Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Gesellschaft für Personal-Management, der Schweizerische Kaufmännische Verband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Verband der Personaldienstleister der Schweiz und der Verband der Personal- und Ausbildungsfachleute haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Personalfachfrau/Personalfachmann eingereicht. Das Reglement vom 9. August 1995 wird aufgehoben.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft (vertreten durch das Eidg. Personalamt), der Förderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, die Vereinigung der Kader des Bundes VKB, die transfair Christliche Gewerkschaft Service publique und Dienstleistungen Schweiz, die Vereinigung Höherer Lehrgang für das Bundespersonal VHLB und die Stadt Bern haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die höhere Fachprüfung für diplomierte Verwaltungswirtschafterinnen und Verwaltungswirtschafter eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

13. März 2001

2001-0401

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

1179