängen der «Neuen Wirtschaft». Im Rahmen einer Wachstumsstudie wird untersucht, in wieweit die Informations- und Kommunikationstechnologien Wachstum und Produktivität beeinflussen. Im Weiteren baut die OECD ein Konzept von statistischen Indikatoren auf, mit denen vergleichende Aussagen über die Entwicklung der «Informationsgesellschaften» in den Mitgliedstaaten gemacht werden können. Schliesslich untersucht die OECD die Folgen der neuen Technologien
für die KMU und deren Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien. Im Juni fand in Bologna eine den KMU gewidmete Konferenz auf Ministerebene statt, an welcher der elektronische Geschäftsverkehr einen Schwerpunkt bildete.

865

4.1.4.3

Unlauterer Steuerwettbewerb

Vom Bericht 1998 betreffend den so genannten schädlichen Steuerwettbewerb hatte sich die Schweiz durch Stimmenthaltung distanziert (vgl. Ziff. 414.4 des Berichts 98/1+2). Mittlerweile hat der Fiskalausschuss einen Zwischenbericht («Towards Global Tax Co-Operation») erstellt, der eine Liste von 47 «potenziell schädlichen Steuerregimes» und eine Liste von 35 «Steuerparadiesen» enthält.

Die 47 vom Ausschuss als «potenziell schädlich» identifizierten Steuerregimes beziehen sich auf solche in den OECD-Staaten. Was die Schweiz betrifft, werden zwei Regimes als potenziell schädlich vermutet: (1) die «Administrative Companies» (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen), die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit (keine Geschäftstätigkeit) ausüben; (2) die «Service Companies» bzw. Unternehmen einer Firmengruppe, die für andere Gesellschaften des gleichen Konzerns Dienstleistungen erbringen. Obwohl die Schweiz durch die Empfehlungen von 1998 nicht gebunden ist, verfolgt sie aktiv die Folgearbeiten des Ausschusses.

Dieser wird zu analysieren haben, ob die als potenziell schädlich bezeichneten Steuersysteme tatsächlich «schädlich» sind.

In der zweiten Liste werden weltweit 35 Gebietskörperschaften aufgeführt, die vom Fiskalausschuss gegenwärtig als «Steuerparadiese» («tax havens») eingestuft werden. Die Schweiz figuriert nicht darunter. Vorerst soll ermittelt werden, welche dieser Gebietskörperschaften kooperationsbereit sind. Bis 31. Juli 2001 soll eine Liste jener Gebietskörperschaften erstellt werden, die nicht kooperationsbereit sind. Diese Liste soll als Grundlage für allfällige Sanktionen dienen. Die Schweiz vertritt die grundsätzliche Auffassung, dass die OECD ein Forum der Analyse und der Zusammenarbeit bleiben und nicht in eine sanktions- und retorsionsorientierte Organisation ausarten soll.

Ferner hat der Fiskalauschuss im April einen Bericht über den Zugang der Steuerbehörden zu Bankinformationen veröffentlicht. Der Bericht befasst sich mit den Bedingungen, die für die Freigabe von Bankinformationen zu Steuerzwecken zu erfüllen sind. Er empfiehlt den Mitgliedstaaten, Massnahmen zur Verhinderung anonymer Konten zu treffen, sowie ihre Informationspolitik gegenüber den nationalen Steuerbehörden und den Steuerbehörden untereinander zu überprüfen. Diese Forderungen zielen auf eine bessere
Bekämpfung des strafrechtlich relevanten Steuer- und Abgabenbetrugs. Der Bericht fordert die Mitgliedstaaten auf, auf bilateralem Weg die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung wirksamer zu gestalten. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass in bilateralen Doppelbesteuerungs- und Rechtshilfeabkommen der Schweiz Bestimmungen enthalten sind, welche bei bestimmten strafrechtlich relevanten Steuerdelikten den Zugriff auf Bankinformationen gestatten.

Die Schweiz wird die bestehenden Hindernisse in der Zusammenarbeit prüfen und der OECD darüber bis 2002 Bericht erstatten. Wie bei allen Arbeiten der OECD hat die Schweiz auch auf diesem Gebiet keine Konzessionen in Bezug auf das Bankkundengeheimnis gemacht. Sie hat ihre grundsätzliche Position in Erinnerung gerufen, wonach das Bankkundengeheimnis nicht zur Disposition stehe.

866

4.1.4.4

Biotechnologie

Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die OECD mit Fragen der Biotechnologie, insbesondere solchen der Risikoanalyse und -bewertung. Am Wirtschaftsgipfel von Köln im Juni 1999 bat die G-8 die OECD, einen Bericht über Biotechnologie und Nahrungsmittelsicherheit vorzubereiten. Mehrere Expertengruppen der OECD erarbeiteten dazu die Grundlagen, welche ihrerseits einen wichtigen Beitrag zur internationalen Debatte über die Biotechnologie darstellen. Um die Expertise von Nichtregierungsorganisationen in diesen Prozess einfliessen zu lassen, organisierte die OECD im Februar eine Konferenz über sanitarische und wissenschaftliche Aspekte von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln. Schliesslich konnte der OECDMinisterrat insgesamt vier Berichte zuhanden des Weltwirtschaftsgipfels der G-8 in Okinawa verabschieden. Angesichts der Bedeutung des Themas und des Umstands, dass Biotechnologie nicht einzig unter dem Aspekt der Nahrungsmittelsicherheit zu beurteilen ist, beschloss der Rat, die Arbeiten in diesem Bereich weiter zu führen und empfahl, eine Konferenz über Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen einzuberufen.

4.2

Welthandelsorganisation (WTO)

Nachdem es an der Ministerkonferenz von Seattle nicht gelungen war, eine neue Welthandelsrunde zu lancieren, befassten sich die WTO-Mitglieder vor allem mit den damit verbundenen Auswirkungen auf die Entwicklung des Welthandelssystems und auf die WTO als Organisation. Im Vordergrund standen Massnahmen zu einer besseren Integration der Entwicklungsländer in das multilaterale Handelssystem sowie Verbesserungen in Bezug auf die Transparenz des Entscheidungsprozesses im Rahmen der WTO und auf die Informationspolitik. Zu Beginn des Berichtsjahres wurden, wie in den entsprechenden Abkommen vorgesehen, Verhandlungen in den Bereichen Landwirtschaft und Dienstleistungen aufgenommen.

4.2.1

Allgemeines

Die WTO-Mitglieder befassten sich vor allem mit den Folgen des Scheiterns der Lancierung einer neuen Welthandelsrunde. Zur Stärkung des Vertrauens insbesondere der Entwicklungsländer in das Welthandelssystems wurde im Mai ein Massnahmenpaket verabschiedet. Dieses sieht einen besseren Marktzugang in den Industrieländern für Produkte aus den ärmsten Entwicklungsländern vor und enthält Vorschläge für eine bessere technische Zusammenarbeit. Letztere ist wichtig, weil zahlreiche Bestimmungen der WTO-Abkommen erst Anfang 2000 für die Entwicklungsländer in Kraft getreten sind und diese zum Teil Schwierigkeiten mit der Umsetzung dieser Verpflichtungen bekunden. Die dritte Massnahme zugunsten der Entwicklungsländer hat denn auch die Umsetzung der WTO-Abkommen zum Gegenstand: inskünftig wird sich der Generalrat selbst der Probleme mit der Umsetzung von WTO-Verpflichtungen annehmen (in Bereichen wie Zollwert, Investitionsmassnahmen, geistiges Eigentum) und hiezu Empfehlungen erlassen. Deren 867

Lösung ist für die Akzeptanz der WTO-Verpflichtungen und die Stärkung des Vertrauens in das Funktionieren der WTO von grosser Bedeutung. Es kann aber von den Industrieländern nicht erwartet werden, dass sie zwecks Lösung dieser Probleme einer Neuverhandlung der WTO-Abkommen zustimmen. Da die Forderungen der Entwicklungsländer zum Teil sehr weit gehen, werden allerdings gewisse Verhandlungen stattfinden müssen. Ohnehin wird es nötig sein, die Lösungen auf die häufig sehr unterschiedlichen Situationen der Länder zuzuschneiden.

Was die Verbesserung der Transparenz des Entscheidungsprozesses innerhalb der WTO angeht, ist das Konsensprinzip unbestritten; es ist aber eine bessere Einbindung aller Mitglieder in das Verhandlungsverfahren anzustreben, auch wenn die Verhandlungen weiterhin in kleineren Gruppen vorzubereiten sind. Die Diskussionen zielen darauf ab, die effektive Beteiligung aller WTO-Mitglieder an der Entscheidfindung sicherzustellen, ohne dadurch das Fassen von Beschlüssen zu verunmöglichen.

Die Ministerkonferenz von Seattle stand im Rampenlicht der Medien und war von Demonstrationen begleitet. Die WTO wurde für gewisse Auswirkungen der Globalisierung verantwortlich gemacht, die nicht in ihrem Wirkungsbereich stehen (vgl.

Ziff. 1 des Berichts 99/1+2). Insbesondere Nichtregierungsorganisationen fordern, dass die grundlegenden Arbeitsnormen, aber auch zahlreiche Probleme auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und anderes mehr in der WTO zu regeln seien. Die WTO kann indessen ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie eine Handelsorganisation bleibt. Sie hat aber zur Kohärenz zu Politikbereichen insbesondere des Schutzes der Umwelt und der Gesundheit und der Wahrung grundlegender Arbeitsnormen beizutragen. In diesen Bereichen muss die Informationsarbeit über die Aufgaben der WTO verstärkt werden, damit die Tätigkeiten der WTO in der Öffentlichkeit besser verstanden werden. Die diesem Anliegen gewidmeten Diskussionen zeigten, dass der Kontakt zu den interessierten Stellen der Zivilgesellschaft sowie zu den Nichtregierungsorganisationen, aber auch der Einbezug der Parlamente, vornehmlich als nationale Angelegenheit der einzelnen WTO-Mitglieder zu betrachten ist, während das WTO-Sekretariat mit komplementären Massnahmen zur Informationsverbesserung beitragen kann. In der Schweiz
finden denn auch periodisch Sitzungen mit Gewerkschaften, Vertretern der Wirtschaft und verschiedenen Nichtregierungsorganisationen statt.

Diejenigen WTO-Mitglieder, die sich wie die Schweiz und die EU anlässlich der Vorbereitung der Ministerkonferenz von Seattle für eine umfassende Verhandlungsrunde ausgesprochen hatten, befassten sich auf informeller Ebene auch mit den Perspektiven der Lancierung einer solchen Runde. Zum heutigen Zeitpunkt ist indessen unklar, wann solche Verhandlungen aufgenommen werden könnten. Ein zweites Scheitern ist unbedingt zu vermeiden, weshalb nicht auszuschliessen ist, dass auch an der nächsten Ministerkonferenz, die gemäss den WTO-Bestimmungen im zweiten Halbjahr 2001 stattfinden muss, keine neue Verhandlungsrunde lanciert wird.

868

4.2.2

Landwirtschaft

Auf der Grundlage der bereits in der Uruguay-Runde beschlossenen WTO-Bestimmungen (insbesondere Art. 20 des Übereinkommens über die Landwirtschaft, SR 0.632.20 Anhang 1 A.3) begannen im Januar 2000 die Agrarverhandlungen. Mit dem Scheitern einer breiten Verhandlungsrunde in Seattle stehen diese Verhandlungen ­ zusammen mit denjenigen über Dienstleistungen ­ allerdings isoliert da.

Indem die Möglichkeit entfällt, bereichsübergreifend ein ausgewogenes Resultat (mit Vor- und Nachteilen für alle Mitglieder) zu erreichen, schmälert sich das Potenzial für schnelle Verhandlungsfortschritte. In der ersten Verhandlungsphase wurden lediglich Daten und Fakten zur Entwicklung und zum Zustand der Weltagrarmärkte sowie zu nicht handelsbezogenen Anliegen ausgetauscht. Die Präsentation konkreter Vorschläge über die Organisation und Struktur der Verhandlungen haben bis Anfang 2001 zu erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch die Schweiz den WTO-Mitgliedern ein Verhandlungsprogramm unterbreiten.

Die Schweiz setzt sich in diesen Verhandlungen für die in der Bundesverfassung für die Landwirtschaft festgelegten Ziele (Art. 104) ein. Nebst der auf den Markt ausgerichteten Produktion umfassen diese eine Reihe nicht handelsbezogener Anliegen wie Nachhaltigkeit der Produktion, sichere Versorgung der Bevölkerung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft und dezentrale Besiedlung des Landes. Diese Anliegen werden auch von der EU, Japan, Korea, Mauritius und Norwegen vertreten. Unterstützung finden sie zunehmend von WTOMitgliedern aus Ost- und Mitteleuropa sowie zahlreichen, vorab kleineren Entwicklungsländern, die von einer einseitigen Liberalisierung keinen oder nur wenig Nutzen erwarten können. Anlässlich einer Tagung des Agrarausschusses im November hat die überwiegende Mehrheit der WTO-Mitglieder anerkannt, dass nicht handelsbezogene Anliegen ebenfalls berücksichtigt werden sollen. Für März 2001 ist anhand der eingegangenen Vorschläge eine umfassende Bestandesaufnahme durch den Agrarausschuss vorgesehen.

4.2.3

Dienstleistungen

Die auf Grund der 1994 am Ende der Uruguay-Runde in Marrakesch verabschiedeten integrierten Traktandenliste («built-in agenda») durchzuführenden Verhandlungen im Dienstleistungsbereich wurden am 25. Februar in Genf aufgenommen. Im Mai erstellte der Rat für Dienstleistungshandel ein Arbeitsprogramm, das den nach dem Scheitern der Seattle-Konferenz fehlenden gemeinsamen Verhandlungsrahmen ersetzen soll. Es sieht im Wesentlichen die Fortsetzung der eingeleiteten Vorbereitungsarbeiten sowie für März 2001 eine Standortbestimmung im Hinblick auf das vierte Ministertreffen vor, das Ende 2001 stattfinden soll.

Über den einzuschlagenden Verhandlungsrhythmus gehen die Meinungen auseinander. Die Vereinigten Staaten setzen sich für eine Intensivierung ein und befürworten das Festlegen einer Frist für den Abschluss der Verhandlungen auf Ende 2002. Wie die EU und Japan kann die Schweiz eine solche Frist nicht unterstützen, weil diese eine Verselbständigung der Dienstleistungsverhandlungen zur Folge hätte und im Widerspruch zur Vorstellung einer neuen, umfassenden, multilateralen Verhandlungsrunde stünde. Die Perspektiven sowohl bezüglich der Dienstleistungs- als auch der Agrarverhandlungen dürften erst bei der Beantwortung der Frage nach dem Schicksal der multilateralen Verhandlungsrunde klarer werden.

869

4.2.4

Geistiges Eigentum

Zentrales Thema der Arbeiten des mit der Anwendung des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS-Abkommen; SR 0.632.20 Anhang 1C) betrauten WTO-Rates war die Überprüfung der Bestimmungen über die geographischen Herkunftsangaben. Diese sollen nach Ansicht einiger Länder, darunter die Schweiz, dahingehend ausgedehnt werden, dass der für Weine und Spirituosen geltende Schutz auch auf andere Produkte Anwendung findet. Die Schweiz hat Schritte unternommen, um Fortschritte in diesen Verhandlungen zu bewirken.

4.2.5

Öffentliches Beschaffungswesen

Der mit der Überprüfung des plurilateralen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) eingesetzte Ausschuss befasste sich mit Vorschriften betreffend öffentliche Ausschreibungen, mit den Überprüfungsmechanismen und mit Beitrittsverfahren. Er überprüfte die Umsetzung des Übereinkommens durch die Mitgliedländer Hongkong und Norwegen. Island wurde als 27. Mitglied des Übereinkommens aufgenommen. Mit Bulgarien, Estland und Jordanien wurden Beitrittsverhandlungen aufgenommen und die diesbezüglichen Verhandlungen mit Lettland, Kirgisien, Panama und Taiwan fortgesetzt.

Die anlässlich der Ministerkonferenz von Singapur eingesetzte Arbeitsgruppe, welche beauftragt ist, den Entwurf zu einem für alle WTO-Mitglieder verbindlichen Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen zu erarbeiten, hatte nach der gescheiterten Ministerkonferenz von Seattle fürs Erste eine Standortbestimmung vorzunehmen. Trotz Skepsis der Entwicklungsländer in Bezug auf den Nutzen eines solchen Abkommens sollen die Verhandlungen weitergeführt werden. Die Schweiz unterstützte diesen Prozess mit einer Eingabe zum Anwendungsbereich eines künftigen Abkommens.

4.2.6

Streitbeilegungsfälle

Seit der Schaffung des neuen WTO-Streitschlichtungsverfahrens im Jahr 1995 sind 210 Anträge um Aufnahme von Konsultationen gestellt worden. Wie in den Vorjahren konnte die überwiegende Zahl der Fälle ohne Einberufung einer Sondergruppe («Panel») beigelegt werden. Durch Entscheid der Streitschlichtungsorgane wurden bisher 40 Fälle erledigt. 19 Fälle sind vor einer Sondergruppe hängig.

Ein im Berichtsjahr abgeschlossener Fall, an welchem sich die Schweiz gemeinsam mit zehn anderen Staaten als Drittpartei beteiligt hat, verdient besondere Erwähnung. Die EU machte in einem Verfahren gegen Kanada geltend, die kanadische Patentgesetzgebung stehe bezüglich der Patentschutzdauer im Widerspruch zu den Verpflichtungen des TRIPS-Abkommens. Das kanadische Patentgesetz erlaubt, künftige Generika zwecks Vorbereitung und Durchführung der Zulassungs- und Bewilligungsverfahren bereits vor Ablauf der jeweiligen Patentschutzdauer herzustellen und zu testen. Damit können die Zulassungsverfahren für Generika schon vor Ablauf des Patentschutzes abgeschlossen werden. Das kanadische Recht erlaubt aber überdies, bereits sechs Monate vor Ablauf des Patentschutzes mit der Herstellung 870

und Lagerung von Generika zu beginnen, um diese unmittelbar nach Ablauf des Patentschutzes auf den Markt zu bringen. Die einberufene Sondergruppe kam zum Schluss, dass das Herstellen und Testen im Hinblick auf die Durchführung des Zulassungsverfahrens mit den TRIPS-Verpflichtungen vereinbar ist, dass jedoch die Bestimmungen über die Herstellung und Lagerung von Generika vor Ablauf des Patentschutzes den vertraglichen Verpflichtungen widersprechen und Kanada daher die nationale Gesetzgebung entsprechend ändern muss.

Erneut befassten sich die WTO-Streitschlichtungsorgane mit dem Bananendisput zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Nachdem die EU im ursprünglichen Verfahren unterlegen war und später auch die von ihr vorgeschlagenen Änderungen als ungenügend zurückgewiesen werden mussten, wurden die USA und Ecuador ermächtigt, gegenüber der EU Handelskonzessionen in der Höhe des verursachten Schadens auszusetzen. Diese Schadensregelung warf indessen ihrerseits Fragen über die Voraussetzungen und die Verfahrensmodalitäten bei der Anwendung derartiger Gegenmassnahmen auf. Zu deren Lösung soll die Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung (SR 0.632.20 Anhang 2) revidiert werden. Die Schweiz hat zusammen mit anderen Staaten einen entsprechenden Lösungsvorschlag vorbereitet, der zurzeit im WTO-Generalrat behandelt wird.

4.2.7

Beitrittsverfahren

Die Beitrittsverhandlungen Chinas zur WTO sind mit dem Abschluss fast aller bilateralen Verhandlungen in die Schlussphase getreten. Auch die Schweiz konnte im Berichtsjahr ihre bilateralen Verhandlungen mit China abschliessen. Nachdem die letzten Differenzen in Bezug auf den Zollansatz für Uhren und den Zugang von Versicherungsunternehmen zum chinesischen Markt bereinigt werden konnten, wurde das Verhandlungsergebnis durch den Vorsteher des EVD am 26. September unterzeichnet. Der voraussichtliche Beitritt dieses Landes im Jahre 2001 wird für die WTO eine grosse Herausforderung sein.

Weitere wichtige Beitrittskandidaten sind Russland, Saudi-Arabien, die Ukraine und Vietnam. Ende 2000 weist die WTO mit den im Berichtsjahr beigetretenen Staaten Albanien, Georgien, Jordanien, Kroatien und Oman 140 Mitglieder auf.

4.2.8

Verhältnis zu anderen Institutionen

Die WTO arbeitet mit einer Reihe anderer internationaler Organisationen und Institutionen zusammen, so namentlich mit der Weltbank, dem IMF, der OECD, der UNO, der UNCTAD und der WHO. Diese Zusammenarbeit hat sich insbesondere im Umweltbereich intensiviert. So konnten WTO und UNEP Ende 1999 ihre Zusammenarbeit durch einen Briefwechsel zwischen WTO-Generaldirektor Mike Moore und UNEP-Exekutivdirektor Klaus Töpfer formalisieren. Diese Zusammenarbeit ermöglicht die Durchführung gemeinsamer Seminare mit dem Ziel, Schnittstellen zwischen Handel und Umwelt aufzuzeigen und insbesondere in Entwicklungsländern das Verständnis für die Zusammenhänge dieser Bereiche zu fördern.

Die Schweiz hat ein solches Seminar, das im Mai 2000 in Malta stattgefunden hat, mitfinanziert.

871

Der Ausschuss für Handel und Umwelt hat wiederum mehrere Hearings mit Sekretariaten durchgeführt, welche zur Verwaltung von Umweltabkommen, die handelsrelevante Umweltmassnahmen vorsehen, eingesetzt sind. Die Schweiz legte dem Ausschuss zwei Eingaben zum Verhältnis zwischen Umwelt- und WTO-Abkommen (vgl. Ziff. 1.3.4 des Berichts 99/1+2) vor.

4.3

Präferenzielle Abkommen mit aussereuropäischen Staaten

Im Zentrum standen die Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Mexiko über ein Freihandelsabkommen, das am 27. November unterzeichnet werden konnte. Es geht inhaltlich weit über die bisherigen Drittlandabkommen der EFTA hinaus und markiert damit eine wichtige aussenwirtschaftliche Weichenstellung. ­ Im Dezember wurden Verhandlungen mit Chile aufgenommen.

Bis vor kurzem beschränkte sich die Schweiz bzw. die EFTA bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen auf Mittel und Osteuropa sowie auf den Mittelmeerraum, das heisst jene beiden Regionen, auf die sich bisher auch die EU konzentriert hat.

Im Mai 1998 hat die EFTA erstmals Verhandlungen über den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit einem Überseeland ­ Kanada ­ aufgenommen, welches zudem nicht vorher mit der EU verhandelt hatte; diese Verhandlungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Im Juli 2000 eröffnete die EFTA Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Mexiko, welche schon nach wenigen Monaten abgeschlossen werden konnten; das entsprechende Abkommen wurde am 27. November in Mexiko unterzeichnet. Im Dezember wurden entsprechende Verhandlungen mit Chile aufgenommen. Gemäss Beschluss der EFTA-Minister sollen auch mit Südafrika und Singapur Freihandelsabkommen ausgehandelt werden; die Situation im Hinblick auf allfällige Verhandlungen mit weiteren Ländern bzw. Ländergruppen bleibt unter Beobachtung (z.B. Korea, MERCOSUR, Staaten des Golf-Kooperationsrats).

Mit MERCOSUR hat die EFTA im Dezember eine Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet.

Mexiko ist überhaupt das erste Überseeland, mit dem die Schweiz den Freihandel realisieren wird. Mexiko hat vor einigen Jahren mit den NAFTA-Partnern USA und Kanada ein Freihandelsabkommen abgeschlossen und kürzlich ein solches auch mit der EU in Kraft gesetzt. Die Bedeutung des zwischen den EFTA-Staaten und Mexiko ausgehandelten Freihandelsabkommens liegt für die Schweiz denn auch in erster Linie darin, dass unsere Wirtschaft damit den gleichen Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen erhalten wird wie ihre Konkurrenten aus der EU sowie aus den Vereinigten Staaten und Kanada.

Der Geltungsbereich des Freihandelsabkommens mit Mexiko ist wesentlich breiter als derjenige der anderen Abkommen, welche die Schweiz im Rahmen der EFTA abgeschlossen hat. Während sich die bisherigen Drittlandabkommen der EFTAStaaten im Wesentlichen auf die Verwirklichung des Freihandels im Warenverkehr (Industrieprodukte) und auf den Schutz des geistigen Eigentums beschränken, um-

872

fasst das Abkommen mit Mexiko nebst dem industriellen Freihandel u.a. Bestimmungen über die Liberalisierung im Dienstleistungssektor (insbesondere Finanzdienstleistungen), die Förderung von Direktinvestitionen, den Schutz des geistigen Eigentums und den Marktzugang bei öffentlichen Beschaffungen. Um den Besonderheiten der Landwirtschaftspolitiken der einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit Landwirtschaftsgütern, wie im Zusammenhang mit EFTA-Freihandelsabkommen üblich, in bilateralen Abkommen der einzelnen EFTA-Staaten mit Mexiko geregelt.

Das EFTA-Freihandelsabkommen und das bilaterale Agrarabkommen mit Mexiko werden den eidgenössischen Räten in einer gesonderten Botschaft zur Genehmigung unterbreitet werden.

Der Abschluss dieses Freihandelsabkommens markiert eine wichtige aussenwirtschaftspolitische Weichenstellung. In jüngster Zeit zeichnet sich weltweit eine vermehrte Hinwendung zu bilateralen und plurilateralen Freihandelsabkommen ab. Gegenwärtig bestehen weltweit über 200 präferenzielle Abkommen zwischen zwei oder mehreren Ländern, wovon die meisten in den letzten zehn und gegen 100 in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sind; gegen 70 weitere Abkommen sind gegenwärtig in Aushandlung.

Gleichzeitig besteht eine klare Tendenz, inhaltlich erweiterte Freihandelsabkommen auszuhandeln, die nicht nur das traditionelle Gebiet des Warenhandels, sondern auch Bereiche wie Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum und Wettbewerb erfassen.

Diese beiden Tendenzen mögen zum Teil mit der gegenwärtigen schwierigen Lage zusammenhängen, in der die auf weltweite Geltung ausgerichteten Liberalisierungsbemühungen im Rahmen der WTO (Seattle) und der OECD (MAI) stecken. Eine Rolle spielen dürfte aber auch, dass es zunehmend schwierig wird, die Liberalisierung gerade in den Bereichen ausserhalb des Warenverkehrs auf weltweiter Ebene voranzutreiben. Da eine Liberalisierung in diesen Bereichen häufig Implikationen für die interne Gesetzgebung hat, ist sie zwischen einer begrenzten Zahl von Ländern, welche einen vergleichbaren Entwicklungsstand und eine relativ ähnliche wirtschaftspolitische Ausrichtung haben, in der Regel leichter realisierbar.

Die sich abzeichnende Tendenz zum vermehrten Abschluss von Freihandelsabkommen mit Partnern aus
Übersee und zu Netzen solcher Abkommen ausserhalb Europas stellt für ein stark exportabhängiges und weltmarktorientiertes, gleichzeitig aber keinem Wirtschaftsblock angehörenden Land wie die Schweiz in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung dar: Einerseits ist den aussenwirtschaftspolitischen Interessen einer kleinen bis mittelgrossen Volkswirtschaft grundsätzlich am besten mit Liberalisierung im multilateralen Rahmen gedient. Insbesondere im Verhältnis zu grösseren Handelspartnern ist es auf bilateraler Ebene schwieriger, den Interessenausgleich zu finden. Andererseits ist die potenzielle oder reale Diskriminierung auf Drittmärkten, die sich aus präferenziellen Abkommen zwischen anderen Ländern und Ländergruppen ergeben, für ein Land mit kleinem Heimmarkt besonders gravierend.

Will die Schweiz bei zunehmender weltweiter Tendenz zu umfassenden präferenziellen Abkommen eine Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft vermeiden und den Anschluss an die fortschreitende Liberalisierung nicht verlieren, muss sie ihre Freihandelspolitik geografisch und inhaltlich weiterentwickeln. Als Land, das nicht einer grösseren Einheit wie der EU angehört, bleibt ihr nichts anderes 873

übrig als selbst ­ allein oder zusammen mit anderen gleichgesinnten Ländern ­ eine aktive Politik der Aushandlung von Freihandelsabkommen zu betreiben.

4.4

Vereinte Nationen (UNO)

Im Februar wurde in Bangkok die zehnte Konferenz der UNO-Organisation für Handel und Entwicklung (UNCTAD) durchgeführt; sie stand unter dem Thema «Globalisierung als Instrument der Entwicklung». Vom 26.­30. Juni fand auf Einladung der Schweiz in Genf die Folgekonferenz zum 1995 durchgeführten Weltsozialgipfel von Kopenhagen statt. Im Rahmen eines von der Schweiz initiierten Forums wurde über die Bedeutung der sozialen Dimension der Globalisierung für die weitere Öffnung der Volkswirtschaft diskutiert.

4.4.1

UNCTAD-X

Im Februar fand in Bangkok (Thailand) die ­ einem Vierjahresrhythmus folgend ­ zehnte Konferenz der UNOOrganisation für Handel und Entwicklung statt. Sie stand unter dem Thema «Globalisierung als Instrument der Entwicklung» und hatte zum Ziel, Massnahmen festzulegen, welche den Beitrag der UNCTAD zur Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel erleichtern sollen.

Die Schweiz trat für eine UNCTAD ein, die ein offenes und kritisches Forum für alle Fragen an den Schnittstellen Handel, Investitionen und Entwicklung bleibt. Sie verlangte einen stärkeren Bezug der UNCTAD-Arbeiten zu jenen der WTO, mehr Transparenz und Effizienz sowie eine bessere Informationspolitik des UNCTADSekretariates.

Die aus Schweizer Sicht erfolgreiche Konferenz verabschiedete eine Tagungserklärung und einen Aktionsplan für die nächsten vier Jahre. Die beiden Dokumente heben den Nutzen der Globalisierung für die Entwicklung des Südens hervor, verlangen jedoch spezifische Unterstützungsmassnahmen für die ärmsten Länder. So werden beispielsweise weiter gehende Zollpräferenzen und mehr Flexibilität bei der Gewährung von Übergangsfristen in den WTO-Abkommen gefordert. Die Kohärenz zwischen Handels- und Entschuldungspolitik der Industrieländer müsse verbessert werden, ebenso jene der Innen- und Aussenpolitik der Länder des Südens. Die internationalen Organisationen wurden zu engerer Zusammenarbeit aufgefordert.

Das auf Grund des Aktionsplans in Ausarbeitung stehende Arbeitsprogramm umfasst auch ­ für die UNCTAD neu ­ die gute Regierungsführung (good governance) und legt die Schwergewichte auf die Bereiche Biotechnologie und Tourismus. Die UNCTAD wird sich künftig stärker für die Thematik der Verhinderung von Finanzkrisen bzw. der Suche nach Lösungsansätzen bei Finanzkrisen engagieren. Schliesslich wurde die UNCTAD beauftragt zu prüfen, inwiefern Präferenzbehandlungen zu Gunsten von Entwicklungsländern an entwicklungsrelevante Kriterien gebunden werden könnten.

Die Bilanz der UNCTAD-X muss vor dem Hintergrund des Scheiterns der SeattleKonferenz der WTO gezogen werden: Bangkok hat dazu beigetragen, den Dialog 874

zwischen Industrie- und Entwicklungsländern wieder aufzunehmen und wieder ein Klima der Annäherung zu schaffen.

Im Berichtsjahr standen auch Neuverhandlungen von drei Rohstoffabkommen an, die im Rahmen der UNCTAD geschaffen worden sind. Das Internationale JuteAbkommen von 1989 (AS 1991 1930; 1998 1784) lief am 11. April definitiv aus.

Die Mitgliedstaaten konnten sich nicht über ein neues Abkommen einigen. Der Internationale Juterat hat im April die Liquidation der Organisation eingeleitet. Das Internationale Kaffee-Abkommen von 1994 und das Internationale KakaoAbkommen von 1993 laufen beide am 30. September 2001 aus. An deren Stelle sollen zwei neue Abkommen treten. Im September wurde an der Tagung des Internationalen Kaffeerates das Internationale Kaffee-Abkommen von 2001 angenommen. Demgegenüber konnte in den Verhandlungen über ein neues KakaoAbkommen im November keine Einigung erzielt werden; sie sollen in den ersten Monaten 2001 weitergeführt werden.

4.4.2

UNIDO

Die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung (UNIDO) befasst sich nach den tief greifenden Reformen der letzten Jahre schwergewichtig mit der Ausarbeitung bzw. Umsetzung von «integrierten Programmen». Die Schweiz unterstützt Aktivitäten der UNIDO in spezifischen Programmen im Bereich der nachhaltigen industriellen Entwicklung, die in der Regel Teile von integrierten Programmen bilden. So ist die UNIDO ein wichtiger Partner für den Aufbau der von der Schweiz finanzierten Zentren zur Umwelttechnologieförderung (vgl. Ziff. 6.2.1 des Berichts).

4.4.3

UNCED

Auf internationaler Ebene Die Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development, CSD) ­ eine Fachkommission des ECOSOC, die das zentrale Organ im UNO-System für die Förderung und Überwachung der Umsetzung der Agenda 21 ist, ­ befasste sich mit Fragen der Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung sowie dem Beitrag der Landwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung, ohne indessen zu konkreten Ergebnissen zu gelangen.

An der gemäss Mandat letzten Sitzung des von der Sondersession der UNOGeneralversammlung 1997 lancierten Forums für Waldfragen (Intergovernmental Forum on Forests, IFF) wurde der Schlussbericht zuhanden der CSD verabschiedet.

Der Bericht enthält Handlungsempfehlungen zu allen wichtigen Themen der nachhaltigen Waldpolitik. Hinsichtlich der Wünschbarkeit einer Waldkonvention gelang es dem Forum nicht, zu einem Konsens zu gelangen; es empfahl aber, diese Frage in fünf Jahren erneut aufzunehmen. Ferner wurde neu als Unterorgan des ECOSOC ein UN Forum on Forests (UNFF) eingesetzt.

Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43; Biodiversitätskonvention) standen zwei Regelungsfelder im Vordergrund: die Sicherheit im Bereich der Biotechnologie und der Zugang zu den genetischen Ressourcen.

875

Ziel der ausserordentlichen Vertragsparteienkonferenz vom Januar 2000 in Montreal (Kanada) war der Abschluss des Protokolls über die Sicherheit der durch Biotechnologie hervorgebrachten lebenden, gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Protokoll). Wegen Differenzen in zentralen Fragen war die Verhandlung im Jahr zuvor unterbrochen worden, um weitere Konsultationen durchzuführen.

Diese waren erfolgreich, sodass das Protokoll verabschiedet werden konnte. Die Schweiz hatte dabei als Wortführerin einer aus Japan, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Singapur und Südkorea bestehenden Verhandlungsgruppe eine sehr aktive Rolle gespielt. Anlässlich der fünften Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention, welche in Nairobi (Kenya) im Mai stattfand, wurde das CartagenaProtokoll von der Schweiz unterzeichnet.

