Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) Das Gesetz sieht vor, dass der Service public im Rundfunk weiterhin von einer starken SRG erbracht wird, während die privaten Radio- und Fernsehveranstalter künftig mehr Freiheiten erhalten.

Vernehmlassungsfrist: 30. April 2001 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 323 39 36, E-mail: verkauf.zivil@bbl.admin.ch

16. Januar 2001

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Bundeskanzlei

2001-0016