Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Gerüstbau Verlängerung vom 9. Oktober 2001

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer der Bundesratsbeschlüsse vom 9. Dezember 1999 und vom 6. Juli 20001 über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Gerüstbau wird verlängert2.

II Dieser Beschluss tritt am 1. November 2001 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2004.

9. Oktober 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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BBl 1999 9783­9784, 2000 3946 Separatabzüge der Allgemeinverbindlicherklärung können bei der EDMZ, 3003 Bern, bezogen werden.

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zu 2001-2090