An der Konferenz in Nairobi wurde ferner ein Mandat zur Aushandlung internationaler Richtlinien für die Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen verabschiedet. Dieses Mandat geht gänzlich auf eine Initiative der Schweiz zurück. Die schweizerische Delegation hatte einen Richtlinien-Entwurf erarbeitet, der Grundsätze für einen möglichst freien Zugang zu den genetischen Ressourcen, verbunden mit einer angemessenen Abgeltung für den Ressourcentransfer zu Gunsten der Herkunftsländer, enthält.

Im Zusammenhang mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (SR 0.814.01; Klimakonvention), stand die Konkretisierung des im Dezember 1997 genehmigten Protokolls von Kyoto im Vordergrund. Mehrere Konferenzen befassten sich insbesondere mit der Festlegung der Modalitäten für die drei im Protokoll enthaltenen Instrumente Joint Implementation, Clean Development Mechanism und Emission Trading. Diese Instrumente ermöglichen den zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verpflichteten Industriestaaten, Klimaschutzmassnahmen im Ausland zu treffen und dadurch ihre Verpflichtungen kosteneffizienter zu erfüllen.

An der sechsten Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention (COP6) vom November in Den Haag gelang es nicht, die offenen Fragen zum Protokoll von Kyoto zu klären. Eine Folgekonferenz (COP6bis) wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2001 stattfinden.

Um konkrete Erfahrungen mit diesen drei neuen Instrumenten sammeln zu können, hat die Schweiz ihr Pilotprogramm zu Joint
Implementation weitergeführt. Im Berichtsjahr wurde ein neues Projekt mit der Slowakei lanciert; weitere Projekte werden in Osteuropa und in Entwicklungsländern evaluiert.

Auf nationaler Ebene Der Interdepartementale Ausschuss Rio (IDARio) hat mit einer Ausnahme sämtliche Massnahmen der bundesrätlichen Strategie «Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz» (vgl. Ziff. 434 des Berichts 98/1+2) umgesetzt. Die 1999 initiierte Studie über die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz soll u.a. die Grundlage bilden für die Ausarbeitung einer neuen «Strategie 2002» des Bundesrates zur nachhaltigen Entwicklung. Im Hinblick auf die Vorbereitungen für die globale Rio-Konferenz im Jahre 2002 wurde ein Konzept «Rio+10» verabschiedet, in dem die Erfahrungen der letzten zehn Jahre analysiert und Folgerungen für die weiteren Arbeiten gezogen werden.

876

4.4.4

UNO-Wirtschaftskommission für Europa

Die ECE-UNO hat eine Beurteilung des Transitions-Jahrzehnts in den ehemals kommunistischen Ländern vorgenommen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Umsetzung der makroökonomischen Politiken in den einzelnen Transitionsstaaten zu unterschiedlichen Resultaten geführt hat. Staaten, die sich für eine Schocktherapie entschieden hatten, haben nicht unbedingt bessere Resultate erzielt als jene, die einen stufenweisen Übergang gewählt haben.

In ihrer Arbeitsweise bedient sich die ECE-UNO vermehrt eines globalen und multisektoriellen Ansatzes. Dies gilt vor allem in den Bereichen Verkehr und Umwelt. So sollen die sektoriellen Arbeiten in den Bereichen Stahl und Chemie zu Gunsten eines Programms zur Entwicklung von Unternehmen eingestellt werden. Anfang 2000 wurde eine den Frauen und der Wirtschaft der ECE-Mitgliedstaaten gewidmete Konferenz durchgeführt als Beitrag zur Überprüfung des Aktionsprogramms des UN-Frauengipfels von Beijing.

4.4.5

Internationale Arbeitsorganisation (IAO)

Die Schweiz ist in den Jahren 1999 bis 2002 stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat der IAO und hat diesen bis im Juni 2000 präsidiert. In dieser Position unterstützte sie die von Generaldirektor Somavia eingeleiteten Reformen.

Erstmals fand eine breite Diskussion über die mitgliedstaatliche Umsetzung der 1998 von der IAO angenommenen Erklärung über die fundamentalen Rechte und Pflichten der Arbeit statt. Die Erklärung verpflichtet alle Mitgliedstaaten der IAO zur Umsetzung der darin enthaltenen fundamentalen Arbeitsnormen, unabhängig einer Ratifizierung der fundamentalen IAO-Übereinkommen. Der Kontrollbericht befasst sich mit der Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen.

Er betont, dass die Globalisierung nach einer aktiven, für flexible und rasche Lösungen bereiten Sozialpartnerschaft rufe, dass aber gleichzeitig die Sozialpartnerschaft ihrerseits wegen des zunehmenden Wettbewerbsdrucks der Neuerung bedürfe. Des Weiteren weist der Bericht auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich hin, wobei als Beispiele zur Förderung der Sozialpartnerschaft Schweizer Projekte zum Aufbau von Streitschlichtungsmechanismen im südlichen Afrika (Südafrika, Botswana, Namibia, Lesotho) aufgeführt werden (vgl. auch Ziff. 6.2.1).

Im Falle der Zwangsarbeit in Myanmar hat die Internationale Arbeitskonferenz erstmals Artikel 33 der IAO-Verfassung angerufen, wonach gegen Mitglieder, welche den Empfehlungen einer Untersuchungskommission nicht nachkommen, Massnahmen ergriffen werden können. Seit Jahren verstösst Myanmar mit weit verbreiteter und systematischer Zwangsarbeit gegen das von ihm ratifizierte Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9). Ende November traten die an der Arbeitskonferenz beschlossenen Massnahmen in Kraft, mit denen die 174 IAO-Mitgliedstaaten sowie internationale Organisationen aufgerufen wurden, alle Beziehungen mit Myanmar zu überprüfen und die Behandlung des Falles im ECO-SOC und der UNO-Generalversammlung zu beantragen.

Die Schweiz hat am 28. Juni die IAO-Konvention zum Verbot der gefährlichen Kinderarbeit (Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, BBl 2000 415) 877

ratifiziert, womit sie den Beitritt zu allen acht Basis-Übereinkommen der IAO vollzogen hat. Ebenfalls ratifiziert wurden die Änderung der IAO-Verfassung zur Aufhebung gegenstandslos gewordener Übereinkommen sowie das Übereinkommen Nr. 144 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen (BBl 2000 425).

Die Arbeitsgruppe über die soziale Dimension der Globalisierung ist das einzige internationale Gremium, in welchem sich Vertreter (auf Expertenebene) der WTO, der Bretton-Woods-Institutionen und der OECD mit der Thematik «Entwicklung, Handel und Arbeitsnormen» befassen. Die Arbeitsgruppe beriet über Studien, welche sich mit der Wechselwirkung zwischen Gewerkschaftsfreiheit und Wirtschaftsentwicklung auseinander setzen.

4.4.6

Folgekonferenz des Weltsozialgipfels (Geneva 2000)

Die Folgekonferenz8 zum Weltsozialgipfel von Kopenhagen vor fünf Jahren fand vom 26.­30. Juni im Rahmen einer erstmals in Genf organisierten vollen Sondersession der UNO-Generalversammlung (UNGASS/Geneva 2000) statt, an der zahlreiche Staats- und Regierungschefs teilnahmen. Aufgabe der UNGASS war, die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre zu analysieren und neue Initiativen zu beschliessen.

Ziel der Schweizer Einladung war, eine Plattform für die Diskussion des für die weitere Wirtschaftsöffnung bedeutsamen Themas der sozialen Dimension der Globalisierung zu schaffen. Zentraler Beitrag bildete das Geneva 2000 Forum, in dessen Rahmen über 200 Veranstaltungen von NGOs, Sozialpartnern, Parlamentariern, internationalen Organisationen und Regierungen stattfanden. Auf grosses Interesse stiess auch das von der Schweiz organisierte Symposium «Partnerschaft für soziale Entwicklung in einer globalisierten Welt».

Die materiellen Ergebnisse sind im Verhältnis zu anderen Folgekonferenzen ebenfalls positiv einzuschätzen. Bedauernswert ist der harte Widerstand einiger Entwicklungsländer gegen eine Schweizer Initiative ­ unterstützt von der EU, den USA und verschiedenen Entwicklungsländern ­ welche IAO, WTO, Bretton-WoodsInstitutionen, UNCTAD und die Regierungen aufrief, unter Führung der IAO die soziale Dimension der Globalisierung einschliesslich des Verhältnisses Handel ­ Arbeitsnormen zu analysieren und zu diskutieren.

Geneva 2000 stellt einen Zwischenschritt auf dem Weg zum Aufbau Genfs zu einer internationalen Verhandlungsplattform für soziale Fragen der Globalisierung dar.

Mit der Unterstützung eines jährlichen International Forum for Social Development in Genf soll ein Beitrag zur Weiterführung des begonnenen Dialogs geleistet werden.

8

878

Die Kommission für soziale Entwicklung der UNO bereitete die Folgekonferenz vor.

4.5

Sektorale multilaterale Zusammenarbeit

4.5.1

Zusammenarbeit im Energiebereich

4.5.1.1

Internationale Energie-Agentur (IEA)

Die Entwicklung der Erdölpreise wurde im Berichtsjahr von der IEA im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Versorgungslage aufmerksam verfolgt. Da trotz der Erdölpreis-Hausse die Versorgung normal funktionierte, hatte die IEA keinen Anlass zu Interventionen auf dem Markt (Freigabe von Pflichtlagern).

4.5.1.2

Energiecharta-Vertrag

Die im Energiechartavertrag (SR 0.730.0) enthaltenen Handelsbestimmungen entsprechen weitgehend jenen der WTO. In den nicht der WTO angehörenden Mitgliedstaaten der Energiecharta besteht ein grosser Informationsbedarf bezüglich der Handhabung dieser Bestimmungen. Die Schweiz hat daher bereits zum zweiten Mal ein WTO-Kolloquium für GUS-Staaten finanziert.

Im Investitionsbereich wurde die Überprüfung der gesetzlichen Anpassungen, welche die GUS-Staaten mit Blick auf den im Vertrag verankerten Nichtdiskriminierungsgrundsatz vorzunehmen hatten, fortgesetzt. Bis auf eine Ausnahme sind in allen Ländern die entsprechenden Gesetzesrevisionen fristgerecht abgeschlossen worden.

Die Verhandlungen über ein Zusatzprotokoll betreffend den leitungsgebundenen Transit von Energieträgern durch Gebiete der Vertragsparteien sind nach anfänglichen Schwierigkeiten gegen Ende Jahr in eine entscheidende Phase getreten. Angesichts der gegenwärtigen hohen Energiepreise treten die gegensätzlichen Interessen der Förderländer und jene der Transit- und Einfuhrländer besonders stark hervor.

Die Schweiz setzt sich in diesen Verhandlungen vor allem für die Aufnahme von Bestimmungen ein, welche den Transit sicher und umweltverträglich machen.

5

Internationales Finanzsystem Die Kreditinstrumente des Internationalen Währungsfonds sind den veränderten weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst worden. Dessen wirtschaftspolitischer Überwachungsauftrag ist erweitert worden, sodass die Finanzsektoren der Mitgliedländer eingehender auf mögliche Instabilitätsquellen hin untersucht werden können. Im Zentrum der Arbeiten der internationalen Aufsichtsgremien standen die Revision des Basler Abkommens, die Umsetzung der Grundsätze der Effektenhandelsaufsicht sowie Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei.

879

5.1

IWF und internationale Finanzarchitektur

Im Mittelpunkt der Beratungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) standen die Verstärkung des internationalen Finanzsystems und die Reform des IWF.

Kreditvergabe, Überwachung und Transparenz des IWF Ein wichtiger Punkt der Tagesordnung des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses (IMFC) an der Jahresversammlung 2000 der Bretton-WoodsInstitutionen war die Überprüfung der Kreditinstrumente des IWF. Dabei galt es, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass mehr und mehr Mitgliedstaaten Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten haben und ausserhalb von Krisenzeiten kaum mehr auf finanzielle Unterstützung durch den Währungsfonds angewiesen sind. Daher soll bei den beiden wichtigsten Kreditinstrumenten des IWF (die gemeinhin als Fazilitäten bezeichnet werden) ­ Beistandsabkommen und die erweiterte Fondsfazilität ­ durch Anreize dafür gesorgt werden, dass diese IWF-Mittel weniger beansprucht werden. Die erweiterte Fondsfazilität soll Ländern mit längerfristigen Zahlungsbilanzproblemen vorbehalten sein.

Der IMFC sprach sich für eine Ausdehnung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch den Währungsfonds auf den Bereich der nationalen Finanzsysteme aus.

Im Rahmen der so genannten erweiterten Überwachung werden fortan die nationalen Finanzsektoren auf mögliche Instabilitätsquellen hin überprüft werden. Ein wichtiges Instrument der erweiterten Überwachung ist das vom IWF und der Weltbank gemeinsam durchgeführte Financial Sector Assessment Program (FSAP). Die Schweiz hat sich an der Jahresversammlung der Bretton-Woods-Institutionen bereit erklärt, sich einer Untersuchung im Rahmen dieses Programms zu unterziehen.

Unter dem Agendapunkt der Transparenz zog die IMFC-Tagung eine positive Bilanz des im Frühjahr 1999 lancierten Pilotprojekts zur freiwilligen Veröffentlichung von Berichten über die Länderexamen (gemäss Art. IV der IWF-Statuten). Die Schweiz begrüsste die Überführung des Projekts in eine feste Regelung. Ebenfalls begrüsste sie den Entscheid, auf freiwilliger Basis neu auch jene Länderberichte zu veröffentlichen, die im Zusammenhang mit der Beanspruchung von IWFRessourcen erarbeitet werden. Die Schweiz hat auch die Schaffung einer unabhängigen Evaluationsinstanz unterstützt. Die Evaluationsinstanz soll die bisherigen Kontrollinstrumente des IWF ergänzen und den Exekutivrat bei der Ausführung
seiner Aufsichts- und Überwachungsfunktion unterstützen. Sie wird voraussichtlich im Frühjahr 2001 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Nur bescheidene Fortschritte konnte der IMFC bezüglich der Arbeiten zum Einbezug des privaten Sektors bei der Vorbeugung und Lösung von Finanzkrisen zur Kenntnis nehmen. Ausgehend von einer Anzahl allgemeiner Prinzipien versucht der Währungsfonds, Richtlinien zu formulieren, um unter öffentlichen und privaten Kreditgebern mehr Klarheit darüber zu schaffen, in welchen Fällen ein Privatsektoreinbezug unumgänglich ist. Nebst den Ansätzen zum freiwilligen Privatsektoreinbezug sollen nun auch Stellenwert und Nutzen anderer Instrumente geprüft werden, u.a. der Einsatz von Zahlungsmoratorien. Die Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass diese Arbeiten fortgesetzt werden.

Schliesslich bestätigte das IMFC die wichtige Rolle des IWF in den ärmsten Ländern. Nachhaltiges Wachstum und eine merkbare Verminderung der Armut sind nur möglich, wenn diese Länder für makroökonomische Stabilität und Strukturreformen sorgen. Zusammen mit der Hilfe der Weltbank bildet die Armutsminderungs- und 880

Wachstumsfazilität (PRGF) das Hauptinstrument des IWF, um dies zu erreichen. In der Diskussion über die Umsetzung der Initiative zu Gunsten der hochverschuldeten Entwicklungsländer (HIPC-Initiative) wies die Schweiz vor allem auf die Bedeutung einer nachhaltigen Entschuldung dieser Länder hin. In diesem Sinn erachtet sie das Ziel, bis Ende 2000 mit der Entschuldung von insgesamt 20 Ländern zu beginnen, als ambitiös.

Überprüfung von Offshore-Finanzzentren ­ die Rolle des IWF Bereits im Frühjahr 1999 hat das Financial Stability Forum (FSF), ein von den Finanzministern und den Notenbankchefs der G-7 gegründetes Gremium, einen Bericht über die Offshore-Finanzzentren veröffentlicht. Das Gremium, das sich um Aspekte der Stabilität der Finanzmärkte kümmert, hat damit das Augenmerk auf jene Länder gerichtet, die mangels ausreichender Überwachung und Regulierung destabilisierende Wirkungen auf das internationale Finanzsystem entfalten könnten.

Die Schweiz, die nicht Mitglied des FSF ist, wurde auf einer vom Forum im Frühjahr 2000 veröffentlichten Liste als Offshore-Finanzplatz klassiert ­ dies ungeachtet der Tatsache, dass sie keine der vom FSF definierten Offshore-Kriterien erfüllt. Sie wurde dadurch vom FSF auf die Liste der Offshore-Finanzplätze gesetzt, wenn auch in die Kategorie der gut überwachten und kooperationswilligen. Die Schweiz weist diese willkürliche Klassierung als Offshore-Finanzplatz mit Nachdruck zurück.

Das FSF hat vorgeschlagen, die Verantwortlichkeit für die Konkretisierung eines Überprüfungsverfahrens und dessen Umsetzung dem IWF zu übertragen. Der Währungsfonds hat die Diskussion aufgenommen und dem Exekutivrat im Sommer 2000 einen Bericht vorgelegt. Darin wird angeregt, ein spezielles Programm zur Identifikation der Risiken für das Finanzsystem zu lancieren, welche von Offshore-Zentren ausgehen. Insbesondere die G-7-Länder unterstützen dieses Vorhaben mit dem Argument, dass der IWF als die für die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems verantwortliche Institution eine zentrale Rolle in diesem Bereich spielen müsse. Die Schweiz vertritt die Meinung, dass das bestehende Überwachungsinstrumentarium ausreichend sei. Der Lösungsansatz kann jedenfalls nicht darin bestehen, einzelne Arten von Finanzplätzen isoliert zu betrachten. Vielmehr sollte die Überprüfung der
Offshore-Zentren im Rahmen des FSAP erfolgen.

Revision der Quoten und der Quotenformeln Die Kapitalanteile ­ und damit die Stimmenanteile ­ der Mitgliedländer des Währungsfonds müssen satzungsgemäss mindestens alle fünf Jahre überprüft werden.

Die anlässlich der letzten Revision vorgenommene allgemeine Quotenerhöhung wurde Anfang 1999 wirksam. In Anbetracht der zurzeit guten finanziellen Lage des IWF ist es eher unwahrscheinlich, dass anlässlich der nächsten Überprüfung eine weitere Quotenerhöhung durchgeführt wird. Dennoch besteht die Gefahr, dass der relative Stimmenanteil der Schweiz langfristig abnehmen wird. Dies könnte das Resultat einer selektiven Erhöhung der Quoten jener Mitglieder sein, die in den vergangenen Jahren ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum verzeichnen konnten. Zu den Gewinnern würden voraussichtlich die aufstrebenden Volkswirtschaften Asiens und Lateinamerikas gehören, zu den Verlierern jene Länder, deren Wachstumsraten der letzten Jahre unterhalb des globalen Durchschnitts lagen. Als allgemein anerkannter Indikator für einen diesbezüglichen Korrekturbedarf dient die Abweichung der zugeteilten Quote von der so genannten berechneten Quote. Diese wird anhand von bestimmten Formeln berechnet.

881

Voraussichtlich im Sommer 2001 wird der Exekutivrat des IWF über das laufende Projekt zur Revision dieser Quotenformeln beraten. Ziel der Revision ist eine Vereinfachung der Formel und eine Berücksichtigung veränderter Stabilitätsrisiken.

Eine externe Arbeitsgruppe hat einen diesbezüglichen Vorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, vom heutigen System von fünf Formeln zu einer einzigen Formel zurückzukehren. Diese sollte nur noch zwei Variablen enthalten, nämlich das Bruttoinlandprodukt (BIP) sowie die Variabilität der ertragsbilanzwirksamen Zuflüsse, erweitert um die Variabilität der langfristigen Nettokapitalströme.

Eine weitere Möglichkeit, die Repräsentanz der Mitgliedländer im Entscheidungsgremium des IWF den veränderten weltwirtschaftlichen Kräfteverhältnissen anzupassen, besteht in einer Änderung der Anzahl Exekutivratssitze. Um die Arbeit des Exekutivrats effizienter zu gestalten, wurde von den Vereinigten Staaten und Japan wiederholt die Idee geäussert, die Anzahl der Sitze von 24 auf die in den Statuten vorgesehene Zahl von 20 zu senken. Die heutige Ausnahmeregelung muss alle zwei Jahre durch den Exekutivrat neu bestätigt werden.

Mit dem im Dezember 2000 erfolgten Beitritt der Bundesrepublik Jugoslawien zum IWF und zur von der Schweiz präsidierten Stimmrechtsgruppe dürften die beiden von der Schweiz im IWF und in der Weltbank besetzten Exekutivratssitze gestärkt werden.

5.2

Die Zehnergruppe

Turnusgemäss wurde die Zehnergruppe im Jahre 2000 von der Schweiz präsidiert.

Zu Beginn des Jahres nahm eine Arbeitsgruppe der G-10 eine Studie über politikrelevante Aspekte der weltweiten Konsolidierung von Unternehmensaktivitäten im Finanzbereich («financial consolidation») in Angriff. Einerseits entstanden durch die zunehmenden weltweiten Konsolidierungen in den Neunzigerjahren grenzüberschreitende Finanzunternehmen, andererseits sektorübergreifende Finanzkonglomerate von neuer Dimension und Komplexität. Diese Finanzintermediäre stellen die Politik vor neue Herausforderungen. Für die Schweiz ist die Thematik von Interesse, da auch viele Schweizer Finanzunternehmen in den Neunzigerjahren an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligt waren (z.B. Grossbankenfusion oder andere grenzüberschreitende und sektorübergreifende Übernahmen). Die Studie befasste sich mit sechs Themenbereichen, welche für die Politik von Bedeutung sind. Es sind dies (1) die Formen der Firmenzusammenschlüsse im Finanzsektor, (2) die Motive und Hindernisse für die Zusammenschlüsse, (3) die Auswirkungen der Zusammenschlüsse auf (4) die Geldpolitik, den Wettbewerb und die Kreditvergabe, (5) die Finanzrisiken sowie (6) die Zahlungs- und Abrechnungssysteme. Die Diskussion des Berichts stand im Mittelpunkt der Tagung der Finanzminister und Notenbankpräsidenten der Zehnergruppe im September in Prag.

5.3

Internationale Aufsichtsgremien

Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Weiterhin im Mittelpunk der Tätigkeit des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht stand die Revision seiner Eigenkapitalvereinbarung (Capital Accord) aus dem Jahre 1988. Die künftige Eigenkapitalvereinbarung soll neben den Mindestkapitalanforde882

rungen neu auch das individualisierte Aufsichtsverfahren und die Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung umfassen. Ein erstes Konsultationspapier war bereits Anfang Juni 1999 veröffentlicht worden. Während des bis ins Jahr 2000 reichenden Vernehmlassungsverfahrens löste insbesondere die Frage der Weiterentwicklung der Mindestkapitalanforderungen kontroverse Debatten aus. Aus schweizerischer Sicht ist zu bedauern, dass die Forderung nach einer generellen Anhebung der internationalen Mindeststandards für Eigenmittel bei der Mehrheit der Ausschussmitglieder keinen Zuspruch fand. Im Laufe des Jahres beschäftigten sich 20 technische Arbeitsgruppen, an welchen auch Vertreter der EBK und der Nationalbank teilnahmen, intensiv mit der detaillierten Ausgestaltung des Regelwerkes. Die neue Vereinbarung zeichnet sich durch einen wesentlich höheren Detaillierungsgrad aus. Bedenklich ist jedoch, dass die praktischen Auswirkungen ihrer Umsetzung zum Teil noch mit Unsicherheiten behaftet sind. Indes werden die Arbeiten mit grossem Druck vorangetrieben. So wird das zweite Konsultationspapier mit einem Entwurf für den neuen Capital Accord bereits 2001 in die Vernehmlassung gegeben. Die definitive Fassung soll noch im selben Jahr verabschiedet werden. Eine umfassende Würdigung des Reformprojekts wird erst möglich sein, wenn der endgültige Entwurf vorliegt.

Internationale Organisation der Effektenhandelsaufseher (IOSCO) Vorrangiges Projekt dieser Organisation bildet nach wie vor die Umsetzung der an der Jahresversammlung 1998 verabschiedeten Ziele und Prinzipien der Effektenhandelsaufsicht. Im Hinblick auf eine möglichst hohe Verbindlichkeit und wirksame Umsetzung in den einzelnen Ländern will die IOSCO die Implementierung dieser Grundsätze begleiten und sicherstellen. Dafür wurde ein Ausschuss eingesetzt. Er hat unter Einbezug dieser Grundsätze auf eine rasche Überprüfung der gegenwärtigen Situation in den einzelnen Ländern im Sinne einer Selbst-Evaluation zu ac hten.

Neben der laufenden Arbeit an wichtigen Projekten (z.B. Regulierung und Überwachung des Wertpapierhandels auf dem Internet, Analyse der Risiken in Zusammenhang mit den Neuen Märkten, Konsequenzen der Demutualisierung bzw. der Privatisierung von Börsen) hat die IOSCO die Analyse der internationalen Rechnungslegungsstandards des International Accounting
Standards Committee (IASC) abgeschlossen. Mit einer anlässlich der Jahresversammlung vom Mai in Sydney verabschiedeten Resolution empfiehlt die IOSCO ihren Mitgliedern, die Anwendung dieser Standards für grenzüberschreitende Emissionen und Kotierungen grundsätzlich zuzulassen.

Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) Die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) mit Sitz in Basel hat sich in der kurzen Zeit ihres Bestehens zur «Standard setting organisation» in der Versicherungsaufsicht und einem wichtigen Partner der internationalen Organisationen entwickelt. Das Bundesamt für Privatversicherungen unterstützt die IAIS seit ihrer Gründung und wirkt in ihren Arbeitsgruppen aktiv mit. Seit 1999 können der IAIS weitere interessierte Organisationen und Personen als Beobachter beitreten. Damit sollen die Arbeiten der IAIS breiter abgestützt werden. An der Generalversammlung der IAIS vom 10. Oktober wurden u.a. Grundsätze für die Ausgestaltung eines effizienten Aufsichtssystems verabschiedet. Zusammen mit konkreten Hinweisen zu ihrer einheitlichen Interpretation und Anwendung bilden diese Grundsätze die Grundlage für die geplante Selbstbeurteilung der Versicherungsaufsichtsbehörden.

883

Joint Forum Das Joint Forum ist ein zu gleichen Teilen aus Vertretern der Banken-, Effektenhandels- und Versicherungsaufsicht zusammengesetztes Gremium, in welchem für die Schweiz die EBK Einsitz nimmt. Das Mandat des Forums betrifft einerseits Aspekte der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten. Andererseits werden auf technischer Ebene Fragen aus allen drei Aufsichtsbereichen erörtert.

Spezifische Themenkreise werden in Arbeitsgruppen behandelt. So befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den in den drei Finanzsektoren bestehenden Aufsichtsprinzipien mit dem Ziel, Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten und zu analysieren. Eine zweite Gruppe widmet sich Problemen der «Corporate Governance» und der Transparenz. Eine dritte Arbeitsgruppe ist mit der Risikobeurteilung und den Kapitalanforderungen in einem Finanzkonglomerat befasst. Die unterschiedliche Behandlung durch die verschiedenen Aufsichtsgremien wirft besonders unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsverzerrung heikle Fragen auf.

Task Force gegen Geldwäscherei (FATF) Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) hat zur Aufgabe, weltweit in allen Ländern und Gebietskörperschaften ­ unabhängig davon, ob es sich um Mitglieder handelt oder nicht ­ Mängel in der Gesetzgebung und in der Praxis bei der Geldwäschereibekämpfung zu identifizieren. Im Verlauf des Berichtsjahres hat sie Kriterien und Verfahrensweisen für die Identifizierung von Mängeln in den Rechtssystemen bezüglich der Bekämpfung der Geldwäscherei festgelegt. Am 22. Juni veröffentlichte die FATF einen Bericht mit einer Liste von 15 nichtkooperierenden Ländern, welche die internationalen Bemühungen gegen die Geldwäscherei behindern. Diese Liste soll laufend aktualisiert werden. Die Schweiz nimmt an diesen Arbeiten teil und setzt dabei das Schwergewicht auf transparente Verfahren und Gleichbehandlung.

6

Finanzhilfe

6.1

Multilaterale Finanzierungsinstitutionen

Um der Armut wirksamer zu begegnen, müssen die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken in Zusammenarbeit mit den UNO-Organisationen und dem IWF neue Strategien entwickeln. Die EBRD rechnet mit einem positiven Rechnungsabschluss. Sie ist daran, ihre Tätigkeit vermehrt auf die Förderung der Privatinitiative auszurichten.

884

6.1.1

Weltbankgruppe (IBRD, IDA, IFC, MIGA)

Gemeinsames Treffen des Entwicklungs- und des Internationalen Währungs- und Finanzausschusses Ein gemeinsames Treffen der beiden Ausschüsse war der Armutsbekämpfung und der Initiative zur Entschuldung armer hochverschuldeter Länder (die so genannte HIPC-Initiative) gewidmet. Vertreter der Geber- und Empfängerländer würdigten die bei der Umsetzung der Initiative erzielten Fortschritte, drängten aber auf grössere Anstrengungen, um die Entschuldung zu beschleunigen. Mehrere Länder, darunter die Schweiz, hielten dafür, dass die Verminderung der Armut im Zentrum der Tätigkeit der Weltbank stehen müsse. Um dies zu verwirklichen, habe die Weltbank ihre Strategie neu zu formulieren und dabei die anderen multilateralen Akteure, unter ihnen insbesondere die UN-Organisationen, und den Privatsektor partnerschaftlich miteinzubeziehen. Die Schweiz begrüsste die von den Bretton-WoodsInstitutionen den Ländern auferlegte Pflicht, die Zivilgesellschaften aktiv an der Strategieformulierung zur Armutsbekämpfung teilnehmen zu lassen. Sie bekräftigte ihr Engagement für eine nachhaltige Entschuldung, zeigte sich aber besorgt über die immer noch nicht gesicherte Finanzierung der HIPC-Initiative. Die Schweiz rief daher alle Geberländer auf, ihren Lastenanteil zu übernehmen; sie schloss die nicht zum Pariser Klub (vgl. Ziff. 8.2.4) gehörenden Länder ausdrücklich in diesen Appell ein.

Entwicklungsausschuss Im Entwicklungsausschuss stand der Vorschlag der Weltbank zur Diskussion, Probleme der Entwicklungsländer mit grenzüberschreitenden Auswirkungen nicht länderorientiert, sondern in globaler Sichtweise anzugehen (Global Public Goods).

Dieser Vorschlag wurde grundsätzlich begrüsst. Verschiedene Länder, darunter die Schweiz, anerkannten die wichtige Rolle, welche die Weltbank auf diesem Gebiet spielen kann. Sie regten indessen an, die Weltbank solle dabei mit anderen Institutionen, die in einzelnen Bereichen über mehr Erfahrung und Kenntnis verfügten, und mit dem Privatsektor zusammenarbeiten. Zunächst seien aber thematische Abgrenzungsfragen sowie Probleme der Arbeitsteilung und der Finanzierung zu diskutieren.

Begrüsst wurde die Initiative der Weltbankgruppe, ihren Einsatz und ihre Instrumente in Bezug auf Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf deren Bedürfnisse hin zu überprüfen und dabei auch die Rolle des
IWF und anderer Institutionen zu berücksichtigen. Was ihre Tätigkeit in Ländern mit niedrigem Einkommen betrifft, forderte die Schweiz, dass das von der Weltbank vorgesehene Instrumentarium für die Umsetzung der Strategie zur Armutsbekämpfung besser definiert werden müsse. Auch sei die Zusammenarbeit mit dem IWF weiter zu vertiefen. Hinsichtlich der Anstrengungen zur Verminderung der Armut in den Ländern mit mittlerem Einkommen blieb die wichtige Rolle der Weltbank unbestritten. Sie wurde jedoch aufgefordert, sich auf Bereiche zu konzentrieren, in welchen der Privatsektor noch nicht aktiv sei.

Globaler Umweltfonds Die in Projekten in 140 Ländern investierten Mittel des Globalen Umweltfonds (Global Environment Fund ­ GEF) erreichten bis Jahresmitte einen Umfang von insgesamt 11 Milliarden Dollar. Eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten, darunter

885

die Schweiz, fordert eine stärkere Gewichtung der Erfolgsrate der einzelnen Projekte. Inzwischen hat der GEF-Rat die hierfür nötigen Schritte eingeleitet.

Infolge der wachsenden Anforderungen an das GEF wurde gegen Jahresende die dritte Wiederauffüllungsrunde des Fonds in die Wege geleitet. Die Mehrbelastung ist vor allem auf die steigende Zahl multilateraler Umweltverhandlungen zurückzuführen, welche nebst Bereichen wie Biosicherheit und Klimaveränderungen vor allem auch die so genannten persistenten organischen Schadstoffe betreffen. Allgemein wird erwartet, dass das GEF in naher Zukunft als wichtigstes Finanzierungsinstrument für ein neues multilaterales Umweltabkommen der Vereinten Nationen für Massnahmen gegen persistente organische Schadstoffe fungieren wird. In den Verhandlungen über die Wiederauffüllung des Fonds wird sich zeigen, ob die Geberstaaten bereit sind, die nötigen finanziellen Mittel zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen bereitzustellen.

6.1.2

Regionale Entwicklungsbanken

Asiatische Entwicklungsbank Die Verhandlungen zwischen der Asiatischen Entwicklungsbank und den Geberländern zur achten Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds wurden im September in Okinawa abgeschlossen. Der Finanzrahmen beträgt 5,6 Milliarden Dollar. Diese Ressourcen werden die Tätigkeiten des Fonds bis 2004 abdecken. Die Wiederauffüllung wurde je hälftig durch interne Ressourcen und durch zusätzliche Beiträge von 25 Geberländern ermöglicht. Der Anteil der Schweiz beläuft sich unverändert auf 1,23 Prozent oder 55,7 Millionen Franken.

Die Wiederauffüllung gab den Geberländern und der Bank Anlass, die strategische Ausrichtung und die operationelle Tätigkeit des Fonds zu diskutieren. Das vorrangige Ziel der Armutsbekämpfung wurde klar bestätigt. Zu dessen Verwirklichung seien nebst einem bestimmteren Vorgehen im Bereich der guten Regierungsführung Strategien nötig zur Entwicklung des Privatsektors, zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Erhaltung der Umwelt und der regionalen Integration.

Nach Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der asiatischen Finanzkrise ist die Bank daran, zu ihrer traditionell soliden Finanzlage und einem ausgeglichenen Portefeuille zurückzufinden. An der Jahresversammlung erhielt die Bank denn auch die Unterstützung aller Mitgliedländer.

