Bundesbeschlüsse, die später veröffentlicht werden

Die Bundesversammlung hat in der Frühlingssession folgende Beschlüsse erlassen: ­

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Bundesbeschluss vom 7. März 2001 betreffend das Abkommen mit der Republik Österreich über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (BBl 2000 5819); Bundesbeschluss vom 14. März 2001 über den Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus (BBl 2001 1037); Bundesbeschluss vom 14. März 2001 über die Änderung von Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten (BBl 2001 959); Bundesbeschluss vom 14. März 2001 über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Mazedonien (BBl 2001 969); Bundesbeschluss vom 14. März 2001 betreffend den Rückerversicherungvertrag auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und Deutschland (BBl 2001 1045); Bundesbeschluss vom 14. März 2001 betreffend das Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Aserbaidschan (BBl 2001 1082); Bundesbeschluss vom 19. März 2001 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik zur Anbindung der Schweiz ans französische Eisenbahnnetz, insbesondere an die Hochgeschwindigkeitslinien (BBl 2000 5885); Bundesbeschluss vom 19. März 2001 über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Ministerium für Verkehr und Schifffahrt der Republik Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) an das italienische Hochleistungsnetz (HLN) (BBl 2000 5858);

Diese Beschlüsse werden zusammen mit den entsprechenden Staatsverträgen in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die Verträge für die Schweiz in Kraft treten.

3. April 2001

2001-0559

Bundeskanzlei

1379