Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV1 betreffend Waffenplatz Aarau, Stilllegung des 30m-Schiessstandes im Lostorf, Gemeinde Suhr vom 25. Juni 2001

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 21. August 2000 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Stillegung des 30m-Schiessstandes im Lostorf, Gemeinde Suhr (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist beim Stadtbauamt, Städtisches Rathaus, Rathausgasse 1, 5000 Aarau und bei der Gemeindeverwaltung Suhr, 5034 Suhr, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

10. Juli 2001

1 2

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 2000 (SR 510.10)

3162

2001-1321