Afrikanische Entwicklungsbank Während es der Bank dank Reformen auf institutioneller und finanzieller Ebene gelungen war, wieder das Vertrauen zurückzugewinnen, hat sich ihre Situation in letzter Zeit erneut verschlechtert. Diese Entwicklung hängt mit der wirtschaftlichen und politischen Situation in mehreren afrikanischen Ländern zusammen. Innerhalb weniger Monate hat sich die Liste der Länder, die nicht in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, beträchtlich verlängert. Die Bank hat kürzlich ihr AAA-Rating verloren. Andererseits bleibt die Realisierung des Darlehensprogrammes weit unter den Anfang 2000 festgelegten Zielen.

Die Jahresversammlung konnte wegen des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea nicht wie vorgesehen in Addis Abeba stattfinden. Ein technisches Treffen wurde in Abidjan abgehalten, und Präsident Kabbaj wurde für eine zweite Amtszeit 886

wiedergewählt. Die Geberländer werden Gelegenheit haben, bei der Halbzeitprüfung der durch den afrikanischen Entwicklungsfonds finanzierten Geschäfte eine Grundsatzdiskussion zu führen.

Die politischen Spannungen in Côte d'Ivoire ­ einem Land, welches lange Zeit als Beispiel für Stabilität galt ­ haben die Bank veranlasst, Massnahmen für die Sicherheit ihres Personals zu treffen und eine Verlagerung gewisser Banktätigkeiten in andere Länder in Erwägung zu ziehen.

Interamerikanische Entwicklungsbank Nach langen Verhandlungen haben sich die Mitgliedländer der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) ­ einer Tochtergesellschaft der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) ­ auf eine Kapitalaufstockung der IIC geeinigt. Anlässlich der Jahresversammlung in New Orleans wurde einer Kapitalerhöhung um 500 Millionen auf 703,3 Millionen Dollar zugestimmt. Der Schweizer Beitrag beläuft sich auf 12,55 Millionen Franken (1,52%). Neu wurden Belgien, Finnland, Norwegen, Portugal und Schweden in den Mitgliederkreis der Investitionsgesellschaft aufgenommen. Diese hat mittlerweile ihre Strategie neu auf die KMUs ausgerichtet. Es ist zu erwarten, dass die IIC durch die Kapitalerhöhung auf den internationalen Finanzmärkten besser bewertet wird und dadurch ihre mittelfristige Eigenfinanzierung verstärken kann.

Die Interamerikanische Entwicklungsbank ist direkt an der Entschuldungsinitiative von Weltbank und IWF zu Gunsten der armen hochverschuldeten Staaten beteiligt.

Dank einer Vereinbarung zwischen der Bank und den Geberländern konnten die nötigen finanziellen Ressourcen zur Entschuldung der armen Länder Zentral- und Südamerikas zur Verfügung gestellt werden.

6.1.3

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) verzeichnete 2000 einen erfreulichen Geschäftsverlauf. Auf Grund der Ergebnisse der ersten neun Monate kann sie mit einem Gewinn von über 100 Millionen Euro rechnen, der ihr zusammen mit jenem des Vorjahres erlauben dürfte, wieder den Kapitalbestand von 20 Milliarden Euro zu erreichen, der durch die russische Finanzkrise von 1998 leicht in Mitleidenschaft gezogen worden war. Steigende Tendenz weisen auch die Neuzusagen von Kapitalbeteiligungen und Krediten auf. Diese positiven Ergebnisse sind zum einen auf die grossen Anstrengungen der Bank zurückzuführen, ihre Projektpipeline auf Grund der Erkenntnisse aus der russischen Krise zu restrukturieren und teilweise neu aufzubauen; zum andern widerspiegeln sie die in den letzten Monaten zu beobachtende Verbesserung des operationellen Umfeldes in Russland, in anderen GUS-Ländern und auf dem Balkan.

Der damalige Präsident der EBRD, Horst Köhler, besuchte am 9./10. März ­ kurz vor seiner Wahl zum Geschäftsführenden Direktor des IWF ­ die Schweiz, wo er mit dem Vorsteher des EVD ­ in dessen Eigenschaft als Gouverneur der Schweiz bei der EBRD ­ u.a. den Stand der Umsetzung der neuen Prioritäten und die EBRDInitiativen für den Balkan erörterte. Des Weiteren führte er Gespräche mit dem Vorsteher des EFD und mit Parlamentariern beider Kammern. In Zürich traf er mit Vertretern der schweizerischen Wirtschaft zusammen, um über die Perspektiven für eine 887

verstärkte Mobilisierung von westlichem Kapital und Know-how für die Einsatzländer der EBRD zu diskutieren.

Die neunte Jahresversammlung der EBRD vom 21./22. Mai in Riga, an welcher der Franzose Jean Lemierre zum neuen Präsidenten gewählt wurde, war der regionalen Zusammenarbeit gewidmet. In seiner Erklärung wies der Vorsteher des EVD darauf hin, dass die wirkungsvolle Unterstützung und Entwicklung von KMUs zur Förderung von Privatinitiative und Unternehmergeist und zur Schaffung dringend benötigter Arbeitsplätze in den Einsatzländern der EBRD beitrage. Es sei wichtig, dass sich die EBRD noch aktiver um die Mobilisierung ausländischer Direktinvestitionen bemühe, mit denen neben Kapital auch Technologie und Know-how in den weiteren Ausbau dieser Länder fliesse. Die EBRD müsse bestrebt sein, ihr Potenzial von jährlich 3­3,5 Milliarden Euro an Neuzusagen voll auszuschöpfen, ohne Konzessionen an die Qualität der Projekte zu machen. Dies bedinge allerdings auch, dass die Einsatzländer ihre Reformanstrengungen weiter verstärkten. Landesgrenzen dürften die Entwicklung von Märkten und Infrastrukturen nicht behindern, und die EBRD müsse projektbezogen und im Dialog mit ihren Einsatzländern zur regionalen Zusammenarbeit beitragen. Wichtig sei letztlich die Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft. Gefordert seien hier auch die OECD-Länder, welche durch die Öffnung ihrer Märkte und den Verzicht auf protektionistische Interventionen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung ihrer EBRD-Partnerländer leisten könnten.

Als Treuhänderin der Geberländer für den Einsatz der Mittel des Nuclear Safety Account (NSA) und des Chernobyl Shelter Fund (CSF) hat die EBRD grosse Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ihren Einsatzländern auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit gewonnen. Zur Unterstützung Litauens bei der Stilllegung des Atomkraftwerkes Ignalina wurde, ebenfalls unter der Ägide der EBRD, ein neuer Fonds geschaffen. Ähnliche Fonds dürften auch für die Schliessung der Nuklearkraftwerke Kozladuy (Bulgarien) und Bohunice (Slowakische Republik) errichtet werden.

Die EBRD wurde 1991 gegründet mit dem Zweck, die Länder des ehemaligen Ostblocks beim Übergang von zentraler Planwirtschaft zu Marktwirtschaft und Demokratie zu unterstützen. Mit dem Beitritt der Mongolei zählt die EBRD 59 Länder sowie die Europäische Union und die Europäische Investitionsbank als Mitglieder.

Die Schweiz ist Gründungsmitglied der Bank und hält 2,28 Prozent der Aktien (rund 730 Mio. Fr.).

6.2

Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern

Zu Gunsten hochverschuldeter Entwicklungsländer wurden erneut Entschuldungsmassnahmen durchgeführt. Die Instrumente der schweizerischen Investitionsförderung in Osteuropa wurden weiterentwickelt. In Brasilien und Marokko wurde je ein Umwelttechnologiezentrum (Cleaner Production Center) eröffnet. Die Schweiz hat die Zusammenarbeit mit Südosteuropa insbesondere im Rahmen des Stabilitätspaktes verstärkt und sich am Aufbau in Kosovo beteiligt.

888

6.2.1

Entwicklungsländer

Investitionsförderung Die nicht gewinnorientierte Stiftung SOFI (Swiss Organisation for Facilitating Investments) hat ihr Mandat, schweizerische Investitionen in ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern zu fördern, in ihrem dritten Jahr des Bestehens erfolgreich weitergeführt. SOFI verfügt mittlerweile über ein Netz von Partnerorganisationen in 55 Ländern. Die Nachfrage nach den Diensten der SOFI hat weiter zugenommen; bisher konnten insgesamt 45 Projekte dank der Unterstützung von SOFI erfolgreich abgeschlossen werden. Über den Fonds zur Finanzierung von Machbarkeitsstudien und Pilotprojekten für Investitionsvorhaben (Studienfinanzierungsfonds ­ FFPIS), welcher seit 1999 durch SOFI verwaltet wird, konnten weitere Pilotprojekte finanziert werden. Insgesamt wurden bisher 22 Projekte über Darlehen im Gesamtumfang von 5,6 Millionen Franken durch den FFPIS unterstützt.

Bei der Schweizerischen Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung (Swiss Development Finance Corporation ­ SDFC) gingen seit der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im März 1999 zahlreiche Anfragen und Investitionsvorschläge ein.

Die Gesellschaft beteiligt sich mit Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten an Investitionsprojekten in ausgewählten Entwicklungs- und Transitionsländern. Darüber hinaus bietet sie Beratung für die Gesamtfinanzierung von derartigen Investitionsprojekten sowie Unterstützung bei der Projektvorbereitung und bei Projektverhandlungen. Bisher sind drei Projekte für eine Finanzierung durch die SDFC bewilligt worden und stehen in der Realisierungsphase.

Die beiden 1997 vom Bund gegründeten Risikokapitalfonds in Indien (SwissTech Fund) und China (Sino-Swiss Partnership Fund) konnten weitere Investitionen tätigen. Die Investitionen des SwissTech Fund entwickeln sich erfreulich. Die Nutzung des Fondskapitals verlief lebhafter als erwartet, weshalb der Bund eine Kapitalaufstockung um 9 Millionen Franken beschlossen hat. Im Hinblick auf eine weitere Aufstockung des Fondskapitals werden nun private Investoren gesucht. In China wurden bisher fünf Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 18 Millionen Franken bewilligt. Damit werden ungefähr 60 Prozent des Fondskapitals investiert sein.

Neben den genannten bilateralen Fonds engagiert sich das seco zusammen mit multilateralen und
bilateralen Entwicklungsinstitutionen sowie privaten Investoren an Risikokapitalfonds in Afrika und Lateinamerika. Als neue Engagements zu nennen sind die Beteiligung an Risikokapitalfonds zur Finanzierung von KMUs im Maghreb und in Ghana.

Ferner unterstützt die Schweiz die Projektvorbereitungsfazilitäten der Internationalen Finanz-Kooperation IFC, dem Privatsektorarm der Weltbankgruppe, im Mekong und in Afrika. Diese Fazilitäten unterstützen KMUs bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsprojekten und tragen zur Verbesserung des Geschäftsumfeldes für Klein- und Mittelunternehmen in diesen Ländern bei. Eine weitere derartige Fazilität, an welcher sich die Schweiz mit 3,5 Millionen Franken beteiligt, wird 2001 in der Provinz Sichuan (China) ihre Tätigkeit aufnehmen.

Auf dem Gebiet der Unterstützung von privaten Infrastrukturprojekten ist mit der im Berichtsjahr erfolgten Aufnahme der Geschäftstätigkeit des African Infrastructure Fund (AIF) eine wichtige Investition des seco zu verzeichnen. Bereits konnten drei Projekte für eine Finanzierung durch den AIF bewilligt werden.

889

Mischfinanzierungen und Ausgleichsfonds Obwohl die Mischfinanzierungen seit Anfang der Neunzigerjahre an Bedeutung verloren haben, sind sie für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einigen ausgewählten Entwicklungsländern immer noch wichtig. Insgesamt werden jährlich etwa 25 Millionen Franken über dieses Instrument ausbezahlt. Die meisten Vorhaben betreffen Ägypten und China. In Ägypten sind umfangreiche Projekte in den Bereichen Gesundheit und Wasserverteilung im Gange, während sich die Projekte in China auf den Umweltsektor konzentrieren. Der vierte Mischkredit mit Ägypten wurde um 20 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Franken aufgestockt. Nachdem unter der vierten Mischfinanzierung mit China nur noch wenige Restmittel verfügbar bleiben, sollen für dieses Land nicht mehr Mischfinanzierungslinien, sondern individuelle Projektkredite für ausgewählte Umweltprojekte bereitgestellt werden.

Zahlungsbilanzhilfe Mit der Zahlungsbilanzhilfe werden Reformprogramme unterstützt, die zur Verbesserung der wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern beitragen. Auf Grund geltender Abkommen kamen Mosambik und Tansania in den Genuss von Budgethilfen. In Burkina Faso wurde die mittelfristige Budgethilfe durch ein Programm zur Stärkung der regionalen Budgetstellen ergänzt.

Nebst der erwähnten, in enger Abstimmung mit anderen Geberländern durchgeführten Budgethilfe wurde Mosambik im Gefolge der Naturkatastrophe vom Frühjahr eine Dringlichkeitshilfe im Umfang von 5 Millionen Franken gewährt; das Unterstützungsprogramm im Bereich Mehrwertsteuer wurde fortgesetzt. In Tansania konnten Programme im Finanz- und Fiskalbereich realisiert werden.

Entschuldungsmassnahmen Die Schweiz leistete im Berichtsjahr einen weiteren substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Entschuldungsinitiative der Weltbank und des IWF für arme, hochverschuldete Staaten. Diese bezweckt eine umfassende Reduktion der Schuldenlast armer, hochverschuldeter Staaten. Grosses Gewicht wird dabei auf eine enge Verknüpfung zwischen den durch die Entschuldung freigesetzten Ressourcen und Massnahmen zur Linderung der Armut gelegt. Ferner beteiligte sich die Schweiz mit je 5 Millionen Franken an einem multilateralen Entschuldungsfonds für Honduras und Jordanien. Bei den Massnahmen zur Verbesserung des Schuldenmanagements
wurden verschiedene Programme mit insgesamt 2 Millionen Franken unterstützt.

Handels- und Umwelttechnologiekooperation Die von der Schweiz 1998 geschaffene Agentur für Internationale Handelsinformationen und Entwicklungszusammenarbeit (AITIC), welche die in Genf nicht oder nur schwach vertretenen Missionen in WTO-Angelegenheiten berät, kann mittlerweile als Referenzinstitution in Genf gelten. Im Bereich der handelspolitischen Ausbildung soll der Aufbau von Ausbildungszentren in Entwicklungsregionen gefördert werden. So plant das seco, demnächst in Südafrika ­ in Zusammenarbeit mit den Universitäten von Stellenbosch (Süd Afrika) und Windhoek (Namibia) ­ ein regionales Trade Law Center (TRALAC) als Pilotprojekt zu lancieren. Erste Zusammenarbeitsformen wurden auch mit dem neu geschaffenen World Trade Institute in Bern definiert.

Zur Stärkung des Angebots von konkurrenzfähigen Produkten aus Entwicklungsländern beteiligt sich das seco im Rahmen der Förderung von umweltfreundlichen 890

Technologien in Entwicklungs- und Transitionsländern an mehreren Umwelttechnologiezentren (Cleaner Production Centers). Diese Zentren haben die Aufgabe, die Anwendung von öko-effizienten Produktionstechniken in der Industrie zu fördern.

Im Berichtsjahr konnten die vom seco finanzierten Zentren in Brasilien und in Marokko eröffnet werden. Die Zentren in Kolumbien und Vietnam wurden einer Zwischenevaluation unterzogen. Mit Vorbereitungen für die Eröffnung von Zentren in Peru und Indien wurde begonnen.

Im Bestreben, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung internationaler Arbeitsnormen zu unterstützen, wurde im seco ein Projekt erarbeitet, das inzwischen von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Unternehmen dreier chinesischer Exportförderungszonen durchgeführt wird (vgl. Ziff. 4.4.6 des Berichts). Das Projekt stellt einen konkreten Beitrag der Schweiz zur Förderung der Menschenrechtssituation in China dar.

6.2.2

Mittel- und Osteuropa sowie die GUS

In Südosteuropa hat sich die Lage nach der letztjährigen Balkankrise verbessert. Zur Unterstützung und zur Stabilisierung der Region haben die internationale Gebergemeinschaft und die betroffenen südosteuropäischen Länder den Stabilitätspakt geschaffen. Die Bundesrepublik Jugoslawien konnte Ende Oktober als letztes noch ausstehendes Land der Region in diesen Pakt aufgenommen werden. Die meisten GUS-Staaten verzeichnen nach wie vor schwierige institutionelle und politische Verhältnisse, und auch in Russland selber herrschen nach wie vor unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die im dritten Rahmenkredit zur Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (BBl 1999 2585) bereitgestellten Mittel erlauben der Schweiz, ihren Beitrag zum Transformationsprozess und zur Integration dieser Länder in den Welthandel fortzuführen.

Die angestrebte Verlagerung der Finanzhilfe von den mittel- auf die südosteuropäischen und GUS-Staaten wurde weiter vorangetrieben. Mit den unter den bestehenden Finanzhilfeabkommen mit Polen, der Slowakei, Ungarn und den baltischen Staaten noch zur Verfügung stehenden Restmitteln konnte mit der Umsetzung mehrerer Projekte in den Bereichen Umwelt, Energie und Wasseraufbereitung begonnen werden. Für das bereits im Vorjahr abgeschlossene Tschechien-Programm wurde eine Gesamtevaluation in die Wege geleitet. Weiter beteiligte sich das seco in Litauen am internationalen und von der EBRD verwalteten Fonds zur Schliessung und Stilllegung der Nuklearanlage von Ignalina. Im Bereich der Handels- und Investitionsförderung, welche nach Abschluss der Finanzhilfe die Weiterführung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Schweiz mit Mitteleuropa sichern soll, wurde die Unterstützung von Investitionsprojekten der Multilateralen Investitions-GarantieAgentur (MIGA) fortgesetzt; an einen neuen Risikokapitalfonds (SEAF ­ Central and Eastern Europe Growth Fund) wurden Beiträge gewährt. Im Berichtsjahr wurden die Instrumente der Investitionsförderung in Europa weiterentwickelt. Neben der Unterstützung einer Projektvorbereitungsfazilität im Balkan beteiligt sich das seco an zwei Risikokapitalfonds, welche in KMUs in Zentral- und Südosteuropa investieren. Zudem gehören die Länder Südosteuropas neu ebenfalls zu den prioritären Zielländern der SOFI.

Die Zusammenarbeit mit Südosteuropa wurde insbesondere im Rahmen des Stabilitätspaktes verstärkt. Anlässlich der regionalen Finanzierungskonferenz im März 891

sprach die Schweiz 16 Millionen Franken an zusätzlicher wirtschaftlicher Unterstützung zu. Diese ist vor allem auf die Privatsektorentwicklung, die Investitions- und Handelsförderung sowie den Ausbau der regionalen Infrastruktur ausgerichtet. Zudem beteiligte sich die Schweiz am Wiederaufbau in Kosovo.

Im Rahmen der Finanzhilfe für Südosteuropa wurde beschlossen, in Bosnien-Herzegowina die dritte Phase der Erneuerung des Wasserkraftwerks Jablanica durchzuführen, sich in Mazedonien an einem von der EBRD initiierten und koordinierten Gemeindewasserprojekt zu beteiligen und in Albanien zusammen mit der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Wasserprojekt am Grenzsee Pogradec zu finanzieren. Im Rahmen des Wiederaufbaus von Kosovo wurden drei Projekte in den Bereichen Energie, Wasseraufbereitung und Kataster, letzteres ein Gemeinschaftsprojekt mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, lanciert. Im Bereich der Investitionsförderung leistete das seco eine finanzielle Unterstützung an den im Rahmen des Stabilitätspaktes von der EU lancierten Investment Compact, der vor allem zur Aufgabe hat, die Investitions-Rahmenbedingungen in Südosteuropa zu evaluieren und hiezu Empfehlungen abzugeben. Zur Förderung des Privatsektors in Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien wurde ­ in Zusammenarbeit mit der International Finance Corporation ­ die Balkan Enterprise Facility ins Leben gerufen. Das seco nimmt an dieser Fazilität teil, welche die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Ferner beteiligt sich das seco an einem neuen Risikokapitalfonds (SEAF ­ TransBalkan Small and Medium Equity Fund), der in Südosteuropa investiert. Schliesslich unterstützt das seco das Trade Facilitation Program der EBRD, dessen Ziel die Förderung des Handels unter und mit den südosteuropäischen Ländern ist. In Zusammenarbeit mit dem von der OSEC betreuten Programm SIPPO (Swiss Import Promotion Program ­ OSEC) wurde in Mazedonien ein Exportförderungsprogramm lanciert.

Nach der im Oktober in der BR Jugoslawien erfolgten Machtübernahme durch reformorientierte Kreise war der Weg frei, das Land in den regionalen Stabilisierungsprozess einzubeziehen. Mit der Gewährung von Sofortunterstützung ging es in erster Linie darum, die demokratischen Kräfte zu stärken und das Land aus seiner Isolierung
herauszuführen. In erster Linie war Soforthilfe zur Besserstellung der ärmsten Bevölkerungsgruppen und Verbesserung der prekären Versorgungslage nötig. Das seco leistete Finanzhilfe und Zahlungsbilanzunterstützung zur Finanzierung von Pensionszahlungen und der Lieferung von Ersatzteilen für dringende Reparaturen am Elektrizitätsnetz. Die Schweiz wird sich zudem auch mittel- und längerfristig am Wiederaufbau eines demokratischen Jugoslawien beteiligen. Grössere Projekte im Energiebereich stehen in Vorbereitung. Auch die Instrumente der Privatsektorförderung sowie der Investitions- und Handelsförderung sollen schnell zum Einsatz kommen.

Russland und Zentralasien bildeten die Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit den GUS-Staaten. In Russland wurde die dritte Phase eines Katasterprojekts in Angriff genommen. Im Zusammenhang mit einem Wasserversorgungsprojekt in der Stadt Perm wurde ­ in Zusammenarbeit mit der EBRD ­ ein Unterstützungsprogramm festgelegt, mit dem die institutionellen Kapazitäten der Wassergesellschaft verbessert werden sollen. Investitionen in die Anlagen und die Betriebausrüstung der Wassergesellschaft sollen erst getätigt werden, wenn die angestrebten Verbesserungen erreicht sind. In Kirgisien, dem Hauptpartnerland in Zentralasien, wurde die bisher auf den Energiesektor ausgerichtete Unterstützung erweitert auf den Bereich der Schuldenverwaltung; durch die Kofinanzierung eines Strukturanpassungskredits der 892

Weltbank sollen vor allem die Bedingungen für Neugründungen von Unternehmen und die Situation der Versorgungsbetriebe verbessert werden. In Tadschikistan wurde ein Beitrag an multilaterale Unterstützungsmassnahmen, welche der Sicherung des natürlichen Stausees Sarez dienen, geleistet. Ausserdem wurde ein technisches Unterstützungsprogramm im Steuerbereich finanziert. Mit Aserbeidschan, das neben den zentralasiatischen Staaten ebenfalls zur schweizerischen Stimmrechtsgruppe bei der Weltbank und der EBRD gehört, wurde die Finanzierung eines Wasserverteilungsprojekts vereinbart; die laufenden Projekte im Banken- und Budgetbereich wurden fortgesetzt. Zu Gunsten der Ukraine leistete das seco im Rahmen internationaler Bemühungen einen neuen Beitrag an die Finanzierung der Sicherheitshülle des Atomkraftwerks Tschernobyl. Zudem wurde das Ausbildungsprogramm im Bankensektor fortgesetzt.

Die Kreditgarantien der Osthilfe konnten in Bezug auf Bulgarien geschlossen werden, nachdem die ERG für dieses Land wieder geöffnet ist. Für die Ukraine wurden die Garantien auf Grund der makroökonomischen Rahmenbedingungen und der Lage im Pariser Klub sistiert. Für Aserbeidschan, Mazedonien und Russland stehen sie weiterhin zur Verfügung, im Fall Russlands indessen nur mit einer Gegengarantie des Finanzministeriums.

7

Bilaterale Beziehungen Das bilaterale Wirtschaftsvertragsnetz wurde durch ein Wirtschaftskooperationsabkommen mit Aserbaidschan sowie durch Investitionsschutzabkommen mit Bangladesh, Costa Rica, Libanon und Nigeria ergänzt. Ausdruck intensiver bilateraler Kontakte bildeten die Besuche schweizerischer Wirtschaftsdelegationen in Algerien, Argentinien, Chile, China, Indien, Polen, der Slowakei, Tschechien, der Türkei, Ungarn und in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Die bilaterale Wirtschaftskommission Schweiz­USA trat zu ihrer ersten Sitzung zusammen.

7.1

Westeuropa

Die Aussenwirtschaftsbeziehungen der westeuropäischen Staaten werden zwar weitgehend durch die Europäische Union wahrgenommen; dennoch kommt den bilateralen Beziehungen in Westeuropa nach wie vor erhebliche Bedeutung zu. Bilaterale Treffen bieten Gelegenheit, die Wirtschaftsentwicklung und spezifische Wirtschaftsprobleme zu erörtern, die Positionen zu multilateralen Themen zu besprechen und über die besonderen Interessen und Anliegen der europäischen Partnerstaaten vertiefte Informationen zu erlangen. Insbesondere bieten sie die geeignete Plattform, um bilaterale Fragen zu behandeln. In diesem Zusammenhang ist der Besuch des Vorstehers des EVD in Rom im Februar zu erwähnen. Der mit der Regierung aufgenommene Dialog wurde anlässlich des Besuches des italienischen Ministerpräsidenten im Oktober fortgesetzt. Eine weitere Mission unternahm der Vorsteher des EVD im Oktober nach Spanien. Mit diesem Land haben sich unsere Wirtschaftsbeziehungen in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt. Das alljährlich stattfindende Treffen der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, 893

das in Wien hätte stattfinden sollen, konnte wegen den von den EU-Staaten gegenüber Österreich verhängten Sanktionen nicht durchgeführt werden. Eine grosse Wirtschaftsdelegation, die hauptsächlich aus Vertretern von kleinen und mittleren Unternehmen bestand, hielt sich im September unter der Leitung des Staatssekretärs für Wirtschaft in der Türkei auf.

Im Austausch von Gütern und Dienstleistungen mit den westeuropäischen Staaten kam es lediglich vereinzelt zu problembedingten Interventionen der Schweiz in den betreffenden Staaten. Solche Demarchen betrafen die nach wie vor ungelöste BSEProblematik sowie die Frage der möglichen Diskriminierung schweizerischer biologischer Erzeugnisse nach der Einführung von Gütezeichen in Frankreich. Mit Norwegen konnte vereinbart werden, dass dieses Land bis zum Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen auf eine Reanalyse von aus der Schweiz importierten Arzneimitteln verzichten wird. Mit Deutschland wurden Konsultationen aufgenommen, um die Machbarkeit eines mit Sonderkonditionen für Investoren ausgestatteten und zwischen Neuhausen a.Rh. und Jestetten (D) zu liegenden grenzüberschreitenden Gewerbeparks zu prüfen.

7.2

Mittel- und Osteuropa sowie die GUS

Die Wirtschaftsreformen sind in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie der GUS unterschiedlich weit fortgeschritten. Generell hat sich die günstige Konjunktur in der EU positiv auf die Exportindustrie und das Wirtschaftswachstum in den Transitionsländern ausgewirkt. Die mitteleuropäischen Länder streben einen raschen EUBeitritt an. Nach Feststellungen der EU-Kommission erfüllen alle Kandidatenländer die politischen Kriterien; im wirtschaftlichen Bereich sei eine positive Gesamtentwicklung eingetreten.

Die tschechische Wirtschaft hat sich von der Rezession der vergangenen zwei Jahre erholt und setzt mit einer Politik der kleinen Schritte ihr Restrukturierungsprogramm im Industrie- und Bankensektor fort. Polen scheint unter der Regierungskrise vom Juni wirtschaftlich nicht gelitten zu haben und bleibt als Regionalmacht unangefochten. Die polnische Wirtschaft erfreut sich ­ wie jene Ungarns ­ eines andauernden und dynamischen Wachstums. In der Slowakei setzt sich die Regierung konsequent und intensiv für die Umsetzung von Reformen ein, um ein rasches Aufholen des gegenüber anderen Ländern der Region entstandenen Rückstandes zu erreichen.

Die Intensivierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern Zentraleuropas stellte im Berichtsjahr eine prioritäre Aktivität dar. In diesem Zusammenhang sind die Wirtschaftsmissionen des Staatssekretärs für Wirtschaft nach Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei zu erwähnen, an denen sich hauptsächlich Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Verbänden und Handelskammern beteiligten.

In Russland sind die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise vom August 1998 weitgehend ausgestanden. Das in der Berichtsperiode von einem tiefen Niveau ausgehende kräftige Wachstum wird durch günstige äussere Bedingungen (Konjunkturaufschwung in vielen Staaten, stark gestiegene Erdölpreise auf dem Weltmarkt) und durch die anziehende Inlandnachfrage gestützt. Der im März neu gewählte Präsident und die für die Wirtschaftspolitik Verantwortlichen bemühen sich, die Gunst der Stunde zu nutzen und die Reformen weiter voranzutreiben. Einem WTO-Beitritt 894

wird hohe Priorität beigemessen. Nach Jahren der Rezession kann auch die Ukraine erstmals wieder wirtschaftliches Wachstum verzeichnen. Die Wirtschaftsreformen stossen jedoch weiterhin auf grosse Schwierigkeiten. In Belarus greift der Staat immer wieder dirigistisch in die Wirtschaftsabläufe ein. Das ausgewiesene Wachstum gilt daher als wenig nachhaltig. Privates Unternehmertum ist noch schwach entwickelt und leidet unter verzerrten Wettbewerbsbedingungen. Ungenügende Rechtssicherheit wirkt sich in allen GUS-Staaten investitionshemmend aus. Allerdings hat sich die Lage diesbezüglich leicht verbessert. Die eigene Investitionstätigkeit sowie der Zufluss von ausländischen Direktinvestitionen zeigen steigende Tendenz, sind indessen nach wie vor ungenügend. Im Güteraustausch der Schweiz mit diesen Ländern widerspiegelt sich der positive Konjunkturverlauf. Bei den Ein- und Ausfuhren haben sich die Umsätze stark verbessert, womit im Nachgang zur Finanzkrise dieser Länder von 1998 verlorenes Terrain zurückgewonnen wurde.

Mit Aserbaidschan wurde am 30. Oktober ein bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet (vgl. Beilage, Ziff. 9.2.5). Gemischte Wirtschaftskommissionen tagten mit Belarus und der Ukraine.

7.3

Südosteuropa

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die politische Lage in Südosteuropa etwas beruhigt. Spannungen zwischen den verschiedenen Völkergruppen halten jedoch weiterhin an, und weitere potenzielle Konfliktherde bleiben bestehen. Der jüngste Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien liess neue Hoffnung aufkommen, dass sich die politische Lage auf dem Balkan weiter stabilisiert und der Weg nun endlich frei ist für den lange ausgebliebenen wirtschaftlichen Wiederaufschwung der gesamten Region. Ohne den Einschluss der Bundesrepublik Jugoslawien wäre die Rehabilitierung respektive der Ausbau der wirtschaftlichen Infrastruktur und die Reaktivierung der Handelsbeziehungen nur schwer zu realisieren.

Nicht nur die von den kriegerischen Handlungen in den letzten Jahren direkt betroffenen Länder sind mit beträchtlichen wirtschaftlichen Problemen konfrontiert; auch die umliegenden Staaten wie Bulgarien und Rumänien haben gewichtige Teile ihrer Absatzmärkte verloren. Den meisten Ländern ist es ­ zum Teil mit Hilfe des Internationalen Währungsfonds ­ indes gelungen, die durch die Kosovo-Krise verschärften Probleme in den Bereichen Budget und Zahlungsbilanz zu stabilisieren und zu einem relativ inflationsarmen Wachstumskurs zurückzufinden.

Nach Präsident Tudjmans Tod hat auch Kroatien den Weg der politischen und wirtschaftlichen Reformen eingeschlagen. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und die Bundesrepublik Jugoslawien bleiben am stärksten auf internationale Hilfen angewiesen und werden auch am direktesten von den zugesagten Hilfeleistungen der internationalen Geberinstitutionen profitieren können.

Die gewichtigste Rolle spielen hier die OECD-Länder, welche ihre Hilfeleistung im Stabilitätspakt für den Wiederaufbau der kriegsgeschädigten Länder Südosteuropas koordinieren. Seit Juni ist auch die Schweiz Mitglied des Stabilitätspakts. Zentrale Bestandteile des Pakts sind der regionale Ansatz zum Wiederaufbau der gesamten Region sowie die Strategie, mit der Heranführung der südosteuropäischen Staaten an die europäischen und die euroatlantischen Strukturen Stabilität in Europa zu erreichen. In Form von Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen hat die EU den Transformations-, Annäherungs- und Integrationsprozess institutionalisiert.

895

Auch die Schweiz hat ­ als Beitrag zu den internationalen Bemühungen im Rahmen des Stabilitätspakts ­ ihre Beziehungen mit Ländern Südosteuropas intensiviert. So wurden mit Mazedonien ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet und im EFTA-Rahmen ein Freihandelsabkommen abgeschlossen (vgl. Beilage, Ziff. 9.2.2).

Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen sind ebenfalls mit Kroatien im Gang. Auf bilateraler Ebene strebt die Schweiz den Abschluss eines Wirtschaftskooperationsabkommens, eines Investitionsschutzabkommens sowie eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina an. Der Aufbau eines vergleichbaren Wirtschaftsvertragswerks wird ebenfalls im Verhältnis zur Bundesrepublik Jugoslawien geprüft.

Der Handel zwischen der Schweiz und den Ländern Südosteuropas sowie die Investitionstätigkeit von Schweizer Unternehmern in der Region ist nach wie vor gering.

Angesichts des jüngsten Wandels in Südosteuropa, dem vorhandenen Potenzial der betreffenden Wirtschaften und des im Ausbau befindlichen Wirtschaftsvertragsnetzes im bilateralen und multilateralen Rahmen dürfte sich in den kommenden Jahren eine Intensivierung des wirtschaftlichen Austauschs einstellen.

7.4

Nordamerika

Trotz punktueller Anzeichen einer Wachstumsabschwächung Ende Jahr befindet sich die Wirtschaft der Vereinigten Staaten weiterhin im Aufschwung. Die Konjunktur ist nach wir vor breit abgestützt. Die Arbeitslosigkeit verharrt auf tiefem Stand. Der leichte Rückgang der Konsumausgaben der privaten Haushalte wurde durch eine stärkere Zunahme der Ausrüstungs-Investitionen und einen überdurchschnittlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben, vor allem im Rüstungssektor, kompensiert. Inflationäre Tendenzen konnten grösstenteils eingedämmt werden.

Unter diesem günstigen wirtschaftlichen Umfeld fanden im November die Präsidentschaftswahlen statt, die vom republikanischen Kandidaten George W. Bush gewonnen wurden.

