Tarifgenehmigungen in der Privatversicherung (Art. 46 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 23. Juni 1978; SR 961.01)
Das Bundesamt für Privatversicherungen hat die nachstehenden Tarifgenehmigungen, welche laufende Versicherungsverträge berühren, ausgesprochen: Verfügung vom
Tarifvorlage der
16.08.2001
Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt, Zürich
21.09.2001
Winterthur Leben, Winterthur
29.09.2001
Groupe Mutuel Vie GMV SA, Martigny
in der Leben-Kollektivversicherung.
Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt für die Versicherten als Eröffnung der Verfügung. Versicherte, die nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können Tarifgenehmigungen durch Beschwerde an die Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung, 3003 Bern, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Tarifverfügung beim Bundesamt für Privatversicherungen, Friedheimweg 14, 3003 Bern, eingesehen werden.
20. November 2001
6022
Bundesamt für Privatversicherungen
2001-2448