Verfügung im Widerspruchsverfahren 3595/1999 Widersprechende/r Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft, 66, AugustaAnlage, D-68165 Mannheim, Internationale Marke Nr. 709 024 (MAXIMOS), Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Walter Fichtinger, 16, Favoritenstrasse, A-1040 Wien, Internationale Marke Nr. 709 153 (MAXIMO) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Januar 2001 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 3595/99 wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke IR 709 153 (MAXIMMO) wird nach Eintritt der formellen Rechtskraft dieses Entscheides in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.- verbleibt dem Institut.

5.

De Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Fr. 2300.- (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

23. Januar 2001

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2001-0047

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