Die robuste amerikanische Konjunktur wirkte sich auch positiv auf die Schweizer Exportwirtschaft aus. Während der ersten neun Monate nahmen die schweizerischen Ausfuhren (12 755 Mio. Fr.) um 20,6 Prozent zu, womit der Anteil der USA am schweizerischen Gesamtexport bei 12,8 Prozent lag. Die Lieferungen von USGütern in die Schweiz nahmen um 31,1 Prozent zu, was einem Anteil am Schweizer Gesamtimport von 7,3 Prozent entspricht.

Am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos eröffneten am 29. Januar 2000 der Vorsteher des EVD und sein amerikanischer Kollege, Wirtschaftsminister William Daley, die erste Sitzung der bilateralen Wirtschaftskommission Schweiz­USA. Die Kommission dient als Plattform für die bi- und multilaterale Zusammenarbeit und die Stärkung des Dialogs zwischen den beiden Staaten. In diesem Rahmen diskutierten hohe Beamte und Vertreter der Privatwirtschaft an einem Seminar im Juni über das Thema E-Commerce und beschäftigten sich im Dezember mit Fragen der Wirtschaftskriminalität. Das Weltwirtschaftsforum in Davos bot auch Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch zwischen einer Delegation des Bundesrates unter Leitung des Bundespräsidenten und Präsident Clinton.

Wie die Europäische Union intervenierte auch die Schweiz mehrmals bei der amerikanischen Zentralbank (FED), um eine nicht diskriminierende Anwendung der 896

neuen, im November 1999 in Kraft getretenen Gesetzgebung im Bereich der Finanzdienstleistungen (Gramm-Leach-Bliley Act) zu erreichen. Die amerikanischen Behörden unterstützten die Schweiz in ihren Bemühungen um eine verstärkte Teilnahme von Schweizer Firmen am «Transatlantischen Dialog» zwischen der EU und den USA. Kontakte im Rahmen der 1998 für den im Bereich pharmazeutischer Produkte vereinbarten Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsbehörden beider Länder galten der Umsetzung eines Arbeitsprogramms im Hinblick auf die Durchführung von gemeinsamen Inspektionen.

Auf Grund einer Änderung des internrechtlichen Verfahrens für die Entlastung der Quellensteuer in den Vereinigten Staaten wurde die Verordnung zum schweizerischamerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen von 1996 angepasst (AS 2000 ....).

Der Aufschwung der kanadischen Wirtschaft setzte sich fort. Begünstigt wurde die Konjunktur durch eine starke Binnennachfrage und hohe Exporte in die Vereinigten Staaten, was nicht zuletzt auf die Handelsliberalisierung im Rahmen des NAFTA zurückzuführen ist.

In den ersten neun Monaten beliefen sich die schweizerischen Exporte nach Kanada wertmässig auf 918 Millionen Franken (+41,8%) und die schweizerischen Importe aus Kanada auf 417 Millionen Franken (­12,1%). Die im Oktober 1998 zwischen den EFTA-Staaten und Kanada aufgenommenen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen konnten wegen eines noch ungelösten Problems im Schiffsbausektor noch nicht zu Ende geführt werden.

Mexiko profitierte von der Dynamik der nordamerikanischen Märkte sowie vom Anstieg der Energiepreise. Die Binnennachfrage verstärkte sich, und das Vertrauen der ausländischen Investoren wurde durch wichtige strukturelle Reformen im öffentlichen und im Finanzsektor gefördert.

Im Juli fanden Präsidentschaftswahlen statt, welche der 71-jährigen Vorherrschaft der Partei der Institutionalisierten Revolution PRI ein Ende bereitete. Der neu gewählte Präsident, Vincente Fox, trat im Dezember sein Amt an mit der erklärten Absicht, die Wirtschaftsreformen weiterzuführen.

Trotz eines Anstiegs sowohl der Ein- als auch der Ausfuhren ist der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und Mexiko mit schweizerischen Exporten (in den ersten neun Monaten) von 710 Millionen Franken (+25,8%) und Importen von 148 Millionen Franken (+12,6%) immer noch
relativ bescheiden.

Um sich die gleichen Zugangsbedingungen wie jene ihrer wichtigsten Konkurrenten zu sichern, eröffneten die EFTA-Staaten Anfang Juli Freihandelsverhandlungen mit Mexiko, die bereits am 27. November zur Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens führten (vgl. Ziff. 4.3).

7.5

Zentral- und Südamerika

Im Allgemeinen profitierte die Region von der positiven Entwicklung der Rohstoffpreise; die realen Austauschverhältnisse (Terms of Trade) stiegen um 5 Prozent. Der Kupferpreis nahm zu, während der Kaffeepreis abnahm. Das Risiko eines erneuten Anstiegs der Ölpreise könnte sich allerdings auf die wirtschaftliche Erholung Lateinamerikas negativ auswirken.

897

In Zentralamerika sind weitere Fortschritte bei der regionalen Wirtschaftsintegration zu verzeichnen. Am 29. Juni wurde zwischen dem Triángulo Norte (Guatemala, El Salvador und Honduras) und Mexiko ein Freihandelsabkommen abgeschlossen, das am 1. Januar 2001 in Kraft tritt. In diesen vier Ländern wohnen etwa 124 Millionen Menschen.

Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und Lateinamerika (Südamerika ohne Mexiko, Zentralamerika und Karibik) war in den ersten neun Monaten zunehmend.

Die Exporte aus der Schweiz (2,1 Mrd. Fr.) nahmen um 9 Prozent, die Importe (1,1 Mrd. Fr.) gar um die Hälfte zu.

Vom 19.­24. November besuchte der Vorsteher des EVD an der Spitze einer Wirtschaftsdelegation Chile und Argentinien. Gesprächsgegenstände bildeten u.a. die Beziehungen im Luftverkehr sowie die Rahmenbedingungen für Investitionen, den Finanzsektor, die Steuerpolitik und das geistige Eigentum.

In Chile wurde von schweizerischer Seite der Wunsch auf eine baldige Ratifizierung des Investitionsschutzabkommens zum Ausdruck gebracht. Begrüsst wurde, dass die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen Anfang 2001 beginnen können. Die chilenische Organisation für Wirtschaftsförderung CORFO und SOFI (Swiss Organisation for Facilitating Investments) unterzeichneten ein Verständigungsprotokoll. Dieses soll dazu beitragen, Investitionen von KMU zu fördern.

In Buenos Aires unterzeichneten der Vorsteher des EVD und der argentinische Wirtschaftsminister zwei Protokolle, welche Anpassungen des Doppelbesteuerungsabkommens von 1997 bzw. die vorläufige Anwendung dieses Abkommens vom 1. Januar 2001 an vorsehen. Die argentinischen Behörden sagten eine schnelle Ratifizierung zu.

Der Besuch unterstrich auch das Eintreten der Schweiz für den Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile einerseits und MERCOSUR andererseits. Mit ersten Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile wurde Anfang Dezember in Genf begonnen. Im Verhältnis zu MERCOSUR wird die EFTA den Dialog auf der Basis der am 12. Dezember 2000 unterschriebenen Zusammenarbeitserklärung institutionalisieren.

Am 10. April wurde ein Investitionsschutzabkommen mit Guatemala paraphiert und am 1. August ein solches mit Costa Rica unterzeichnet. Ein Investitionsschutzabkommen mit Nicaragua trat am 2. Mai in Kraft. Mit Honduras konnte am 8. Februar ein Umschuldungsabkommen unterzeichnet werden.

7.6

Asien/Ozeanien

Die asiatischen Länder haben sich, mit Ausnahme Japans, von der Finanz- und Wirtschaftskrise der Vorjahre weiter erholt (vgl. Ziff. 2); eine Verstetigung dieser insgesamt positiven Trends hängt allerdings von verschiedenen kritischen länderinternen und -externen Faktoren ab. Die Schweizer Handelszahlen nahmen gegenüber dem Vorjahr export- wie importseitig je um ein Viertel zu.

Politische und auch wirtschaftliche Turbulenzen haben das Investitions- und das Konsumverhalten in Indonesien und in Pakistan beeinträchtigt. Für beide Staaten wurden Umschuldungsabkommen im Rahmen des Pariser Klubs verhandelt, wobei

898

dasjenige mit Pakistan noch nicht in Kraft treten konnte. Der Transformationsprozess, den die zentralasiatischen Republiken seit knapp einem Jahrzehnt verfolgen, greift langsamer, als ursprünglich erwartet. Struktur- und sicherheitspolitische Probleme machen weitere Reformen nötig, was auch eine Vorbedingung für erhöhte ausländische Engagements ist.

Infolge der schleppenden Weiterentwicklung des multilateralen Handelssystems im Rahmen der WTO tendieren immer mehr asiatische Länder dazu, ihre bilateralen Wirtschaftsbeziehungen durch Freihandelsabkommen auszubauen. Vorab Singapur hat Freihandelsabkommen mit asiatischen und nichtasiatischen Partnern abgeschlossen oder Verhandlungen aufgenommen.

Die bilateralen Beziehungen mit China waren durch eine Reihe hochrangiger Kontakte geprägt. Besuche von zwei Vizepremierministern in Bern gaben dem Vorsteher des EVD Gelegenheit, sich aus erster Hand über die Entwicklung und Anliegen Chinas zu informieren. Der Abschluss der bilateralen Verhandlungen über den Beitritt Chinas zur WTO (vgl. Ziff. 4.2.7) ­ die Ergebnisse wurden vom Vorsteher des EVD und dem chinesischen Handelsminister im September unterzeichnet ­ bildet einen Meilenstein in den sino-schweizerischen Beziehungen. Aus Anlass der Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen besuchte der Bundespräsident mit einer Delegation China. Gleichzeitig weilte eine Wirtschaftsdelegation in China, die unter der Leitung des Staatssekretärs für Wirtschaft Gespräche mit mehreren chinesischen Regierungsstellen führte.

Im Februar unterzeichnete der Vorsteher des EVD in Delhi das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien. Ferner wurden die Ratifikationsurkunden für ein Investitionsschutzabkommen ausgetauscht. Besuche in Mumbay und Hyderabad erlaubten der Delegation, sich mit den schnell wandelnden Sektoren der indischen Wirtschaft vertraut zu machen und zugleich die Interessen der Schweizer Unternehmen zu bekunden. Nach Besuchen des indischen Chemie- sowie des Aussenministers in der Schweiz trat im Herbst die indo-schweizerische Gemischte Kommission in Bern zu ihrer achten Tagung zusammen. Mit Bangladesh wurde im Herbst ein Investitionsschutzabkommen unterzeichnet.

Der koreanische Handelsminister nahm im Rahmen des bilateralen Handels- und Wirtschaftsabkommens am ersten Treffen
der Konsultativgruppe teil. In der Folge liess sich bereits im November eine koreanische Delegation von der Schweizer Regierung wie auch von Schweizer Unternehmen über die Erfahrungen im Bereich der Revitalisierung der Wirtschaft orientieren. Zu einem Gespräch in der Schweiz weilte auch der vietnamesische Handelsminister, der sich mit dem Vorsteher des EVD über das Schweizer Programm der Entwicklungszusammenarbeit sowie multilaterale Fragen unterhielt.

Mit Japan wurde eine weitere Wirtschaftskonsultationsrunde in Tokio durchgeführt, an der der zuständige Delegierte für Handelsverträge mit japanischen Regierungskollegen bilaterale und multilaterale Anliegen erörterte.

7.7

Mittlerer Osten

Dank anhaltend hoher Erdölpreise hat sich die Ertragslage der meisten Länder in dieser Region weiter verbessert, was sich auch positiv auf den schweizerischen Warenverkehr mit der Mittelostregion (ohne Israel) ausgewirkt hat: In den ersten 899

neun Monaten haben die schweizerischen Importe um 47 Prozent und die Exporte um 19 Prozent zugenommen. Der Warenverkehr mit den wichtigsten Handelspartnern in der Region ­ Saudi Arabien, Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate ­ ist sowohl bei den Ein- wie bei den Ausfuhren besonders stark gestiegen. Auch die Exporte in den Irak haben sich im Gefolge der Lockerung des UNO-Embargos (vgl. Ziff. 8.1.2.1) deutlich erhöht. Mit Israel ist der Warenverkehr ebenfalls weiter gestiegen (Importe: +15%, Exporte: +11%).

Im November besuchte der Vorsteher des EVD die Vereinigten Arabischen Emirate, wo er u.a. die bisher grösste Präsentation schweizerischer Güter, Technologien und Dienstleistungen in der Region eröffnete. Im Juli unterzeichnete er in seiner Eigenschaft als Präsident des EFTA-Rates eine Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der EFTA und dem Golfrat (Gulf Cooperation Council, Sitz in Riad). Im Zusammenhang mit den WTO-Beitrittsverhandlungen mit Saudi-Arabien sprach der saudische Wirtschaftsminister im Oktober beim Vorsteher des EVD vor. Mit Oman wurden die bilateralen Verhandlungen im Hinblick auf dessen WTO-Beitritt erfolgreich abgeschlossen; ferner wurde ein Investitionsschutzabkommen paraphiert.

Mit Jordanien stehen die Verhandlungen über ein EFTA-Freihandelsabkommen vor dem Abschluss (vgl. Ziff. 3.2.3). Auf bilateraler Ebene sind Gespräche über die Beteiligung der Schweiz an der teilweisen Entschuldung dieses Landes gegenüber den internationalen Entwicklungsbanken aufgenommen worden. Am Rande des World Economic Forum in Davos traf der Vorsteher des EVD mit dem israelischen Handels- und Industrieminister zusammen. Ferner fand eine Begegnung zwischen dem Bundespräsidenten ­ begleitet vom Staatssekretär für Wirtschaft ­ und dem König von Jordanien statt.

Im März wurde ein Investitionsschutzabkommen mit dem Libanon unterzeichnet, und im April besuchte der Wirtschafts- und Handelsminister dieses Landes die Schweiz.

7.8

Afrika

Trotz anhaltender Wirren in vielen afrikanischen Ländern und tiefer, primär politisch bedingter Wirtschaftskrisen in wichtigen Volkswirtschaften wie Côte d'Ivoire und Zimbabwe dürfte sich gemäss IWF das Wirtschaftswachstum in Afrika im Berichtsjahr auf 3,4 Prozent belaufen und weiter zunehmen. Allerdings wird es unter der für einen signifikanten Rückgang der Armut erforderlichen Schwelle von circa 5,5 Prozent bleiben.

Die Integrationsbestrebungen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsorganisationen für das südliche (SADC) und das östliche Afrika (COMESA) haben nach vielen Anläufen endlich zum Abschluss von Freihandelsabkommen geführt. Diese Abkommen sind eine notwendige, aber noch lange nicht genügende Voraussetzung für eine stärkere Annäherung dieser relativ kleinen Volkswirtschaften an die Weltwirtschaft und damit auch für eine Erhöhung ihrer Attraktivität als Investitionsstandorte.

Im August besuchte die Ministerin für Planung und Finanzen von Mosambik die Schweiz, wo ein Abkommen über eine dringende Zahlungsbilanzhilfe von 5 Millionen Franken unterzeichnet wurde. Bei einem Besuch einer Wirtschaftsdelegation im November wurde diesem Land eine weitere Zahlungsbilanzhilfe von 28 Millionen Franken zugesprochen.

900

Anlässlich seines Besuchs in der Schweiz wurde der algerische Aussenminister vom Staatssekretär für Wirtschaft zu einem Gespräch empfangen. Dabei wurden Fragen über das weitere Vorgehen der Zusammenarbeit, die beim Besuch einer grossen Wirtschaftsdelegation im Mai unter der Leitung des seco in Algerien initiiert worden war, besprochen. Der Besuch des nigerianischen Industrieministers von Ende November in Bern bot Gelegenheit, mit Nigeria ein Investitionsschutzabkommen zu unterzeichnen.

Dank der schweizerischen Entschuldungspolitik hat die Zahl der mit Afrika abzuschliessenden Umschuldungsabkommen stark abgenommen. Die Schweiz wird aber weiterhin im Rahmen der Verhandlungen im Pariser Klub mit einzelnen Ländern bilaterale Umschuldungsverhandlungen führen. Im Vordergrund stehen Kenia, Madagaskar und Nigeria.

Im Oktober fand in Rabat die erste Tagung des Gemischten Ausschusses EFTA Marokko statt. Im Berichtsjahr traten Investitionsschutzabkommen mit Botswana, Mauritius und Namibia in Kraft. Mit Ägypten wurde eine Aufstockung des vierten Mischkredites um 20 Millionen auf 100 Millionen Franken vereinbart.

Im Rahmen der Bemühungen der EFTA-Staaten, für die Wirtschaftsakteure des EFTA-Raums einen gleichwertigen Zugang wie ihre Konkurrenten der EU zu erreichen (vgl. Ziff. 3.2.3), wurden mit Ägypten, Südafrika und Tunesien Gespräche bzw.

Verhandlungen geführt.

8

Autonome Aussenwirtschaftspolitik

8.1

Exportkontrollmassnahmen

Ein im MTCR geschaffener Verhaltenskodex für die Non-Proliferation ballistischer Raketen, der allen Staaten zur Unterzeichnung offen stehen wird, hat zum Ziel, zu einer wirksameren Kontrolle der Weiterverbreitung solcher Trägersysteme beizutragen. Im Embargobereich wurden die Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien grösstenteils aufgehoben; gegenüber Myanmar und den Taliban (Afghanistan) wurden neue Massnahmen eingeführt. Mit einem Importverbot für Rohdiamanten aus Sierra Leone unternahm die UNO einen konkreten Schritt zur Eindämmung des der Finanzierung von bewaffneten Konflikten dienenden Handels mit «Konfliktdiamanten».

8.1.1

Massnahmen zur Nichtweiterverbreitung von Gütern zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen

Nach den Raketentests durch Indien und Pakistan im Vorjahr hat im Frühjahr 2000 auch Israel einen unangekündigten Test mit einer Rakete des Typs Jericho 1 im Mittelmeer durchgeführt. Diese Rakete, deren Reichweite 750 km betragen soll, soll sowohl mit konventionellen als auch nuklearen Sprengköpfen bestückt werden können. Die Häufung solcher Raketentests hat aufgezeigt, dass die bestehenden Exportkontrollmassnahmen im Rahmen des Raketentechnologie-Kontrollregimes (MTCR)

901

der Proliferation solcher Trägersysteme nur unzureichend zu begegnen vermögen.

Die Mitgliedstaaten des MTCR haben daher anlässlich ihrer Plenarversammlung im Herbst einen allen Staaten zur Unterzeichnung offen stehenden Verhaltenskodex für die Non-Proliferation im Bereich ballistischer Raketen gutgeheissen. Dieser Kodex sieht nebst einer Reihe von Verpflichtungen und vertrauensbildenden Massnahmen auch mögliche Anreize für den Verzicht auf Raketenprogramme vor.

8.1.1.1

Güterkontrollverordnung

Vom 1. Oktober 1999­30. September 2000 sind auf Grund der Güterkontrollverordnung vom 25. Juni 1997 (GKV, SR 946.202.1) die nachfolgend aufgeführten Ausfuhrgesuche für Dual-Use-Güter und besondere militärische Güter bewilligt worden9: Anzahl Gesuche

Nuklearbereich Chemie- und Biologiewaffenbereich Raketenbereich

Wert Mio. Fr.

77 72 46

42,3 19,3 23,3

Bereich konventionelle Waffen: ­ Dual-Use-Güter ­ Besondere militärische Güter

265 308

98,9 66,1

Total

768

249,9

In der gleichen Zeitspanne wurden 99 Ordentliche Generalausfuhrbewilligungen (OGB) erteilt, mit denen während zweier Jahre unbeschränkt nach den in Anhang 4 der GKV genannten 25 Ländern exportiert werden kann. Per 30. September 2000 waren insgesamt 160 Unternehmen im Besitze einer OGB.

Vom 1. Oktober 1999­30. September 2000 wurden ferner 12 Ausserordentliche Generalausfuhrbewilligungen (AGB) erteilt, mit welchen kontrollierte Güter in Gebiete ausserhalb der in Anhang 4 genannten Staaten geliefert werden können. Um in den Genuss einer AGB zu kommen, muss das beantragende Unternehmen u.a. eine zuverlässige firmeninterne Kontrolle über die Ausfuhr dieser Güter gewährleisten.

Die in der obigen Tabelle aufgeführten Gesuche betrafen vor allem folgende in der Schweiz hergestellte Güter: Dual-Use-Güter (Anhang 2 GKV)

Besondere militärische Güter (Anhang 3, GKV)

­ Atomuhren ­ Computer ­ Nachtsichtgeräte ­ Pumpen und Ventile (korrosionsfest) ­ Simulatoren für Navigationsgeräte ­ Zivile Verschlüsselungsgeräte ­ Werkzeugmaschinen

­ Jagd- und Sportgewehre ­ Militärische Verschlüsselungsgeräte ­ Simulatoren für Waffen ­ Sprengstoffe ­ Technologie für solche Güter ­ Teile für Trainingsflugzeuge

9

902

Gewisse Bewilligungen werden doppelt aufgeführt, da sie von zwei Regimes erfasst sind.

Verweigert wurden 5 Bewilligungen im Wert von 2,7 Millionen Franken: 2 davon betrafen Dual-Use-Güter im Bereich der Raketentechnologie, ein Antrag betraf Güter des Nuklearbereichs und zwei Gesuche bezogen sich auf Güter im Bereich der konventionellen Waffen. Das seco hat im Berichtsjahr (Stichdatum: 10. November) der Bundesanwaltschaft 22 Fälle (1999: 10) von Widerhandlungen gegen das Güterkontrollgesetz vom 13. Dezember 1996 (SR 946.202) angezeigt. Es handelte sich dabei praktisch ausschliesslich um Ausfuhren ohne die erforderliche Bewilligung.

In 17 Fällen haben die Exporteure dem seco geplante Ausfuhren von Gütern gemeldet, die nicht der Bewilligungspflicht unterstehen, die aber gleichwohl für Massenvernichtungswaffen oder deren Trägersysteme «bestimmt sind oder bestimmt sein könnten» (Art. 4 GKV). In 14 Fällen wurde die Ausfuhr bewilligt, in 3 Fällen wurde sie wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 7 des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996 (SR 514.51) verweigert.

8.1.1.2

Chemikalienkontrollverordnung

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), dessen Vollzug in der Chemikalienkontrollverordnung vom 3. September 1997 (ChKV, SR 946.202.21) geregelt ist, ist bis zum 1. November von 140 Staaten ratifiziert worden. Nicht ratifiziert haben bisher u.a. Ägypten, Israel, Libanon, Nordkorea, Syrien, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate. Am 29. April 2000 ist ­ wie im CWÜ vorgesehen ­ das Transferverbot von Chemikalien der Liste 2 von und nach Nichtvertragsstaaten des CWÜ in Kraft getreten. Bisher offene Fragen bezüglich der Grenzwerte von Chemikaliengemischen konnten unter massgeblicher schweizerischer Mitarbeit einer Lösung zugeführt werden. Am 20. Dezember hat der Bundesrat eine Änderung der ChKV gutgeheissen, mit welcher diesen Neuentwicklungen Rechnung getragen wird.

Vom 1. Oktober 1999­30. September 2000 wurden auf der Grundlage der ChKV 49 Ausfuhrgesuche für Chemikalien im Wert von 1,5 Millionen Franken bewilligt.

Zudem wurden 6 Generalausfuhrbewilligungen für Endverwender mit Sitz oder Wohnsitz in einem Vertragsstaat des CWÜ erteilt.

In der Schweiz unterliegen insgesamt neun Chemiewerke sowie das AC-Labor Spiez regelmässigen Inspektionen durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) mit Sitz in Den Haag. Im Berichtsjahr wurden bis Ende Oktober zwei Folgeinspektionen in der Schweiz durchgeführt, eine in einem chemischen Unternehmen, die andere im AC-Labor Spiez.

Von den Meldepflichten gemäss CWÜ bezüglich Produktion, Lagerung, Verarbeitung, Import und Export sind in der Schweiz rund 50 Firmen betroffen.

8.1.1.3

Atomverordnung

Gemäss der Atomverordnung vom 18. Januar 1984 (AtV, SR 732.11) ist das seco Bewilligungsstelle für eigentliche Nukleargüter und Technologien (ausser Kernbrennstoffe, Rückstände und Abfälle). Vom 1. Oktober 1999­30. September 2000 wurden vom seco auf dem Gebiet der Atomenergie 15 Bewilligungen im Wert von 12 Millionen Franken erteilt. Ein Gesuch musste abgelehnt werden.

903

8.1.1.4

Sprengstoffverordnung

Im Rahmen der Sprengstoffverordnung vom 26. März 1980 (SprstV, SR 941.411) hat das seco vom 1. Oktober 1999­30. September 2000 insgesamt 224 Bewilligungen im Gesamtwert von 12,4 Millionen Franken für die Ausfuhr und Durchfuhr von Sprengmitteln für zivile Zwecke erteilt.

8.1.2

Embargomassnahmen

Die Massnahmen gegenüber der UNITA (Angola) (SR 946.204) blieben im Berichtsjahr unverändert. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.208) ist seit dem 8. April 1999 sistiert.

8.1.2.1

Irak

Der UNO-Sicherheitsrat hat mit Resolution 1302 (2000) vom 8. Juni 2000 das «Oilfor-Food»-Programm um weitere sechs Monate verlängert. Die Schweiz hat der UNO bisher 48 international tätige Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die Interesse an irakischen Erdölkäufen bekundeten, notifiziert.

Vom 1. November 1999­31. Oktober 2000 hat das für den Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO im Rahmen des «Oil-for-Food»-Programms 92 Verträge von 35 schweizerischen Firmen mit dem Irak für die Lieferung humanitärer Güter genehmigt. Der Gesamtwert betrug rund 172 Millionen Franken; er hat gegenüber der gleichen Vorjahresperiode (45 Mio. Fr.) stark zugenommen.

Der Kompensationsfonds der UNO für Entschädigungen (UNCC) an Firmen, welche durch die irakische Invasion in Kuwait zu Schaden gekommen sind, hat bis zum 30. Oktober erste Zahlungen im Umfang von rund 12 Millionen Franken an schweizerische Firmen überwiesen. Insgesamt wurden von schweizerischen Firmen Schäden im Umfang von rund 335 Millionen Franken geltend gemacht; bisher wurden davon seitens des UNCC lediglich rund 17 Millionen Franken anerkannt. Die eigentlichen Entschädigungszahlungen erfolgen in Raten.

Der Bundesrat hat am 22. November 2000 entschieden, die Vertretung der Schweizer Interessen vor Ort im Irak wieder aufzunehmen. Dies geschieht durch die Einrichtung einer Verbindungsstelle, welche neben humanitären Aktivitäten die Wirtschaftsinteressen der Schweiz unterstützen soll sowie die Befugnis der Visaerteilung erhält. Diese Massnahme wird auch dazu beitragen, die im Rahmen des «Oil for Food»-Programms im Irak engagierten Schweizer Firmen vor Ort tatkräftiger zu unterstützen.

8.1.2.2

Bundesrepublik Jugoslawien

Nach dem Wahlsieg der Opposition vom 24. September und der Bestätigung von Vojislav Kostunica als neuer Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien hat die EU sämtliche gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien verhängten Sanktionen aufgehoben, mit Ausnahme der Bestimmungen, die gegen den früheren Präsidenten Milosevic und ihm nahestehende Personen gerichtet sind.

904

Der Bundesrat hat mit zwei Verordnungsänderungen am 10. Oktober (AS 2000 2589) und 27. November (AS 2001 110) ebenfalls den Grossteil der restriktiven Massnahmen gegenüber Jugoslawien (vgl. Ziff. 8.1.2.3 des Berichts 99/1+2) aufgehoben. Noch in Kraft stehen das Verbot der Lieferung von Rüstungsmaterial und von Gütern, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie die Blockierung der Gelder von rund 600 natürlichen Personen aus dem Umfeld des ehemaligen Präsidenten Milosevic.

8.1.2.3

Myanmar

Mangelnde Demokratisierungsfortschritte und andauernde Menschenrechtsverletzungen haben die EU im Mai veranlasst, die bereits seit 1996 gegenüber Myanmar geltenden Restriktionen zu verschärfen und auszuweiten. Mit dem Erlass der Verordnung des Bundesrates vom 2. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber Myanmar (AS 2000 2648) hat sich die Schweiz diesen Massnahmen angeschlossen.

Zu den Sanktionen gehören das Einfrieren der Gelder von hochrangigen Angehörigen der Regierung, des Militärs und der Sicherheitskräfte Myanmars. Für den gleichen Personenkreis wurde eine Ein- und Durchreisesperre verhängt. Die Lieferung, der Verkauf und die Vermittlung von Rüstungsgütern sowie von Gütern, die für die interne Repression benützt werden können, wurden untersagt.

8.1.2.4

Taliban (Afghanistan)

In Anlehnung an die Resolution 1267 (1999) des UNO-Sicherheitsrates hat der Bundesrat am 2. Oktober die Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) (AS 2000 2642) erlassen. Die Verordnung sieht ein Rüstungsembargo, ein Flugembargo (Verbot der Benützung des Schweizer Luftraums für Flugzeuge, die den Taliban gehören, von diesen gemietet oder für diese betrieben werden) sowie die Sperrung der Gelder bestimmter Personen vor. Ebenfalls verboten wurden die Lieferung, der Verkauf und die Vermittlung von Rüstungsgütern.

8.1.2.5

Sierra Leone

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone vom 8. Dezember 1997 (SR 946.209) wurde im Berichtsjahr zweimal geändert. Auf den 1. April wurde in Anlehnung an einen entsprechenden Beschluss des UNO-Sicherheitsrates das umfassende Rüstungsembargo gegenüber Sierra Leone insofern geändert, als neu unter bestimmten Bedingungen Rüstungsgüter an die Regierung Sierra Leones, die ECOMOG oder die Vereinten Nationen verkauft und exportiert werden können (AS 2000 1118). Auf den 1. September wurden die Ein- und Durchfuhr sowie die Ein- und Auslagerung in und aus Zolllagern von Rohdiamanten mit Ursprung in Sierra Leone verboten (AS 2000 2120). Ausgenommen sind Rohdiamanten, für die ein von der Regierung ausgestelltes und von der UNO gut geheissenes Ursprungszeugnis beigebracht werden kann. Der UNO-Sicherheitsrat hatte mit Resolution 1306 vom 5. Juli 2000 ein Importverbot für Rohdiamanten aus Sierra Leone beschlossen, um zu verhindern, dass die Rebellen der Revolutionären Einheitsfront (RUF) zur Finanzierung ihres bewaffneten Kampfes auf den Verkauf von Diamanten 905

zurückgreifen können. Entgegen vereinzelter Presseäusserungen importierte die Schweiz in den letzten Jahren keine Rohdiamanten aus Sierra Leone. Auf Grund der grossen Bedeutung der Schweiz als internationaler Diamantenhandelsplatz beteiligt sich unser Land aktiv an den Bemühungen, ein weltweites und umfassendes Zertifizierungssystem für Rohdiamanten als effizientes Instrument zur Bekämpfung des Handels mit «Konfliktdiamanten» zu erarbeiten.

8.2

ERG, IRG, Exportfinanzierung, Umschuldung

Die ERG hat dem Bund aus ihrem Einnahmenüberschuss weitere 100 Millionen Franken zurückbezahlt. Ende Jahr belief sich der verbleibende Bundesvorschuss noch auf 550 Millionen Franken. Das Engagement der ERG nahm um rund 25 Prozent zu. Die Teilnehmer am Exportkreditarrangement der OECD haben ihre Diskussionen zum Verhältnis zwischen Exportkrediten und Umwelt sowie Korruption fortgesetzt. Neben verschiedenen nichtkonzessionellen Umschuldungsvereinbarungen hat der Pariser Klub armen, stark verschuldeten Entwicklungsländern weit reichende Schuldenreduktionen gewährt.

8.2.1

Exportrisikogarantie

Die Nachfrage nach Neugarantien hat im Berichtsjahr um rund 20 Prozent zugenommen, das Engagement erhöhte sich um etwa 25 Prozent. Eine starke Nachfrage bestand für Lieferungen in Länder wie Iran, Mexiko und Polen. Ihr grösstes Engagement hatte die ERG Ende Jahr in der Türkei, gefolgt von Mexiko, China, Iran und Indonesien. Rund 50 Prozent des Engagements entfallen auf Exporte in diese fünf Länder. Garantien wurden für je ein Grossprojekt in Iran, Mexiko und Thailand gewährt.

Die ERG hat Vergütungen im Umfang von 147 Millionen Franken an Exporteure ausbezahlt. Rund 140 Millionen Franken beziehen sich auf Auszahlungen unter bilateralen Umschuldungsabkommen mit Indonesien und Pakistan. Dank diesen Umschuldungsabkommen werden die ausbezahlten Mittel in späteren Jahren wieder an die ERG zurückfliessen und bis dahin verzinst.

Der erfolgreiche Rechnungsabschluss ermöglichte es der ERG, im Berichtsjahr wiederum 100 Millionen Franken an den Bund zurückzubezahlen. Somit hat die ERG dem Bund in den sechs vergangenen Jahren insgesamt 1108 Millionen Franken abgeliefert. Der verbleibende Bundesvorschuss beträgt noch 550 Millionen Franken.

Die Prüfung von Geschäften mit ärmeren Entwicklungsländern erfolgt anhand eines Fragenkataloges. Dieser wurde auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der heutigen Bedürfnisse überarbeitet. In Anlehnung an die Arbeiten in der OECD über Exportkredite und Umwelt werden alle Garantieanträge über 10 Millionen Franken, welche für einen umweltsensiblen Sektor oder Standort bestimmt sind, auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft.

906

Als Folge des am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen revidierten Korruptionsstrafrechtes (AS 2000 1121), das die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe stellt, wurde in die Antragsformulare der ERG eine Erklärung aufgenommen, welche die Exporteure auf ihre diesbezüglichen Verpflichtungen aufmerksam macht.

Mit der deutschen HERMES wurde ein Rückversicherungsvertrag ausgehandelt, der die Grundlage für die Gewährung der ERG-Versicherungsdeckung für Exportgeschäfte unter Einschluss der ausländischen Zulieferungen aus Deutschland bilden soll. Bis anhin kann bei grösseren Exportaufträgen schweizerischer Unternehmen für den Auslandanteil keine ERG-Versicherungsdeckung gewährt werden. Der Vertrag soll diese Lücke fürs Erste bezüglich Deutschland beheben (vgl. Beilage, Ziff. 9.2.4).

8.2.2

Investitionsrisikogarantie

Im Berichtsjahr wurde eine Garantie in der Höhe von 4,4 Millionen Franken für eine Investition in Ghana gewährt. Ende Jahr bestanden vier offene Garantien; das Gesamt-Engagement belief sich auf rund 14 Millionen Franken. Das Fondsvermögen beträgt 31 Millionen Franken.

