Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) Im Vordergrund steht die Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) aller Kundinnen und Kunden sowie die Förderung der Transparenz, des Wettbewerbs und der Effizienz in der Elektrizitätswirtschaft. Insbesondere werden die Rechte und Pflichten der Stromnetzbetreiber geregelt, welche auch künftig über natürliche Monopole verfügen.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 11

16. Oktober 2001

2001-2137

Bundeskanzlei

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