8.2.3

Exportfinanzierung

In den Exportkreditorganen der OECD wurden die Beratungen über den Einbezug von umweltrelevanten Aspekten bei staatlich unterstützten Exportkrediten fortgesetzt. Die Diskussionen haben zum Ziel, die verschiedenen nationalen Anforderungen gegenseitig abzustimmen, um allfällige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Anfang 2000 konnte ein Arbeitsplan verabschiedet werden. Ziel der weiteren Verhandlungen ist es, gemeinsame Verfahren zu vereinbaren. Die Verhandlungen über Exportkredite und Korruption, welche auf dem OECD-Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (BBl 1999 5560) aufbauen, haben zu einer Absichtserklärung über das Verhalten bei Geschäften, die durch Bestechung zustande gekommen sind, geführt.

8.2.4

Umschuldung

Im Berichtsjahr wurden mit 14 Schuldnerländern im Rahmen des Pariser Klubs Schuldenkonsolidierungen vereinbart. Neun von diesen Vereinbarungen enthalten konzessionelle Bedingungen. Einem Land wurde in Erfüllung der so genannten Houston-Bedingungen eine Schuldenreduktion von 67 Prozent zugestanden. Eine noch weiter gehende Schuldenreduktion wurde acht Schuldnerländern gewährt, welche zu den ärmsten und sehr stark verschuldeten Entwicklungsländern zählen. Die Schweiz ist nur von der Schuldendiensterleichterung für Honduras betroffen. Was die nichtkonzessionellen Umschuldungen angeht, ist die Schweiz bei den Umschuldungen mit Gabun, Indonesien, Kenia und Nigeria beteiligt. Gesamthaft belaufen sich die im Pariser Klub vereinbarten Schuldenkonsolidierungen auf 25 Milliarden

907

US-Dollar, wobei der grösste Teil auf Indonesien und Nigeria entfällt. Die Schweiz ist insgesamt mit rund 390 Millionen Franken beteiligt.

Als Beitrag an die HIPC-Initiative gewährt der Pariser Klub den ärmsten und hochverschuldeten Schuldnerländern weitgehende Schuldendiensterleichterungen. Die dabei frei werdenden finanziellen Mittel sind für die Armutsbekämpfung im Schuldnerland bestimmt. Da die Schweiz bereits im Rahmen eigener Aktionen hochverschuldete arme Entwicklungsländer entschuldet hat, ist sie nur noch in geringem Umfang von der HIPC-Initiative im Rahmen des Pariser Klubs betroffen.

Im Berichtsjahr wurden mit Honduras, Indonesien, Pakistan und Russland bilaterale Umschuldungsabkommen abgeschlossen, wobei nur das Abkommen mit Honduras konzessionelle Bedingungen enthält. In den vier Abkommen sind gesamthaft Schulden im Umfang von 276 Millionen Franken konsolidiert worden.

8.3

Exportförderung

Am 6. Oktober ist das Bundesgesetz über die Förderung des Exports verabschiedet worden. Für die Finanzierungsperiode 2001­2003 wurde ein Globalbudget von 45,3 und für die Neuausrichtung der Exportförderung ein einmaliger Betrag von 3,6 Millionen Franken bewilligt.

Die Exportförderung ist im Kern seit 1926 unverändert. Sie wird mit dem neuen Exportförderungsgesetz (BBl 2000 5152) den gewandelten weltwirtschaftlichen Bedingungen angepasst. Insbesondere sollen exportwillige KMU, die auf den Exportmärkten noch keine oder nur wenig Erfahrung sammeln konnten, konsequent unterstützt werden.

Das bisherige «Deckungsbeitragsprinzip» wird durch einen Leistungsauftrag mit Globalbudget ersetzt. Für das Mandat als Exportförderer hat das seco bereits im Mai 2000 die heutige OSEC designiert. Die OSEC hat die für das neue Mandat notwendige Reorganisation eingeleitet. Bis Ende März 2001 will sie die Exportberatung in der Romandie professionalisieren und bei der Industrie- und Handelskammer des Kantons Waadt angliedern; demgegenüber sollen die zentralen Dienstleistungen in Zürich konzentriert werden. Im Hinblick auf das neue Gesetz verabschiedete eine ausserordentliche Generalversammlung der OSEC Ende November neue Statuten und eine Neuorganisation des Aufsichtsrates.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Exportförderung zählen die Informationsvermittlung, die Beratung und das Auslandmarketing. Bereits unter dem noch geltenden Mandat zur Exportförderung wurde im Berichtsjahr namentlich die Informationsvermittlung über das Internet weiter verstärkt, nicht zuletzt mit Blick auf das aufzubauende Netz mit heutigen und künftigen Partnern im In- und Ausland. Diese Exportstützpunkte werden in prioritären Märkten errichtet, in der Regel bei einer diplomatischen oder konsularischen Auslandvertretung, fallweise aber auch bei einer schweizerischen Wirtschaftskammer oder einem anderen Dritten. Die OSEC wird mit dem EDA, vertreten durch die Exportstützpunkte, Leistungsvereinbarungen abschliessen.

908

8.4

Tourismus

Das Jahr 2000 kann als Wendepunkt im Schweizer Tourismus bezeichnet werden.

Nach jahrelanger Rezession und nur zögerlicher Erholung wurde im Berichtsjahr ein deutliches Wachstum erzielt. Die Übernachtungen nahmen um 6 Prozent zu. Die Exporteinnahmen stiegen um rund 8 Prozent auf 13 Milliarden Franken. Die Auslandnachfrage bildete die wesentliche Stütze der konjunkturellen Erholung des Schweizer Tourismus, wozu das günstige Austauschverhältnis zwischen Dollar und Schweizer Franken und der zumindest zu Beginn des Jahres stabile Wechselkurs Franken/Euro beigetragen haben.

Im Rahmen der so genannten Länderexamen hat der OECD-Ausschuss für Tourismus am 3. Juli die Tourismuspolitik der Schweiz einer Beurteilung unterzogen und Empfehlungen abgegeben. Der Ausschuss sieht im Bundesbeschluss zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (SR 935.22) ein taugliches Mittel, um die Angebotsstrukturen an die Erfordernisse des Weltmarktes anzupassen. Dieses Förderungsprogramm soll deshalb im Interesse eines nachhaltigen Strukturwandels weitergeführt werden. Handlungsbedarf sieht der Ausschuss bei der Finanzierung der Hotellerie, auf dem touristischen Arbeitsmarkt sowie in der Ausund Weiterbildung. Auf diesen Gebieten wird der Bundesrat im Tourismusbericht 2001 Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

Schweiz Tourismus übernimmt im Auftrag des Bundes das Tourismusmarketing im Ausland. Das Parlament hat für diese Aufgabe während der Jahre 2000­2004 190 Millionen Franken bereitgestellt. In gewissen Ländern, in denen Schweiz Tourismus keine Vertretungen unterhält, wurden zwischen Schweiz Tourismus und Botschaften Zusammenarbeitsabkommen betreffend die Unterstützung der Marketinganstrengungen abgeschlossen. Die vertiefte Kooperation zwischen Schweiz Tourismus und unseren Auslandvertretungen befindet sich zurzeit in einer Versuchsphase.

909

9

Beilagen

9.1

Beilagen 9.1.1­9.1.7 Teil I:

9.1.1

Beilagen nach Artikel 10 Absatz 1 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Kenntnisnahme)

Übersicht zur Wirtschaftslage

Tabellen: Tabelle 1:

Internationale Wirtschafts- und Handelsentwicklung

Tabelle 2:

Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels in den wichtigsten Warengruppen im Jahre 2000

Tabelle 3:

Regionale Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels im Jahre 2000

Graphiken: Graphik 1:

Weltwirtschaft und Welthandel

Graphik 2:

Reale Wechselkursindizes des Schweizer Frankens

Graphik 3:

Exporte ausgewählter Branchen 1998­2000

Graphik 4:

Regionale Entwicklung des Aussenhandels 2000

Graphik 5:

Die schweizerische Fremdenverkehrswirtschaft 1985­2000

Graphik 6:

Die Ertragsbilanz der Schweiz 1995­1999

Graphik 7:

Entwicklung der Direktinvestitionen: Kapitalexporte und Kapitalimporte 1985­1999

910

Internationale Wirtschafts- und Handelsentwicklung Entwicklung des realen Bruttosozialprodukts, der Konsumteuerung, der Import- und Exportvolumina sowie der Leistungsbilanzen im OECD-Raum in den Jahren 1999, 2000 und 2001 (Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in Prozenten) Tabelle 1 USA %

BRD %

Bruttoinlandprodukt, real ­ 1999 4,2 ­ 2000 5,2 ­ 2001 3,5

1,6 3,0 2,7

Teuerung1) ­ 1999 ­ 2000 ­ 2001

1,5 2,1 2,2

Aussenhandelsvolumen Volumen der Güterimporte ­ 1999 12,5 ­ 2000 14,0 ­ 2001 8,8 Volumen der Güterexporte ­ 1999 4,0 ­ 2000 11,6 ­ 2001 9,3 Leistungsbilanz Saldo in Prozenten des BIP ­ 1999 ­3,6 ­ 2000 ­4,3 ­ 2001 ­4,5

EU-Länder %

Schweiz %

OECD %

2,4 3,4 3,0

1,5 3,3 2,3

3,0 4,3 3,3

0,9 0,0 1,0

1,5 1,4 2,0

0,6 1,1 2,2

1,0 1,3 1,8

3,8 11,8 7,2

5,4 11,0 8,0

8,2 6,5 4,5

8,4 12,8 8,7

3,9 18,9 9,7

4,5 13,8 8,9

3,4 8,0 5,0

5,0 13,6 9,0

­0,9 ­0,9 ­0,6

0,2 ­0,2 ­0,2

11,5 12,6 12,3

­0,8 ­1,2 ­1,3

Quelle:

Perspectives économiques de l'OCDE Schweiz: Eidg. Kommission für Konjunkturfragen 1 Preisentwicklung des Bruttoinlandprodukts, OECD-Total ohne Hochinflationsländer

911

Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels in den wichtigsten Warengruppen im Jahre 20001 2 Tabelle 2 Werte in.

Anteil an Veränderungen gegenüber dem Vorjahr, Gesamtausfuhr in Prozenten bzw. Gesamteinfuhr

Mio.Fr.

%

Export total 104 494.0 100,0 Nahrungsmittel 1 428.1 1,4 Textilien 2 219.3 2,1 Bekleidung 925.4 0,9 Papier 2 913.1 2,8 Kunststoffe 2 548.5 2,4 Chemie 30 274.4 29,0 Metalle und Metallwaren 9 081.4 8,7 Maschinen, Apparate, Elek- 30 246.8 28,9 tronik Präzisionsinstrumente 6 552.1 6,3 Uhren 8 207.7 7,9 Import total 105 844.8 100,0 Land- und forstwirtsch. Pro- 8 189.1 7,7 dukte Energieträger 5 044.1 4,8 Textilien, Bekleidung, 7 660.4 7,2 Schuhe Chemikalien 17 828.1 16,8 Metalle und Metallwaren 9 023.0 8,5 Maschinen, Apparate, Elek- 25 940.8 24,5 tronik Fahrzeuge 12 028.3 11,4 Handelsbilanz ­1 350.8 [Vorjahr: 482.5] 1 2

Real/ Mittelwert/ mengenmässig Preis

Wertmässig

8,3 8,1 3,7 ­2,1 3,0 6,8 5,7 10,9 12,1

3,4 ­4,0 0,6 5,7 7,6 2,7 2,4 4,4 2,4

11,9 3,8 4,4 3,5 10,8 9,6 8,2 15,7 14,8

5,7

11,7 ­ 7,6 5,3

5,9 ­0,4

18,1 16,1 14,0 4,9

0,0 3,7

87,1 1,4

87,1 5,2

12,2 13,4 12,0

1,6 5,3 5,7

14,0 19,4 18,4

­3,6

4,2

0,5

­

Ohne Handel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Antiquitäten und Kunstgegenständen Januar/Oktober 2000

912

913

Industrieländer EU BR Deutschland Frankreich Italien Grossbritannien Österreich Niederlande Belgien-Luxemburg Spanien Dänemark Schweden Finnland EFTA Aussereuropäische Industrieländer USA Kanada Japan Australien Transformationsländer Zentraleuropäische Transformationsländer Polen Tschechien Ungarn GUS Südosteuropäische Transformationsländer

81 983.7 63 426.3 23 317.1 9 390.7 7 992.6 5 767.4 3 447.4 3 386.0 2 340.9 3 092.9 863.1 1 333.8 671.8 449.9 18 107.5 12 192.6 1 028.0 3 899.9 862.7 5 013.8 2 388.4 921.1 616.0 551.7 650.9 839.5

Mio. Fr.

9,5 7,7 6,3 5,6 7,1 13,1 11,3 12,0 13,0 9,2 7,4 2,2 15,9 6,4 16,6 15,8 38,7 16,6 7,7 24,9 12,3 17,6 12,4 4,2 67,0 16,2

78,5 60,7 22,3 9,0 7,6 5,5 3,3 3,2 2,2 3,0 0,8 1,3 0,6 0,4 17,3 11,7 1,0 3,7 0,8 4,8 2,3 0,9 0,6 0,5 0,6 0,8

%

93 378.1 81 958.3 33 217.4 11 227.4 10 736.2 4 599.5 4 043.2 6 406.5 3 281.8 1 903.5 939.0 1 549.3 1 052.4 305.1 11 114.6 7 316.0 444.6 3 135.1 133.9 4 013.0 1 617.0 298.3 483.9 516.3 162.9 294.6

Mio. Fr.

Einfuhrwert

Anteil an der Gesamtausfuhr

Ausfuhrwert

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

Einfuhr

Ausfuhr

Regionale Entwicklung des schweizerischen Aussenhandels 2000 1 2

12,0 10,9 9,5 ­2,8 13,3 11,9 5,8 33,9 20,8 16,3 3,0 0,2 33,9 16,0 21,5 29,6 ­13,4 12,5 ­2,2 33,3 37,2 32,2 26,9 37,5 29,3 34,4

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

88,2 77,4 31,4 10,6 10,1 4,3 3,8 6,1 3,1 1,8 0,9 1,5 1,0 0,3 10,5 6,9 0,4 3,0 0,1 3,8 1,5 0,3 0,5 0,5 0,2 0,3

%

Anteil an der Gesamtausfuhr

­11 394.4 ­18 532.0 ­9 900.3 ­1 836.7 ­2 743.6 1 167.9 ­595.8 ­3 020.5 ­940.9 ­1 189.4 ­75.9 ­215.5 ­380.6 144.8 6 992.9 4 876.6 583.4 764.8 728.8 1 000.8 771.4 622.8 132.1 35.4 488.0 544.9

Mio. Fr.

Handelsbilanz

Saldo

Tabelle 3

104 494.0

1 135.0 1 123.4 11 000.5 7 034.5 574.6 1 310.4 2 357.7 1 264.5 831.9 2 276.9 993.4 817.9 340.0 1 689.0 1 157.5 524.1 2 641.8 2 390.7 3 854.2 543.3 499.8 11,9

46,8 47,1 24,2 26,5 27,1 27,3 25,8 18,1 55,9 10,5 11,0 24,6 ­7,5 36,5 40,3 30,2 16,2 16,5 14,1 15,9 23,6 100,0

1,1 1,1 10,5 6,7 0,5 1,3 2,3 1,2 0,8 2,2 1,0 0,8 0,3 1,6 1,1 0,5 2,5 2,3 3,7 0,5 0,5 105 844.8

1 938.5 1 935.4 4 385.4 2 971.7 475.5 213.1 599.2 897.7 454.1 965.2 671.7 160.5 65.2 448.4 325.8 121.7 1 850.0 1 801.3 2 218.3 289.1 458.1

Mio. Fr.

Ohne Handel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Antiquitäten und Kunstgegenständen Januar/Oktober 2000

914

1 2

Ausfuhr/Einfuhr/Saldo Total

Asiatische Transformationsländer China Schwellenländer Asiatische Schwellenländer Thailand Singapur Hongkong Taiwan Südkorea Amerikanische Schwellenländer Brasilien Mexiko Argentinien Übrige Schwellenländer Türkei Südafrika Ölexportierende Entwicklungsländer OPEC Nicht-Öl-Entwicklungsländer Israel Indien

%

Einfuhrwert

Mio. Fr.

Einfuhr Anteil an der Gesamtausfuhr

Ausfuhrwert

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

Ausfuhr

14,0

30,4 30,5 38,6 36,7 13,0 34,1 47,6 46,6 36,6 69,7 107,4 10,3 35,3 6,5 7,6 3,1 70,9 73,2 ­2,6 ­8,6 26,3

Veränderung gegenüber dem Vorjahr %

1,8 1,8 4,1 2,8 0,4 0,2 0,6 0,8 0,4 0,9 0,6 0,2 0,1 0,4 0,3 0,1 1,7 1,7 2,1 0,3 0,4 100,0

%

Anteil an der Gesamtausfuhr

­1 350.8

­803.5 ­812.0 6 615.1 4 062.8 99.1 1 097.3 1 758.5 366.8 377.8 1 311.7 321.7 657.4 274.8 1 240.6 831.7 402.4 791.8 589.4 1 635.9 254.2 41.7

Mio. Fr.

Handelsbilanz

Saldo

November 1977 = 100

1985

1986

1987

1988

1989

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

Daten: Schweizerische Nationalbank

915

Exporte ausgewählter Branchen 1998, 1999 und 2000 1) (Veränderungen, nominell, gegenüber Vorjahr in Prozenten) 18.1

18.0

16.1

15.7 14.8

15.0 10.8

12.0 9.9 8.6

8.2

9.0 6.5

6.0

6.9

6.5 5.4

6.5

5.6 4.4

3.4 2.3

3.0

1.3

1.0

0.0 -0.9

-3.0 -6.0 1998

Maschinen Quelle: Oberzolldirektion

1999

Instrumente

Metalle

-5.7

Chemie

2000

Uhren

Textilien

Papier

1) 2000: Januar - Oktober

1) Januar - November

916

Die Ertragsbilanz der Schweiz, 1995 bis 1999 Salden der wichtigsten Komponenten in Mrd. Franken

45.0

60.0

37.0 40.0

25.2

38.4 30.0

20.8 20.0

0.0

15.2

18.9

19.8

1.0 -6.8 -5.0

-0.5 -6.5 -4.9

-0.4 -6.5

1995

1997

1999

-6.2

-20.0

Warenverkehr

Dienstleistungen

Arbeitseinkommen

Kapitaleinkommen

Uebertragungen

Quelle: Schweizerische Nationalbank

917

918

9.1.2

Pressemitteilungen der OECD-Ministerkonferenz vom 26./27. Juni 2000 in Paris10

Die Globalisierung gestalten 1. Der Rat der OECD tagte am 26. und 27. Juni 2000 auf Ministerebene unter dem Vorsitz des australischen Finanzministers Peter Costello; er wurde unterstützt von zwei stellvertretenden Vorsitzenden aus Kanada ­ Pierre Pettigrew, Minister für Aussenhandel, und Jim Peterson, Staatssekretär (Internationale Finanzinstitutionen) ­ sowie vom finnischen Minister für Außenhandel Kimmo Sasi. Es fanden Konsultationen mit dem Beratenden Ausschuss der Wirtschaft bei der OECD (BIAC) und dem Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (TUAC) statt.

2. Die Minister begrüssten, dass die Slowakische Republik als Beobachter an der Tagung teilnahm. Sie stellten fest, dass die Slowakische Republik gewillt und in der Lage ist, der OECD beizutreten. Sie waren sich darüber einig, dass das Beitrittsverfahren für die Slowakische Republik so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht werden sollte.

3. Die OECD-Länder befinden sich in einem Übergangsprozess zu einer zunehmend wissensbasierten und interdependenten Welt, der die tief greifendsten Veränderungen seit Jahrzehnten mit sich bringt. Die Globalisierung und die Auswirkungen des raschen technologischen Fortschritts eröffnen allen Ländern, Regionen, Gesellschaften und Bürgern neue Chancen und stellen sie vor neue Herausorderungen. Die sich rasch wandelnden Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bewirken grundlegende Veränderungen an den Märkten, einschliesslich der Finanzmärkte, und erfordern neue Formen der Arbeits-, Unternehmens- und Handelsorganisation, wenn die Vorteile der Globalisierung ausgeschöpft werden sollen. Die Minister verkannten gleichwohl nicht die Tatsache, dass der derzeit zu beobachtende wirtschaftliche und technologische Wandel von vielen mit grosser Sorge betrachtet wird und dass es wichtig ist, diesen Anliegen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene Rechnung zu tragen.

4. Die Globalisierung wirft im Bereich der Governance neue Fragen auf. Die Governance-(oder Ordnungs-)Strukturen bestimmen auf allen Ebenen die Bedingungen, unter denen die Menschen einzeln und gemeinsam ihre Wünsche und Hoffnungen innerhalb der Gesellschaft zu verwirklichen suchen. Gute und effektive öffentliche Governance-Strukturen tragen zur Stärkung von Demokratie und Menschenrechten bei, führen zu grösserem wirtschaftlichem
Wohlstand und sozialem Zusammenhalt, verringern die Armut, sind dem Umweltschutz und der nachhaltigen Nutzung von Naturressourcen förderlich und festigen das Vertrauen in Staat und öffentliche Verwaltung. Die Bildung von Vertrauen in die öffentlichen Institutionen ist ein Kernelement guter Staatsverwaltung. Der OECD-Bericht Public Trust: Ethics Measures in OECD Countries bietet einen umfassenden Überblick über die Massnahmen des Ethikmanagements in allen Mitgliedsländern. Mehr Offenheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht dank verstärkter Konsultationsprozesse und eines besseren Verständnisses der sich wandelnden Beziehungen zwischen Staat und Zivilgesellschaft sind wesentliche Elemente der Governance. Die Informations- und Kommunikationstechnologien bieten den Regierungen wichtige neue Möglichkeiten der Interaktion mit den Bürgern.

10

Übersetzung des englischen und französischen Originaltextes.

919

Nachhaltige Entwicklung und sozialer Zusammenhalt 5. Die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung bleibt eines der grossen übergeordneten Ziele für die Regierungen der OECD-Länder. Der 2001 erscheinende OECD-Bericht Policy Report on Sustainable Development wird ergänzt werden durch die in den Publikationen Growth Study sowie Environmental Outlook and Strategy enthaltenen Analysen, womit ein Rahmen sich gegenseitig verstärkender, kohärenter Politikorientierungen für eine bessere Integration von Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbelangen geschaffen werden soll. Die Klimaänderung, die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen gehören weltweit nach wie vor zu den grössten Herausforderungen für die staatliche Politik, und die OECD wird die Regierungen auch weiterhin in Bezug auf die Frage beraten, wie die im Rahmen des Kyoto-Protokolls eingegangenen Verpflichtungen am besten eingehalten werden können. Sie wird in beträchtlichem Masse dazu beitragen, die Arbeiten der internationalen Agenda für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf die Rio+10-Tagung im Jahr 2002 voranzubringen, und eine Schlüsselrolle dabei spielen, die Regierungen durch Politikanalysen und Empfehlungen zu unterstützen.

6. Die OECD-Volkswirtschaften sind dabei, sich einer Vielzahl von Veränderungen anzupassen, die tief greifende Auswirkungen auf Arbeit und Gesellschaft haben.

Erleichtert wird diese Anpassung durch eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die unterstützt wird durch Vollbeschäftigung. Es müssen Massnahmen zur Verbesserung des Human- und Sozialkapitals konzipiert werden, um die Anpassungsfähigkeit der Volkswirtschaften wie auch der einzelnen Bürger an diesen Wandel zu erhöhen und zu gewährleisten, dass die Nutzeffekte allen und besonders auch den benachteiligten Gruppen der Gesellschaft zugute kommen. Durch ihre Arbeiten in den nachstehend aufgeführten Bereichen wird die OECD die Regierungen bei ihrer Politik zur Förderung der sozialen Integration unterstützen: ­

Beschäftigung: Wie die jüngsten Entwicklungen in mehreren Ländern zeigen, ist Vollbeschäftigung realisierbar, sofern negative Arbeitsanreize beseitigt und die Beschäftigungsmöglichkeiten durch sich gegenseitig verstärkende mikro- und makroökonomische Massnahmen erweitert werden. Die vollständige länderspezifische Umsetzung der Empfehlungen der OECD Jobs Strategy ist nach wie vor von wesentlicher Bedeutung.

­

Bildung und Ausbildung: Die wachsende Bedeutung neuer Technologien am Arbeitsplatz, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, erfordert eine stetige Aktualisierung der Qualifikationen. Bildungsbezogene Investitionsstrategien und effektive Möglichkeiten zur Auffrischung von Wissen und Qualifikationen während des gesamten Lebens sind unerlässliche Voraussetzungen für die individuelle Selbstverwirklichung und den wirtschaftlichen Erfolg. Die Bildungsminister der OECD-Länder werden auf ihrer nächsten Tagung im April 2001 diesbezügliche Empfehlungen formulieren.

­

Soziale Integration: Die Wahrung des sozialen Zusammenhalts mit Hilfe von Massnahmen zur Förderung eines hohen Niveaus sozialer Integration gehört zu den wesentlichen Elementen einer Wissensgesellschaft. Der soziale Zusammenhalt kann ferner durch angemessene Förderstrategien zu Gunsten von Familie und Gemeinschaft verstärkt werden; auf lange Sicht können diese Massnahmen auch für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt von Nutzen sein.

920

­

Alterung: Die Minister begrüssten die Anschlussarbeiten zum OECDBericht «Wahrung des Wohlstands in einer alternden Gesellschaft». Sie bekräftigten erneut ihr Engagement für die Schaffung eines Umfelds, in dem ältere Menschen eine aktive Rolle in der Gesellschaft spielen und flexibler über ihren Rentenantritt entscheiden können. Die Reformen sollten auf einen schrittweisen Abbau der Anreize zur Frühverrentung ausgerichtet sein.

­

Gesundheit: Jeder Bürger sollte Zugang zu einer guten und finanziell erschwinglichen Gesundheitsversorgung haben. Alle Länder müssen die Leistungen ihrer Gesundheitssysteme verbessern, wenn diese die Ziele einer gerechten und effizienten Versorgung erfüllen sollen. Sowohl den Kosten als auch den Auswirkungen der Alterung und der Finanzierung des Gesundheitswesens muss in allen OECD-Ländern verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Minister sprachen sich für einen höheren strategischen Stellenwert von Gesundheitsfragen innerhalb der OECD aus und erklärten, dass sie den Ergebnissen der betreffenden Arbeiten erwartungsvoll entgegensehen.

­

Den internationalen Migrationen kommt wachsende Bedeutung zu; es sind Massnahmen zur besseren Integration der Migranten in den Aufnahmeländern erforderlich. Die Migration trägt ferner zur Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse des Arbeitsmarkts bei.

Wirtschaftsaussichten 7. Die Weltwirtschaft entwickelt sich derzeit günstiger, als es seit einiger Zeit der Fall war. Nahezu alle OECD-Länder verzeichnen höhere Wachstumsraten ­ insgesamt gesehen die höchsten seit 1988 ­ bei niedriger Inflation und rückläufiger Arbeitslosigkeit. Ausserhalb des OECD-Raums weisen viele aufstrebende Volkswirtschaften und Reformländer eine kräftige Erholung von den Krisen der Jahre 1997/1998 auf und dürften auch weiterhin ein rasches Wachstum verbuchen; massgeblich hierfür waren makro- und mikroökonomische Reformen der Wirtschaft dieser Länder, das dynamische Wachstum bei den Handelspartnern, insbesondere den Vereinigten Staaten, sowie die Tatsache, dass die Offenheit der Weltmärkte gewahrt blieb. Jedoch sind die künftigen Entwicklungen an den Rohstoff- und Finanzmärkten und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft nach wie vor von beträchtlicher Ungewissheit überschattet, und an der Dauerhaftigkeit des Wachstums bestehen in einigen Ländern Zweifel. Eine Reihe der am wenigsten entwickelten Länder profitiert bislang noch nicht von der Globalisierung.

8. Die Vereinigten Staaten befinden sich in der längsten Expansionsphase ihrer Geschichte. Das Produktivitätswachstum hat sich beschleunigt, die Arbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen, und die Realeinkommen sind durchweg gestiegen. Die neuen Technologien und der Strukturwandel haben das nicht inflationäre Wachstumspotenzial der Wirtschaft vergrössert. Trotz gewisser neuerdings zu beobachtender Anzeichen für eine Verlangsamung steigt die Nachfrage möglicherweise weiterhin rascher als das Angebot, was die Gefahr einer Inflationsbeschleunigung heraufbeschwört. Das Leistungsbilanzdefizit hat sich drastisch ausgeweitet, vor allem bedingt durch die besondere Dynamik der amerikanischen Wirtschaft. Die Hauptaufgabe der Währungsbehörden besteht darin, einen auf Dauer tragbaren Rhythmus des Nachfragewachstums aufrecht zu erhalten, der mit einer niedrigen Inflation zu vereinbaren ist. Der finanzpolitische Kurs sollte nicht gelockert und die gesamtwirtschaftliche Ersparnis sollte erhöht werden.

921

9. Im Euroraum und in den übrigen europäischen Ländern sind die kurzfristigen Wachstums- und Beschäftigungsaussichten besser denn je zuvor seit Ende der Achtzigerjahre. In der Region insgesamt ist die Arbeitslosigkeit stetig zurückgegangen, ohne Inflationstendenzen zu erzeugen. Gleichwohl besteht eine gewisse Gefahr, dass trotz der in jüngster Zeit positiven angebotsseitigen Entwicklung an den Arbeits-, Produkt- und Finanzmärkten ein Inflationsdruck entstehen könnte. Die Geldpolitik sollte sich weiter auf die Preisstabilität konzentrieren, um einen Beitrag zur Aufrechterhaltung günstiger Rahmenbedingungen für eine dauerhafte, inflationsfreie Wirtschaftsexpansion zu leisten. Angesichts der gegenwärtigen Aussichten für die gesamtwirtschaftliche Produktion sollten in den Euroländern alle Massnahmen zur Lockerung der Finanzpolitik vermieden und unerwartete Mehreinnahmen zum Abbau der Staatsschuld verwendet werden. In den Ländern mit hoher Steuerbelastung sollten Steuersenkungen auf eine Erhöhung der Angebotskapazität ausgerichtet sein und mit Ausgabenkürzungen einhergehen, um eine Verschlechterung der grundlegenden Haushaltsposition zu verhindern. Das Ziel besteht nunmehr darin, der gegenwärtigen Expansion Dauer zu verleihen. Weitere Fortschritte bei den Strukturreformen würden den europäischen Volkswirtschaften die Erreichung eines dauerhaft höheren Wachstums erleichtern, da sie die Voraussetzungen dafür schaffen würden, Produktivität und Beschäftigung zu steigern und grösseren Nutzen aus Innovationen sowie dem Potenzial der neuen Technologien zu ziehen.

10. In Japan zeigt die Wirtschaft positive Anzeichen eines Aufschwungs, doch ist ungewiss, wie dauerhaft er sein wird. Die staatliche Politik sollte darauf ausgerichtet sein, den Aufschwung kurzfristig zu stützen, ohne die längerfristige Solidität der Wirtschaft aufs Spiel zu setzen. Es sollten akkommodierende monetäre Bedingungen aufrecht erhalten werden. Kurzfristig sind Massnahmen zur Haushaltskonsolidierung nicht angemessen, es muss jedoch eine glaubwürdige mittelfristige Strategie zur Lösung des Problems der hohen und rasch wachsenden Bruttostaatsverschuldung aufgestellt und umgesetzt werden, sobald sich die Wirtschaft auf dem Weg einer effektiven, von der privaten Nachfrage getragenen Erholung befindet. Die zügige Durchführung umfassender
Strukturreformen, insbesondere die Fortsetzung der bereits eingeleiteten Reform im Bankensektor, wie auch Unternehmensumstrukturierungen sind notwendig, um die Dynamik in der Wirtschaft zu fördern. Die Regulierungsreform ist für die Wirtschaft nach wie vor von Bedeutung.

Die «neue Wirtschaft» und die Wachstumsquellen 11. Die OECD hat eine grosse Studie über die Wachstumsquellen in Angriff genommen, die im Jahr 2001 abgeschlossen werden und insbesondere der Frage nachgehen soll, ob eine «neue Wirtschaft» Gestalt annimmt und in welcher Weise sich die Politik hierauf einstellen muss. Es gab in den letzten Jahren beträchtliche Unterschiede bei den Wachstumsergebnissen der Mitgliedsländer. Besonders spektakulär war die Ergebnisverbesserung in den Vereinigten Staaten, mit einem über dem OECD-Durchschnitt liegenden Wachstum des Pro-Kopf-BIP. Andere OECD-Länder (namentlich Australien, Dänemark, Irland, Niederlande und Norwegen) haben nach den Feststellungen des Ersten Berichts über das OECD-Wachstumsprojekt (First Report on the OECD Growth Project) in den Neunzigerjahren ein höheres Trendwachstum des Pro-Kopf-BIP erzielt als im vorangegangenen Jahrzehnt. Diese Länder waren bei der Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials in den Neunzigerjahren recht erfolgreich. Einige der neueren OECD-Mitgliedsländer, darunter Polen, hatten in diesem Zeitraum ebenfalls durchgehend ein kräftiges Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. In letzter Zeit konnte auch eine Reihe anderer OECD-Volkswirt922

schaften mit ausgezeichneten Ergebnissen aufwarten. Die Ursachen für die günstigeren Wirtschaftsergebnisse sind unterschiedlich, ein gemeinsamer Faktor besteht jedoch in guten wirtschaftlichen Reformbilanzen.

12. Es zeigt sich immer deutlicher, welche Rolle Innovationen, Forschung, Wissen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Produktivitäts-, Beschäftigungs- und Wachstumsmotor spielen. Am deutlichsten manifestiert sich diese «neue Wirtschaft» in den Vereinigten Staaten, wo das starke inflationsfreie Wachstum mit der immer wichtigeren Rolle der IKT und der kräftigen Steigerung der Arbeitsproduktivität in den späten Neunzigerjahren zusammenhängt. Anzeichen für positive Effekte verstärkter IKT-Investitionen sind in den Neunzigerjahren auch in vielen anderen OECD-Ländern zunehmend sichtbar geworden.

13. Die Arbeiten der OECD werden den Mitgliedsländern dabei helfen, die Ursachen der ausgezeichneten Wirtschaftsleistung dieser Länder, die immer wichtigere Rolle der IKT und das vorhandene Potenzial für die Entstehung einer «neuen Wirtschaft» besser zu verstehen und somit ihre eigene Politik effizienter zu gestalten. Die Minister hoben hervor, dass eine solide wachstums- und stabilitätsorientierte makroökonomische Politik, offene und flexible Binnen- und Weltmärkte sowie ein der unternehmerischen Initiative förderliches Regulierungs- und Verwaltungsumfeld eine wesentliche Voraussetzung für gute Wirtschaftsergebnisse sind. Alle Mitgliedsund Nichtmitgliedsländer verfügen in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext über das Potenzial, von den durch die Dynamik der «neuen Wirtschaft» gebotenen Möglichkeiten zu profitieren. Die Entstehung einer «digitalen Kluft» sowohl in als auch zwischen den Ländern, insbesondere im Hinblick auf den Zugang der Entwicklungsländer zu Technologien, muss als ernst zu nehmendes Risiko in Rechnung gestellt werden.

14. Der Einfluss des elektronischen Geschäftsverkehrs auf Produktivität und Wachstum nimmt rasch zu. Zur Formulierung kohärenter Politikkonzepte für dieses globale Phänomen ist die internationale Zusammenarbeit unerlässlich. Das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr ist eine unabdingbare Voraussetzung, um dessen Potenzial voll auszuschöpfen. Die OECD-Leitlinien für den Verbraucherschutz, die im Dezember 1999 angenommen
wurden, sind ein wesentlicher Beitrag zu diesem Prozess; es sollten Anschlussarbeiten über deren Umsetzung durchgeführt werden. Die OECD wird Mitveranstalter einer für Dezember 2000 anberaumten Konferenz über alternative Streitbeilegungsmechanismen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs sein. Darüber hinaus muss auch das Vertrauen in die Authentifizierung und den Schutz der Privatsphäre gestärkt werden.

Die OECD wird ihre Arbeiten auf diesen Gebieten fortsetzen und gemeinsam mit dem privaten Sektor und anderen wichtigen Akteuren wirksame Massnahmen zur Lösung anderer dringender Probleme in Verbindung mit der Sicherheit des Internets, wie unberechtigter Netzzugang (Hacking) und Viren, entwickeln. Im Januar 2001 wird die OECD eine Konferenz über Schlüsselfragen des elektronischen Geschäftsverkehrs, darunter auch über die Gefahren einer «digitalen Kluft», veranstalten, an der ein breites Spektrum von nicht der OECD angehörenden Volkswirtschaften wie auch von Vertretern des Unternehmenssektors, der Arbeitnehmer und der Zivilgesellschaft teilnehmen wird.

15. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für die Wirtschaftskraft unserer Länder von zentraler Bedeutung. Die Minister begrüssten die auf der Konferenz vom 14.­15. Juni 2000 angenommene Charta von Bologna, die auf die Notwendigkeit eines wirtschaftspolitischen Umfelds verweist, in dem sich die KMU entfalten 923

und so zur Beschäftigung, zum sozialen Zusammenhalt und zur lokalen Entwicklung beitragen können. Die OECD wird bemüht sein, zu einem tieferen Verständnis der in der Charta angesprochenen Fragen und der damit verbundenen Politikkonsequenzen in den Mitgliedsländern beizutragen, und sie wird auch Länder ausserhalb der Organisation über die Ergebnisse dieser Arbeiten informieren.

Die Dynamik der Handelsliberalisierung aufrecht erhalten 16. Das auf festen Regeln basierende multilaterale Handelssystem bietet den besten Rahmen für Wachstum und Wohlstand weltweit. In diesem Sinne wird eine Intensivierung der multilateralen Liberalisierung auf der Grundlage verstärkter multilateraler Regeln im Verein mit gut konzipierten nationalen Institutionen und Massnahmen dazu beitragen, die Verheissungen einer «neuen Wirtschaft» zu verwirklichen, und der Armutsminderung wie auch einer nachhaltigen Entwicklung förderlich sein.

Die Minister sind entschlossen, auf die möglichst baldige Einleitung einer ehrgeizigen, ausgewogenen, auf breiter Basis beruhenden WTO-Runde multilateraler Verhandlungen hinzuarbeiten, die den Bedürfnissen und Erwartungen aller WTOMitglieder gerecht wird. Die Lehren der WTO-Ministertagung von Seattle sind klar.

Die Minister stimmten darin überein, dass auf allen Seiten ein starker politischer Wille und grössere Flexibilität erforderlich sind, wenn ein Konsens für eine neue Runde erreicht werden soll; es muss mehr getan werden, um den spezifischen, jeweils anders gelagerten Anliegen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen, und es bedarf einer stärkeren Interaktion mit der Gesellschaft unserer Länder, um einen konstruktiven Dialog über Nutzen und Herausforderungen der Handelsliberalisierung in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang wiesen die Minister nachdrücklich darauf hin, dass der derzeit im Rahmen der WTO stattfindende Prozess beschleunigt werden muss, um die Funktionsweise dieser Organisation zu verbessern.

17. Die Minister bekräftigten erneut ihr Engagement für konstruktive Verhandlungen im Rahmen der «Built-in-Agenda», und sie werden sich gemeinsam um Fortschritte bei diesen Verhandlungen bemühen. Über diese «Built-in-Agenda» zu Landwirtschaft und Dienstleistungen hinaus sollte die neue Runde auch das WTOSystem weiter stärken und Möglichkeiten eröffnen, ein umfassenderes Spektrum
von Fragen, die für alle WTO-Mitglieder von Interesse sind, in einer Weise zu behandeln, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Die Minister verpflichteten sich erneut, ihre Vorbereitungsarbeit im Hinblick auf dieses Ziel fortzusetzen.

18. Den Interessen und Anliegen der Entwicklungsländer gilt bei Vorbereitung und Durchführung einer neuen Verhandlungsrunde besondere Priorität. Die jüngst beschlossenen kurzfristigen Massnahmen, die der Vertrauensbildung in Bezug auf die Anwendung der Vereinbarungen der Uruguay-Runde, den erweiterten Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder sowie die technische Hilfe beim verstärkten Kapazitätsaufbau dienen sollen, müssen unverzüglich angewendet werden.

Die Minister waren sich darüber einig, dass es auf diesem Gebiet noch weiterer Schritte bedarf. Sie begrüssten die Arbeiten der OECD zu Handels- und Entwicklungsfragen.

19. Die Minister begrüssten die Erweiterung der WTO-Mitgliedschaft und die in Bezug auf den Beitritt neuer Länder, insbesondere Chinas, erzielten Fortschritte sowie die damit verbundene vollständigere Integration der neuen Mitglieder in das multilaterale Handelssystem.

924

20. Das öffentliche Interesse an der Globalisierung konzentriert sich auf das multilaterale System. Um die Vorteile offener Märkte konkret demonstrieren zu können, kommt es entscheidend darauf an, den Offenheitsgrad und die Transparenz des Systems zu erhöhen. Der Öffentlichkeit muss verständlicher gemacht werden, wie die Liberalisierung des Handels und die Vielzahl der in anderen Politikbereichen bestehenden Fragen miteinander zusammenhängen und sich gegenseitig ergänzen, wenn das multilaterale Handelssystem gestärkt werden und breite Unterstützung in der Öffentlichkeit finden soll. Wesentlich ist eine engere Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen wie WTO, IWF, Weltbank, UNCTAD, IAO, WHO und UNEP sowie der OECD. Mit ihren analytischen Arbeiten zur Förderung des multilateralen Handelssystems, namentlich ihren Arbeiten zu Themen wie Investitionen, Handel und Umwelt, Handel und Kernarbeitsstandards, Handel und Wettbewerb sowie mit ihren Beiträgen zum besseren internationalen Verständnis von Governance-Fragen wird die OECD nach wie vor spezifischen Bedürfnissen gerecht.

21. Die Minister bedauerten nachdrücklich, dass die Teilnehmer an der Exportkreditvereinbarung keine Einigung über eine Übereinkunft für die Landwirtschaft gemäss den Beschlüssen der Uruguay-Runde erzielt haben. Sie forderten, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen und nach Möglichkeit bis Ende Juli und spätestens bis Ende 2000 zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Bei den Arbeiten über die finanziellen Aspekte der Exportkreditvereinbarung sollten die darin vorgesehenen Disziplinen im Hinblick auf die Handelspraktiken sowie unter dem Blickwinkel ihrer konsequenten Anwendung untersucht werden, namentlich unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen in der WTO. Gute Fortschritte sind von der OECD-Arbeitsgruppe für Exportkredite bei der Stärkung gemeinsamer Konzepte in Bezug auf das Thema Umwelt und Exportkredite erzielt worden. Die Minister forderten nachdrücklich die Erledigung des Arbeitsprogramms bis Ende 2001 und ersuchten um die Vorlage eines Sachstandsberichts auf ihrer nächsten Tagung. Die Arbeitsgruppe für Exportkredite sollte auch die Massnahmen verstärken, mit denen sichergestellt werden soll, dass die öffentlich unterstützten Exportkredite zu Gunsten der hochverschuldeten armen Länder (HIPC)
nicht für unproduktive Zwecke verwendet werden.

22. Die Minister zeigten sich besorgt darüber, dass das OECD-Schiffbauübereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist und sich die Industrie in einigen Regionen nach wie vor ernsten Schwierigkeiten gegenübersieht. Die OECD wird ihre Arbeiten zum Thema Schiffbau auch im Blick auf eine bessere Transparenz, insbesondere angesichts der Notwendigkeit fortsetzen, in diesem Industriezweig normale Wettbewerbsbedingungen einzuführen. Die OECD wird ihre Kontakte mit wichtigen Schiffbaunationen ausserhalb der Organisation verstärken.

23. Die an der geschätzten Erzeugerbeihilfe (Producer Support Estimate) gemessenen Stützungsmassnahmen für Landwirte befinden sich heute, bezogen auf den gesamten OECD-Raum, wieder auf dem gleichen hohen Niveau wie vor zehn Jahren.

Die niedrigen Weltmarktpreise für Agrarprodukte und der daraus resultierende Druck auf die landwirtschaftlichen Einkommen haben viele Länder dazu veranlasst, neue Massnahmen zu ergreifen bzw. die Hilfen für Landwirte aufzustocken. Die Anwendungsmodalitäten dieser Massnahmen entsprachen vielfach nicht den Grundsätzen der agrarpolitischen Reform, während einige andere Länder entkoppelte Stützungsmassnahmen eingeführt haben, die mit diesen Grundsätzen im Einklang stehen. Gemäss Artikel 20 des Übereinkommens der Uruguay-Runde über die Landwirtschaft bekräftigten die Minister erneut ihre Verpflichtung auf das langfristige 925

Ziel substanzieller, schrittweiser Reduzierungen des Stützungs- und Schutzniveaus, die in eine grundsätzliche Reform einmünden sollen. Die Minister kamen überein, sich weiterhin um die Umsetzung des umfassenden Katalogs gemeinsamer Ziele und Grundsätze für eine Reform der Agrarpolitik zu bemühen, und erkannten den multifunktionalen Charakter der Landwirtschaft wie auch die Notwendigkeit an, zu gewährleisten, dass die einschlägige staatliche Politik zielorientiert, transparent und kosteneffizient gestaltet wird, die Nutzeffekte maximiert und Verzerrungen von Produktion und Handel vermieden werden. Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit, die Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete und der Umweltschutz wie auch die wirtschaftliche Effizienz des Agro-Nahrungsmittelsektors sind gemeinsame Anliegen.

Die in diesem Bereichen ergriffenen Massnahmen müssen die oben genannten, im Rahmen der OECD vereinbarten Grundsätze und Kriterien beachten. Die Arbeiten der OECD sind sowohl für die Reform der Agrarpolitik als auch zur Unterstützung der laufenden Handelsverhandlungen im Rahmen der WTO sehr nützlich.

24. Ein effektives und nachhaltiges Management der Fischereiressourcen wie auch die Beziehungen zwischen Ressourcenmanagement und Handel stellen wichtige Bereiche für internationale Aktionen dar. Die durch Überfischung reduzierten Fischbestände müssen wieder ein nachhaltiges Niveau erreichen. Die einschlägigen Massnahmen sollten die Ursachen der Überfischung angehen und gleichzeitig den kurzfristigen sozialen und wirtschaftlichen Anpassungskosten Rechnung tragen, ohne hierdurch den Handel zu verzerren oder das globale Ziel einer nachhaltigen Ressourcennutzung zu gefährden. Die jüngste Studie der OECD Transition to Responsible Fisheries wird ebenso wie die neu in Angriff genommenen Arbeiten über die Liberalisierung der Fischereimärkte, die Kosten der Fischereibewirtschaftung und die Indikatoren für die Nachhaltigkeit der Fischereiwirtschaft, einschliesslich der Fragen im Zusammenhang mit staatlichen Finanztransfers, einen wertvollen Beitrag zur Politikkonzipierung leisten. Fragen der Aquakultur sollten fester Bestandteil dieser Arbeiten sein.

Governance-Fragen 25. In den OECD- und Nicht-OECD-Ländern bildet sich zunehmend eine gemeinsame Agenda zu Governance-Fragen heraus. Die Governance-Konzepte müssen angepasst
werden, wenn die Vorteile der Globalisierung voll genutzt und allen zugute kommen sollen, und sie müssen den Besonderheiten der einzelnen Länder Rechnung tragen. Die Minister forderten die OECD auf, auch weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Politikkonzipierung und -umsetzung im Governance-Bereich zu leisten, und zwar durch den Dialog mit nicht der OECD angehörenden Volkswirtschaften im Rahmen der von ihr gegenwärtig entwickelten Governance Outreach Initiative, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen internationalen und regionalen Organisationen sowie über eine breite und offene Konsultation mit der Zivilgesellschaft. Die OECD wird 2001 über die in Bezug auf ihre Governance-OutreachInitiative erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

26. Die Minister begrüssten die aktualisierte Fassung der Leitsätze für multinationale Unternehmen, die von den Regierungen der OECD-Länder wie auch Argentiniens, Brasiliens, Chiles und der Slowakischen Republik angenommen wurden. Die Leitsätze enthalten einen soliden Katalog von Empfehlungen für ein weltweit verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen. Sie sind Bestandteil der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, die ein ausgewogenes Rahmenwerk

926

für die Verbesserung des internationalen Investitionsklimas darstellt, und fördern den positiven Beitrag, den die multinationalen Unternehmen zur Erreichung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele leisten können. Die Leitsätze wurden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit der privaten Wirtschaft, Arbeitnehmervertretern sowie Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und bilden einen wichtigen Schritt, um manchen in der Öffentlichkeit vorhandenen Befürchtungen über die Globalisierung entgegenzuwirken. Die wirksame Anwendung der Leitsätze wird vom Verantwortungsbewusstsein und guten Willen aller beteiligten Akteure abhängen; sowohl den staatlichen Stellen als auch den Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbänden sowie anderen interessierten Parteien fällt hierbei eine Rolle zu.

27. Die OECD wird ihre analytischen Arbeiten im Bereich der Investitionspolitik fortsetzen, insbesondere soweit diese die Optimierung der Vorteile der Investitionsliberalisierung, deren soziale und ökologische Dimension sowie schädliche Formen des mit staatlichen Massnahmen geführten Standortwettbewerbs um Investitionen betreffen. Die OECD wird die Nichtmitgliedsländer dazu ermutigen, der Erklärung über Internationale Investitionen und Multinationale Unternehmen beizutreten.

28. Die OECD hat bei der Beseitigung schädlicher Steuerpraktiken wichtige Fortschritte erzielt. Im Rahmen der Anschlussmassnahmen an die Ratsempfehlung von 1998 zur Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs wurden in den OECDMitgliedsländern 47 potenziell schädliche steuerliche Präferenzsysteme identifiziert.

Die Minister, die den Bericht von 1998 angenommen haben, bekräftigten die Verpflichtungen ihrer Länder, nach der Ausarbeitung weiterer Leitlinien für die Anwendung der Kriterien von 1998 alle als tatsächlich schädlich identifizierten Elemente ihrer steuerlichen Präferenzsysteme bis April 2003 zu beseitigen. In Bezug auf Steueroasen hat die OECD die Prüfung einer Reihe von Hoheitsgebieten in Angriff genommen. Die Minister begrüssten die von sechs Hoheitsgebieten eingegangene Verpflichtung zur Beseitigung schädlicher Steuerpraktiken, und diese werden in dem heute veröffentlichten Bericht nicht genannt, auch wenn sie derzeit die Kriterien für Steueroasen erfüllen. Von den verbleibenden Ländern und Gebieten sind 35 als Hoheitsgebiete
identifiziert worden, die die technischen Kriterien für Steueroasen erfüllen. Die OECD wird bis zum 31. Juli 2001 eine Liste der nicht kooperationsbereiten Steueroasen erstellen. Diese Liste dürfte, wie im Bericht von 1998 vorgesehen, als Grundlage für die Konzipierung von Abwehrmassnahmen dienen. Die OECD wird kooperationsbereiten Hoheitsgebieten in dem Masse, wie diese auf schädliche Steuerpraktiken verzichten, bei der Erreichung der internationalen Standards zur Seite zu stehen, und einen Dialog mit Nicht-OECD-Volkswirtschaften zur Beseitigung derartiger Praktiken aufnehmen.

29. Der elektronische Geschäftsverkehr stellt Steuerpolitik und -verwaltung vor neue Herausforderungen. Wenn das Potenzial des elektronischen Geschäftsverkehrs voll ausgeschöpft werden soll, brauchen Unternehmen, Verbraucher und Regierungen ein berechenbares Umfeld. Die Minister bestätigten, dass der OECD für die erfolgreiche Lösung dieser Probleme eine Schlüsselrolle zukommt; bei der Anwendung der in Ottawa vereinbarten steuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Ottawa Taxation Framework Conditions for E-Commerce) wurden bereits Fortschritte erzielt. Die Minister begrüssten den konstruktiven Beitrag der privaten Wirtschaft und verschiedener Nichtmitgliedsländer zu diesen Arbeiten und erwarten auf ihrer nächsten Tagung die Vorlage eines Sachstandsberichts über die vom elektronischen Geschäftsverkehr aufgeworfenen Fragen der direkten und indirekten Steuern. Die OECD wird im Jahr 2001 Mitveranstalter einer internatio927

nalen Konferenz zum Thema Steuerverwaltungen in einer elektronischen Welt («Tax Administrations in an Electronic World») sein.

30. Der Korruptionsbekämpfung wird hohe Priorität eingeräumt. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Ratifizierung, Umsetzung und Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens über die Bestechung erzielt, das im Februar 1999 in Kraft trat.

23 Länder haben ihre innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen, und die Anwendungsgesetze von 21 dieser Länder wurden von der Arbeitsgruppe über Bestechung geprüft. Die Minister sprachen diesen Ländern ihre Anerkennung aus und forderten nachdrücklich, die in den derzeitigen Anwendungsgesetzen identifizierten Mängel so rasch wie möglich auszuräumen. Sie stellten mit Genugtuung fest, dass eine Reihe von Ländern kurz vor dem Abschluss ihrer innerstaatlichen Verfahren steht, und bezeichneten es als dringend notwendig, dass alle Signatarstaaten das Übereinkommen ratifizieren und umsetzen. Die Minister forderten die Arbeitsgruppe auf, so rasch wie möglich damit zu beginnen, die Anwendung der Durchführungsbestimmungen zu verfolgen. Die Antikorruptionsgesetze müssen nunmehr effektiv in der Praxis angewendet und die Untersuchungen über weitere Probleme auf dem Gebiet der Bestechung vorangetrieben werden. Um den Kampf gegen die Korruption zu verstärken, sollte die Bestechung ausländischer Amtsträger zu einer schweren Straftat erklärt werden, die die Anwendung der Rechtsvorschriften über Geldwäsche auslöst. Die OECD wird sich weiterhin darum bemühen, auch Nichtmitgliedsländer in diese Arbeiten einzubeziehen. Gemäss dem von den Ministern 1999 erteilten Auftrag sollten die Arbeiten über die potenzielle Rolle internationaler Regeln im Bereich des Handels bei der Korruptionsbekämpfung fortgesetzt werden.

31. Auch die Arbeitsgruppe für Finanzielle Massnahmen hat, insbesondere durch ihren Bericht über die Verbesserung der einschlägigen Politik in nicht kooperationsbereiten Ländern und Territorien, erhebliche Fortschritte bei ihren Bemühungen erzielt, die Bekämpfung der Geldwäsche weltweit zum Thema zu machen.

32. Kartelle mit besonders schweren Wettbewerbsbeschränkungen entziehen der Weltwirtschaft Milliarden von Dollar. Die Regierungen müssen den Verbrauchern überall in der Welt demonstrieren, dass es darum geht, sie effektiv gegen derartigen Missbrauch
zu schützen. Die Empfehlung der OECD von 1998 wirkte als Katalysator für eine Verschärfung der Kartellgesetze und die Einführung neuer Programme für den Gesetzesvollzug; eine grössere Zahl von Ländern muss sich nun diesen Bemühungen anschliessen. Zu diesem Zweck sollten die bilaterale und die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich des Gesetzesvollzugs verstärkt und Anstrengungen zur Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für die Gewährleistung eines angemessen geschützten Informationsaustauschs zwischen den Ländern unternommen werden.

33. Die Mitgliedsländer müssen bei der Regulierungsreform weiter vorankommen.

Eine hohen qualitativen Ansprüchen genügende Regulierung an offenen und wettbewerbsorientierten Märkten wird Ineffizienzen beseitigen, ohne hohen Standards in Bereichen wie Gesundheit, Sicherheit und Umwelt Abbruch zu tun. Die multidisziplinären Arbeiten der OECD zur Frage der Regulierungsreform wie auch die derzeit durchgeführten Prüfungen der in den Mitgliedsländern erzielten diesbezüglichen Fortschritte sind ein wichtiger Beitrag zur Förderung guter Regulierungspraktiken und sollten mit anderen Mitgliedsländern fortgesetzt werden.

34. Die OECD und die Weltbank haben mit Erfolg gemeinsame Aktivitäten zur Förderung einer weltweiten Corporate-Governance-Reform in die Wege geleitet, wobei

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die OECD-Grundsätze der Corporate Governance als Diskussionsrahmen dienen.

Die beiden Einrichtungen werden ihre Bemühungen in den kommenden Jahren mit einer Reihe von Weissbüchern fortsetzen, die sich mit spezifischen CorporateGovernance-Fragen in Russland, Lateinamerika und Asien befassen. Um die finanzielle Stabilität wie auch die Transparenz der Unternehmen weiter zu fördern, wird die OECD analytische Arbeiten über den Missbrauch von Unternehmensformen durchführen.

35. Um den Anliegen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen, führen die Unternehmen Verhaltenskodizes ein. Zum Verständnis der Auswirkungen dieser Entwicklung bedarf es weiterer analytischer Arbeiten.

36. Der Biotechnologie kommt auf Grund ihrer weit reichenden Konsequenzen, insbesondere für die menschliche Gesundheit und die Gesundheitsversorgung, die Agro-Nahrungsmittelproduktion und die nachhaltige Entwicklung wachsende Bedeutung für unsere Gesellschaften zu. Eine Vertiefung der Kenntnisse und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit im Umgang mit Nutzen und Gefahren der Biotechnologie sind unerlässlich, wenn die potenziellen Vorteile auf wirtschaftlichem, ökologischem und sozialem Gebiet ausgeschöpft und die dadurch entstehenden neuen Regulierungsprobleme gelöst werden sollen. Vor allem muss das Vertrauen der Öffentlichkeit dank transparenter Politiken aufrecht erhalten und gefestigt werden. Die OECD wird weiterhin zur Vertiefung der Kenntnisse über das ganze Spektrum der biotechnologischen Fragen hinweg beitragen und sich darum bemühen, auch Nichtmitgliedsländer in diese Arbeiten einzubeziehen. Die Minister ersuchten die OECD, die Veranstaltung einer Konferenz über die Umwelteffekte genetisch veränderter Organismen im Jahr 2001 in Erwägung zu ziehen.

37. Das Ziel der Nahrungsmittelsicherheit ist für alle Regierungen von grundlegender Bedeutung. Die Minister bekannten sich zu einem auf wissenschaftlicher Basis und festen Regeln beruhenden Konzept. Über die Frage, wie Vorsorgeerwägungen im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit Rechnung getragen werden sollte, sofern in wissenschaftlicher Hinsicht noch Ungewissheit besteht, finden derzeit Diskussionen statt, um zu einem besseren Verständnis der verschiedenen einschlägigen Standpunkte und zu einem breiteren globalen Konsens über dieses Thema, insbesondere auf der Ebene der
Codex Alimentarius Kommission, zu gelangen. Die OECD hat umfangreiche Arbeiten, darunter auch im Auftrag der G8, über Biotechnologie und andere Aspekte der Nahrungsmittelsicherheit durchgeführt, die zur Vertiefung des internationalen Verständnisses der verschiedenen Politikkonzepte beitragen. Die Konsultationen mit interessierten Parteien, namentlich Nichtregierungsorganisationen, wie auch die Konferenz von Edinburgh über genetisch veränderte Lebensmittel von Februar dieses Jahres waren in dieser Hinsicht sehr nützlich. Die OECD wird auch in Zukunft wirtschaftliche Analysen durchführen und beim internationalen Politikdialog über Nahrungsmittelsicherheit eine effiziente Rolle spielen, wobei sie die Zivilgesellschaft weiterhin einbeziehen und sich darum bemühen wird, die Länder ausserhalb des OECD-Raums an ihren Arbeiten teilhaben zu lassen. Dank ihrer komparativen Vorteile wird die OECD mit ihren Arbeiten die Aktivitäten anderer internationaler Organisationen, insbesondere der FAO und der WHO, ohne Doppelarbeit wirksam ergänzen.

Entwicklungszusammenarbeit 38. Der Entwicklungszusammenarbeit fällt eine entscheidende Aufgabe dabei zu, die Einbeziehung der Entwicklungsländer in den Prozess der Globalisierung zu fördern, 929

um das Wachstum zu stützen und die Armut zu mindern. In der DACGrundsatzerklärung Partnerschaft zur Armutsbekämpfung wird die entscheidende Bedeutung umfassender länderspezifischer Entwicklungsrahmen hervorgehoben, die auch eine Strategie zur Armutsbekämpfung umfassen. Die auf internationaler Ebene für das Jahr 2015 vereinbarten Entwicklungsziele in Bezug auf Armutsreduzierung, sozialen Fortschritt und Umweltschutz dienen als Referenzpunkt und Instrument der Ergebniskontrolle für internationale Aktionen wie auch für nationale Entwicklungsstrategien. In den meisten Regionen wurden in den Neunzigerjahren reale Fortschritte erzielt, doch werden viele Länder, namentlich die ärmsten, diese Ziele ohne erhebliche nationale Anstrengungen und internationale Unterstützung nicht erreichen. Das Engagement für die Achtung der Menschenrechte, einschliesslich der geschlechtlichen Gleichstellung und der Befähigung der Frauen zur Übernahme von Verantwortung, ist ein fester Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit und für eine nachhaltige Armutsminderung unerlässlich.

39. Die Strategien zur Armutsminderung und das Partnerschaftskonzept bilden die Grundlage für die im vergangenen Jahr vereinbarte wesentliche Verstärkung der Schuldenreduzierungsanstrengungen zu Gunsten der hoch verschuldeten armen Länder. Die Mitgliedsländer sollten ihre Beiträge zur Finanzierung des gemäss dem Grundsatz der gerechten Lastenteilung auf multilateraler Ebene vereinbarten Schuldenabbaus so rasch wie möglich leisten, um Verzögerungen bei der Umsetzung zu vermeiden. Die durch den Schuldenabbau freigesetzten Ressourcen und die Auslandshilfe müssen effektiv zu Gunsten von Entwicklung und Armutsreduzierung genutzt und unproduktive Ausgaben müssen vermieden werden. Die OECD wird Leitlinien zur Armutsbekämpfung wie auch zusätzliche Richtlinien für die Umsetzungsmodalitäten der Partnerschaftsgrundsätze formulieren, die zur Verbesserung der Staats- und Verwaltungsführung in den Partnerländern beitragen. Es bedarf ferner einer stärkeren Politikkohärenz innerhalb der OECD-Länder, wenn die Entwicklungsländer in der Lage sein sollen, die Chancen der Globalisierung voll zu nutzen; die OECD wird als Hilfe für die Mitgliedsländer eine Prüfliste mit den für die Politikkohärenz zu berücksichtigenden Punkten erstellen. Darüber hinaus wird die OECD ihre
analytischen Arbeiten über die Verflechtungen zwischen Handelsliberalisierung, Wirtschaftswachstum und Armutsminderung vertiefen.

40. Die ODA-Leistungen an die Entwicklungsländer haben im zweiten aufeinander folgenden Jahr deutlich zugenommen. Die Regierungen der OECD-Länder begrüssen diese Entwicklung. Sie werden darauf hinarbeiten, dass diese wieder steigende Tendenz andauert, und ihre Bemühungen verstärken, zusätzliche Mittel verfügbar zu machen. Dabei orientieren sich die meisten Mitgliedsländer an der ODA-Zielvorgabe von 0,7% des BSP. Die Regierungen der OECD-Länder werden bestrebt sein, gemäss den Empfehlungen der neuen Agenda der Entwicklungsfinanzierung private in- und ausländische Ressourcen zu mobilisieren. Die Minister bedauerten, dass die DAC-Mitglieder bisher noch nicht in der Lage waren, zu einem Konsens über eine Empfehlung zur Aufhebung der Lieferbindung für die am wenigsten entwickelten Länder gemäss dem ihnen auf der DAC-Jahrestagung von 1998 erteilten Auftrag zu gelangen. Um die Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen, forderten die Minister nachdrücklich die Fortsetzung der Diskussionen mit dem Ziel, so rasch wie möglich zu einer Einigung zu kommen.

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Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedsländern 41. Die Minister billigten das ständige Programm der OECD für die Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedsländern. Sie begrüssten den auf hoher Ebene geführten Besonderen Dialog und erkannten den wichtigen Beitrag an, den derartige Zusammenkünfte zur Bereicherung des Politikdialogs und zum gemeinsamen Verständnis globaler Fragen zwischen OECD-Mitglieds- und -Nichtmitgliedsländern leisten. Der globale Aktionsradius des OECD-Programms für die Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedsländern spiegelt die zunehmende Interdependenz der Weltwirtschaft wider.

Die Organisation muss ihre Beziehungen mit -Nichtmitgliedsländern in all den Tätigkeitsfeldern vertiefen und erweitern, in denen sie über komparative Vorteile verfügt, um die Entwicklung einer auf festen Regeln und Wertvorstellungen basierenden Weltwirtschaft voranzubringen. Die Minister bekräftigten erneut, dass die OECD, ausgehend vom Grundsatz des beiderseitigen Interesses, für den Beitritt von Staaten, die die gemeinsamen Werte der OECD-Mitgliedsländer teilen, offen bleiben muss, gleichzeitig aber auch selektiv sein sollte, indem sie die Tradition strenger Beitrittskriterien sowie ihre Effektivität und Bedeutung für die Mitgliedsländer aufrecht erhält.

42. Der Aufbau eines demokratischen, friedlichen und wirtschaftlich florierenden Südosteuropas setzt von Seiten der Länder dieser Region den entschlossenen Willen zur Reform ihrer volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen und von Seiten der OECD-Länder eine nachhaltige Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit diesen Ländern voraus. Die Minister sagten die fortgesetzte aktive Unterstützung ihrer Länder für die effiziente Arbeit der OECD in Südosteuropa zu, insbesondere was den Beitrag der Organisation zur Gestaltung und Umsetzung der Charta für Reformen, Investitionen, Integrität und Wachstum im Rahmen des Stabilitätspakts wie auch die Antikorruptionsinitiative betrifft.

43. Im Hinblick auf die finanzielle Stabilität der OECD wurden insbesondere dank der Entscheidung, einen Pensionsfonds für die Mitarbeiter einzurichten, Fortschritte erzielt. Die Minister hielten die Organisation an, ihre laufenden Arbeiten im Bereich der Prioritätensetzung sowie der Finanz- und Managementreform zu verstärken. Die Umsetzung einer langfristigen Strategie betreffend den Sitz der
OECD ist für das effektive und effiziente Funktionieren der Organisation von wesentlicher Bedeutung.

44. Die Minister begrüßten das OECD-Forum 2000, das einen wichtigen Schritt im Prozess der stärkeren Öffnung der Organisation gegenüber Nichtmitgliedsländern wie auch gegenüber der Zivilgesellschaft darstellt. In diesem Zusammenhang ersuchten sie den Generalsekretär, Optionen für eine Stärkung des Prozesses und der Struktur ihrer Konsultationen und ihres Dialogs mit der Zivilgesellschaft zu erarbeiten.

931

9.1.3

OECD: Revidierte Leitsätze für multinationale Unternehmen11 (Angenommen vom OECD-Rat auf Ministerebene am 27. Juni 2000)

Einleitung 1. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (kurz: die Leitsätze) stellen Empfehlungen der Regierungen an die multinationalen Unternehmen dar. Sie legen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhende Grundsätze und Massstäbe für ein verantwortungsvolles und dem geltenden Recht entsprechendes unternehmerisches Verhalten fest. Mit den Leitsätzen soll gewährleistet werden, dass die Aktivitäten multinationaler Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken stehen, dass die Vertrauensbasis zwischen den Unternehmen und der Gesellschaft jenes Landes, in dem sie tätig sind, gestärkt, und dass das Klima für ausländische Investitionen und der Beitrag der multinationalen Unternehmen zu einer nachhaltigen Entwicklung verbessert werden. Die Leitsätze sind Bestandteil der OECD-Erklärung über internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, die sich ausserdem auch mit Fragen der Inländerbehandlung, widersprüchlichen Auflagen für Unternehmen sowie Massnahmen zur Förderung bzw. Abwehr von Investitionen befasst.

2. In der Weltwirtschaft hat sich ein tief greifender Strukturwandel vollzogen, und die Leitsätze wurden ihrerseits weiter entwickelt, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen. Mit der zunehmenden Entstehung dienstleistungsbezogener und wissensintensiver Branchen sind Dienstleistungs- und Technologieunternehmen am internationalen Markt aufgetreten. Auf die grossen Konzerne entfällt nach wie vor ein sehr bedeutender Anteil der internationalen Investitionen, und es besteht ein Trend zu internationalen Grossfusionen. Parallel dazu haben aber auch die Klein- und Mittelbetriebe ihre Auslandsinvestitionen ausgeweitet und spielen nunmehr eine signifikante Rolle auf der internationalen Bühne. Die multinationalen Unternehmen haben sich ­ ebenso wie die im Inland tätigen Unternehmen ­ angepasst und machen von einem immer breiter gefächerten Spektrum von Unternehmensvereinbarungen und Organisationsformen Gebrauch. Strategische Allianzen und engere Beziehungen zu Zulieferfirmen und Unterauftragnehmern verwischen immer mehr die eigentlichen Unternehmensgrenzen.

3. Der rasche Strukturwandel der multinationalen Unternehmen kommt auch bei deren Aktivitäten in Ländern der Dritten Welt zum Ausdruck, wo ausländische Direktinvestitionen stark zugenommen haben. Die multinationalen Unternehmen
diversifizieren mehr und mehr ihre Tätigkeiten in Entwicklungsländer, die früher auf Rohstofferzeugung und -gewinnung beschränkt waren, mittlerweile aber auch die Bereiche Verarbeitung, Montage, Entwicklung des Binnenmarkts und Dienstleistungen umfassen.

4. Über den Handel und die internationalen Investitionen haben die Aktivitäten der multinationalen Unternehmen die Verbindungen zwischen den OECD-Volkswirtschaften untereinander sowie zwischen ihnen und dem Rest der Welt intensiviert und vertieft. Von der Tätigkeit der multinationalen Unternehmen leiten sich erhebliche Vorteile für die Ursprungs- wie auch die Gastländer ab. Zu derartigen Nutzeffekten kommt es, wenn multinationale Unternehmen die von den Verbrauchern gewünschten Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten 11

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Übersetzung des englischen und französischen Originaltextes.

und wenn sie den Kapitalgebern angemessene Renditen verschaffen. Mit ihrer Handels- und Investitionstätigkeit tragen die multinationalen Unternehmen zu effizienter Nutzung von Kapital und Technologie sowie menschlichen und natürlichen Ressourcen bei. Sie erleichtern den Technologietransfer zwischen den verschiedenen Regionen der Welt wie auch die Entwicklung von Technologien, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst sind. Über formale Berufsbildungsmassnahmen wie auch über die Ausbildung am Arbeitsplatz tragen die multinationalen Unternehmen ferner zur Entwicklung des Humankapitals in den Gastländern bei.

5. Die Unternehmen wie auch alle Unternehmensbeteiligten sehen sich auf Grund von Art, Umfang und Tempo des wirtschaftlichen Wandels vor neue strategische Herausforderungen gestellt. Multinationale Unternehmen verfügen über die Möglichkeit, im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung eine Politik der besten Verfahrensweisen zu praktizieren, die die Kohärenz zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Zielen gewährleistet. Die Fähigkeit der multinationalen Unternehmen, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, wird entscheidend gestärkt, wenn Handel und Investitionen im Kontext offener, wettbewerbsfähiger und adäquat regulierter Märkte stattfinden.

6. Zahlreiche multinationale Unternehmen liefern den Beweis dafür, dass die Beachtung hoher Standards bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit wachstumsfördernd wirken kann. Es herrscht heute weltweit ein scharfer Wettbewerb, und die multinationalen Unternehmen sehen sich einer Vielzahl rechtlicher, sozialer und vertraglicher Konstellationen gegenüber. In diesem Zusammenhang könnten einige Unternehmen versucht sein, im Streben nach Wettbewerbsvorteilen die Einhaltung angemessener Standards und Verhaltensgrundsätze zu vernachlässigen. Es genügt aber, dass nur eine kleine Zahl von Unternehmen derartige Praktiken anwendet, um den Ruf aller zu gefährden und in der Öffentlichkeit Besorgnis hervorzurufen.

7. Als Reaktion auf diese Befürchtungen der Öffentlichkeit haben viele Unternehmen konzerninterne Orientierungs- und Managementprogramme und -systeme eingerichtet, wonach das Bekenntnis zu staatsbürgerlicher Verantwortung, zu guten Verfahrensweisen und zum Wohlverhalten der Unternehmen und ihrer Beschäftigten bekräftigt
werden soll. Einige haben Beratungs-, Prüfungs- und Zertifizierungsdienste in Anspruch genommen, was zur Akkumulierung von Fachwissen in diesen Bereichen beigetragen hat. Durch derartige Initiativen wurde auch der gesellschaftliche Dialog darüber angeregt, was als gutes Geschäftsverhalten anzusehen ist. In den Leitsätzen wird präzisiert, welche gemeinsamen Erwartungen die Regierungen, die sich zu deren Einhaltung verpflichtet haben, im Hinblick auf das Geschäftsverhalten der Unternehmen hegen; letzteren dienen die Leitsätze als Orientierungshilfe. Mithin ergänzen und verstärken die Leitsätze private Initiativen zur Definition und Umsetzung von Regeln für ein verantwortungsbewusstes unternehmerisches Verhalten.

8. Die Regierungen bemühen sich gemeinsam wie auch in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren um eine Stärkung des internationalen Gesetzes- und Regulierungsrahmens für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen. Dieser Rahmen wurde nach dem Krieg schrittweise entwickelt; der Prozess begann mit der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Unter den jüngeren Instrumenten sind insbesondere die IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und die Agenda 21 sowie die Kopenhagener Erklärung über die Sozialentwicklung zu nennen.

933

9. Auch die OECD hat zur Schaffung des internationalen Regulierungsrahmens beigetragen. Von den Instrumenten, die in der jüngsten Zeit angenommen wurden, seien vor allem das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und die OECD-Grundsätze der Corporate Governance, die OECD-Leitsätze für Verbraucherschutz im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie die laufenden Arbeiten über die OECDVerrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen erwähnt.

10. Das gemeinsame Ziel der Regierungen, die sich zur Einhaltung der Leitsätze verpflichtet haben, besteht darin, den positiven Beitrag zu fördern, den die multinationalen Unternehmen zum ökonomischen, ökologischen und sozialen Fortschritt leisten können, und die Schwierigkeiten, die im Rahmen ihrer diversen Aktivitäten entstehen können, auf ein Mindestmass zu beschränken. Bei der Verwirklichung dieses Ziels haben die Regierungen die Vielzahl von Unternehmen, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen als Partner, die mit den ihnen eigenen Mitteln das gleiche Ziel zu erreichen suchen. Die Regierungen können diese Bemühungen dadurch unterstützen, dass sie in ihren jeweiligen Ländern einen effizienten Politikrahmen schaffen, der eine stabile makroökonomische Politik, eine diskriminationsfreie Behandlung aller Unternehmen, eine angemessene Regulierungs- und Finanzaufsicht, ein unparteiisches Justiz- und Rechtsvollzugssystem sowie eine effiziente und integre öffentliche Verwaltung umfasst. Sie können dazu ferner auch beitragen, indem sie angemessene Standards und Massnahmen zu Gunsten einer nachhaltigen Entwicklung aufrecht erhalten und fördern und langfristig angelegte Reformen zur Gewährleistung eines effizient und effektiv arbeitenden öffentlichen Sektors durchführen. Mit ihrem Bekenntnis zu den Leitsätzen verpflichten sich die Regierungen dazu, ihre nationalen und internationalen Politiken zur Steigerung des Wohlergehens und des Lebensstandards aller Menschen kontinuierlich zu verbessern.

I. Begriffe und Grundsätze 1. Die Leitsätze stellen gemeinsame Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen dar. Sie enthalten Grundsätze und Standards für empfehlenswerte Praktiken im Einklang mit dem geltenden Recht. Die Beachtung der Leitsätze
durch die Unternehmen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und hat keinen rechtlich zwingenden Charakter.

2. Da sich die Geschäftstätigkeit multinationaler Unternehmen über die gesamte Welt erstreckt, sollte die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich sämtliche Länder einbeziehen. Regierungen, die sich zur Einhaltung der Leitsätze verpflichten, halten die auf ihrem Staatsgebiet operierenden Unternehmen dazu an, die Leitsätze überall dort, wo sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben, unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Gastlandes zu beachten.

3. Eine genaue Definition des Begriffs multinationales Unternehmen ist zum Zweck der Leitsätze nicht erforderlich. Es handelt sich gewöhnlich um Unternehmen oder andere in mehreren Ländern niedergelassene Unternehmensteile, die so miteinander verbunden sind, dass sie ihre Geschäftstätigkeit auf unterschiedliche Art und Weise koordinieren können. Einer oder mehrere dieser Unternehmensteile können unter Umständen in der Lage sein, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der anderen Unternehmensteile auszuüben, doch wird ihr Autonomiegrad innerhalb des Gesamtunternehmens je nach den betreffenden multinationalen Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Das Gesellschaftskapital kann privat, öffentlich oder ge934

mischt sein. Die Leitsätze gelten für alle Einheiten eines multinationalen Unternehmens (Muttergesellschaften und/oder unabhängige Unternehmensteile). Von den verschiedenen Unternehmensteilen wird ­ entsprechend der effektiv zwischen ihnen bestehenden Kompetenzaufteilung ­ erwartet, dass sie zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen, um die Einhaltung der Leitsätze zu erleichtern.

4. Mit den Leitsätzen wird keine unterschiedliche Behandlung von multinationalen und nationalen Unternehmen bezweckt; vielmehr sehen sie Verhaltensmassstäbe für alle Unternehmen vor. Insoweit gelten für multinationale und nationale Unternehmen, wenn die Leitsätze auf beide Anwendung finden, die gleichen Erwartungen hinsichtlich ihres Verhaltens.

5. Die Regierungen sind bestrebt, die Einhaltung der Leitsätze auf möglichst breiter Basis zu fördern. Wenn auch eingeräumt wird, dass Klein- und Mittelbetriebe möglicherweise nicht über dieselben Kapazitäten wie Grossunternehmen verfügen, halten die Regierungen, die sich zu den Leitsätzen bekennen, diese gleichwohl dazu an, die Empfehlungen der Leitsätze so weit wie irgend möglich anzuwenden.

6. Regierungen, die sich zur Einhaltung der Leitsätze verpflichtet haben, sollten diese weder zu protektionistischen Zwecken noch auf eine Weise verwenden, die den komparativen Vorteil eines Landes, in dem multinationale Unternehmen investieren, beeinträchtigt.

7. Regierungen sind befugt, vorbehältlich des internationalen Rechts die Bedingungen festzusetzen, unter denen multinationale Unternehmen innerhalb ihres Hoheitsgebiets tätig werden. Die Unternehmensteile eines in verschiedenen Ländern ansässigen multinationalen Unternehmens unterliegen den in den jeweiligen Ländern geltenden Gesetzen. Sofern sich multinationale Unternehmen widersprüchlichen Auflagen seitens der die Leitsätze offiziell anwendenden Länder gegenübersehen, werden die betreffenden Regierungen bei der Lösung eventuell entstehender Probleme vertrauensvoll zusammenarbeiten.

8. Die Regierungen, die sich zur Einhaltung der Leitsätze verpflichten, bekennen sich damit zu ihrer Verantwortung für eine gerechte Behandlung der Unternehmen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht sowie den von ihnen eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen.

9. Um die Lösung etwaiger Probleme zwischen Unternehmen und Regierungen
der Gastländer zu erleichtern, sollte die Anwendung geeigneter internationaler Streitbeilegungsmechanismen, unter Einschluss von Schiedsverfahren, gefördert werden.

10. Die Regierungen, die sich zur Einhaltung der Leitsätze verpflichten, werden diese fördern und sich für ihre Anwendung einsetzen. Sie werden nationale Kontaktstellen einrichten, die die Beachtung der Leitsätze fördern und als Diskussionsforen für sämtliche Fragen bezüglich der Leitsätze fungieren. Die betreffenden Regierungen werden ferner an geeigneten Prüfungs- und Konsultationsverfahren teilnehmen, die sich mit Fragen der Interpretation der Leitsätze in einer sich wandelnden Welt befassen.

II. Allgemeine Grundsätze Die Unternehmen sollten der herrschenden Politik der Länder, in denen sie tätig sind, voll Rechnung tragen und auch die Meinungen der anderen Unternehmensbeteiligten in Betracht ziehen. Die Unternehmen sollten in dieser Hinsicht:

935

1.

einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt im Hinblick auf die Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung leisten;

2.

die Menschenrechte der von ihrer Tätigkeit betroffenen Personen respektieren, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen und Engagements der Regierung des Gastlandes;

3.

den lokalen Kapazitätsaufbau durch eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen örtlichen Gemeinwesen einschliesslich Vertretern der lokalen Wirtschaft fördern und gleichzeitig die Ausweitung der Aktivitäten des Unternehmens auf den Inlands- und Auslandsmärkten entsprechend einer vernünftigen Geschäftspraktik fördern;

4.

die Humankapitalbildung fördern, namentlich durch Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Erleichterung von Aus- und Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer;

5.

davon absehen, sich um Ausnahmeregelungen zu bemühen bzw. Ausnahmen zu akzeptieren, die nicht in den Gesetzen oder Vorschriften hinsichtlich Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsmarkt, Besteuerung, finanzielle Anreize oder sonstige Bereiche vorgesehen sind;

6.

gute Corporate-Governance-Grundsätze unterstützen und für deren Beachtung sorgen sowie empfehlenswerte Corporate-Governance-Praktiken entwickeln und anwenden;

7.

wirksame Selbstregulierungspraktiken und Managementsysteme konzipieren und anwenden, die ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Unternehmen und der Gesellschaft der Länder, in denen sie ihre Tätigkeit abwickeln, begünstigen;

8.

dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmer umfassend über die jeweilige Unternehmenspolitik unterrichtet sind und sich daran halten, indem sie sie hinreichend, auch im Rahmen von Schulungsprogrammen, über diese Politik informieren;

9.

von diskriminierenden oder disziplinarischen Massnahmen gegenüber Arbeitnehmern absehen, die dem Management oder gegebenenfalls den zuständigen Behörden in gutem Glauben Praktiken melden, die gegen geltendes Recht, die Leitsätze oder die Unternehmenspolitik verstossen;

10. ihre Geschäftspartner, einschliesslich Zulieferfirmen und Unterauftragnehmer, wo immer möglich ermutigen, Grundsätze der Unternehmensführung, die im Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen stehen, zur Anwendung zu bringen.

11. sich jeder ungebührlichen Einmischung in die örtliche Politik enthalten.

III. Offenlegung von Informationen 1. Die Unternehmen sollten sicherstellen, dass rechtzeitig und in regelmässigen Abständen verlässliche und sachdienliche Informationen über ihre Geschäftstätigkeit, Struktur, Finanzlage und Performance veröffentlicht werden. Diese Informationen sollten das Gesamtunternehmen betreffen und gegebenenfalls nach Geschäftsbereichen oder geographischen Gebieten aufgeschlüsselt sein. Die Offenlegungspolitik sollte Art, Grösse und Standort des betreffenden Unternehmens angepasst sein, unter

936

gebührender Berücksichtigung von Kosten, Geheimhaltungserfordernissen und sonstigen Wettbewerbserwägungen.

2. Die Unternehmen sollten in Bezug auf Offenlegung, Rechnungslegung und Buchprüfung hohe Qualitätsstandards zu Grunde legen. Sie sind angehalten, auch bei Informationen nicht finanzieller Art, gegebenenfalls einschliesslich Umwelt- und Sozialdaten, hohe Qualitätsstandards anzuwenden. Dabei sollte über die Standards bzw. Verfahren, die für die Sammlung und Veröffentlichung der finanziellen und sonstigen Informationen massgebend sind, Auskunft gegeben werden.

3. Die Unternehmen sollten Basisinformationen wie Name, Sitz und Struktur des Unternehmens, Name, Adresse und Telefonnummer der Muttergesellschaft und ihrer wichtigsten Tochtergesellschaften sowie ihre mittelbare und unmittelbare prozentuale Beteiligung an diesen Tochtergesellschaften und Niederlassungen einschliesslich gegenseitiger Kapitalbeteiligungen veröffentlichen.

4. Die Unternehmen sollten ebenfalls folgende wesentliche Informationen veröffentlichen: a)

Finanz- und Betriebsergebnisse des Unternehmens,

b)

Unternehmensziele,

c)

wichtige Kapitalbeteiligungen und Stimmrechte,

d)

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie deren Vergütungen,

e)

wesentliche absehbare Risikofaktoren,

f)

wesentliche Fragen im Hinblick auf Beschäftigte und andere Unternehmensbeteiligte,

g)

Corporate-Governance-Struktur und -Politik.

5. Die Unternehmen werden dazu angehalten, ergänzende Informationen, namentlich folgender Art, mitzuteilen: a)

Für die Öffentlichkeit bestimmte Erklärungen über Grundsätze bzw. unternehmerische Verhaltensregeln, einschliesslich von Informationen über die Unternehmenspolitik in Sozial-, Ethik- und Umweltfragen, sowie andere Verhaltenskodizes, zu denen sich das Unternehmen bekennt. Darüber hinaus können auch Angaben über das Datum der Annahme derartiger Erklärungen, die Länder und die Unternehmensteile, für die sie gelten, sowie die vom Unternehmen im Hinblick auf diese Erklärungen erzielten Ergebnisse gemacht werden.

b)

Informationen über Systeme des Risikomanagements und der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sowie über die Beachtung der das Unternehmensverhalten betreffenden Erklärungen oder Kodizes.

c)

Informationen über die Beziehungen zu den Beschäftigten und anderen Unternehmensbeteiligten.

IV. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern Die Unternehmen sollten im Rahmen der geltenden Gesetze und Bestimmungen sowie der bestehenden Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen und Beschäftigungspraktiken:

937

1. a)

das Recht ihrer Arbeitnehmer respektieren, sich durch Gewerkschaften und andere legitime Arbeitnehmerorganisationen vertreten zu lassen, und bereit sein, mit diesen Arbeitnehmerorganisationen entweder einzeln oder über Arbeitgeberverbände konstruktive Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, Vereinbarungen über die Beschäftigungsbedingungen zu treffen;

b)

zur effektiven Abschaffung der Kinderarbeit beitragen;

c)

zur Beseitigung sämtlicher Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit beitragen;

d)

gegenüber ihren Arbeitnehmern in Bezug auf Beschäftigung oder Beruf jegliche Diskriminierung aus Gründen wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politische Anschauung, Abstammung oder soziale Herkunft unterlassen, sofern die Politik des betreffenden Staats nicht ausdrücklich eine Auswahl der Arbeitnehmer nach bestimmten Kriterien vorsieht mit dem Ziel, eine grössere Gleichheit der Beschäftigungschancen zu erreichen, oder die Auswahl nicht mit inhärenten Arbeitsplatzanforderungen zusammenhängt;

2. a)

den Arbeitnehmervertretern die Unterstützung zuteil werden lassen, die u.U.

erforderlich ist, um das Zustandekommen wirksamer Tarifverträge zu fördern;

b)

den Arbeitnehmervertretern die Informationen zur Verfügung stellen, die als Grundlage für konstruktive Verhandlungen über die Beschäftigungsbedingungen erforderlich sind;

c)

Konsultationen und Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und deren jeweiligen Vertretern in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse fördern;

3. den Arbeitnehmern und ihren Vertretern Informationen zur Verfügung stellen, die es ihnen ermöglichen, sich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Lage des betreffenden Unternehmensteils oder gegebenenfalls des Gesamtunternehmens zu bilden; 4. a)

in Bezug auf Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmer-/Arbeitgeberbeziehungen nicht weniger günstige Standards beachten, als sie von vergleichbaren Arbeitgebern des Gastlandes angewendet werden;

b)

angemessene Massnahmen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes im Rahmen ihrer Aktivitäten treffen;

5. bei ihrer Tätigkeit soweit irgend möglich einheimische Arbeitskräfte beschäftigen und für Fortbildungsmassnahmen zur Anhebung des Qualifikationsniveaus sorgen, und zwar in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern und gegebenenfalls den zuständigen Behörden; 6. vor geplanten Veränderungen ihrer Tätigkeit, die mit erheblichen Konsequenzen für die Existenz ihrer Arbeitnehmer verbunden sind ­ wie insbesondere Schliessung eines Unternehmensteils mit Massenentlassungen ­, die Vertreter ihrer Arbeitnehmer und gegebenenfalls auch die zuständigen Behörden unter Einhaltung einer angemessenen Frist von derartigen Veränderungen vorab in Kenntnis setzen und mit den Arbeitnehmervertretern und den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um nachteilige Auswirkungen möglichst gering zu halten. Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls wäre es gut, wenn die Unternehmensleitung die betroffenen Personen informieren könnte, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird. Es können auch andere Mittel eingesetzt werden, um im 938

Wege einer sinnvollen Zusammenarbeit die Auswirkungen derartiger Entscheidungen zu mildern; 7. bei auf Bona-fide-Basis mit den Arbeitnehmervertretern über die Beschäftigungsbedingungen geführten Verhandlungen, oder wenn die Arbeitnehmer von ihrem Recht Gebrauch machen, sich zu organisieren, weder mit der vollständigen oder teilweisen Verlagerung einer Betriebseinheit aus dem betreffenden Land in ein anderes Land drohen, noch Arbeitnehmer aus Unternehmensteilen im Ausland umsetzen, um hierdurch die Verhandlungen auf unbillige Weise zu beeinflussen oder die Ausübung des Rechts auf Zusammenschluss zu behindern; 8. die bevollmächtigten Vertreter ihrer Arbeitnehmer in den Stand setzen, über Fragen der Tarifverträge oder der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen zu verhandeln, und den beteiligten Parteien die Möglichkeit geben, mit Vertretern der Unternehmensleitung, die zur Beschlussfassung über die zur Verhandlung anstehenden Fragen ermächtigt sind, Konsultationen über Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu führen.

V. Umwelt Die Unternehmen sollten im Rahmen der Gesetze, Bestimmungen und Verwaltungspraktiken der Länder, in denen sie tätig sind, und unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen Abkommen, Grundsätze, Ziele und Standards der Notwendigkeit des Schutzes von Umwelt, öffentlicher Gesundheit und Sicherheit in gebührender Weise Rechnung tragen und ihre Geschäftstätigkeit allgemein so ausüben, dass sie einen Beitrag zu dem allgemeineren Ziel der nachhaltigen Entwicklung leistet. Die Unternehmen sollten insbesondere: 1. ein auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenes Umweltmanagementsystem einrichten und aufrecht erhalten, das u.a. Folgendes vorsieht: a)

Sammlung und Evaluierung zweckdienlicher, aktueller Informationen über mögliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit;

b)

Aufstellung messbarer Ziele und gegebenenfalls spezifischer Zielvorgaben für die Verbesserung der Ergebnisse im Umweltbereich sowie regelmässige Überprüfungen der fortgesetzten Gültigkeit dieser Ziele;

c)

regelmässige Beobachtung und Kontrolle der bei der Verwirklichung der allgemeinen bzw. spezifischen Ziele im Bereich von Umwelt, Gesundheit und Sicherheit realisierten Fortschritte;

2. unter Berücksichtigung von Erwägungen hinsichtlich Kosten, Vertrauensschutz und Schutz der Rechte an geistigem Eigentum: a)

der Öffentlichkeit und den Beschäftigten zweckdienliche, aktuelle Informationen über mögliche Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zur Verfügung stellen, die auch einen Überblick über die bei der Verbesserung der Umweltergebnisse erzielten Fortschritte umfassen können;

b)

zu gegebener Zeit einen zweckmässigen Kommunikations- und Konsultationsprozess mit den von der Unternehmenspolitik in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit sowie deren Umsetzung unmittelbar betroffenen Gemeinwesen einleiten;

939

3. die absehbaren Folgen, die Verfahren, Güter und Dienstleistungen des Unternehmens über deren gesamten Lebenszyklus hinweg für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit haben können, abschätzen und beim Entscheidungsprozess berücksichtigen.

Wenn die in Erwägung gezogenen Aktivitäten Umwelt, Gesundheit oder Sicherheit beträchtlich in Mitleidenschaft zu ziehen drohen und der Entscheidung der jeweils zuständigen Behörde unterliegen, sollte eine zweckdienliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden; 4. falls nach dem wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstand Risiken für eine ernste Umweltschädigung drohen ­ auch unter Berücksichtigung etwaiger Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit ­ die Umsetzung kostenwirksamer Massnahmen zur Verhinderung bzw. grösstmöglichen Reduzierung eines solchen Schadens nicht unter dem Vorwand aufschieben, es mangele an absoluter wissenschaftlicher Gewissheit; 5. Notstandspläne bereithalten, um ernste Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden, zu mildern bzw. zu meistern, die durch ihre Aktivitäten, einschliesslich Unfällen und Notstandssituationen, verursacht werden könnten, und Mechanismen zur sofortigen Meldung an die zuständigen Behörden vorsehen; 6. ständig um eine Verbesserung ihrer Umweltergebnisse bemüht sein, indem sie gegebenenfalls Aktivitäten fördern, die darauf abzielen: a)

in allen Unternehmensteilen Technologien und Betriebsverfahren einzuführen, die den Umweltstandards des Unternehmensteils mit den diesbezüglich besten Ergebnissen entsprechen;

b)

Güter bzw. Dienstleistungen zu entwickeln und bereitzustellen, die keine ungebührlichen Auswirkungen auf die Umwelt haben und deren Anwendung zum beabsichtigten Zweck gefahrlos ist, die im Hinblick auf ihren Verbrauch an Energie und natürlichen Ressourcen effizient sind und die wiederverwendet, rezykliert oder gefahrlos entsorgt werden können;

c)

das Bewusstsein ihrer Kunden für die Umweltfolgen der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen des betreffenden Unternehmens zu schärfen;

d)

Möglichkeiten zur langfristigen Verbesserung der Umweltergebnisse des Unternehmens zu erforschen;

7. ihren Beschäftigten ein hinreichendes Schulungs- und Ausbildungsangebot zur Verfügung stellen, das sich auf Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen erstreckt, namentlich in Bezug auf die Handhabung gefährlicher Stoffe und die Verhinderung von Umweltkatastrophen, aber auch auf allgemeinere Aspekte des Umweltmanagements, wie z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsarbeit und Umwelttechnologien; 8. zur Konzipierung einer ökologisch sinnvollen und ökonomisch effizienten staatlichen Umweltpolitik beitragen, z.B. durch Partnerschaften oder Initiativen, mit denen das Umweltbewusstsein gestärkt und der Umweltschutz verbessert werden.

VI. Bekämpfung der Korruption Die Unternehmen sollten weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder oder sonstige unbillige Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder fordern, um einen Auftrag oder einen sonstigen ungebührlichen Vorteil zu erlangen oder zu behalten.

Ebenso sollten von den Unternehmen keine Bestechungsgelder oder andere unbillige Vorteile gefordert oder erwartet werden. Die Unternehmen sollten insbesondere: 940

1.

öffentlichen Amtsträgern oder Arbeitnehmern ihrer Geschäftspartner weder einen Teil einer vertraglich vereinbarten Zahlung anbieten noch einer solchen Forderung nachgeben. Sie sollten Unteraufträge, Bestellungen oder Beraterverträge nicht als Mittel benutzen, öffentlichen Amtsträgern, Arbeitnehmern ihrer Geschäftspartner oder deren Angehörigen bzw. Geschäftsfreunden Zahlungen zukommen zu lassen;

2.

sicherstellen, dass die Vergütung der in ihrem Auftrag Handelnden angemessen ist und ausschliesslich für legitime Dienstleistungen gezahlt wird. Gegebenenfalls sollten sie die Beauftragten, die von ihnen für Transaktionen mit öffentlichen Stellen und staatlichen Unternehmen eingesetzt werden, in einer Liste aufführen, die sie den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen;

3.

die Transparenz ihrer Aktivitäten zur Bekämpfung der Korruption verbessern.

Die diesbezüglichen Massnahmen könnten öffentliche Erklärungen umfassen, mit denen sich das Unternehmen zur Bekämpfung von Korruption und Erpressung verpflichtet, sowie die Offenlegung der zur Erfüllung dieser Verpflichtung eingeführten Managementsysteme. Die Unternehmen sollten auch die Offenheit und den Dialog mit der Öffentlichkeit fördern, um zu deren Bewusstseinsbildung und Mitarbeit bei der Korruptionsbekämpfung beizutragen;

4.

die Arbeitnehmer für die vom Unternehmen verfolgte Politik der Korruptionsbekämpfung sensibilisieren und sie zu deren Beachtung anhalten, indem sie die diesbezüglichen Massnahmen hinreichend bekannt machen und Schulungsprogramme sowie Disziplinarverfahren vorsehen;

5.

Managementkontrollsysteme einführen, die der Bestechung und Korruption entgegenwirken, und Praktiken der Finanz-, Steuer- und Rechnungsprüfung anwenden, die verhindern, dass eine parallele Buchhaltung oder geheime Konten eingerichtet bzw. Dokumente erstellt werden, die die geschäftlichen Transaktionen, auf die sie sich beziehen, nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend wiedergeben;

6.

keine illegalen Spenden an Kandidaten für ein öffentliches Amt oder politische Parteien oder sonstige politische Organisationen leisten. Bei finanziellen Beiträgen sollte den Erfordernissen der Publizitätspflicht voll Genüge getan und der Geschäftsleitung Meldung erstattet werden.

VII. Verbraucherinteressen Die Unternehmen sollten bei ihren Beziehungen zu den Konsumenten faire Geschäfts-, Vermarktungs- und Werbepraktiken anwenden und alle zumutbaren Massnahmen treffen, um die Sicherheit und Qualität der von ihnen angebotenen Güter oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Sie sollten insbesondere: 1.

sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Güter oder Dienstleistungen allen ausdrücklich vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Standards im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher entsprechen, was auch Warnungen in Bezug auf etwaige Gesundheitsrisiken sowie Angaben bezüglich der Produktesicherheit und sonstige Informationen umfasst;

2.

je nach Art der Güter oder Dienstleistungen hinreichend präzise und klare Informationen über deren Zusammensetzung, Anwendungssicherheit sowie Wartung, Lagerung und Entsorgung liefern, damit die Konsumenten ihre Entscheidungen in voller Sachkenntnis treffen können;

941

3.

transparente und wirksame Verfahren für die Bearbeitung von Konsumentenklagen sowie für die gerechte und rasche Beilegung von Streitigkeiten mit den Konsumenten vorsehen, und zwar ohne ungebührlichen Kosten- und Verwaltungsaufwand;

4.

von täuschenden, irreführenden, betrügerischen oder unfairen Darstellungen, Auslassungen und sonstigen Praktiken absehen;

5.

das Recht der Verbraucher auf Schutz ihrer Privatsphäre respektieren und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten;

6.

uneingeschränkt und auf transparente Weise mit den zuständigen öffentlichen Stellen bei der Vermeidung bzw. Beseitigung von ernsten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zusammenarbeiten, die durch den Verbrauch oder die Verwendung ihrer Produkte entstehen.

VIII. Wissenschaft und Technologie Die Unternehmen sollten: 1.

bestrebt sein, sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten mit der Wissenschaftsund Technologiepolitik (WuT) und den diesbezüglichen Plänen der Länder, in denen sie tätig sind, im Einklang stehen, und gegebenenfalls zum Ausbau der Innovationskapazitäten auf lokaler und nationaler Ebene beitragen;

2.

im Rahmen ihrer Tätigkeit, soweit durchführbar, Verfahren anwenden, die ­ unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum ­ den Transfer und die rasche Verbreitung von Technologien und Know-how erlauben;

3.

gegebenenfalls WuT-Entwicklungsarbeiten in den Gastländern durchführen, die auf die Bedürfnisse des lokalen Markts zugeschnitten sind, im Rahmen von WuT-Aktivitäten einheimisches Personal beschäftigen und dessen Ausbildung unter Berücksichtigung des am Markt vorhandenen Bedarfs fördern;

4.

bei der Vergabe von Lizenzen für die Nutzung von Rechten an geistigem Eigentum oder bei sonstigen Formen des Technologietransfers vernünftige Bedingungen und Modalitäten anwenden und in einer Weise vorgehen, die den langfristigen Entwicklungsaussichten des Gastlandes förderlich ist;

5.

soweit dies im Sinne ihrer Geschäftspolitik ist, Verbindungen zu dortigen Hochschulen und öffentlichen Forschungsinstituten herstellen und gemeinsam mit einheimischen Unternehmen oder Industrieverbänden an Verbundforschungsprojekten teilnehmen.

IX. Wettbewerb Die Unternehmen sollten im Rahmen der geltenden Gesetze und Regulierungen ihre Geschäftstätigkeit nach den Regeln des Wettbewerbs ausüben. Die Unternehmen sollten insbesondere: 1. keine wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Konkurrenten treffen bzw. umsetzen, die darauf abzielen, a)

verbindliche Preise festzusetzen,

b)

Submissionsangebote abzusprechen,

c)

Produktionsbeschränkungen oder -quoten festzulegen, oder

942

d)

Märkte unter den Wettbewerbern zu teilen bzw. nach Kunden, Lieferanten, Absatzgebieten oder Sparten aufzuteilen;

2. ihre gesamte Geschäftstätigkeit unter Beachtung aller geltenden wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen ausüben, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls relevanten wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der Länder, deren Wirtschaft durch etwaige wettbewerbswidrige Praktiken ihrerseits Schaden zu erleiden droht; 3. mit den Wettbewerbsbehörden dieser Länder zusammenarbeiten, indem sie u.a. ­ vorbehältlich der geltenden Rechtsvorschriften und geeigneter Schutzmassnahmen ­ Anfragen so rasch und vollständig wie möglich beantworten; 4. sicherstellen, dass sich ihre Arbeitnehmer der Bedeutung bewusst sind, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbsgesetze und -politiken zukommt.

X. Besteuerung Es ist wichtig, dass die Unternehmen durch die pünktliche Entrichtung ihrer Steuerschuld einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer leisten. Die Unternehmen sollten insbesondere die Steuergesetze und -vorschriften aller Länder, in denen sie tätig sind, einhalten und alles in ihren Kräften Stehende tun, damit ihre Aktivitäten Buchstaben und Geist dieser Gesetze und Vorschriften gerecht werden.

Hierunter fallen namentlich die Übermittlung der notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden zur korrekten Steuerveranlagung und die Beachtung des Fremdvergleichsprinzips bei der Verrechnungspraxis.

9.1.4

Pressemitteilung der Ministertagung des EFTA-Rates vom 19. Juni 2000 in Zürich12

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) führte am 19. Juni 2000 unter dem Vorsitz von Bundesrat Pascal Couchepin ihr Frühjahrs-Ministertreffen in Zürich durch. Die Minister begrüssten die Fortschritte, die die EFTA Staaten beim Ausbau ihres Netzwerkes von Vertragsbeziehungen gemacht haben. Sie unterzeichneten ein Freihandelsabkommen mit Mazedonien und Kooperationserklärungen mit Kroatien und der Ukraine. Sie nahmen zur Kenntnis, dass die Verhandlungen mit Kanada beinahe abschlussreif seien und dass die wenigen verbleibenden Differenzen auf politischer Ebene gelöst werden müssten. Sie brachten ihre Bereitschaft zum Ausdruck, die Verhandlungen rasch abzuschliessen, und ersuchten die kanadische Regierung, ihre Bemühungen diesbezüglich fortzusetzen. Die Minister nahmen mit Befriedigung die kürzlich erfolgte Unterzeichnung der Kooperationserklärung mit dem Golfkooperationsrat zur Kenntnis. Sie nahmen eine Bestandesaufnahme der Beziehungen mit Mexiko und Chile vor und kamen überein, mit diesen Ländern formelle Verhandlungen aufzunehmen. Die Minister besprachen zudem die Entwicklungen in Asien, wo Initiativen im Zusammenhang mit regionalen Freihandelsabkommen lanciert worden seien. Die Minister der EFTA/EWR-Staaten betonten, dass die Anstrengungen weitergeführt werden müssten, um die Mitwirkung der EFTA/EWR-Staaten am Entscheidungsverfahren der EWR-relevanten EU-Gesetzgebung und der EU-Programme weiter zu verbessern. Die Zusammenarbeit im EWR werde durch die am EU-Gipfel in Lissabon zum Ausdruck gebrachte Entschlossenheit, den Binnenmarkt zu verwirklichen und eine Wirtschaft basierend auf moderner 12

Inoffizielle Übersetzung des EFTA-Sekretariats.

943

Informationstechnologie aufzubauen, begünstigt. Die Minister bekräftigten ihre Unterstützung des Erweiterungsprozesses der EU und die daraus resultierende Erweiterung des EWR und unterstrichen die Bedeutung einer fortlaufenden Neubewertung und eines Dialoges über die Implikationen des Erweiterungsprozesses auf die EFTA und das EWR-Abkommen. Die Minister dankten dem scheidenden Generalsekretär, Kjartan Jóhannsson, und den scheidenden stellvertretenden Generalsekretären, Aldo Matteucci und Guttorm Vik, die das Sekretariat in den kommenden Monaten verlassen werden, für ihre hervorragenden Leistungen.

EFTA-Beziehungen zu Drittsaaten Die Minister äusserten sich befriedigt über den fortschreitenden Ausbau des Netzwerkes an Vertragsbeziehungen der EFTA. Die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Mazedonien und von Kooperationserklärungen mit Kroatien und der Ukraine stellten einen wichtigen Schritt in der Erweiterung des EFTA-Netzwerkes mit Partnern in Südost- und Osteuropa dar. Sie erinnerten daran, dass die Partnerschaft mit diesen Ländern Teil der gemeinsamen Europäischen Anstrengungen sei, in dieser Region Frieden und Stabilität zu sichern. Die Minister bekräftigten ihre Verpflichtung, einen substanziellen Beitrag zur Entwicklung in diesem Teil Europas zu leisten.

Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass die Verhandlungen mit Kanada beinahe abschlussreif seien und dass die wenigen verbleibenden Differenzen auf politischer Ebene gelöst werden müssten. Sie brachten ihre Bereitschaft zum Ausdruck, die Verhandlungen rasch abzuschliessen, und ersuchten die kanadische Regierung, ihre Bemühungen diesbezüglich fortzusetzen. Sie unterstrichen die Bedeutung, die sie diesem Abkommen beimessen, einem Abkommen, das zum ersten Mal erlaube, EFTA- Freihandelsbeziehungen jenseits des Atlantiks aufzubauen.

Die Minister nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass im letzten Monat eine Kooperationserklärung mit dem Golfkooperationsrat (GCC) unterzeichnet worden war. Dies könnte einen ersten Schritt zur Aufnahme von Freihandelsverhandlungen darstellen.

Zudem begrüssten die Minister die Fortschritte, die im Mittelmeerraum gemacht wurden. Sie nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Jordanien beinahe abschlussreif seien. Eine erste Verhandlungsrunde habe mit Ägypten
stattgefunden und Kontakte mit Tunesien seien erneuert worden mit dem Ziel, so bald wie möglich ein Freihandelsabkommen abzuschliessen. Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass auch Libanon Interesse signalisierte, mit den EFTA-Staaten exploratorische Gespräche zu führen. Sie wiederholten die Bedeutung, die dem Ausbau der Ursprungskumulation zwischen den EFTAStaaten, der Europäischen Union und den Mittelmeerpartnerländern zukomme, um aus den Freihandelsverträgen vollen Nutzen ziehen zu können.

Die Minister nahmen eine Bestandesaufnahme der Beziehungen der EFTA-Staaten mit Mexiko und Chile vor und beschlossen, formelle Verhandlungen mit diesen zwei Staaten aufzunehmen. Sie nahmen zur Kenntnis, dass die EFTA-Staaten folglich bereit seien, ihr Netzwerk von Freihandelsabkommen auf dem amerikanischen Kontinent auszudehnen. Die Minister besprachen auch die Beziehungen der EFTAStaaten mit Südafrika, und sie unterstrichen die Bedeutung, die Vorbereitungsarbeiten für Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen weiterzuführen.

944

Die Minister besprachen zudem die Entwicklung in Asien, wo Länder wie Singapur, Südkorea und Japan Initiativen im Zusammenhang mit regionalen Handelsabkommen lanciert hätten. Sie erkannten die Notwendigkeit, diese Entwicklungen aktiv weiterzuverfolgen und beschlossen, die Situation am nächsten Treffen im Dezember zu überprüfen.

Die Minister erinnerten daran, dass diese Entwicklung mit der traditionellen EFTAPolitik übereinstimmten, einen dynamischen und eigenständigen Beitrag an die Verbesserung der Wirtschaftsbedingungen innner- und ausserhalb Europas zu leisten und starke Beziehungen mit Handelspartnern ausserhalb des europäischen Kontinents aufzubauen. Diese Politik sei im Einklang mit der in Bergen 1995 oder der erst kürzlich, im Dezember 1999, in Genf verabschiedeten Erklärung.

EFTA­EU-Kooperation Die Minister der EFTA/EWR-Staaten begrüssten das gute Funktionieren des EWRAbkommens und nahmen mit Befriedigung die beschleunigte Beschlussfassungsrate zur Kenntnis. Sie betonten, dass die Anstrengungen weitergeführt werden müssten, um die Mitwirkung der EFTA/EWR-Staaten am Entscheidungsverfahren der EWRrelevanten EU-Gesetzgebung und der EU-Programme zu verbessern. Die Zusammenarbeit im EWR werde begünstigt durch die am EU-Gipfel in Lissabon zum Ausdruck gebrachte Entschlossenheit, den Binnenmarkt zu verwirklichen und eine Wirtschaft, basierend auf moderner Informationstechnologie aufzubauen.

Die Minister gaben der Hoffnung Ausdruck, dass das Genehmigungsverfahren der Gemeinschaft von Protokoll 3 des EWR-Abkommens über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte schnell abgeschlossen werden könne. Die Minister begrüssten den kürzlich getroffenen Beschluss, welcher eine gemeinsame Grundlage für Übergangslösungen im Bereich des freien Personenverkehrs mit Liechtenstein erlaube.

Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass der EWR-Rat die Genehmigung des Beschlusses über ein neues Finanzinstrument gut aufgenommen habe. Damit leisteten die EFTA/EWR-Staaten einen zusätzlichen Beitrag zu einem weiteren Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Gegensätze im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die Minister bekräftigten noch einmal ihre Unterstützung des Erweiterungsprozesses der EU und die daraus resultierende Erweiterung des EWR und unterstrichen die Bedeutung einer kontinuierlichen Neubewertung und eines Dialoges
über die Auswirkungen des Erweiterungsprozesses auf die EFTA und das EWR-Abkommen. Sie begrüssten den Entscheid, dem Gemischten Ausschuss des EWR die Lagebeurteilung anzuvertrauen.

Die Minister nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Normen («MRAs») zwischen den EFTA/EWRStaaten einerseits und Australien bzw. Neuseeland andererseits in Kraft getreten seien, und dass ein ähnliches Abkommen mit Kanada diesen Sommer unterzeichnet werde. Diese Abkommen, die auf Protokoll 12 des EWR-Abkommens basieren, und auf die analogen EU-Abkommen abgestimmt seien, würden den Handel mit diesen Ländern vereinfachen.

945

EFTA-Aktivitäten Die Minister nahmen die laufenden Arbeiten zur Kenntnis, um die EFTA-Konvention auf den neusten Stand zu bringen und damit den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union sowie den Entwicklungen im multilateralen Handelsumfeld und den Beziehungen mit anderen Freihandlespartnern Rechnung zu tragen. Das Ziel sei, die Änderungen zur selben Zeit in Kraft treten zu lassen wie das bilaterale Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union.

Beratungsausschüsse Die Minister unterstrichen die Bedeutung der Arbeit des EFTA-Beratungsausschusses, des Parlamentarischen Ausschusses und des Beratungskomitees, das die Sozialpartner der verschiedenen EFTA-Länder repräsentiert, und begrüssten ihre konstruktiven Beiträge zum guten Funktionieren der Assoziation. In Kooperation mit ihren Kollegen im Europäischen Parlament haben sich die EFTA-Parlamentarier mit der Frage der Homogenität des EWR-Abkommens im Hinblick auf die Entwicklungen in der Europäischen Union befasst. Sie haben beide Seiten dazu aufgefordert, engere Zusammenarbeit zu leisten und neue Vereinbarungen in Bereichen wie Justiz und Inneres auszuarbeiten. In fruchtbarer Zusammenarbeit mit ihren Partnern in der EU und den EU-Beitrittskandidaten haben die EFTA-Sozialpartner verschiedene Themen wie beispielsweise die Europäische Einheitswährung, die neue Strategie für den Binnenmarkt und das Konzept der «Nordischen Dimension» behandelt.

WTO Die Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, die Handelsliberalisierung im Rahmen des multilateralen Handelssystems weiterzuführen und sie beteuerten, dass sie die baldige Lancierung einer neuen WTO-Verhandlungsrunde unterstützten. Sie sind überzeugt, dass die Lancierung einer neuen Verhandlungsrunde dem weltweiten Wirtschaftswachstum einen Aufschwung geben werde. Die Minister waren sich einig, dass solche Verhandlungen breit abgestützt und ein umfassendes Verhandlungsprogramm aufweisen sollten. Sie hoben auch die Bedeutung der laufenden Beitrittsverhandlungen neuer WTO-Mitglieder hervor.

Verabschiedung des scheidenden Generalsekretärs und der stellvertretenden Generalsekretäre Die EFTA-Minister dankten dem scheidenden Generalsekretär, Kjartan Jóhannsson, und den scheidenden stellvertretenden Generalsekretären, Aldo Matteucci und Guttorm Vik, die das Sekretariat in den nächsten
Monaten verlassen werden, für ihre hervorragenden Leistungen.

Nächstes Ministertreffen Das nächste Treffen des Rates auf Ministerstufe findet in Genf statt. Es wurde auf den 12. und 13. Dezember 2000 festgesetzt.

946

9.1.5

Pressemitteilung der Ministertagung des EFTA-Rates vom 12./13. Dezember 2000 in Genf13

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) führte am 12. Dezember 2000 unter dem Vorsitz des isländischen Aussenministers Halldór Ásgrímsson ihr HerbstMinistertreffen in Genf durch.

Die Minister äusserten sich befriedigt über die Unterzeichnung einer Kooperationserklärung mit Jugoslawien und bestätigten nochmals ihr Engagement für den Aufbau von Frieden und Stabilität im Balkan. Sie begrüssten zudem die Unterzeichnung einer Erklärung über Kooperation im Bereich von Handel und Investitionen mit Mercosur, welche nach der Unterzeichnung durch die Mercosur-Staaten in Kraft treten wird. Die Minister unterstrichen, dass dies ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Beziehungen mit Ländern dieser Region darstelle.

Die Minister begrüssten die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens mit Mexiko und betonten, dass dies ein Meilenstein in der Geschichte der EFTA Drittlandpolitik bedeute, da dies das erste transatlantische Abkommen der EFTA sei und zudem das umfassendste Abkommen darstelle, welches bis jetzt unterzeichnet worden sei. Die Minister nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die erste Verhandlungsrunde über ein Freihandelsabkommen mit Chile anfangs dieses Monats stattgefunden hatte. Sie unterstrichen die Notwendigkeit, die Entwicklungen in Asien zu verfolgen, und begrüssten, dass eine Grundlage für exploratorische Gespräche mit Singapur geschaffen wurde, um abzuklären, ob eine gemeinsame Basis zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen bestehe.

Die Minister nahmen von der Entschlossenheit der EU Kenntnis, den Erweiterungsprozess zu Ende zu führen, und verwiesen auf die diesbezüglichen Ergebnisse des Gipfels von Nizza. Sie wiederholten, dass es wichtig sei, die EU darauf hinzuweisen, das EWR-Abkommen parallel zur Aufnahme neuer Partner anzupassen. Die Minister bekundeten ihr Interesse an der Mitwirkung der EFTA am EU-Prozess, der am Lissabonner Gipfel lanciert wurde, insbesondere was die Herausforderungen der Informationsgesellschaft betreffe. Hinsichtlich der wichtigen Frage der Lebensmittelsicherheit und der geplanten Errichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde erwähnten die Minister die positiven Reaktionen der EG auf das Teilnahmegesuch der EFTA/EWR-Staaten.

Drittlandbeziehungen der EFTA Die Minister begrüssten die Unterzeichnung eines Freihandelsvertrages mit Mexiko.
Sie erwähnten, dass das Abkommen den Wirtschaftsbeteiligten aus den EFTAStaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen in Mexiko gewährleiste wie ihren Konkurrenten aus der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und Kanada. Die Minister unterstrichen, dass dies ein Meilenstein in der Geschichte der EFTADrittlandpolitik bedeute, da dies das erste transatlantische Abkommen der EFTA sei und zudem das umfassendste Abkommen darstelle, welches bis jetzt unterzeichnet worden sei, mit Einbezug von neuen Bereichen wie Dienstleistungen, Investitionen und öffentlichem Beschaffungswesen.

Die Minister hoben hervor, dass weitere Fortschritte beim Ausbau der EFTA- Drittlandlandbeziehungen auf dem amerikanischen Kontinent zu verzeichnen seien. Sie unterzeichneten eine Erklärung über eine Kooperation im Bereich von Handel und 13

Inoffizielle Übersetzung des EFTA-Sekretariats.

947

Investitionen mit Mercosur, welche nach der Unterzeichnung durch die MercosurMinister in Florianópolis, Brasilien, am 15. Dezember in Kraft treten werde. Die EFTA-Minister unterstrichen, dass dies ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Beziehungen mit Ländern dieser Region darstelle. Des Weitern habe die erste Verhandlungsrunde über ein Freihandelsabkommen mit Chile anfangs Monat stattgefunden, und die Minister gaben der Hoffnung Ausdruck, dass diese Verhandlungen so schnell wie möglich abgeschlossen werden können. Betreffend Kanada betonten die Minister, dass die Verhandlungen zu einem schnellen Abschluss gebracht werden sollten.

Die Minister erwähnten, dass die EFTA und Südafrika anlässlich einer kürzlich stattgefundenen Mission in Pretoria übereingekommen seien, exploratorische Gespräche über ein Feihandelsabkommen anfangs nächsten Jahres abzuhalten, welche zur Aufnahme von Freihandelsverhandlungen führen könnten.

Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass mit der Verzögerung der Aufnahme einer neuen multilateralen Handelsrunde eine zunehmende Tendenz zu präferenziellen Handelsabkommen bestehe. Die Minister bemerkten, dass sich neue handelspolitische Tendenzen in den Ländern des Pazifischen Raums, wie beispielsweise in Singapur, Japan, Südkorea und Neuseeland, abzeichneten, welche neuerdings eine aktive Politik verfolgten, Freihandelsabkommen abzuschliessen. Die Minister brachten die Notwendigkeit zum Ausdruck, diese Entwicklungen zu verfolgen, und begrüssten, dass eine Grundlage für exploratorische Gespräche mit Singapur geschaffen wurde um abzuklären, ob eine gemeinsame Basis zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen bestehe.

Bezüglich des EFTA-Netzwerkes in Europa äusserten sich die Minister befriedigt über die Unterzeichnung einer Kooperationserklärung mit Jugoslawien und bestäigten nochmals ihr Engagement, einen Beitrag zum Aufbau von Frieden und Stabilität im Balkan zu leisten. Sie bemerkten, dass Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kroatien aufgenommen worden waren, nachdem eine Kooperationserklärung anlässlich des letzten Ministertreffens im Juni unterzeichnet wurde, und erwarteten, dass das Abkommen beim nächsten Treffen im Frühling 2001 unterzeichnet werden kann. Die Minister nahmen zur Kenntnis, dass die bestehenden Freihandelsabkommen mit Ländern in Europa
gut funktionieren. Sie äusserten sich befriedigt darüber, dass es möglich war, Sitzungen der Gemeinsamen Ausschüsse mit Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, Polen, Litauen und der Slowakischen Republik in der zweiten Hälfte des Jahres durchzuführen.

Betreffend die Beziehungen der EFTA-Staaten mit Ländern im Mittelmeerraum vermerkten die Minister, dass die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Jordanien beinahe abgeschlossen seien, und erwarteten, dass es möglich sein sollte, das Abkommen nächstes Jahr zu unterzeichnen. Die Minister hofften, dass nächstes Jahr Fortschritte in den Verhandlungen mit Tunesien und Ägypten gemacht werden. Sie erwähnten, dass das erste Treffen des Gemischten Ausschusses EFTAMarokko stattgefunden habe.

EFTA­EU-Kooperation Die Minister der EFTA/EWR-Staaten drückten ihre Zufriedenheit darüber aus, dass das EWR-Abkommen gut funktioniere, und nahmen zur Kenntnis, dass die EG und die EFTA-Seite bestrebt seien, die Homogenität des EWR aufrecht zu erhalten. Sie begrüssten auch die Arbeit zur Aufwertung der Mitwirkung der EFTA/EWR-Staaten an der Entscheidungsfindung innerhalb des EWR und verlangten vollen Zugang zu 948

den EG-Komitees, die für das gute Funktionieren des EWR-Abkommens wichtig sind. Die Minister bekräftigten ihr Interesse an der Teilnahme der EFTA am EUProzess, der anlässlich des Gipfels in Lissabon lanciert wurde, insbesondere bezüglich der Herausforderungen der wissensbasierten Wirtschaft. Im Hinblick auf eine Mitwirkung an diesen Arbeiten waren sie auch der Ansicht, dass die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten verbessert werden sollte.

Betreffend der wichtigen Frage der Lebensmittelsicherheit und der geplanten Errichtung einer europäischen Lebensmittelbehörde nahmen die Minister die positiven Reaktionen der EG zum Teilnahmegesuch der EFTA/EWR-Staaten zur Kenntnis.

Hinsichtlich der Initiative zur Gründung einer europäischen Flugsicherheitsbehörde unterstrichen die Minister das Interesse der EFTA/EWR-Staaten an einer Teilnahme.

Die Minister betonten die Notwendigkeit, das Protokoll 3 des EWR-Abkommens über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte abzuschliessen.

Die Minister nahmen von der Entschlossenheit der EU Kenntnis, den Erweiterungsprozess zu Ende zu führen, und verwiesen auf die diesbezüglichen Ergebnisse des Gipfels von Nizza. Sie erinnerten daran, dass die Erweiterung der EU Auswirkungen auf die Beziehungen der EFTA mit den Beitrittskandidaten haben werde. Bezüglich des EWR bemerkten die Minister, dass Artikel 128 des Abkommens für die Erweiterung des EWR massgebend sei, und wiederholten, dass es wichtig sei, die EU darauf hinzuweisen, das EWR-Abkommen parallel zur Aufnahme von neuen Partnern anzupassen. Dies bedinge Konsultationen in einschlägigen Bereichen, und die Minister betonten die Notwendigkeit eines umfassenden Dialoges mit der Europäischen Union. Die Minister bemerkten, dass die Freihandelsabkommen der EFTA ein Forum für Diskussionen zu Fragen über die Erweiterung mit den Beitrittskandidaten biete, und unterstrichen die Bedeutung dieses Instrumentes, um die Interessen der EFTAStaaten sicherzustellen.

EFTA-Aktivitäten Die Minister erwähnten, dass die Vorbereitungsarbeiten zur Aktualisierung der EFTA-Konvention gute Fortschritte machen. Diese Anpassungen, welche die Vertiefung der EFTA-internen Zusammenarbeit widerspiegeln, wurden durch eine Schweizer Initiative ermöglicht, die Resultate der bilateralen Abkommen mit der EU auch auf die übrigen EFTA-Partner auszudehnen. Die
Minister waren sich einig darüber, dass die formellen Verhandlungen zwischen den EFTA-Staaten anfangs nächsten Jahres beginnen sollten, mit dem Ziel eines parallelen Inkrafttretens der aktualisierten EFTA-Konvention und der Abkommen der Schweiz mit der EU.

Beratungsausschüsse Die Minister unterstrichen ihre Wertschätzung für die Arbeit der EFTA-Beratungsausschüsse, des Parlamentarischen Ausschusses und des Beratungskomitees, welche die Sozialpartner der verschiedenen EFTA-Länder repräsentiert, und begrüssten ihre konstruktiven Beiträge zur Arbeit der Assoziation. In Zusammenarbeit mit ihren Kollegen im Europäischen Parlament haben sich die EFTA-Parlamentarier jüngst auf Fragen der EFTA-Teilnahme an EG- und E-Commerce-Programmen konzentriert. Die Minister lobten das Beratungskomitee für sein Arbeitsseminar zur Neuen Wirtschaft und schätzten das Engagement des Komitees betreffend die Mitwirkung der EFTA am Lissabonner Prozess.

949

WTO Die Minister bekundeten ihre Entschlossenheit, die Handelsliberalisierung im Rahmen des multilateralen Handelssystems weiterzuführen, und erwähnten, dass die Aufnahme breit abgestützter Verhandlungen mit einem umfassenden Verhandlungsprogramm das beste Mittel darstelle, um dieses Ziel zu erreichen. Solche Verhandlungen würden allen WTO-Mitgliedern erlauben, ausgewogene Verhandlungsresultate zu erzielen. Sie bekräftigten die Bedeutung, die sie den technischen Arbeiten beimessen, welche den Ablauf der zukünftigen Verhandlungen erleichtern werden.

Ferner betonten sie, dass den laufenden Verhandlungen über die Aufnahme neuer Mitglieder in die WTO grosse Bedeutung beigemessen wird, und hofften, dass China Anfang nächsten Jahres als neues Mitglied aufgenommen werde. Dies wäre ein wichtiger Schritt, die WTO zu einer wirklich universalen Organisation zu machen.

Begrüssen der neuen Generalsekretäre Die Minister hiessen den neuen Generalsekretär, William Rossier, und die neuen stellvertretenden Generalsekretäre, Grétar Már Sigurdsson und Per Kjell Mannes, willkommen, die ihre Ämter im Herbst übernommen haben.

Nächstes Treffen Das nächste Treffen des Rates auf Ministerstufe findet am 21. und 22. Juni 2001 in Liechtenstein statt.

9.1.6

Bewilligungspflichtige Versandkontrollen in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten

Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt die Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Versandkontrollgesellschaften in der Schweiz. Solche Gesellschaften benötigen pro Auftragsland eine Bewilligung des EVD.

Nach Artikel 15 der Verordnung ist jährlich eine Liste zu veröffentlichen, in welcher die Versandkontrollstellen, die über eine Bewilligung zur Vornahme von Versandkontrollen in der Schweiz verfügen, sowie die Länder, auf die sich die Bewilligung bezieht, aufgeführt sind.

Zurzeit verfügen fünf Kontrollgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind dies die Société Générale de Surveillance S.A. in Genf (SGS), die Cotecna Inspection S.A. in Genf (Cotecna), das Bureau Véritas/BIVAC (Switzerland) AG in Weiningen (Véritas), die Inspectorate (Suisse) S.A. in Prilly (Inspectorate) sowie die Intertek Testing Services Switzerland Ltd in Attiswil (ITS). Die entsprechenden Bewilligungen beziehen sich auf 42 Staaten, von denen acht nicht der WTO angehören. Nachfolgend sind die betreffenden Staaten und Versandkontrollstellen in

950

alphabetischer Reihenfolge aufgelistet14; das Stichdatum ist der 30. November 200015.

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Äthiopien (*) Angola Argentinien

SGS SGS SGS Véritas Inspectorate ITS Véritas Véritas SGS Inspectorate SGS SGS Cotecna Véritas Cotecna SGS Cotecna Véritas Inspectorate Véritas ITS SGS SGS SGS SGS Véritas Cotecna Véritas SGS Véritas Véritas SGS SGS SGS SGS Inspectorate Cotecna SGS Véritas

01.10.99 08.12.97 18.11.97 18.11.97 18.11.97 07.06.00 06.05.98 21.06.00 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 15.09.00 15.09.00 15.08.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 21.06.00 07.06.00 01.09.96 01.03.00 28.09.00 01.09.96 01.09.96 15.08.96 21.06.00 08.12.97 08.12.97 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 02.11.00 15.08.96 08.12.97 01.09.99 18.10.96

Bangladesch Belarus (*) Benin Bolivien Burkina Faso Burundi Côte d'Ivoire Djibouti Ecuador

Gambia Georgien Guinea Iran (*) Kambodscha (*) Kamerum Kenya Komoren (*) Kongo (Brazzaville) Kongo (Kinshasa) Liberia (*) Madagaskar Malawi Mali Mauretanien Moldau (*) Mosambik Niger Nigeria Paraguay

14 15

Auf der Liste können auch Bewilligungen aufgeführt sein für Kontrollmandate, die sistiert, aber nicht beendet sind, und somit wieder operabel werden können.

Diese Liste findet sich auch auf Internetseite (http://www.seco.admin.ch; klicken auf «Aussenwirtschaftspolitik», dann auf «Exporte/Importe», dann auf «Exporte in Entwicklungs- und Transitionsländer» und schliesslich auf «Vorversandkontrollen»).

951

Land und WTO-Status (*) = Nichtmitglied

Kontrollstelle(n)

Bewilligung gültig seit:

Peru

SGS Cotecna Véritas SGS SGS Véritas Véritas Cotecna SGS Cotecna Inspectorate ITS SGS

01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 01.09.96 21.06.00 01.09.96 18.02.99 01.04.99 01.09.96 28.05.98 07.06.00 01.09.96

Ruanda Senegal Sierra Leone Tansania (ohne Sansibar) Tansania (nur Sansibar) Togo Uganda Usbekistan (*) Zentralafrika

9.1.7

Volkswirtschaftliche Auswirkungen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Schweiz

Obwohl die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit in erster Linie die Empfängerländer zu unterstützen hat, übt sie auch positive Wirkungen auf die schweizerische Volkswirtschaft aus. Diese Effekte kompensieren teilweise die in die Entwicklungszusammenarbeit geflossenen Beträge. Im Jahre 1999 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) dem «Institut Universitaire d'Etudes du Développement» (IUED) in Genf und der Universität Neuenburg das Mandat übertragen, eine eingehende Studie über die Rückflüsse der Entwicklungszusammenarbeit in die Schweizer Wirtschaft zu verfassen, basierend auf dem statistischen Datenmaterial von 1998.16 Für das Jahr 1998 betrug die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit des Bundes 1,287 Milliarden Franken. Die bilaterale Hilfe generiert Einkommen direkt in der Schweiz in Form von Güterlieferungen, Dienstleistungen und Honoraren. Die multilaterale Hilfe wirkt sich indirekt aus, nämlich über die Möglichkeit für Schweizer Firmen, an öffentlichen Ausschreibungen beispielsweise von Entwicklungsbanken teilzunehmen. Nicht berücksichtigt wurden in der genannten Studie die verschiedenen, nicht quantifizierbaren Effekte wie etwa die stabilisierende und wachstumsfördernde Wirkung der Entwicklungshilfe im Zielland selbst oder die positive Wahrnehmung der Schweiz im Ausland.

Die Daten bestätigen die Wichtigkeit der öffentlichen Entwicklungshilfe für die schweizerische Volkswirtschaft. Im Bericht wurden die Effekte in drei Gruppen unterteilt: a) den Primäreffekt der Ausgaben; d.h. der Einfluss auf den Umsatz von schweizerischen Unternehmen auf Grund der Ausgaben der öffentlichen Entwicklungshilfe, b) den Effekt auf das Bruttoinlandprodukt (BIP), d.h. den Primäreffekt und die Multiplikatorwirkungen, sowie c) den Effekt auf die Beschäftigung.

16

952

IUED Genève ­ Université de Neuchâtel / UER d'Economie politique: Effets économiques de l'aide publique au développement en Suisse; Avril 2000.

Der Primäreffekt der bilateralen Hilfe betrug 67 Rappen an Ausgaben in der Schweiz pro investiertem Franken. Für die multilaterale Hilfe belief er sich zwischen 78 und 93 Rappen. Der Primäreffekt in Bezug auf die gesamten Ausgaben der öffentlichen Entwicklungshilfe liegt zwischen 69 und 81 Rappen. Wird dieser Effekt auf die Kantone umgelegt, so zeigt sich eine positive Korrelation zwischen den Rückflüssen aus der Entwicklungszusammenarbeit und der Wirtschaftsstärke der Kantone: wirtschaftsstarke Kantone partizipieren verhältnismässig stärker an den entsprechenden Aufträgen als wirtschaftsschwache Kantone.

In Bezug auf das BIP lässt sich feststellen, dass die durchschnittlichen Rückflüsse in die schweizerische Volkswirtschaft aus der bilateralen öffentlichen Entwicklungshilfe 1998 pro investiertem Franken zwischen 75 und 85 Rappen betrugen, während ein Franken zu Gunsten der multilateralen Hilfe zwischen 1.70 und 1.95 Franken an Rückflüssen bewirkte. Der Gesamteffekt auf das BIP betrug zwischen 1.43 und 1.60 Franken. Im Vergleich zum Datenmaterial von 1994 (vgl. Ziff. 817 des Berichts 96/1+2) sank dieser Anteil geringfügig. Dies ist unter anderem auf den Rückgang der Mischfinanzierungen zurückzuführen.

1998 hingen zwischen 13 000 und 18 000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der öffentlichen Entwicklungshilfe ab.

953

Abkürzungsverzeichnis AfDB

Banque Africaine de Développement Afrikanische Entwicklungsbank

AsDB

Asian Development Bank Asiatische Entwicklungsbank

AFTA

Asian Free Trade Association

AITIC

Agency for International Trade Information and Cooperation

Freihandelszone des Verbandes südostasiatischer Nationen Agentur für Internationale Handelsinformationen und Entwic klungszusammenarbeit APEC

Asia Pacific Economic Cooperation Anrainerstaaten des pazifischen Beckens

ASEAN

Association of Southeast Asian Nations Verband südostasiatischer Nationen

BIS

Bank for International Settlements Bank für Internationalen Zahlungsau sgleich

CEFTA

Central European Free Trade Association Zentraleuropäische Freihandelsassoziation

CIME

Committee on International Investment and Multinational Enterprises Ausschuss für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen (der OECD)

COST

Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung

CSD

Commission on Sustainable Development Kommission für nachhaltige Entwicklung

CSTP

Committee for Scientific and Technological Policy OECD-Ausschuss für Wissenschafts- und Technologiepolitik

CWÜ

Chemiewaffenübereinkommen

DAC

Development Assistance Committee Ausschuss für Entwicklungshilfe (der OECD)

EBRD

European Bank for Reconstruction and Development Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECE/UNO

Economic Commission for Europe UNO-Wirtschaftskommission für Europa

954

ECOSOC

Wirtschafts- und Sozialrat der UNO

EFTA

European Free Trade Association Europäische Freihandelsassoziation

EG (EWG)

Europäische Gemeinschaft (früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft); auch: Europäische Gemeinschaften (EG, EGKS und Euratom)

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

ERG

Exportrisikogarantie

Euratom

Europäische Atomgemeinschaft

EUREKA

European Research Coordination Agency

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EU

Europäische Union (erster Pfeiler: EG, EGKS, Euratom; zweiter Pfeiler: Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik; dritter Pfeiler: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres)

FATF

Financial Action Task Force on money laundering

Europäische Agentur für die Koordinierung der Fo rschung

Aktionsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei mit Sekretariat bei der OECD FHA

Freihandelsabkommen Schweiz­EWG

FSAP

Financial Sector Assessment Programs Gemeinsames Programm des IWF und der Weltbank zur Erkennung möglicher Anfälligkeiten der Finanzsysteme bei systemisch wichtigen Mitgliedländern

G-7

USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Kanada

G-10

Vereinigung der elf wichtigsten Geberländer des IWF

GATT

General Agreement on Tariffs and Trade

GCC

Gulf Cooperation Council

GEF

Global Environment Facility

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Golfkooperationsrat Globale Umweltfazilität GUS

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten

HIPC

Heavily Indebted Poor Countries Initiative des IWF und der Weltbank zur Entschuldung hochve rschuldeter armer Länder

IAIS

International Association of Insurance Supervisors Internationale Vereinigung der Versicherungsaufseher

955

IAO / ILO

International Labour Organization Internationale Arbeitsorganisation

IDA

International Development Association Internationale Entwicklungsorganisation

IDB

Inter-American Development Bank Interamerikanische Entwicklungsbank

IEA

International Energy Agency Internationale Energie-Agentur

IFC

International Finance Corporation Internationale Finanz-Korporation

IFF

Intergovernmental Forum on Forests UNO-Forum für Waldfragen

IIC

Interamerican Investment Corporation Interamerikanische Investitionsgesellschaft

IMFC

International Monetary and Financial Committee Internationaler Währungs- und Finan zausschuss des IWF

IOSCO

International Organisation of Securities Commissions Internationale Organisation der Effektenhandelsaufs eher

IRG

Investitionsrisikogarantie

IWF

Internationaler Währungsfonds

Joint Die gemeinsame Umsetzung von Massnahmen von EntwickImplementation lungsländern und Industrieländern zum Klimaschutz KMU MERCOSUR

Kleine und mittlere Unternehmen Mercado Común del Sur Gemeinsamer Markt Lateinamerikas

MIGA

Multilateral Investment Guarantee Agency Multilaterale Investitionsgarantie-Agentur

MOES

Zehn mittel- und osteuropäische Staaten 17, mit welchen Freihandelsbeziehungen bestehen

MTCR

Missile Technology Control Regime Raketentechnologie-Kontrollregime

NAFTA

North American Free Trade Agreement Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen den USA­ Kanada­Mexiko

17

956

Ungarn, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Slowenien; Bulgarien und Rumänien; Estland, Lettland und Litauen.

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwic klung

OPCW

Organization for the Prohibition of Chemical Weapons Organisation für das Verbot chemischer Waffen

OPEC

Organization of Petroleum Exporting Countries Organisation erdölexportierender Länder

OSEC

Office suisse d'expansion commerciale Schweizerische Zentrale für Handelsförderung

Pariser Klub

Vereinigung der weltweit führenden Gläubigerstaaten

PRGF

Poverty Reducation and Growth Facility Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität des IWF

SDFC

Swiss Development Finance Corporation Schweizerische Gesellschaft für Entwicklungsfinanzierung

SIPPO

Swiss Import Promotion Programm Programm zur Förderung der Importe aus Entwicklungs- und Transitionsländern

SOFI

Swiss Organisation for Facilitating Investments

TRIPS

Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights WTO-Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums

UNCED

United Nations Conference on Environment and Development Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung

UNCTAD

United Nations Conference on Trade and Development Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und En twicklung

UNEP

United Nations Environment Program Umweltprogramm der Vereinten Nationen

UNIDO

United Nations Industrial Development Organisation Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung

UNO

United Nations Organization Organisation der Vereinten Nationen

WHO

World Health Organization Weltgesundheitsorganisation

WIPO

World Intellectual Property Organization Weltorganisation für geistiges Eigentum

WTO

World Trade Organization Welthandelsorganisation 957

9.2

Beilagen 9.2.1­9.2.5 Teil II:

958

Beilagen nach Artikel 10 Absätze 2 und 3 des Aussenwirtschaftsgesetzes (zur Genehmigung)